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Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau
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Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen

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Jürgen H. R. Küenzlen
Eckehard Scheller
Hermann Hamm
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2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 67 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Jürgen H. R. Küenzlen LL. M., M. A., M. A. Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau Dipl.-Ing. (FH) Eckehard Scheller ISB Block und Becker Beratende Ingenieure PartGmbB, Bochum Dipl.-Ing. Hermann Hamm Glasstatik Hamm - Ingenieurbüro für Baustatik Glas und Stahlbau, Gelnhausen 1. Einleitung Im Bereich der Fensterbefestigungen gewinnen absturzsichernde Fensterelemente eine immer größere Bedeutung (Bild-1). Man vergisst allerdings im praktischen Baualltag bzw. bei der Planung der Befestigung eines absturzsichernden Fensterelements allzu oft, dass es sich bei einem solchen Fenster, auch beim Einsatz eines „Fenstergeländers“ (Bild-5), baurechtlich nicht mehr nur um ein „einfaches“ Lochfenster, sondern um eine bauliche Sicherung gegen einen Absturz handelt. Eine solche Sicherung muss vor der Montage entsprechend geplant und bemessen werden! Insbesondere bei der Bemessung der Fensterbefestiger sind dafür unterschiedliche Regelwerke zu beachten. Schwerpunkt dieses Beitrags ist ein Praxisbeispiel (Abschnitt 6): Für ein bodentiefes absturzsicherndes Fenster mit Drehkippflügel wird die Befestigung eines Fensterbzw. Glasgeländers direkt auf dem Blendrahmen des Fensters und zugehörigem statischen Nachweis vorgestellt. Bild 1: Beispiel für bodentiefes absturzsicherndes Fenster mit Drehkippflügel und auf dem Blendrahmen aufgeschraubtem Fenstergeländer 2. Aktuelle Regelungen für die Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen 2.1 Allgemeines Bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen treffen zwei „Interessen“ aufeinander,: • Zum einen besteht der Wunsch, durch möglichst große Fenster möglichst viel Tageslicht in ein Gebäude zu lassen. Darüber hinaus sollen mit den Fenstern in der kälteren Jahreszeit durch die Sonneneinstrahlung auch energetische Wärmegewinne generiert werden. Zusätzlich erfordert heutzutage das barrierefreie Bauen, dass Fensterbrüstungen so niedrig sein müssen, damit z. B. Menschen, die im Rollstuhl sitzen, besser aus dem Fenster schauen können (vgl. Küenzlen et al., 2022, S. 13, Abschnitt 2.5). • Zum anderen ist die Tragfähigkeit von Fensterbefestigern in modernen Wandbaustoffen, z. B. in Mauerwerk aus filigranen Lochsteinen und/ oder wärmedämmenden Mauersteinen mit geringer Rohdichte sehr begrenzt, weshalb in Folge auch die Fenstergröße für den statischen Nachweis von absturzsichernden Fensterelementen und deren Befestigung „endlich“ ist. 2.2 Musterbauordnung (MBO) und Landesbauordnungen (LBOen) Allgemein ist nach der Musterbauordnung [siehe hierzu in Musterbauordnung (2020) §38] eine Umwehrung als Absturzsicherung erforderlich (vgl. „UH“ in Bild-2), wenn ein festgelegter Höhenunterschied zwischen Verkehrsflächen besteht (vgl. „AH“ in Bild-2). Verkehrsflächen sind solche Flächen, auf denen sich Personen (sowohl in öffentlichen als auch in privaten Bereichen) auf halten können. Der Höhenunterschied zwischen diesen Verkehrsflächen, ab dem Umwehrungen vorzusehen sind, ist, mit Ausnahme von Bayern, in allen Bundesländern mit > 1 m definiert; in der Bayerischen Bauordnung (BayBO, Artikel 36) sind dagegen „Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegende Flächen angrenzen“ zu umwehren, d. h. mit einer Absturzsicherung zu versehen. 68 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen OK FFB = Oberkante Fertigfußboden UH = Umwehrungshöhe AH = Absturzhöhe (vgl. MBO §38: „Höhenunterschied zwischen Verkehrsflächen“) Bild 2: Absturz- und Umwehrungshöhe für absturzsicherndes Fensterelement nach Bild-1. Hinweis: Die Details der jeweiligen LBO sind zu beachten! Die erforderlichen Brüstungs- und Umwehrungshöhen werden in den Vorschriften der Länder als Mindesthöhe über der jeweiligen Verkehrsfläche angegeben. Gemessen wird in der Regel von Oberkante Fertigfußboden. Für die Brüstungshöhe (BH) ist in der Regel die Oberkante der raumseitigen Fensterbank maßgebend (vgl. RAL Gütegemeinschaft, 2020, S. 162, Abschnitt 5.3.2). Allerdings sind in einzelnen Bundesländern Abweichungen zu beachten, wobei ggf. zusätzlich noch die Brüstungstiefe zu berücksichtigen ist. Bei absturzsichernden Fensterkonstruktionen beträgt die erforderliche Umwehrungshöhe (Höhe des lastabtragenden Holmes bzw. Querriegels) UH = 0,90 m bis zu Absturzhöhen von AH = 12 m. Bei größeren Absturzhöhen ist UH = 1,10 m einzuhalten (vgl. Küenzlen et al., 2022, S. 15, Abschnitt 2.5, Tabelle 2.1). Neben den bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind, sofern es sich um Arbeitsstätten handelt, auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.1 (2018) zu beachten. Hier ist die Holmhöhe bis zur Absturzhöhe von 12 m mit 1,00 m festgelegt. Ggf. können auch noch andere Regelwerke (z. B. Schulbau-Richtlinien) maßgebend werden. 2.3 ETB-Richtlinie - Bauteile, die gegen Absturz sichern 2.3.1 Allgemeines und Einbaubereiche Die im Jahre 1985 veröffentlichte ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ (ETB, 1985) wird ausführlich in Küenzlen et al. (2022, S. 102, Abschnitt 8.3) vorgestellt, soweit sie für die Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen relevant ist, so dass hier nur noch einmal die wichtigsten Punkte herausgehoben werden: Die Richtlinie ist bis heute, d. h. über 37 Jahre nach ihrer Veröffentlichung, eine eingeführte technische Baubestimmung (siehe DIBt MVV TB, 2021/ 1, Teil A, S. 11, lfd. Nr. A 1.2.1.3) und damit noch immer unverändert gültig. Sie unterscheidet zwei Einbaubereiche für raumabschließende Bauteile, Brüstungen, Umwehrungen und dergleichen (ETB, 1985, Abschnitt 2): • Einbaubereich 1: Wohnungen, Hotel- oder Büroräumen usw. mit geringer Menschenansammlung. • Einbaubereich 2: Größere Versammlungsräume, Schulräume usw. mit großen Menschenansammlungen. Weiterhin unterscheidet die Richtlinie bei der Belastung der Bauteile, die gegen Absturz sichern, zum einen in „horizontale, statische Lasten“ und zum anderen in „stoßartige Belastungen“ (ETB, 1985, Abschnitte 3.1 und 3.2). 2.3.2 Horizontale, statische Lasten Für den Einbaubereich 1 sind als „horizontale Last (Linienlast)“ 0,5 kN/ m und 1,0 kN/ m für den Einbaubereich 2 in einer Höhe von 90 cm über dem Fußboden anzusetzen. Bei Geländern ist die Last auf Holmhöhe anzusetzen, auch wenn die Holmhöhe von 90 cm abweicht. Die Windlasten sind mit diesen Lasten zu überlagern (ETB, 1985, Abschnitt 3). Gemäß DIBt MVV TB (2021/ 1, Teil A, S. 20, Anlage A 1.2.1/ 8) sind bei der Anwendung der ETB-Richtlinie aktuell u. a. auch noch die zwei folgenden Punkte zu beachten: 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 69 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen • „Sofern sich nach DIN EN 1991-1-1: 210-12 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/ NA: 2010-12 größere horizontale Linienlasten ergeben, müssen diese berücksichtigt werden.“ • „Anstelle des Satzes „Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern“ gilt: „Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern, ausgenommen für Brüstungen von Balkonen und Laubengängen, die nicht als Fluchtwege dienen“ Der rechnerische Nachweis der „horizontalen statischen Lasten“ (Bezeichnung nach ETB-Richtlinie) bzw. der „horizontalen Nutzlast“ (Bezeichnung nach DIN EN 1991-1-1/ NA) für die Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen wird in Abschnitt 5.1.1 dargestellt. Bezüglich der Überlagerung der horizontalen Nutzlast (Holmlast) mit den Windlasten wird auf die Ausführungen in Abschnitt 5.1.2 hingewiesen. 2.3.3 Stoßartige Belastung Für die Differenzierung von Personen und Gegenständen, die auf absturzsichernde Bauteile einwirken können, unterscheidet die ETB-Richtlinie den „weichen Stoß“ und den „harten Stoß“ (für Details siehe ETB, 1985, Abschnitte 3.2.2 und 3.2.3). Bauteile der Einbaubereiche 1 und 2 (vgl. Abschnitt 2.3.1) dürfen bei weichem oder hartem Stoß nicht insgesamt zerstört oder örtlich durchstoßen werden. Nach dem Stoß sind folgende Bedingungen einzuhalten (ETB, 1985, Abschnitt 3.2.1): a. Die Standsicherheit der Bauteile muss erhalten bleiben. b. Das Bauteil darf nicht aus seiner Halterung herausgerissen werden. c. Bruchstücke, die Menschen ernsthaft verletzten können, dürfen nicht herabfallen. d. Das Bauteil darf von den in der Richtlinie definierten Lasten in seiner gesamten Dicke nicht durchstoßen werden. Grundsätzlich ermöglicht die Richtlinie die Nachweise für „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ gemäß Tabelle-1. Tabelle 1: Nachweise für „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ nach ETB (1985) Nachweis siehe ETB (1985) Abschnitt …. weicher Stoß Rechnerischer Nachweis 3.2.2.2.1 Nachweis durch Versuche 3.2.2.2.2 harter Stoß nur Nachweis durch Versuche 3.2.3 Für die Befestigung am Bauwerk braucht der harte Stoß nicht nachgewiesen zu werden (ETB, 1985 Abschnitt 3.2.2.2.3). Für baupraktische Fälle genügt der Nachweis des weichen Stoßes, bei dem nachgewiesen wird, dass das Befestigungselement für diesen Fall eine größere Widerstandskraft besitzt als 2,8 kN (ETB, 1985 Abschnitt 3.2.2.2.3). Zum rechnerischen Nachweis der Befestigung macht die ETB-Richtlinie folgende Aussage (ETB, 1985 Abschnitt 3.2.2.2.3): „Als Widerstandskraft darf die Kraft angesetzt werden, bei der ein Versagen gerade noch nicht eintritt.“ Im aktuellen Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren wird die Widerstandskraft von 2,8 kN wie folgt definiert (RAL Gütegemeinschaft, 2020, S. 163, Abschnitt 5.3.2): „Bruchlast, nach heutiger Auslegung ist dies die statistisch ermittelte, charakteristische Tragfähigkeit ohne Berücksichtigung von Sicherheiten“ Das Prinzip für den rechnerischen Nachweis der stoßartigen Belastung für die Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen wird in Abschnitt 5.2.2 und im Praxisbeispiel (Abschnitt 6) dargestellt. 3. Baurechtliche Grundlagen für die Befestigung am Bauwerk 3.1 Allgemeines Es sollte selbstverständlich sein, dass bei der normativen Forderung eines Standsicherheitsnachweises für die Verglasung eines Fensters auch die Weiterleitung der zu verankernden Lasten im tragenden Verankerungsgrund (Bauteil) nachzuweisen sind. In DIN 18008-1: 2020-05, als Teil der Normenreihe DIN 18008, heißt es daher in Abschnitt 8.1.1 wie folgt: „Für die Nachweise der Glasbefestigung, Unterkonstruktion, Befestigung am Gebäude, usw. gelten die einschlägigen technischen Regeln.“ 3.2 Grundlagen für den statischen Nachweis Die Abtragung/ Weiterleitung der Lasten, die auf absturzsichernde Fensterelemente einwirken, vom Fensterelement in den tragenden Baukörper bzw. die Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen am tragenden Baukörper (wobei mit „Baukörper“ i. d. R. die Gebäude- Außenwand gemeint ist) kann daher im Prinzip nur auf Grundlage der folgenden vier Regelungen statisch nachgewiesen und entsprechend ausgeführt werden: 1. Verwendung von Befestigungssystemen, die über eine „Zulassung“ (abZ/ aBG und/ oder ETA) verfügen. Die Bemessung/ der statische Nachweis dieser Systeme erfolgt auf Grundlage der in der abZ/ aBG und/ oder ETA angegebenen bauaufsichtlich eingeführten Bemessungsregeln. 2. Verwendung von Befestigungssystemen, die über eine abZ/ aBG und/ oder über ETA verfügen, wobei der konkrete Anwendungsfall nicht von der abZ/ aBG 70 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen und/ oder ETA abgedeckt ist. Ergänzend wird hier eine „vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)“ erforderlich. 3. Verwendung von Befestigungssystemen, die nicht über eine abZ/ aBG und/ oder über ETA verfügen: Das ungeregelte System und dessen Anwendung für den konkreten Einzelfall werden über eine „Zustimmung im Einzelfall (ZiE)“ geregelt. 4. Verwendung eines (Befestigungs-) Systems z. B. aus einem „Maueranker“ (siehe in RAL Gütegemeinschaft, 2020, S. 133 ff., Abschnitt 5.1.2.3 mit Tabelle-5.7) und einem zugelassenen Dübel. Hierbei kann der Rechteckquerschnitt des „Mauerankers“ aus genormten Stahl (z. B. S235) nach geltender Stahlbau- Normung bemessen werden. Für den zugelassenen Dübel gilt Punkt 1 dieser Aufzählung. Kann der „Maueranker“ nicht nach geltender Stahlbau-Normung bemessen werden (z. B. besonders profilierter Stahlquerschnitt), gelten für den „Maueranker“ ebenfalls die Punkte 1 bis 3. Auch die Bemessung der Verglasung nach DIN 18008- 4 impliziert, dass man den Lastfluss der Einwirkungen auf die absturzsichernde Verglasung im Prinzip immer von der Einwirkungsstelle der Stoßlast bis in den tragenden Baugrund verfolgen und nachweisen muss und dass man nicht einfach bei der Nachweisführung der Befestigung unterbrechen bzw. abbrechen darf („Nachweiskette“; vgl. z. B. in Küenzlen et al, 2022, S. 101/ 102). Statisch bemessen werden können aber nur - wie bereits zuvor erwähnt-- zugelassene Befestigungssysteme bzw. solche, die über eine ZiE bzw. eine vBG geregelt werden. 4. Produktbeispiele 4.1 Allgemeines Hier wird als Fensterbefestiger die AMO Combi Schraube in Verbindung mit der entsprechend zugehörigen Kunststoff-Dübelhülse W-UR 10 XS oder W-UR 10 XXL (Abschnitt 4.2) vorgestellt. Soll die Absturzsicherung eines Fensterelements z. B. durch ein Fensterbzw. Glasgeländer realisiert werden, das direkt auf dem Blendrahmen des Fensters montiert wird (vgl. Bild-5), so muss zusätzlich zur Befestigung des Blendrahmens am Baukörper auch die Befestigung des Fenstergeländers am Blendrahmen nachgewiesen werden, was z. B. für das Befestigungssystem BS 100 auf Grundlage dessen Zulassung möglich ist (Abschnitt 4.3). Beide „Befestigungssysteme“ verfügen jeweils über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ allgemeine Bauartgenehmigung, die sowohl die Produkte selbst als auch die Verbindung mit dem Fensterrahmen (PVC mit Stahlarmierung, Holz oder Aluminium) regelt. 4.2 AMO-Combi Schraube mit Kunststoff-Dübelhülse W-UR 10 XS oder W-UR 10 XXL Die AMO-Combi Schraube mit Kunststoff-Dübelhülse W-UR 10 XS oder W-UR 10 XXL (Bild-3) wird aktuell in der „Zulassung“ abZ/ aBG AMO-Combi (2022) geregelt. Die am 23. August 2022 erteilte, erweiterte und ergänzte Zulassung kann nun auch für die Befestigung von absturzsichernden Elementen verwendet werden. Bild 3: AMO-Combi Schraube mit Kunststoff-Dübelhülse W-UR 10 XS (a) oder W-UR 10 XXL (b) Bild 4: Allgemein bauaufsichtlich zugelassenes System z. B. als Kombination aus AMO Combi Schraube und Kunststoff-Dübelhülse zur Verbindung von Fensterrahmen mit dem Verankerungsgrund bei einer absturzsichernden Verglasung [siehe auch für weitere mögliche Kombinationen abZ/ aBG AMO-Combi (2022, Anlage-7)] 4.3 Befestigungssystem BS 100 zur lastabtragenden und absturzsichernden Befestigung von Anbauteilen an Fensterrahmenprofilen Brüstungsgeländer werden umgangssprachlich auch als „französische Balkone“ bezeichnet. Die Geländer-Ausfachungen solcher „französischen Balkone“ können z. B. als Stabgeländer, Lochblech-Füllungen oder Glas-Ausfachungen ausgeführt werden. Die gleichen Geländer können auch direkt auf dem Blendrahmen des Fensterelements befestigt werden, was im Praxisbeispiel dieses Beitrags (Kapitel 6) exemplarisch für ein Fensterbzw. Glasgeländer (Bild-5) gezeigt wird. Hierbei wird die Verglasung des Brüstungsgeländers an den zwei Vertikalkanten links und rechts über U-förmige Glashalteprofile aus Aluminium-Strangpressprofilen gelagert. Diese Glashalteprofile werden nach abZ/ aBG BS 100 (2021, S.4, Tabelle 1) je nach Material des Fensterprofils an mindestens 2 Befestigungspunkten je Seite über das Befestigungssystem BS 100 mit dem Fensterblendrahmen verschraubt. Das Befestigungssystem BS 100 besteht dafür jeweils aus einer M16-Gewindestange aus nichtrostendem Stahl mit Innengewinde M8, die über einen Innensechskant zur Montage in das vorgebohrte Blendrahmenprofil eingeschraubt wird. Im Innengewinde M8 können dann über geeignete Schrauben die Glashalteprofile - oder alternativ z. B. ein Stahlgeländer wie für einen französischen Balkon - befestigt werden. 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 71 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen Bild 5: Beispiel für die Befestigung eines Fensterbzw. Glasgeländers auf dem Blendrahmen eines absturzsichernden Fensterelements, wobei der Fensterflügel aus Übersichtsgründen nicht mit dargestellt ist (Bildquelle: febatec) Hierbei regelt die abZ/ aBG BS 100 (2021) nur die Verbindung des Geländers mit dem Fensterrahmen. Die absturzsichernde Befestigung des Fensterrahmens am Baukörper kann z. B. durch die AMO-Combi Schraube mit Kunststoff-Dübelhülse W-UR 10 XS oder W-UR 10 XXL nach Abschnitt 4.2 realisiert werden (vgl. Bild-3). 5. Nachweisführung für die Befestigung 5.1 Nachweis der horizontalen Nutzlast (Holmlast) 5.1.1 Lastannahmen für horizontale Nutzlasten (Holmlasten) In der ETB-Richtlinie [siehe ETB (1985) im Abschnitt 3.1] wurden die „horizontalen, statischen Lasten“ bzw. die „horizontalen Lasten (Linienlasten)“ für die Einbaubereiche 1 und 2 differenziert (vgl. hier Abschnitt 2.3.2). In der modernen Normung ist dagegen für die „Bereichseinteilung“ DIN EN 1991-1-1 mit dem zugehörigen nationalen Anhang DIN EN 1991-1-1/ NA maßgebend. Gemäß DIN EN 1991-1-1/ NA, Tabelle 6.12DE, Fußnote (2) sind die horizontalen Nutzlasten nach in Absturzrichtung in voller Höhe und in Gegenrichtung mit 50-%, mindestens jedoch mit 0,5 kN/ m anzusetzen. Damit sind die entsprechenden Befestigungen im Bereich des Holmes für folgende Einwirkung (F ED ) aus der horizontalen Linienlast zu bemessen: (1) F ED = q k · g Q mit: q k ≥ 0,5-kN/ m beachte DIN EN 1991-1-1/ NA, Tabelle 6.12DE: charakteristische horizontale Nutzlast (Holmlast) g Q = 1,5 Teilsicherheitsbeiwert für unabhängige veränderliche Einwirkung mit ungünstiger Auswirkung nach DIN EN 1990/ NA, Tabelle NA.A.1.2(B) Gemäß Abschnitt 2.2 sind ggf. auch noch andere Regelwerke maßgebend (vgl. Küenzlen et al., 2022, S. 110, Abschnitt 8.5.2.1). 5.1.2 Überlagerung von horizontaler Nutzlast (Holmlast) und Windlast Bei absturzsichernden Fensterelementen wird es sich in den meisten Fällen um Außenfenster handeln, die zusätzlich zu den horizontalen Nutzlasten (Holmlasten) auch durch Windlasten beansprucht werden. Nach ETB (1985, Abschnitt 3.1) sind • die Windlasten, die gemäß DIN 1991-1-4 und DIN 1991-1-4/ NA (bzw. vereinfacht nach DIN 18055) bestimmt werden, und • die horizontalen Linienlasten, die gemäß DIN EN 1991-1-1/ NA zu ermitteln sind (vgl. Abschnitt 5.1.1), zu überlagern (Ausnahme vgl. Abschnitt 2.3.2). Das in Abschnitt 4.2 vorgestellte zugelassene Befestigungssystem kann nach abZ/ aBG AMO-Combi (2022) auch für Windlasten bemessen werden, d. h. das entsprechende absturzsichernde Element kann umlaufend mit dem System befestigt werden, wobei dann auch die Befestigungselemente entsprechend nachzuweisen sind. Die Lastüberlagerung erfolgt nach DIN EN 1990/ NA, NCI zu 6.4.3.2(3). Danach beträgt der Kombinationsbeiwert für die horizontale Linienlast (Holmlast) Ψ 0 = 0,7 und für Windlasten Ψ 0 = 0,6 (siehe in DIN EN 1990/ NA, Tabelle NA.A.1.1). Somit sind mindestens zwei Lastfallkombinationen zu untersuchen: 1. Die Holmlast wird voll und die Windlast um den Faktor Ψ 0 = 0,6 reduziert angesetzt. 2. Die Windlast wird voll und die Holmlast um den Faktor Ψ 0 = 0,7 reduziert angesetzt. Aufgrund der Lastüberlagerung kann es durchaus erforderlich werden, dass zur Aufnahme der horizontalen Nutzlast (Holmlast) und der Windlast insgesamt vier AMO Combi Schrauben in Holmhöhe (zwei je Seite) erforderlich werden. Diese Schrauben sollten dann symmetrisch zum Holm bzw. der angenommenen Höhe der horizontalen Nutzlast angeordnet werden (Bild-6). Dabei ist zu beachten, dass das in einem PVC-Fensterprofil vorhandene Stahlprofil zur Lastübertragung geeignet sein muss und dass der entsprechende Achsabstand des Dübel-Systems, also der Abstand zwischen zwei Befestigern gemäß der jeweiligen Zulassung des Dübel-Systems, eingehalten wird. 72 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen Bild 6: Beispiel für Befestigungspunkte zur Abtragung von horizontaler Nutzlast (Holmlast) und Windlast mit vier AMO Combi Schrauben in Holmhöhe (zwei je Seite, jeweils oberhalb und unterhalb des mittleren Querriegels) 5.2 Nachweis der stoßartigen Belastung 5.2.1 Allgemeines Gemäß den Ausführungen in Abschnitt 2.3.3 gibt es für den erforderlichen Nachweis des weichen Stoßes nach ETB-Richtlinie (ETB, 1985) zwei Möglichkeiten. Der Nachweis kann entweder rechnerisch (Abschnitt 5.2.2) oder durch Versuche im Labor oder direkt auf der Baustelle erfolgen (Abschnitt 5.2.3). 5.2.2 Rechnerischer Nachweis Das Prinzip der rechnerischen Nachweisführung wird ausführlich in Küenzlen et al. (2022, S. 114, Abschnitt 8.5.3) beschrieben, insbesondere die Einordnung der „alten“ ETB-Richtlinie in das heute übliche Sicherheitskonzept mit Teilsicherheitsbeiwerten. Daher wird hier nur das rechnerische Nachweisformat für die Einwirkung aus stoßartiger Belastung (weicher Stoß) wiedergegeben: (2) F Ed / F Rd = 2,8 kN/ F Rd ≤ 1,0 mit: F Ed = F Ek · g F = 2,8 kN · 1,0 = 2,8 kN Bemessungswert der Einwirkung F Ek = 2,8 kN charakteristische Einwirkung nach ETB-Richtlinie (vgl. hier Abschnitt 2.3.3) g F = g A = 1,0 Teilsicherheitsbeiwert für außergewöhnliche Einwirkung nach DIN EN 1990/ NA, Tabelle NA.A.1.2(B)“ F Rd = F Rk / gM Bemessungswert der Tragfähigkeit F Rk = charakteristische Tragfähigkeit des Befestigungssystems (für einen positiven rechnerischen Nachweis ist F Rk ≥ 2,8 kN erforderlich g M = 1,0 Material-Teilsicherheitsbeiwert [siehe in RAL Gütegemeinschaft (2020, S. 163, Abschnitt- 5.3.2) und z. B. in abZ/ aBG W-ABZ (2022, S.-9, Abschnitt 3.2.1.1)] 5.2.3 Nachweis durch Versuche Die Details der durchzuführenden Stoßversuche enthält ETB (1985, Abschnitt 3.2.2.2.2, Absatz 2). Dabei geht die Richtlinie davon aus, dass die Stoßkraft direkt auf die jeweilige Befestigungsstelle wirkt (ETB, 1985, Abschnitt 3.2.2.2.3, Absatz 1). Bei einem absturzsichernden Fensterelement gibt es allerdings Bereiche, auf die keine direkten Stoßkräfte wirken können (siehe in ift Forschungsbericht, 2020, S. 73, Abschnitt 7.3.2.3). DIN 18008-04: 2013-07, Anhang A definiert daher in Abhängigkeit der Verglasungskategorien nicht nur die Pendelfallhöhen (Tabelle-2), sondern auch die Auftreffflächen (Bild-7). Abschnitt 2.3.3 dieses Beitrags führte bereits aus, dass die Bedingungen a) bis d) eingehalten werden müssen, damit der Nachweis der stoßartigen Belastung erfolgreich durch Versuche geführt werden kann (siehe ETB, 1985, Abschnitt 3.2.1). Tabelle 2: Pendelfallhöhen für die Verglasungskategorien nach DIN 18008-4: 2013-07, Anhang A Kategorie A B C Pendelfallhöhe h in mm 900 700 450 Bild 7: Auftreffflächen für stoßartige Einwirkungen (auszugsweise) nach DIN 18008-4: 2013-07, Anhang A 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 73 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen 6. Praxisbeispiel - Befestigung eines bodentiefen absturzsichernden Fensterelements mit Drehkippflügel und auf dem Fensterrahmen aufgeschraubtem Fenstergeländer 6.1 Allgemeine Hinweise Nachfolgend wird ein Bemessungsbeispiel für die Befestigung eines bodentiefen Fensterelements mit Drehkippflügel dargestellt (Bild-8). Die Außenmaße des Fenster- Blendrahmens aus Aluminiumprofilen betragen B x H = 1,20 m x 2,20 m. Die Befestigung des Fensterelements erfolgt ausschließlich seitlich mit der AMO-Combi Schraube und der Kunststoff-Dübelhülse W-UR 10 XXL (vgl. Abschnitt 4.2). Für die Sicherstellung der erforderlichen Absturzsicherung wird ein Fensterbzw. Glasgeländer mit dem zugelassenen „Befestigungssystem BS 100 zur lastabtragenden und absturzsichernden Befestigung von Anbauteilen an Fensterrahmenprofilen“ an vier Befestigungspunkten auf den Fensterrahmen geschraubt (vgl. Abschnitt 4.3, Bild-8 und Bild-11). Damit ergibt sich die folgende „Nachweiskette“ (Definition der „Nachweiskette“ vgl. z. B. in Küenzlen et al, 2022, S. 101/ 102): • Glied 1 der Kette: Absturzsichernde Verglasung des Geländers • Glied 2 der Kette: Unmittelbare Glasbefestigung bzw. Glaslagerung des Geländers • Glied 3 der Kette: Verbindung des Geländers mit dem Fensterrahmen mit dem Befestigungssystem BS 100 • Glied 4 der Kette: Fensterrahmen • Glied 5 der Kette: Befestigung bzw. Verankerung des Fensterrahmens am Baukörper mit der AMO-Combi Schraube und der Kunststoff- Dübelhülse W-UR 10 XXL Aus Gründen der Übersicht werden hier nur die Kettenglieder 2, 3 und 5 nachgewiesen. Für die Kettenglieder 2 und 3 sind die Befestigungspunkte (7) und (8) maßgebend, da hier auf das Fenstergeländer die ETB-Last wirkt und Wind und horizontale Nutzlast berücksichtigt werden müssen. Die Befestigungspunkte (11) und (12) können für die Kettenglieder 2 und 3 baugleich wie die Befestigungspunkte (7) und (8) ausgeführt werden, da hier nur die Einwirkungen aus Personenanprall oder Wind bemessungsrelevant sind. Für den Nachweis von Kettenglied 5 in den Befestigungspunkten (7) und (8) können aus Sicht der Autoren zwei ingenieurmäßige Ansätze bzw. Überlegungen gemacht werden, die in den beiden folgenden Abschnitten erläutert werden. Unabhängig von diesen beiden Ansätzen ist abschließend für das Kettenglied 5 der Vollständigkeit halber der Nachweis der Befestigungspunkte (1) und (11) für den Lastfall 90° geöffnetes Fenster zu führen. 6.1.1 Ansatz 1 Für den Nachweis der AMO-Combi Schraube und der Kunststoff-Dübelhülse W-UR 10 XXL in den Befestigungspunkten (7) und (8) gelten folgende Überlegungen: • Bezüglich der Überlagerung von horizontaler Nutzlast und Windsoglast ist anzunehmen, dass bei voller Windsoglast (» Sturm), das Fenster nicht geöffnet wird und damit keine Personen an das Fenstergeländer herantreten. Das bedeutet im Prinzip, dass entweder die volle Windsoglast auf das Fenstergeländer wirkt oder die volle horizontaler Nutzlast. • Gleiche Überlegungen gelten sinngemäß für die hier nach innen anzusetzende horizontale Nutzlast, die mit Winddruck nach innen wirkend überlagert werden müsste. 6.1.2 Ansatz 2 Prinzipiell wird die Absturzsicherung im Praxisbeispiel durch das Fensterbzw. Glasgeländer realisiert, das mit dem zugelassenen „Befestigungssystem BS 100 in der Nähe der Befestigungspunkte (7) und (8) sowie (11) und (12) auf den Fenster-Blendrahmen aufgeschraubt wird (vgl. Bild- 8). Der Fensterflügel fungiert entsprechend „nur“ als „Durchgangstür zum französischen Balkon“. Dennoch bilden Fensterbzw. Glasgeländer, Fensterflügel und Fenster-Blendrahmen zusammen die Einheit „absturzsicherndes Fensterelement“. Entsprechend könnte man mit Bezug auf Abschnitt 6.1.1 (Ansatz 1) überlegen, dass hier in den Befestigungspunkten (7) und (8) eine nach außen gerichtete Querlast auf die AMO-Combi Schraube und die Kunststoff-Dübelhülse W-UR 10 XXL wirkt, die sich aus einer Überlagerung von • Windsog von außen auf das Fensterbzw. Glasgeländer und • horizontaler Nutzlast von innen auf die „Durchgangstür“ ergibt. Dieser Ansatz 2 wird nachfolgend mit den in Abschnitt 5.1.2 dargestellten Lastfallkombinationen untersucht, d. h. ohne die Faktoren Ψ 0 zu verändern. Mit Hinweis auf die Feststellung zuvor, dass prinzipiell das Fensterbzw. Glasgeländer die Absturzsicherung realisiert, liegen die entsprechenden Nachweise dabei aus Sicht der Autoren auf der sicheren Seite (vgl. Abschnitt 6.7.2). 74 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen Bild 8: Übersicht für das Praxisbeispiel: Bodentiefes absturzsicherndes Fenster mit Drehkippflügel mit auf dem Fensterrahmen aufgeschraubten Fensterbzw. Glasgeländer (Ansicht von außen): Befestigung des Blendrahmens links und rechts im Planhochlochziegel mit je 6 Befestigern (AMO-Combi Schraube mit Kunststoffdübelhülse W-UR 10 XXL) 6.2 Zusammenstellung der erforderlichen Ausgangsdaten Für das in Bild-8 dargestellte bodentiefe Fenster mit Drehkippflügel mit auf dem Fensterrahmen aufgeschraubten Fensterbzw. Glasgeländer ist folgende Ausgangssituation gegeben: • Wohngebäude in Künzelsau (Postleitzahl 74653, Baden-Württemberg) • Gebäudehöhe ≤ 10 m • Lage des absturzsicherndes Fensterelements in Bezug auf die einwirkenden Windlasten: Mittenbereich des Gebäudes • Lichte Raumhöhe 2,50 m • Absturzsicherndes Fensterelement mit 3-fach-Isolierverglasung: • Fenstergröße: B x H » 1,2 m x 2,2 m • Drehkippflügel: b x h » 1,1 m x 2,1 m • Glasfläche Drehkippflügel: b x h » 1,0 m x 2,0 m • Fensterprofile aus Aluminium (Werkstoff EN AW 6060 T66 mit R m ≥ 215 N/ mm ² und t ≥ 1,5 mm) mit thermischer Trennung (Kunststoffteile der thermischen Trennung aus Polyamid PA) • ohne (Profil-) Verbreiterungen • Auf bau der Isolierverglasung: (von außen nach innen): 6 mm ESG-H/ 12 mm SZR/ 4 mm ESG/ 12 mm SZR/ 8 mm VSG (44.2) • Der Drehkippflügel wird auf der linken Ansichtsseite, nahe den Befestigungspunkten (1) und (11), angeschlagen (vgl. Bild-8). • Absturzsicherndes Glasgeländer mit Befestigung am Fensterrahmenprofil Typ BG015 der Firma IMB Rosenheim: • Einfachglas 10 mm VSG/ ESG (55.2), Kategorie A • zweiseitig linienförmige Glaslagerung aus Aluminiumprofil (Werkstoff EN AW 6060T66) zweiseitig an beiden Vertikalkanten • U-förmiges Kantenschutzprofil aus nichtrostendem Stahl auf der oberen Horizontalkante Hinweis: Das absturzsichernde Glasgeländer mit Befestigung am Fensterrahmenprofil Typ BG015 der Firma IMB Rosenheim (Glied- 1 der Nachweiskette gemäß Abschnitt 6.1) ist über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis geregelt (vgl. abP Fenstergeländer, 2021). Zu diesem abP Fenstergeländer (2021) gibt es zugehörige abP Erläuterungen (2022), in denen die konstruktiven Randbedingungen (Achs- und Randabstände) des Fensterbzw. Glasgeländers ausgewiesen werden. Aus Gründen der Übersicht wird auf die Regelungen im abP Fenstergeländer (2021) und in den abP Erläuterun- 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 75 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen gen (2022) nicht weiter eingegangen. Neben dem abP Fenstergeländer (2021) und den abP Erläuterungen (2022) wird vom Hersteller des Glasgeländers auch noch eine Systemstatik zur Verfügung gestellt, die die Bemessung von Glied 2 und 3 der Nachweiskette im Prinzip auf die Anwendung einer Bemessungstabelle vereinfacht. Diese Bemessung zeigt Abschnitt 6.5.4 (und Abschnitt 6.6). • Befestigungssystem BS 100 zur lastabtragenden und absturzsichernden Befestigung von Anbauteilen an Fensterrahmenprofilen nach abZ/ aBG BS 100 (2021); vgl. hier Abschnitt 4.3 • Der Höhenunterschied zwischen den Verkehrsflächen (OK FFB Wohnung und OK Gelände) bzw. die Absturzhöhe beträgt 1,00 < AH ≤ 12,00 m: Nach Musterbauordnung (2019), § 38 Abs. 1 Satz 1 ist daher eine Umwehrung (= Absturzsicherung) vorzusehen (vgl. Bild-2 und Bild-8: UH = 900 mm). Für Baden-Württemberg (Wohngebäude in Künzelsau) ist hier im konkreten Beispiel die Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung zu beachten [LBOAVO, 2010 § 3, Absatz-(1), 1. und Absatz (3)]. • Verankerungsgrund Mauerwerk: • Planhochlochziegel „ThermoPlan MZ Ergänzung“ (vgl. Bild-9) Hersteller: Mein Ziegelhaus GmbH & Co. KG, Märkerstraße 44 D-63755 Alzenau • Format/ Steinabmessung: 6DF; L x B x H = 123-mm x 365 mm x 249 mm • Rohdichte: r ≥ 0,8 kg/ dm³ • Mittlere Steindruckfestigkeit nach DIN EN 771: ≥ 8,0 N/ mm² • Befestigung gemäß Bild-8 nur seitlich links und rechts in der Laibung mit je 6 Stück AMO-Combi Schrauben mit Kunststoffdübelhülse W-UR 10 XXL nach abZ/ aBG AMO-Combi (2022) • Annahme: Es wird zur Vereinfachung angenommen, dass für die Lösung der Befestigungsaufgabe das Fenster derart in der Laibung liegt, dass das gewählte Dübel-System mittig in der Laibung (Mitte des Mauersteins) zu montieren ist. Für den Randabstand c der AMO- Combi Schraube mit der Kunststoffdübelhülse W-UR 10 XXL in der Laibung gilt dann: c innen = c außen • Annahme: Maximale freie Schraubenlänge e f = 20 mm (siehe abZ/ aBG AMO-Combi, 2022, Anlage 7 bzw. vgl. hier Bild-10; beachte Abschnitt 6.7.2) Bild 9: Planhochlochziegel „ThermoPlan MZ Ergänzung“ (siehe abZ/ aBG AMO-Combi, 2022, Anlage 75) Bild 10: Freie Schraubenlänge e f für Fensterrahmenprofile aus Aluminium (siehe abZ/ aBG AMO-Combi, 2022, Anlage 7) 6.3 Einwirkungen 6.3.1 Stoßartige Lasten nach ETB-Richtlinie (Außergewöhnliche Einwirkung) Es sind 2 Einwirkungssituationen zu stoßartigen Lasten rechnerisch nachzuweisen: • Nachweis der Verankerung des Fensterbzw. Glasgeländers am Fensterprofil (Blendrahmen). Dieser Nachweis wird auf Grundlage der abZ/ aBG BS100 (2021) geführt. • Nachweis der Befestigung des Blendrahmens an der Laibung im geschlossenen Zustand des Fensterelementes. Für beide Einwirkungssituationen gilt (vgl. Abschnitt 5.2.2): 76 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen (3) F Ed = F Ek · g F = 2,8 · 1,0 = 2,8 kN mit: F Ek = 2,8 kN siehe in ETB (1985, Abschnitt 3.2.2.2.3) g F = 1,0 siehe in abZ/ aBG W-ABZ (2022, S. 11, Abschnitt 3.2.3.4) 6.3.2 Windlasten Das Wohngebäude, in das das absturzsicherndes Fensterelement eingebaut wird, steht nach Abschnitt 6.2 in Künzelsau. Im Verzeichnis „Windzonen nach Verwaltungsgrenzen“, DIBt (2022), wird für den „Regierungsbezirk Stuttgart“, zu dem Künzelsau gehört, die „Windzone 1“ ausgewiesen. Alternativ lassen sich unter dem Suchbegriff „Windzonen nach Postleitzahlen“ im Internet auch diverse Seiten finden, auf denen - lediglich unter der Eingabe der Postleitzahl für das konkrete Bauvorhaben - die entsprechend zugehörige Windzone ausgegeben wird. Nach DIN 18055, Tabelle A.1 ergibt sich für • die Windzone 1, • eine Gebäudehöhe ≤ 10m und • den Einbau des absturzsichernden Fensterelements im Mittenbereich des Wohngebäudes folgende charakteristische Windbelastung: q wd,k = 0,50 kN/ m² (Winddruck) q ws,k = 0,55 kN/ m² (Windsog) Die Bemessungswerte der Einwirkungen ergeben sich wie folgt: (4) q wd,d = q wd,k · g F = 0,50 · 1,5 = 0,75 kN/ m² Winddruck (5) q ws,d = q ws,k · g F = 0,55 · 1,5 = 0,83 kN/ m² Windsog Þ maßgebend mit: g F = 1,5 veränderliche Einwirkung (Windlast) Hinweis: Die Anwendung von DIN 18055, Tabelle A.1 beruht auf Berechnungen mit dem vereinfachten Verfahren nach DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-4/ NA. Diese praxisnahe Vorgehensweise liegt für übliche Gebäude auf der sicheren Seite. Sofern eine Abminderung der Werte aus Tabelle A.1 angestrebt wird, ist eine genaue Berechnung der Außendruckbeiwerte nach DIN EN 1991-1-4/ NA, Tabelle NA.1, bzw. eine genaue Windlastermittlung nach DIN EN 1991-1-4/ NA, NA.B.3.3, erforderlich. 6.3.3 Horizontale Nutzlast Die charakteristische horizontale Nutzlast - in Absturzrichtung nach außen - ergibt sich für ein Wohnhaus nach DIN EN 1991-1-1/ NA, Tabelle 6.12DE: Þ q k,außen = 0,5 kN/ m Der Bemessungswert der Einwirkungen ergibt sich wie folgt: (6) q kd,außen = q k,außen · g F = 0,5 · 1,5 = 0,75 kN/ m mit: g F = 1,5 veränderliche Einwirkung (horizontale Nutzlast) Gemäß Fußnote (2) zu Tabelle 6.12DE in DIN EN 1991- 1-1/ NA sind die horizontalen Nutzlasten in Absturzrichtung in voller Höhe und in Gegenrichtung - nach innen wirkend - mit 50 %, mindestens jedoch mit 0,5 kN/ m anzusetzen. Mit Hinweis auf Abschnitt 6.1.1 wird dieser Ansatz nicht weiter untersucht. 6.3.4 Eigengewicht aus Glasgeländer Typ BG015 Gemäß Abschnitt 6.2 besteht das Glasgeländer Typ BG015 aus 10 mm Einfachglas VSG/ ESG (55.2), Kategorie A. Dafür ergibt sich mit Bild-8 folgendes Eigengewicht: (7) G ,d = G ,k · g F = [10 mm · 2,5 kg/ (mm · m²) · 1,20 m · 0,90 m] · 1,35 = 36,5 kg » 0,37 kN mit: g k = 2,5 kg/ (mm · m²) Eigengewicht Glas (vgl. in RAL Gütegemeinschaft, 2020, S. 126, Tabelle 5.3) g F = 1,35 ständige Einwirkung (Eigengewicht) 6.3.5 Last aus 90° geöffnetem Fensterflügel Wird der im absturzsichernden Fensterelement angeordnete Drehkippflügel um 90° geöffnet, treten auf der Bandseite infolge des Eigengewichts des Fensterflügels zusätzliche Querlasten auf. Hierzu wird zunächst das Eigengewicht des Drehkippflügels ermittelt (vgl. Tabelle- 3; siehe auch in RAL-Gütegemeinschaft, 2020, S.-125-ff., Abschnitt 5.1.2.1 mit Tabelle 5.3). 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 77 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen Tabelle 3: Praxisbeispiel: Ermittlung des Eigengewichts des Drehkippflügels Zeile Bauteil Rechenweg Ergebnis 1 Flügelrahmen (2 · 1,1 m + 2 · 2,1 m) · 2,5 kg/ m = 16,0 kg 2 Isolierverglasung 2,5 kg / (mm·m²) · (6-mm + 4-mm + 8-mm) · (1,0-m · 2,0-m) = 90,0 kg 3 Drehkippflügel (Zeile 1 + 2) = 106,0 kg 4 Eigenlast G Flügel 106 kg · 9,81 m/ s² = 1.039,9 N 1) 1,04 kN 1) 1 kg · m/ s² = 1 N = 0,001 kN Das resultierende Kräftepaar (Z = D) aus dem 90° in den Innenraum geöffneten Flügel wird auf der Bandseite oben durch den Befestigungspunkt (1) und unten durch den Befestigungspunkt (11) aufgenommen. Dabei wirkt die Einwirkung Z = Vfd,1 in Richtung des Innenraums und die Einwirkung D = Vfd,11 nach außen (vgl. Bild-8). Der Bemessungswert der Einwirkungen auf die Befestigungspunkte (1) und (11) durch den 90 ° geöffneten Fensterflügel ergibt sich nach RAL Gütegemeinschaft (2020, S. 125, Abschnitt 5.1.2.1) wie folgt: V fd,1 = Z V fd,11 = D (8) V fd,1 = V fd,11 = b/ h · [(G Flügel / 2) · g F ] = 1,10/ 2,1 · [(1,04/ 2) · 1,35] = 0,52 · 0,70 = 0,37 kN mit: b = 1,1 m vgl. Abschnitt 6.2 h = 2,1 m vgl. Abschnitt 6.2 (Beachte hierzu auch den folgenden Hinweis! ) G Flügel = 1,04 kN vgl. Tabelle-3 g F = 1,35 ständige Einwirkung (Eigengewicht) Hinweis: Der Abstand für die Lasteinleitung der horizontalen Lasten (Z und D) ist nach Bild-8 die Höhendifferenz zwischen den Befestigungspunkten (1) und (11): 3 · 0,4 + 2 · 0,3 = 1,80 m Mit Bezug auf RAL-Gütegemeinschaft (2020, S. 125, Abschnitt 5.1.2.1 mit Bild 5.8) werden in Gleichung (8) für die Ermittlung von V fd,1 und V fd,11 auch die Flügelaußenmaße (b/ h » 1,1 m / 2,1 m) angesetzt. Dieses Vorgehen stellt eine Vereinfachung für die Bemessungspraxis dar, da die reale Lasteinleitung aus dem Flügelrahmen über Scharniere, Bänder bzw. Scherenlager in den Blendrahmen bei jedem Fensterelement unterschiedlich ist. Diese Vereinfachung wird aus Übersichtsgründen übernommen. 6.4 Ermittlung der maßgebenden Schnittkräfte für Befestigungspunkt (7) bzw. (8) sowie (1) und (11) In Höhe der Befestigungspunkte (7) und (8) verläuft gemäß Bild-8 die Brüstungshöhe. Für diese beiden Befestigungspunkte müssen daher sowohl 1. der Nachweis für stoßartige Lasten als auch 2. der Nachweis für die Überlagerung der horizontalen Nutzlast mit der Windsoglast (beide Lasten nach außen wirkend) geführt werden. Deshalb und auf Grund der folgenden beiden Überlegungen sind diese beiden Befestigungspunkte (7) und (8) offenbar für die Bemessung maßgebend: • Die Befestigungspunkte (1) bis (4) müssten nur für Windsog nachgewiesen werden (Winddruck ist nicht maßgebend), da sie oberhalb der Auftrefffläche für den Pendelschlagversuch liegen (vgl. Bild-7 und siehe RAL-Gütegemeinschaft, 2020, S. 164, Bild 5.22). • Die Befestigungspunkte (5) bis (6) und (9) bis (12) müssten nur getrennt voneinander, d. h. ohne Überlagerung, a) für stoßartige Lasten und b) für Windsog nachgewiesen werden. Daher werden nachfolgend nur für die beiden Befestigungspunkte (7) und (8) für alle möglichen Lastfälle die Einwirkungen zusammengetragen und anschließend wiederum nur die maßgebenden statischen Nachweise geführt. Nur für die Befestigungspunkte (1) und (11) muss ergänzend der Lastfall 6 „Last aus 90° geöffnetem Fensterflügel“ untersucht bzw. überprüft werden. 6.4.1 Lastfall 1: Stoßartige Lasten Die Anpralllast wirkt auf das Befestigungssystem BS 100 als Zugkraft (N Ed,LF1 ), auf die Fensterbefestigung (AMO- Combi Schrauben mit Kunststoffdübelhülse W-UR 10-XXL) allerdings als Querkraft (V Ed,LF1 ). Maßgebende Kraft (vgl. hierzu Abschnitt 6.3.1): 78 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen (9) N Ed,LF1 = V Ed,LF1 = F Ed = 2,8 kN Gemäß ETB (1985, Abschnitt 3.1) sind nur die horizontalen Nutzlasten mit den Windlasten zu überlagern. Die stoßartigen Lasten müssen also mit keinen anderen Lasten überlagert werden. 6.4.2 Lastfall 2: Windsoglast Beachte hierzu Abschnitt 6.1.1 und 6.1.2! 6.4.2.1 Ansatz 1 Die Windsoglast wirkt auf das Befestigungssystem BS- 100 als Zugkraft (N Ed,LF2 ), auf die Fensterbefestigung (AMO-Combi Schrauben mit Kunststoffdübelhülse W-UR 10 XXL) allerdings als Querkraft (V Ed,LF2 ). Maßgebende Kraft (vgl. hierzu Bild-8 und Abschnitt 6.3.2): (10) N Ed,LF2-1 = V Ed,LF2-1 = A Wind · q ws,d = [(1,2 · 0,9)/ 4] · 0,83 = 0,22 kN 6.4.2.2 Ansatz 2 Die in Abschnitt 6.4.2.1 auf das Fensterbzw. Glasgeländer einwirkende Windsogkraft wird nach Bild-8 und Bild-11 • im Abstand von 100 mm zu den Befestigungspunkten (7) und (8) bzw. • im Abstand von 200 mm zu den Befestigungspunkten (9) und (10) auf den Fenster-Blendrahmen übertragen. Oberhalb des Fensterbzw. Glasgeländer ist eine weitere Windangriffsfläche zu berücksichtigen, wobei der Abstand zwischen den Befestigungspunkten (5) und (7) bzw. (6) und (8) 300 mm beträgt (vgl. Bild-8). Als maßgebende Querkraft ergibt sich für die Fensterbefestigung (AMO-Combi Schrauben mit Kunststoffdübelhülse W-UR 10 XXL) folgende Querkraft: (11) V Ed,LF2-2 = [V Ed,LF2-1 · 200/ (100 + 200)] + (A Wind · q ws,d ) = [0,22 · 2/ 3] + [(1,20/ 2) · (0.30/ 2) · 0,83] = 0,22 6.4.3 Lastfall 3: Horizontale Nutzlast in ideeller Holmhöhe Die horizontale Nutzlast wirkt auf das Befestigungssystem BS 100 als Zugkraft (N Ed,LF3 ), auf die Fensterbefestigung (AMO-Combi Schrauben mit Kunststoffdübelhülse W-UR 10 XXL) allerdings als Querkraft (V Ed,LF3 ). Maßgebende Kraft (vgl. hierzu Bild-8, Bild-11 und Abschnitt 6.3.3): (12) N Ed,LF3 = V Ed,LF3 = q kd,außen · (1,20 m/ 2) · [(0,1 m + 0,7-m) / 0,7 m] = 0,75 kN/ m · 0,60 m · 1,14 = 0,51 kN Bild 11: Vermaßte Anordnung der Befestigungssysteme BS 100 (Bildquelle: Hermann Hamm); siehe hierzu auch Bild-8 6.4.4 Lastfall 4: Überlagerung horizontale Nutzlast plus Windsoglast (für Ansatz 2) Hier werden gemäß Abschnitt 6.1.2 die in Absturzrichtung nach außen wirkende Windsoglast und die horizontale Nutzlast (Holmlast) überlagert: (13) V Ed,Sog = V Ed,LF2-2 = 0,22 kN (vgl. Abschnitt 6.4.2.2) (14) V Ed,Holm = V Ed,LF3 = 0,51 kN (vgl. Abschnitt 6.4.3) Gemäß DIN EN 1990/ NA [siehe dort NCI zu 6.4.3.2(3) und Tabelle NA.A.1.1) werden zwei Lastfallkombinationen untersucht (vgl. hier auch Abschnitt 5.1.2). Lastfallkombination 1 Die Holmlast wird voll und die Windlast um den Faktor Ψ 0 = 0,6 reduziert angesetzt: (15) V Ed,LF4-1 = V Ed,Holm + (Ψ 0 · V Ed,Sog ) = 0,51 + (0,6 · 0,22) = 0,64 kN Þ maßgebend Lastfallkombination 2 Die Windlast wird voll und die Holmlast um den Faktor Ψ 0 = 0,7 reduziert angesetzt: (16) V Ed,LF4-2 = V Ed,Sog + (Ψ 0 · V Ed,Holm ) = 0,22 + (0,7 · 0,51) = 0,58 kN 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 79 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen 6.4.5 Lastfall 5: Eigengewicht aus Glasgeländer Typ BG015 Dieser Lastfall muss nur für Befestigungssystem BS 100 nachgewiesen werden, da das Eigengewicht des gesamten Fensterelements über die Tragklötze gemäß Bild-8 abgetragen wird. Siehe hierzu Abschnitt 6.3.4. Das Eigengewicht des Glasgeländer Typ BG015 wird auf der sicheren Seite nur auf die beiden Befestigungssysteme BS 100 in Höhe der Befestigungspunkte (7) und (8) verteilt. (17) V Ed,LF5 = G d / 2 = 0,37/ 2 = 0,19 kN 6.4.6 Lastfall 6: Last aus 90° geöffnetem Fensterflügel Dieser Lastfall muss nur für die Fensterbefestigung (AMO-Combi Schrauben mit Kunststoffdübelhülse W-UR 10 XXL) nachgewiesen werden. Siehe hierzu Abschnitt 6.3.5! (18) V Ed,LF6 = V fd,1 = V fd,11 = 0,37 kN 6.4.7 Übersicht der maßgebenden Kräfte für das Praxisbeispiel In Tabelle-4 werden alle maßgebenden Kräfte der einzelnen Lastfälle übersichtlich zusammengestellt. Für den Nachweis des Befestigungssystems BS 100 und des Fensterbefestigers (AMO-Combi Schrauben mit Kunststoffdübelhülse W-UR 10 XXL) werden danach nur noch die maßgebenden Lastfälle nachgewiesen (beachte Erläuterungen in Abschnitt 6.1). Tabelle 4: Übersicht der maßgebenden Kräfte für alle Lastfälle für die maßgebenden Befestigungspunkte (7) und (8) sowie (1) und (11) nach Bild-8 Lastfall Beschreibung Ermittlung N Ed bzw. V Ed siehe Abschnitt N Ed bzw. V Ed in kN Maß- Gebend in kN Bemessung vgl. Abschnitt 1 Stoßartige Lasten 6.4.1 (7) und (8) 2,80 2,80 6.5.1 6.6 6.7.1 2 Windsoglast 6.4.2 (7) und (8) N Ed = 0,22 V Ed = 0,22 N Ed = 0,51 V Ed = 0,51 6.5.2 6.5.4 (Ansatz 1 nach Abschn. 6.1.1) 3 Horizontale Nutzlast 6.4.3 (7) und (8) N Ed = 0,51 V Ed = 0,51 4 Überlagerung horizontale Nutzlast plus Windsoglast 6.4.4 V Ed = 0,64 nur Fensterbefestiger 6.7.2 (Ansatz 2 nach Abschn. 6.1.2) 5 Eigengewicht aus Glasgeländer Typ BG015 6.4.5 (7) und (8) V Ed = 0,19 nur Befestigungssystem BS 100 6.5.3/ 6.5.4 6 Last aus 90° geöffnetem Fensterflügel 6.4.6 (1) und (11) V Ed = 0,37 nur Fensterbefestiger 6.7.3 80 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen 6.5 Statische Nachweise für Glied 2 der Nachweiskette: Unmittelbare Glasbefestigung/ Glaslagerung des Fenstergeländers in Befestigungspunkt (7) und (8) Die Aluminiumprofile des absturzsichernden Fensterelements bestehen laut Angaben des Herstellers bzw. gemäß Abschnitt 6.2 aus dem Werkstoff EN AW 6060 T66 mit R m ≥ 215 N/ mm² und t ≥ 1,5 mm; die Kunststoffteile der thermischen Trennung bestehen aus Polyamid PA. Damit werden die Anforderungen der abZ/ aBG BS 100 (2021, Tabellen 5, 7 und 8) erfüllt. Die geometrischen Randbedingungen Überstand, Höhe und Breite sind zu beachten (siehe abZ/ aBG BS 100, 2021, Tabellen 7 und 8). 6.5.1 Nachweis Lastfall 1: Stoßartige Lasten Nach abZ/ aBG BS 100 (2022, S. 9, Abschnitt 3.2.1) gilt Folgendes: „Für die Befestigungssysteme gilt der Nachweis zur Aufnahme der Einwirkungen aus Personenanprall als erbracht, wenn diese Belastung planmäßig rechtwinklig zur Rahmenebene erfolgt.“ Die Belastung des Fenstergeländers erfolgt planmäßig rechtwinklig zur Rahmenebene, so dass keine weiteren Nachweise erforderlich sind. 6.5.2 Nachweis Lastfall 3 auf Grundlage abZ/ aBG: Horizontale Nutzlasten Der Nachweis ausreichender Tragfähigkeit des Glaslagerungsprofils aus Aluminium (einschließlich der Befestigung am Fensterrahmen, vgl. Abschnitt 6.6) ist für die Einwirkungen infolge Windsog und horizontaler Nutzlast zu führen. Eine Überlagerung von horizontaler Nutzlast und Windsoglast erfolgt nicht, da anzunehmen ist, dass bei voller Windsoglast (Sturm), dass Fenster nicht geöffnet wird und damit keine Personen an das Geländer herantreten (vgl. Abschnitt 6.1.1). Maßgebend ist offenbar der Lastfall 3 (vgl. Abschnitt 6.4.2.1 mit 6.4.3). Das Nachweisformat wird in abZ/ aBG BS 100 (2021, S. 9, Abschnitt 3.2.1) vorgegeben: Nachweis: (19) N Ed,LF3 / N Rd = 0,51/ 2,37 = 0,22 ≤ 1,0 Þ Nachweis erfüllt mit: N Ed,LF3 = 0,51 kN vgl. Abschnitt 6.4.3 bzw. Tabelle-4 N Rd = N Rk / g M = 2,96/ 1,25 = 2,37 kN N Rk = 2,96 kN siehe abZ/ aBG BS 100 (2021, Anlage 2.1, Tabelle 7) g M = 1,25 siehe abZ/ aBG BS 100 (2021, S. 10, Abschnitt 3.2.2) 6.5.3 Nachweis Lastfall 5 auf Grundlage abZ/ aBG: Eigengewicht aus Glasgeländer Typ BG015 Das Nachweisformat wird in abZ/ aBG BS 100 (2021, S.-9, Abschnitt 3.2.1) vorgegeben: Nachweis: (20) V Ed,LF5 / V Rd = 0,19/ 3,37 = 0,06 ≤ 1,0 Þ Nachweis erfüllt mit: V Ed,LF5 = 0,19 kN vgl. Abschnitt 6.4.5 bzw. Tabelle-4 V Rd = V Rk / g M = 4,21/ 1,25 = 3,37 kN N Rk = 4,21 kN siehe abZ/ aBG BS 100 (2021, Anlage 2.2, Tabelle 8) g M = 1,25 siehe abZ/ aBG BS 100 (2021, S. 10, Abschnitt 3.2.2) 6.5.4 Nachweis Lastfall 3 und Lastfall 5 auf Grundlage Systemstatik Alternativ zu Abschnitt 6.5.2 und 6.5.3 kann die Nachweisführung (nur) für das Glasgeländer Typ BG015 (Glasdicke 10 mm) auch über die Bemessungstabelle einer Systemstatik erfolgen, die der Hersteller des Befestigungssystems auf Grundlage der abZ/ aBG BS 100 (2021) zur Verfügung stellt (vgl. Bild-12 und Abschnitt 6.2): Bei den gegebenen Abmessungen des Fenstergeländers (Glasdicke 10 mm), mit einer Geländerbreite von ca. 1,2- m und einer Geländerhöhe von ca. 0,9 m, ergibt sich mit einer charakteristischen Holmlast q k,außen £ 0,5-kN/ m (vgl. Abschnitt 6.3.3) aus der Bemessungstabelle in Bild-12 eine maximal aufnehmbare charakteristische Windlast von 2,63 kN/ m² > 0,55 kN/ m² = q ws,k,vorhanden (vgl. Abschnitt 6.3.2). Damit ist ausreichende Tragfähigkeit für das Fenstergeländer (einschließlich der Befestigung am Fensterprofil) gegeben. 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 81 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen Bild 12: Systemstatik: Maximale charakteristische Windlast für das Befestigungssystem BS 100 in Kombination mit dem absturzsichernden Glasgeländer mit Befestigung am Fensterrahmenprofil Typ BG015 der Firma IMB Rosenheim; (nur) für horizontale Nutzlast q k = 0,5 kN/ m und Glasauf bau 10 mm VSG/ ESG 6.6 Statische Nachweise für Glied 3 der Nachweiskette: Verbindung des Geländers mit dem Fensterrahmen mit dem Befestigungssystem BS-100 in Befestigungspunkt (7) und (8) Siehe Abschnitt 6.5! Þ o.w.N. 6.7 Statische Nachweise für Glied 5 der Nachweiskette: Befestigung des Fensterrahmens mit dem Direktbefestiger im Mauerwerk Auf Grund der Annahme in Abschnitt 6.2, dass das Fensters derart in der Laibung liegt, dass das gewählte Dübel-System mittig in der Laibung (Mitte des Mauersteins) montiert wird, gilt für die vorhandenen Randabstände im vorhandenen Planhochlochziegel „ThermoPlan MZ Ergänzung“ Folgendes (vgl. Bild-9 und abZ/ aBG AMO- Combi, 2022, Anlage 75 Tabelle 35.2): c innen = c außen = 365/ 2 > 125 mm = c min Die Tragfähigkeit der AMO-Combi Schraube mit der Kunststoff-Dübelhülse W-UR 10 XXL in dem in Abschnitt 6.2 ausgewiesenen Mauerstein kann der abZ/ aBG AMO- Combi (2022, Anlage 76, Tabellen 35.3) bzw. hier in diesem Beitrag Bild-13 (obere Tabelle) entnommen werden. 82 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen Bild 13: Auszug aus abZ/ aBG AMO-Combi (2022, Anlage 76): Verankerung im Planhochlochziegel „ThermoPlan MZ Ergänzung“ 6.7.1 Nachweis Lastfall 1: Stoßartige Lasten Der Nachweis der stoßartigen Lasten muss grundsätzlich nur für die Befestigungspunkt (5) bis (12) geführt werden, da die Befestigungspunkte (1) bis (4) oberhalb der Auftreffflächen liegen (vgl. Bild-7, Bild-8 und siehe RAL Gütegemeinschaft, 2020, S. 164, Bild 5.22). Nachweis: (21) F Ed / F Rd = V Ed,LF1 / (F Rk / g M ) = 2,8/ (2,8/ 1,0) = 1,0 ≤ 1,0 Þ Nachweis erbracht mit: V Ed,LF1 = 2,80 kN vgl. Abschnitt 6.3.1 bzw. Tabelle-4 F Rk = 2,80 kN siehe abZ/ aBG AMO-Combi (2022, Anlage 76, Tabelle 35.4) bzw. Bild-13, untere Tabelle g M = 1,0 siehe abZ/ aBG AMO-Combi (2022, S. 6, Abschnitt 3.2.3) 6.7.2 Nachweis Lastfall 4: Überlagerung horizontale Nutzlast plus Windsoglast (für Ansatz 2) für die Befestigungspunkte (7) und (8) Das Nachweisformat ist in der abZ/ aBG AMO-Combi (2022, S. 5, Abschnitt 3.2.2) angegeben. In den Anlagen dieser „Zulassung“ werden bereits Bemessungswerte VRd ausgewiesen (vgl. Bild-13 obere Tabelle). Nachweis: (22) V Ed / V Rd = V Ed,LF4-1 / V Rd = 0,64/ 0,65 = 0,98 ≤ 1,0 Þ Nachweis erbracht mit: V Ed,LF5 = 0,64 kN vgl. Abschnitt 6.4.4 bzw. Tabelle-4 V Rd = 0,65 kN siehe abZ/ aBG AMO-Combi (2022, Anlage 76, Tabelle 35.4) bzw. hier Bild- 13; für mittlere Steindruckfestigkeit nach EN 771 ≥ 8,0 N/ mm² und e f = 20 mm (vgl. Abschnitt 6.2 mit Bild-10) 6.7.3 Nachweis Lastfall 5: 90° geöffneter Fensterflügel für die Befestigungspunkte (1) und (11) Das Nachweisformat ist in der abZ/ aBG AMO-Combi (2022, S. 5, Abschnitt 3.2.2) angegeben. In den Anlagen dieser „Zulassung“ werden bereits Bemessungswerte V Rd ausgewiesen (vgl. Bild-13 obere Tabelle). Nachweis: (23) V Ed / V Rd = V fd,11 / V Rd = 0,37/ 0,65 = 0,57 ≤ 1,0 Þ Nachweis erbracht 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 83 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen mit: V Ed,LF5 = 0,37 kN vgl. Abschnitt 6.3.5 V Rd = 0,65 kN siehe abZ/ aBG AMO-Combi (2022, Anlage 76, Tabelle 35.4) bzw. hier Bild- 13 obere Tabelle; für mittlere Steindruckfestigkeit nach EN 771 ≥ 8,0 N/ mm² und e f -= 20 mm (vgl. Abschnitt 6.2 mit Bild-10) 7. Zusammenfassung Dieser Beitrag zeigt aktuelle Neuerungen für die Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen. Danach ist es mittlerweile möglich, diese Fenster mit entsprechend dafür „zugelassenen“ Befestigungssystemen auch in Mauerwerk z. B. aus filigranen Lochsteinen und/ oder wärmedämmenden Mauersteinen mit geringer Rohdichte zu befestigen. Ein „französische Balkongeländer“, das vor ein absturzsicherndes Fenster direkt am Baukörper befestigt wird, kann heutzutage durch ein Fenster-bzw. Glasgeländer oder auch ein Stahlgeländer ersetzt werden, das direkt mit einem dafür „zugelassenen“ Befestigungssystem auf den Fensterrahmen des absturzsichernden Fensterelements aufgeschraubt wird. Damit kommt der Befestigung des Fensterrahmens die gleiche Bedeutung zu, wie bei absturzsichernden Fensterelementen, die „nur“ aus Rahmen und Scheibe (Festverglasung oder Fensterelemente mit Brüstungsriegel) ohne zusätzliches Geländer bestehen. Literatur 1. Veröffentlichungen (Fachbücher, Fachzeitschriften, u. a.) BVS (2015): b.v.S Standpunkt „Brüstungs- und Geländerhöhen“; Hrsg. Arbeitskreis „Brüstungs- und Geländerhöhen“ im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V., Berlin August 2015, kostenlose Download-Möglichkeit unter URL: https: / / www. bvs-ev.de/ fileupload/ files/ 6177327493a54_BVS_ Standpunkt_Br ue stungs-und_Gela enderhoehen_2015_08.pdf (abgerufen am 30.03.2023). Küenzlen, J.; Scheller, E., Klatecki, M.; Becker, R., Kuhn,- T.; Stein, T. (2022): Befestigung und Abdichtung von Fenstern und Türen - Aktuelle Regelungen, Praxisbeispiele, bauphysikalische Gesichtspunkte, Verlag Ernst & Sohn, Berlin, 2022. RAL Gütegemeinschaft (2020): Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für den Neubau und Renovierung. Ausarbeitung: RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., ift Rosenheim. Hrsg.: RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., Frankfurt. 2. Internetquellen DIBt (2022): Windzonen nach Verwaltungsgrenzen (Stand: 2. Juni 2022), URL: https: / / www.dibt.de/ fileadmin/ dibt-website/ Dokumente/ Referat/ P5/ Technische_Bestimmungen/ Windzonen_nach_Verwaltungsgrenzen.xlsx, abgerufen am 29.08.2022. 3. Europäische und internationale Normen (DIN EN, ISO) DIN EN 1990: 2010-12: Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung. DIN EN 1990/ NA: 2010-12: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung. DIN EN 1991-1-1: 2010-12: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau. DIN EN 1991-1-1/ NA: 2010-12: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau. DIN EN 1991-1-4: 2010-12: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten. DIN EN 1991-1-4/ NA: 2010-12: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten. 4. Deutsche Normen (DIN) DIN 18008-1: 2020-05: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen. DIN 18008-4: 2013-07: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen. DIN 18055: 2020-09: Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1. 5. Gesetze - Richtlinien - Technische Regeln ASR A2.1 (2018): Technische Regeln für Arbeitsstätten - Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenstanden, Betreten von Gefahrenbereichen, Ausgabe November 2012, zuletzt geändert im März 2022, kostenlose Download-Möglichkeit z. B. unter https: / / www.baua.de/ DE/ Angebote/ Rechtstexteund-Technische-Regeln/ Regelwerk/ ASR/ ASR- A2-1.html, abgerufen am 29.08.2022. DIBt MVV TB (2021/ 1): Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2020/ 1 mit Druckfehlerberichtigung vom 4. März 2022, DIBt Mitteilungen, 17.01.2022, kostenlose Download-Möglichkeit unter URL: https: / / www.dibt.de/ de/ wir-bieten/ technische-baubestimmungen (abgerufen am 29.08.2022). ETB (1985): ETB-Richtlinie - Bauteile, die gegen Absturz sichern, Ausschuß für Einheitliche Technische 84 2. Fachkongress Konstruktiver Ingenieurbau - Juni 2024 Rechnerischer Nachweis und baurechtliche Aspekte bei der Befestigung von absturzsichernden Fensterelementen Baubestimmungen (ETB), Fassung Juni 1985, Berlin: Beuth Verlag [abgedruckt auch in Mitteilungen IfBt 2/ 1987; URL: https: / / www.dibt.de/ fileadmin/ dibt-website/ Dokumente/ Referat/ I8/ ETB_Richtlinie.pdf (abgerufen am 29.08.2022)]. Musterbauordnung (2020): Musterbauordnung (MBO) - Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 25.09.2020, Download z. B. unter URL: https: / / www.bauministerkonferenz.de/ Dokumente/ 42323530.pdf (abgerufen am 29.08.2022). LBOAVO (2010): Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 5.-Februar 2010 Download z. B. unter URL: https: / / www.landesrecht-bw.de/ jportal/ portal/ t/ v62/ page/ bsbawueprod.psml/ screen/ JWPDFScreen/ f ilename/ BauOAV_BW_2010.pdf (abgerufen am 29.08.2022). 6. Deutsche „Zulassungen“ (abZ und abZ/ aBG) abZ AMO-Combi (2022): Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung - AMO ® -Combi Schraube mit Kunststoff-Dübelhülse W-UR 10 XS oder W-UR 10-XXL, Z-21.2-2017 vom 23. August 2022; kostenlose Download-Möglichkeit z. B. unter www.dibt.de/ de/ service/ zulassungsdownload/ suche abZ/ aBG BS100 (2021): Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung - Befestigungssysteme zur lastabtragenden und absturzsichernden Befestigung von Anbauteilen an Fensterrahmenprofilen, Z-14.4-884 vom 2. Juni 2021; kostenlose Download-Möglichkeit z. B. unter www. dibt.de/ de/ service/ zulassungsdownload/ suche 7. Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) abP Fenstergeländer (2021): Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-2021-3081 vom 19.11.2021, Gegenstand: Linienförmig gelagerte Verbundsicherheitsverglasungen, Prüfstelle: Labor für Stahl- und Leichtmetallbau GmbH (LSL) an der Hochschule München, Fakultät 02, Bauingenieurwesen/ Stahlbau, Antragsteller: Inntaler Metallbau Vertrieb GmbH, kostenpflichtiger Download z. B. unter https: / / www. baufachinformation.de/ publikationen.jsp abP Erläuterungen (2022): Erläuterungen zu den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen P-2021- 3063 und P-2021-3081, Labor für Stahl- und Leichtmetallbau GmbH (LSL), Ausgabedatum: 27.01.2022.