Fremdsprachen Lehren und Lernen
flul
0932-6936
2941-0797
Narr Verlag Tübingen
Es handelt sich um einen Open-Access-Artikel, der unter den Bedingungen der Lizenz CC by 4.0 veröffentlicht wurde.http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/121
1995
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Gnutzmann Küster SchrammWarnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich
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1995
Peter Axel Schmitt
flul2410197
Peter Axel Schmitt Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich Abstract. The vast majority of translators specializes in technical translations, and user manuals m-e among the most frequently translated documents in the translation industry. With an increasing awareness of consumer safety, such as the legal, social and econornic impact of damage and injury caused by unsafe products, as well as recent product liability legislation passed in the European Community, the translation of safety precautions, warning labels etc. has become an increasingly relevant priority. Based on a representative corpus of English and German owner's manuals for cars, this article describes current usage with regard to safety precautions, with an emphasis on the head words used for signalling risks associated with a product. Apparently, usage is practically standardized in the original English manuals, while usage in German manuals and translations varies widely. Legal requirements and standards are discussed, as well as formatting and typographical aspects. A table of recommended German/ English equivalences denoting the risks of fatal injury, bodily injury and equipment damage is provided. The better part of valour is discretion, in the which better part I have saved my lif e. (Shakespeare, Henry IV Part 1, V, 4) 1. Hintergrund Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. (Volksmund) Unser Alltag spielt sich zwar nicht in der Umgebung von Porzellankisten ab, die sprichwörtliche Metapher gilt jedoch nach wie vor. Einerseits hat uns die Technik viele Segnungen beschert, die das Leben leichter und das Überleben wahrscheinlicher machen; andererseits sind die meisten Menschen in den Industrienationen gerade durch die Omnipräsenz technischer Produkte täglich unzähligen Situationen mit einem mehr oder minder hohen Gefährdungspotential ausgesetzt (das ist insbesondere Eltern kleiner Kinder wohl bewußt): Im Rahmen von Freizeit und Hausarbeit kommen in Deutschland mehr Menschen ums Leben als im Straßenverkehr. Durch die wachsenden technischen Möglichkeiten werden viele Produkte immer komplexer, und ihre Bedienung wird dadurch entsprechend komplizierter (man denke z.B. an Videorecorder und Camcorder). Als Gegenmaßnahme werden oft Bedienungserleichterungen implementiert (Servoeinrichtungen, automatisierte Funktionen), die wiederum das Produkt technisch noch komplexer machen. Im Idealfall wirkt sich das nicht nachteilig für den Produktanwender aus, es stellt jedoch in den meisten Fällen höhere Anforderungen an diejenigen Personen, die den Service des Produkts übernehmen. Fehler bei Bedienung oder Wartung können zu Sach- und Personenschäden führen. FLuL 24 (1995) 198 Peter Axel Schmitt Unter dem Begriff „Sachschäden" subsumiere ich das gesamte Spektrum von quasi immateriellen Schäden (wie z.B. den Verlust von Daten durch versehentliches Löschen einer Festplatte/ DisketteNideokassette) über ästhetische Schäden (wie die Beschädigung einer Oberfläche durch Verwendung eines falschen Reinigungsmittels) bis hin zu konkret finanziellen Schäden (wie das Ruinieren eines Geräts durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung). "Personenschäden" reichen von kleinen Verletzungen, wie etwa einem Kratzer beim Rasieren, bis hin zu tödlichen Verletzungen, etwa durch elektrischen Schlag. Komplexität bedeutet freilich nicht zwangsläufig höhere Gefährlichkeit. Elektrorasierapparate beispielsweise sind technisch erheblich komplexer, dennoch leichter bedienbar und bei sachgemäßer Benutzung ungefährlicher als schlichte Rasiermesser oder Naßrasierapparate (gleichwohl sind sie potentiell lebensgefährlich, handelt es sich doch meist um ein mit Netzspannung betriebenes Elektrogerät, das typisch in einer sog. Naßzelle benutzt wird). Messer waren stets gefährlich (vgl. "Messer, Gabel, Schere, Licht sind für kleine Kinder nicht"), doch heute gibt es Stähle, die dazu führen, daß nahezu skalpellscharfe Messer in jeder Küchenschublade liegen; Hausfrauen hantieren mit rasierklingenscharfen Gemüseraspeln, die blitzschnell ganze Fingerkuppen abschneiden und mit Elektromessern, die (wie Kinobesucher und Zeitungsleser wissen) bei Zweckentfremdung durchaus ganze Gliedmaßen abtrennen. Gefährliche Hochleistungs-Werkzeuge, noch vor wenigen Jahren nur in den Händen einschlägig ausgebildeter Fachleute anzutreffen, werden heute in jedem Baumarkt wohlfeil angeboten: Heimwerker benutzen schwere pneumatische Bohrhämmer und funkenstiebende Trennschleifer, die mühelos Stahl und Stein durchtrennen, biedere Gartenbesitzer stutzen Büsche und Bäume mit motorbetriebenen Heckenscheren oder gar martialischen Kettensägen. Dieser Bereich, in dem Personen mit Produkten umgehen, für deren Handhabung sie nicht speziell ausgebildet sind, und der außerhalb des sicherheitsfördemden Einflusses von Berufsgenossenschaften liegt, erscheint im Hinblick auf die Gestaltung von Warnhinweisen von besonderem Interesse. Wir befassen uns also im folgenden mit fachextemer Kommunikation, d.h. mit der Vermittlung fachlicher Inhalte an Laien, genauer: mit Benutzerinformationen, die sich an private (nichtgewerbliche) Benutzer eines Produkts richten. 2. Rechtslage: Instruktionspflicht Grundsätzlich gilt, daß der Hersteller eines Produkts verpflichtet ist, die mit der Benutzung des Produkts verbundenen Risiken zu minimieren. Priorität hat dabei die konstruktive Sicherheit, d.h., das Produkt soll von vornherein so konstruiert sein, daß Gefahren vermieden, beseitigt oder minimiert werden. Nicht zu beseitigende Gefahren sind durch geeignete konstruktive Schutzmaßnahmen zu entschärfen (bei inhärent gefährlichen Maschinen, wie etwa Heckenscheren, z.B. durch Zweihand- Betätigung und Augenschutz). Wo beim Gebrauch eines Produkts trotz aller konstruktiven Sicherheitsmaßnahmen ein Restrisiko nicht auszuschließen ist, ist der Produkthersteller verpflichtet, den Produktanwender entsprechend zu informieren. FLuL 24 (1995) Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich 199 Diese „Instruktionspflicht" wird in der Rechtssprechung bereits aus dem BGB vom 18. August 1896 abgeleitet, wo es heißt: § 823. [Schadenersatzpflicht) (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (BGB § 823 (1) 1972: 167) Das seit 1968 gültige „Gesetz über technische Arbeitsmittel" (sog. Gerätesicherheitsgesetz) schreibt Gebrauchsanweisungen (in DIN EN 292 Teil 2 vom 11.91 als Benutzerinformationen bezeichnet) zwingend vor, wenn „zur Verhütung von Gefahren bestimmte Regeln bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines technischen Arbeitsmittels beachtet" werden müssen; sein sachlicher Geltungsbereich deckt nicht nur Maschinen, sondern u.a. auch Haushaltssowie Sport- und Bastelgeräte ab (vgl. De la Roza 1990: 8). Den besonders sensiblen Bereich medizinischer Geräte regelt die Medizingeräteverordnung aus dem Jahre 1985. Im Juni 1989 wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft die erste Fassung der EG-Richtlinie Maschinen (89/ 392/ EWG) veröffentlicht. Diese Richtlinie hat das Ziel, den Umgang mit den in der EU eingesetzten Maschinen sicherer zu machen. Der Begriff „Maschine" ist in Art., Abs. 1 definiert und deckt von Einzelkomponenten wie Schaltern bis zum komplexen Aggregat ein breites Feld ab, gilt jedoch nicht für Kraftfahrzeuge. Der Risikominimierung dienen konstruktive Sicherheit, Schutzvorrichtungen und Warnhinweise an der Maschine und in der Betriebsanleitung. Die Warnhinweise müssen adressatengerecht klar verständlich sein; konkrete Aussagen über die verbale Gestaltung der Warnhinweise enthält die Richtlinie jedoch nicht. Die EG-Richtlinie ist von allen Mitgliedstaaten der EU in nationale Vorschriften umzusetzen; in Deutschland erfolgte dies mit der 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz vom 12. Mai 1993. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch das sichtbar an der Maschine anzubringende CE-Zeichen zertifiziert. Ohne CE-Zeichen, das mit der TÜV-Plakette an Autos vergleichbar ist, darf seit 1.1.1995 keine Maschine in Verkehr gebracht werden (Näheres bei Mark 1994a; Asal 1994). Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHGes), das seit dem 1. Januar 1990 in Kraft und bei technischen Redakteuren und technischen Übersetzern besonders bekannt ist, haftet der Produkthersteller für alle Schäden, die sich durch Fehler seines Produkts ergeben. Im Unterschied zur EG-Richtlinie Maschinen erstreckt sich der Geltungsbereich nach § 2 auf „jede bewegliche Sache, auch wenn sie Teil einer anderen beweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität" mit der Ausnahme unbearbeiteter Naturprodukte und Jagderzeugnisse. Die Betriebsanleitung gilt als Bestandteil des Produkts: "Sie bedarf deshalb derselben Aufmerksamkeit und Qualitätskriterien wie das Produkt selbst" (Mark 1994c: 8). Zu den Produktfehlern gehören nicht nur Konstruktions- und Fertigungsmängel, sondern u.a. auch Instruktionsmängel (z.B. eine unklare oder gar fehlende Betriebsanleitung)(vgl. Mark 1994c: 6). "Sicherheitshinweise sind für die Erstellung einer Betriebs- und Bedie- FLuL 24 (1995) 200 Peter Axel Schmitt nungsanleitung von erheblicher Bedeutung. Sie sollen den Benutzer vor Gefahren schützen. Fehlen diese, ist das Produkt insgesamt fehlerhaft, auch wenn das Produkt selbst keine technischen Mängel aufweist" (Mark 1994c: 8). Dies gilt auch dann, wenn der Hersteller seinerseits Unterauftragnehmer beauftragt hat (z.B. einen technischen Redakteur oder Übersetzer mit der Erstellung der Produktdokumentation). Ein Übersetzer als Unterauftragnehmer haftet freilich nicht gegenüber einem geschädigten Produktanwender. Gegenüber dem Produkthersteller als Auftraggeber ist der Übersetzer für seine Arbeit haftbar, jedoch nicht durch das ProdHGes (weil eine Übersetzung juristisch kein „Produkt" ist), sondern durch seinen Werkvertrag mit dem Auftraggeber. Wird also ein Produkthersteller nach dem ProdHGes schadensersatzpflichtig, weil z.B. Warnhinweise fehlen, unklar oder unverständlich sind, so kann der Produkthersteller seinerseits seinen Unterauftragnehmer (z.B. Übersetzer) nach § 635 BGB auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verklagen. Nicht ganz unstrittig ist freilich die Frage, ob der Übersetzer im juristischen Sinne eine mangelhafte Übersetzung produziert hat, wenn der Mangel (z.B. ein unklarer Warnhinweis) bereits im Ausgangstext vorlag (zum translatorischen Umgang mit Ausgangstext-Defekten vgl. Schmitt 1987). Von besonderer Bedeutung sind hier Verständlichkeitsaspekte, etwa die problematische und allenfalls adressatenspezifisch zu beantwortende Frage, was eine „klare" und was eine „unklare" Formulierung ist. Marks (1994c: 9) betont: "Alle dem sicheren Benutzen dienenden Instruktionen sind auf den Wissens- und Kenntnisstand der voraussehbaren durchschnittlichen Benutzer auszurichten. Warnungen müssen deutlich als solche erkennbar aus übrigen Erläuterungen hervorgehoben werden und soweit möglich durch allgemein verständliche Kurzformen, z.B. Piktogramme illustriert werden." Die in diesen Rechtsgrundlagen beschriebenen Forderungen fanden ihren Niederschlag in der Norm DIN EN 292 Teil 2 vom 11.91, die im Abschnitt (5) die von Benutzerinformationen zu erfüllenden Anforderungen regelt und dabei auch auf Warnungen eingeht. 3. Warnungen: Nonverbale und verbale Zeichen Vor Risiken kann man sowohl mit verbalen als auch mit nonverbalen Zeichen warnen (oder durch eine Kombination: bei persönlicher Interaktion etwa durch Zuruf und Gestik; bei Verkehrsschildern z.B. durch Warnzeichen mit Schleudersymbol plus Zusatzschild „Glatteis"). Nonverbale Warnungen (Symbole, Piktogramme), etwa in Form von Schildern und Aufklebern, sind in nationalen und internationalen Normen bereits weitestgehend definiert und werden dort hinsichtlich Art und Ausführung detailliert beschrieben (vgl. z.B. DIN 4844 Teil 1 Sicherheitskennzeichnung. Begriffe, Grundsätze und Sicherheitszeichen.). Ein sog. Sicherheitszeichen ist ein „Zeichen, das durch Kombination von geometrischer Form, Farbe FLuL.24 (1995) Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich 201 und Bildzeichen eine Sicherheitsanzeige ermöglicht" (DIN 4844 Teil 1). Sicherheitszeichen sind nur normgerecht, wenn sie keine Beschriftung tragen; sie können jedoch durch beschriftete Zusatzschilder ergänzt werden (z.B. das schwarz umrandete gelbe Dreieck mit dem Blitz als Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung, Warnzeichen WSl, plus Zusatzschild ZS 2 mit dem zweizeiligen Text „Hochspannung Lebensgefahr"; DIN 40 008 Teil 3, S. 2). In DIN EN 292 Teil 2 Abschnitt 5.4 wird ausdrücklich betont: "Gut verständliche Zeichen (Piktogramme) müssen bevorzugt vor schriftlichen Warnungen verwendet werden." Im Gegensatz zu Piktogrammen, die in der Regel kein Übersetzungsproblem darstellen, sind aus der Perspektive von Übersetzern und Fachsprachenforschern die verbalen Warnungen von besonderem Interesse. Verbale Warnungen werden (normaler- und vernünftigerweise) mit eipem die Warnung signalisierenden Wort eingeleitet. Dies gilt sowohl für die mündliche Kommunikation (z.B. Zuruf) als auch für schriftliche Warnungen, etwa in Betriebsanleitungen. Gefahren signalisierende Wörter (Signalwörter) sind' im Deutschen Achtung und Vorsicht. Obschon man in der Umgangssprache eine mitunter synonyme Verwendung dieser Wörter beobachtet, gibt es doch ~uch bemerkenswerte Unterschiede. Zum einen haben die so bezeichneten Begr,iffe etymologisch völlig unterschiedliche Wurzeln (so geht Vorsicht auf ahd. foresiht als Lehnübersetzung von lat. providentia zurück und wurde bis ins 19. Jh. im Sinne von [göttlicher] "Vorsehung" gebraucht, während Achtung eine Ableitung von achten und achtgeben ist; vgl. Paul 1992: 1010 bzw. 17); zum anderen haben sich bestimmte Kollokationen etabliert, wie etwa der Zuruf „Vorsicht, Stufe! " (als Schild auch ohne Ausrufezeichen, nur selten „Achtung, Stufe"), oder „Vorsicht beim Einsteigen" (niemals aber „Achtung beim Einsteigen"). Sehr geläufig ist uns auch die Kollokation „Vorsicht, Lebensgefahr" oder „Vorsicht, Hochspannung" (keinesfalls jedoch „Achtung ..."), die wir von den gelben Warnschildern z.B. an Trafohäuschen und Hochspannungsmasten kennen und die noch auf den Vorläufern der DIN 40 008 aus den Jahren 1975 bzw. 1963 beruht (in der Fassung vom Februar 1985 ist "Vorsicht" nicht mehr enthalten). Warnungen gehören, wie oben festgestellt, zur Instruktionspflicht des Herstellers und sind, sofern Restrisiken bestehen, obligater Teil der Produktdokumentation. Wer ein Produkt exportieren will, muß die Produktdokumentation in der Sprache anbieten, die der Benutzer des Produkts in der Zielkultur versteht (vgl. auch DIN EN 292 Teil 2 v. 11.91 5.5.2) (d.h., wenn der Hersteller zur Wartung generell sein eigenes Servicepersonal entsendet, muß z.B. das Wartungshandbuch nicht übersetzt werden). Zentraler Bestandteil der Produktdokumentation sind Anleitungen (Gebrauchs-, Bedienungs-, Betriebs-, Wartungsanleitungen). Anleitungen stellen die (global betrachtet) quantitativ bedeutsamste Textsorte der Übersetzungsindustrie dar (vgl. Schmitt 1990 und 1993: 9). Insofern ist das Übersetzen von Warnhinweisen für Übersetzer von besonderem Interesse. Betrachten wir zunächst, welche Informationen die bekanntesten Wörterbücher zu den Signalwörtern von Warnungen anbieten. · FLuL 24 (1995) 202 Peter Axel Schmitt 4. Lexikographische Aspekte Betrachten wir kurz die Einträge einsprachiger deutscher Wörterbücher (Duden und Wahrig) zu den Stichwörtern Achtung und Vorsicht. Die Einträge sind im Rahmen des Möglichen typographisch faksimilierend wiedergegeben, beschränken sich aber auf die aktuell relevanten Bedeutungen (Auslassungen sind mit [...] gekennzeichnet). Achtung, die; [...] 2. Aufmerksamkeit (nur noch in folgenden Verwendungen): a) als warnender Ruf: A.! (Vorsicht! , nimm dich in acht! ); b) als warnende Aufschrift: A., Stufe! ; A., Hochspannung! ; c) als Aufmerksamkeit fordernder Ruf: A., Aufnahme! ; d) als milit. Ankündigungskommando: A., präsentiert das Gewehr! (DUDEN 1977: 82) Vorsicht, die [...] aufmerksames, besorgtes Verhalten in bezug auf die Verhütung eines möglichen Schadens: Vorsicht! ; V., Glas; V., zerbrechlich! ; V., bissiger Hund; V. an der Bahnsteigkante, der Zug fährt ein; V., frisch gestrichen; V., Stufe! ; unnötige, übertriebene V.; hier ist V. geboten, nötig, am Platze; V. üben, walten lassen; alle V. außer acht lassen; diese Situation erfordert äußerste V.; [...] (DUDEN 1981: 2820) Achtung <f. 20; unz.> 1 Aufmerksamkeit; Wertschätzung, Hochschätzung, Eh,furcht, Respekt; - ! (mit. Kommando) aufgepaßt! , Vorsicht! [...] (Wahrig 1986: 137) Vorsicht <f.; unz.> 1 Klugheit gegenüber einer Gefahr, Besonnenheit; das Achtgeben, Behutsamkeit; - ! (Warnruf) Achtung! , Obacht geben! ; -! , Glas! (Aufschrift auf Kisten); -, Stufe! (Aufschrift vor Treppenstufe); -, zerbrechlich! (Aufschrift auf Kisten) 2 hier ist (äußerste, größte) geboten; [...] (Wahrig 1986: 1399) Wenn man berücksichtigt, daß das im DUDEN angebene Syntagma „A., Hochspannung" außerhalb von Wörterbüchern nicht vorkommt, machen diese Einträge bereits deutlich, daß Vorsicht die größere Bandbreite an Gefahren abdeckt, vor denen zu warnen ist, insbesondere auch lebensbedrohliche Risiken. Betrachten wir nun, welche Übersetzungen allgemeinsprachliche zweisprachige Wörterbücher zu diesen Begriffen anbieten: Achtung fl. -! look out! ; milit.: attention! ; auf Schild: danger! , caution! ; -Stufe! mind the step; [...] (Messinger 1991: 790) Vorsicht fcaution; [...] -! careful! , look out! , watch out! ; als Aufschrift: caution! , danger! ; auf Kisten: (handle) with care; -, bissiger Hund! beware of the dog; -, Glas! glass with care; - Stufe! mind the step; [...] (Messinger 1991: 1418) Achtung/ , no pl (a) -! watch or look out! ; (Mil.: Befehl) attention! ; [...] " - Hochspannung! " "danger, high voltage"; "- Lebensgefahr! " "danger''; "- Stufe! " "mind the step"; [...] (PONS/ COLLINS 1984: 20) Vorsichtf-, no pl care; (bei Gefahr) caution; [...] -! watch or look or mind out! ; [...] "zerbrechlich" "fragile with care"; "- Glas" "glass with care"; "nicht knicken" "do not bend"; "- Stufe! " "mind the step"; [...] (PONS/ COLLINS 1984: 735) Achtung die; - [...] c) (Aufmerksamkeit) attention; -! watch out! ; -! Stillgestanden! (Milit.) attention! ; [...] "-, Stufe! " 'mind the step'; "-, Hochspannung" 'danger high voltage' [...] (DUDEN-OXFORD 1990: 859) Vorsicht die; o. PI. care; (bei Risiko, Gefahr) caution; care; [...] -! be careful! ; watch or look out! ; "-, Glas" 'glass handle with care'; "-, bissiger Hund" 'beware of the dog' [...] "-, Stufe! " 'mind the step'; "-, Steinschlag" 'danger, falling rocks'; [...]"-,frisch gestrichen" 'wet paint' [...] (DUDEN-OXFORD 1990: 1596) [hier fehlt Vorsicht Hochspannung! ! ] FLuL 24 (1995) Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich 203 Kurios ist, daß bei Langenscheidt ebenso wie bei der 'Konkurrenz' in PoNs/ COL- LINS falsch „glass with care" angegeben wird, anstatt richtig „glass handle with care". Daß im OXFORDDUDEN das gleiche unrealistische Syntagma „Achtung, Hochspannung" wie im DUDEN auftaucht, während gleichzeitig das richtige Syntagma „Vorsicht, Hochspannung! " fehlt, ist hingegen zu erwarten, da der einsprachige dt. DUDEN die Grundlage für den deutsch-englischen Duden-Oxford bildete und seine Meriten und Defekte gleichermaßen übernommen wurden. Tendenziell erwecken die hier zitierten Wörterbücher (die zum Besten ihrer Art gehören) den Eindruck, daß Achtung in der hier relevanten Bedeutung eines Warnhinweises primär mit attention oder danger und Vorsicht primär mit caution übersetzbar sei. Im Englischen werden zum Hinweis auf Gefahren jedoch eher die Signalwörter caution, waming und danger verwendet. Attention kommt in diesem Zusammenhang nicht vor. Betrachten wir hierzu die Einträge im Random House Webster's Electronic Dictionary and Thesaurus (RHW 1992): cau-tion (kö'shuhn) n., v. <-tioned, -tion-ing> n. 1. alertness and prudence in a hazardous situation; care: Proceed with caution. 2. a warning against danger or evil; anything serving as a warning. warn-ing (wör'ning) n. 1. the act or utterance of one who warns; the appearance, sound, etc., of a thing that warns. · 2. something that serves to warn, give notice, or caution: We fired a warning at the intruders. dan-ger (daynJuhr) n. 1. liability or exposure to harm or injury; risk; peril. 2. an instance or cause of peril; menace. 3. Obs. power; jurisdiction; domain. [1175-1225; ME da (u) nger < AF; OF dangier, alter. of dongier (by influence of dam DAMAGE) < VL * domniarium = L domini (um) DOMINION + -arium, neut. of -arius -ARY] at-ten-tion (n. uh ten'shuhn; interj. uh ten shun') n. 1. the act or faculty of mentally concentrating on a single object, thought, or event, esp. in preference to other stimuli. 2. a. a state of consciousness characterized by such concentration. 3. observant care or consideration: to give a matter personal attention. 4. civility or courtesy; regard: attention to a guest. 5. notice or awareness: to catch someone's attention. Die Definitionen dieser Begriffe lassen eine Hierarchie erkennen, die mit zunehmendem Risikopotential lautet: caution, waming, danger. 5. Warnhinweise in deutschen Pkw-Betriebsanleitungen Aus der unübersehbaren Vielfalt von Produkten sei als Grundlage unserer kleinen Untersuchung exemplarisch das Kraftfahrzeug (Kfz) herausgegriffen: Es ist allgegenwärtig, was sowohl den gedanklichen Zugang als auch die Beschaffung von Dokumentation erleichtert; es wird überwiegend von Personen benutzt, die kfztechnische Laien sind; es ist hochkomplex und birgt ein facettenreiches Gefahr- FLuL 24 (1995) 204 Peter Axel Schmitt dungspotential; es hat eine hinlänglich lange Geschichte, die es erlaubt, auch diachronische Aspekte zu berücksichtigen; es ist nicht kulturgebunden, so daß wir an diesem Gegenstand die Gestaltung von Warnhinweisen im deutschen und englischen Sprachraum vergleichen können; schließlich gehört es zu dem Fachgebiet, in dem (vor allem im Sprachenpaar Deutsch/ Englisch) der größte Übersetzungsbedarf herrscht: In den alten Bundesländern entfallen 33 % des Übersetzungsvolumens der Industrie, d.h. rund 10 Mio. Seiten p.a. auf den Bereich Maschinenbau einschließlich Kfz-Technik (vgl. Schmitt 1993: 6; zur Subklassifizierung der Technik vgl. Göpferich 1995: 13). Anleitungen aus dem Bereich Kfz-Technik eignen sich daher auch besonders als Übersetzungs-Übungsmaterial bei der Ausbildung von technischen Übersetzern (vgl. Schmitt 1995b). Das Übersetzen der Warnhinweise bereitet dabei häufig unerwartet große Schwierigkeiten. Prüfen wir nun, mit welchen sprachlichen (und typographischen Mitteln) im Kontext von Pkw-Betriebsanleitungen auf Risiken aufmerksam gemacht wird. Hierzu wurden Pkw-Betriebsanleitungen verschiedener deutscher und amerikanischer Hersteller herangezogen. In der Betriebsanleitung des Opel Astra werden keine Signalwörter zur Markierung von Warnhinweisen verwendet. Warnungen vor Risiken, die zu Sachund/ oder Personenschäden führen können, werden lediglich durch Unterstreichung vom übrigen Text hervorgehoben: Sicherheitsgurte Legen Sie Ihren Sicherheitsgurt vor jeder Fahrt an auch im Stadtverkehr und auch auf den Rücksitzen er kann Ihr Lebenretten! Auch schwangere Frauen müssen immer den Sicherheitsgurt anlegen. (Opel 1994: 49) Außerdem fällt auf, daß Opel im Gegensatz zu den anderen Herstellern Formulierungen mit Adressateneinbezug verwendet "Legen Sie ... an", "kann Ihr Leben..."). Möglicherweise besteht hier ein Zusammenhang mit der Tatsache, daß auch die Konzernmutter General Motors, wie weiter unten deutlich wird, saloppere Formulierungen verwendet als die anderen Hersteller. Die Betriebsanleitung des Vorgängermodells Kadett aus dem Jahre 1983 enthält noch überhaupt keine systematische Hervorhebungen wichtiger Aussagen und nur ein einziges Mal das Wort „Achtung! " (in bezug auf die Explosionsgefahr von Benzin; Opel 1983: 57). Auch lebenserhaltende Hinweise wurden damals noch wenig eindringlich (ohne Ausrufezeichen) im fortlaufenden Text untergebracht: "Vermeiden Sie das Einatmen von Auspuffgasen." In der Betriebsanleitung des Volkswagen Golf III (VW Golf 1994) werden die Signalwörter Achtung, Hinweis und Allgemeine Hinweise verwendet. Achtung markiert dabei meist Hinweise auf Risiken mit erheblichem Gefährdungspotential. Der so überschriebene Text ist zusätzlich Fett gedruckt und mit Raster (ca. 10 % Blau) unterlegt. FLuL 24 (1995) Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich 205 Das Signalwort Achtung wird dabei konsequent ohne Ausrufezeichen oder Doppelpunkt verwendet und stets mit fester Zeilenschaltung vom folgenden Text abgesetzt. Hinweise auf Risiken von Sachschäden werden nicht durch ein Signalwort markiert, meist (nicht immer) durch Fettdruck hervorgehoben, jedoch nicht unbedingt durch feste Zeilenschaltung vom übrigen Text abgesetzt: Werkstatt-Wagenheber Um Beschädigungen des Fahrzeugunterbodens zu vermeiden, ist unbedingt eine geeignete Gummizwischenlage zu verwenden. Der Wagen darf keinesfalls an der Motorölwanne, [...] angehoben werden, da sonst schwerwiegende Schäden eintreten können. (VWGolf 1994: 138) Leder sollte, abhängig von der Beanspruchung, von Zeit zu Zeit anhand der nachstehenden Anleitung gepflegt werden. Es ist zu beachten, daß das Leder keinesfalls mit Lösungsmitteln, Bohnerwachs, Schuhcreme, Fleckenentferner und ähnlichem behandelt werden darf. (VWGolf 1994: 93) In den mit Hinweis überschriebenen Abschnitten liefert VW ein breites Spektrum von Informationen, das von bloßen Bedienungstips über Aufforderungen zur Beachtung gesetzlicher Bestimmungen bis zu Informationen reicht, deren Nichtbeachtung zu Sachschäden führen kann: Hinweis Die Drucktasten D und E können auch in Kombination gedrückt werden. (VWGolf 1994: 64) Hinweis ■ Bei Verschrottung des Fahrzeugs (...] sind unbedingt die dafür geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten. [...] (VWGolf 1994: 21) FLuL 24 (1995) Hinweis Bei der Benutzung der beschriebenen Signal- und Beleuchtungseinrichtungen sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. (VWGolf 1994: 57) Hinweis Bei Umluftbetrieb sollte nicht im Fahrzeug geraucht werden, da sich der [...] Rauch auf dem Verdampfer der Klimaanlage absetzt. Das führt zu einer dauerhaften Geruchsbelästigung bei Klimaanlagenbetrieb, die nur mit großem Aufwand und hohen Kosten durch Austausch des Verdampfers beseitigt werden kann. (VWGolf 1994: 65) 206 Peter Axel Schmitt Die Betriebsanleitungen der anderen Konzerntochter Audi sind nahezu identisch gestaltet (was zwar den Dokumentationsaufwand verringert und die Corporate Identity prägt, angesichts des angestrebten Image-Unterschieds zwischen VW und Audi aber doch etwas überrascht); der augenfällige Unterschied beschränkt sich darauf, daß die Flächen der Warnhinweise nicht mit VW-Blau, sondern mit Audi- Braun gefüllt sind. Insgesamt wirken sowohl die VWals auch die Audi-Betriebsanleitungen (wie schon seit Jahren) sprachlich etwas betulich "Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt") und ästhetisch wenig ansprechend, was vor allem auf den viel zu großen Strichstärkenunterschied zwischen Normaltext und Fettdruck und zum andern auf die z.T. völlig überfrachteten Seiten zurückzuführen ist: Der untere Rand beträgt auf manchen Seiten nur drei(! ) Millimeter (z.B. Audi 1994: 49). Gegenüber der Betriebsanleitung aus dem Jahre 1985 hat sich, abgesehen vom Zweifarbendruck, formal wenig geändert, die Signalwörter Achtung und Hinweis wurden bereits damals eingesetzt. Die Anzahl solcher Hinweise ist heute allerdings erheblich höher und die Beschreibungstiefe wurde vergrößert; dem Thema Sicherheitsgurte wurden 1985 zwei Seiten gewidmet, 1994 sind es sechs Seiten, plus vier neue Seiten speziell mit Hinweisen zum Anschnallen von Kindern. Bei Mercedes-Benz hat sich das Erscheinungsbild der Betriebsanleitungen mit der Markteinführung der neuen Modellreihen S-Klasse, E-Klasse und C-Klasse Achtung! Verletzungsgefahr! Sicherheitsgurte zu jeder Fahrt anlegen. Auch schwangere Frauen sollten auf den Schutz des Sicherheitsgurtes nicht verzichten. (MB C-Klasse 1994: 51) Achtung! Unfallgefahr! Bei neuen Rädern müssen die Radschrauben nach ca. 1000 km nachgezogen werden.[...] (MB E-Klasse 1994: 97) Achtung! Vergiftungsgefahr! Batterien von Kindern fernhalten. Wurde eine Batterie verschluckt, sofort einen Arzt aufsuchen. [...] (MB S-Klasse 1993: 131) signifikant verändert. Die Betriebsanleitung der Mercedes SL-Baureihe ·aus dem Jahre 1989 wies noch sehr wenige Gefahrenhinweise auf; eine systematische Markierung war nicht zu erkennen. Das fettgedruckte Signalwort Achtung! trat im ganzen Handbuch nur acht Mal auf (in bezug auf Explosions- und Vergiftungsgefahr durch die Standheizung S. 32, Einklemmgefahr durch elektrische Fensterheber S. 38, 40; Verriegelung der Rückenlehnen S. 45; Gefährdung im Auto alleine zurückbleibender Kinder S. 66; Quetschgefahr beim Dachverriegeln, S. 68, 72; Dachverriegelung S. 71, 74). Andererseits wurde z.B. auf erhebliche Verletzungsrisiken wie Verätzungsgefahr und Explosionsgefahr beim Anschließen von Starthilfekabeln nur im Fließtext unter der Überschrift Hinweise: aufmerksam gemacht (S. 113). Das Signalwort Hinweis bezog sich jedoch auch auf ein breites, undifferenziertes Spektrum von Informationen, das von Risiken der Sachbeschädigung (S. 80; Höchstdrehzahlen) über Fehlfunktionen (S. 67), Bedienungstips (S. 79) bis zu Werterhaltungsempfehlungen (S. 69, 72) reichte. Bei allen neuen Modell- FLuL 24 (1995) Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich 207 reihen (S-, E- und C-Klasse, Betriebsanleitungen ab 1993) sind die Warnhinweise einheitlich formuliert und gestaltet, erheblich zahlreicher als bei den Vorgängermodellen und zudem markant hervorgehoben durch Fettdruck plus Rahmen. Derart prominente Warnhinweise beschränken sich konsequent auf Verletzungsrisiken, wobei Mercedes differenziert zwischen Verletzungsgefahr! , Unfallgefahr! sowie, gelegentlich, Schleudergefahr! und Vergiftungsgefahr! . Im Gegensatz zur Praxis bei VW/ Audi wird der Appellcharakter der Signalwörter einheitlich durch ein Ausrufezeichen verstärkt. Sachschadenrisiken werden wie früher unter Hinweis behandelt und in keiner Weise typographisch hervorgehoben. Bemerkenswert ist die konsequente Verwendung des textkohärenzstiftenden Doppelpunkts hinter dem Signalwort Hinweis. Unter Hinweis stehen außerdem Querverweise zu anderen Handbuchpassagen sowie allgemeine Informationen zum Betrieb und Unterhalt des Fahrzeugs. Hinweis: Keine salzsäurehaltigen Reiniger verwenden, sie könnten zu Korrosion führen. (MB S-Klasse 1993: 130} Der das gleiche Marktsegment bedienende Hersteller BMW geht in bezug auf Warnhinweise einen in nahezu jeder Hinsicht anderen Weg. Auffallend ist zunächst der fast völlige Verzicht auf Ausrufezeichen. Hier mag die (in vielen Bereichen zu beobachtende) Abgrenzung der Corporate Culture von BMW gegenüber Mercedes Benz zum Ausdruck kommen. Imperative und Ausrufezeichen (und insbesondere deren exzessive Verwendung) wirken etwas barsch (und wecken Assoziationen zu den in Obrigkeitsstaaten frequenten Verbots- und Warnschildern - "Rasen betreten verboten! ", "Nicht auf den Boden spucken! ", "Vorsicht! Frisch gebohnert! "). Bei BMW setzt man offenbar bewußt auf verbindlicher klingende Formulierungen. Wenn ein Gefahrenhinweis mit Achtung: (mit Doppelpunkt) überschrieben ist, dann klingt das weniger nach dem militärischen Kommando „Achtung! " (bei dem mancher Leser mental die Hacken zusammenschlägt), sondern verbindet lediglich die Überschrift mit dem zugehörigen Text, etwa in der Bedeutung "jetzt kommt etwas, was man beachten sollte". Dies gilt insbesondere für die Überschrift Warnung: (mit Doppelpunkt) das ist kein Imperativ, sondern besagt etwa „das Folgende ist eine Warnung". Es steht dem Leser frei, das Folgende nicht zu beachten, er möge dann aber bitte die Konsequenzen selbst tragen und sich nicht beklagen, man hätte ihn nicht gewarnt. Unterschiede gibt es nicht nur auf Interpunktionsebene. BMW verwendet meist das Signalwort Achtung zum Hinweis auf Gefahr von Sachschäden und das Signalwort Warnung: bei Verletzungsbzw. Unfallgefahr (alle folgenden Beispiele stammen aus der Betriebsanbleitung der 7er Reihe Bj. 1993; das Handbuch der 1994 eingeführten neuen 7er Reihe wurde zwar neu gestaltet, blieb aber hinsichtlich der Warnhinweise unverändert): FLuL 24 (1995) 208 Peter Axel Schmitt Achtung: An Steigungen das Fahrzeug nicht mit schleifender Kupplung halten, sondern die Handbremse benutzen. Eine schleifende Kupplung verursacht hohen Kupplungsverschleiß. (BMW7er 1993: 33) Warnung: Motor nie in geschlossenen Räumen laufen lassen. Die Abgase enthalten das farb- und geruchlose, aber giftige Kohlenmonoxid. Das Einatmen von Abgasen ist gesundheitsschädlich und kann zur Bewußtlosigkeit und zum Tod führen. (BMW7er 1993: 22) Die inhärent problematische Abgrenzung der einzelnen Gefährdungskategorien ist bei BMW besonders unscharf, wie folgende Beispiele zeigen: Achtung: Bestimmte Teile des Fahrzeugs können Asbest enthalten. Bitte Hinweis auf den als asbesthaltig gekennzeichneten Ersatzteilen beachten. (BMW7er 1993: 106) Achtung: Um einer Verletzungsgefahr bei plötzlichem Bremsen vorzubeugen, Handschuhkasten während der Fahrt geschlossen halten. (BMW7er 1993: 42) Achtung: Dieser Spiegel ist konvex. Die im Spiegel sichtbaren Objekte sind näher als sie scheinen. Ein Schätzen des Abstands von nachfolgenden Fahrzeugen ist daher nur bedingt möglich.[...]. (BMW7er 1993: 20) Achtung: Wascheinrichtung nur benützen, wenn ein Gefrieren der Waschflüssigkeit auf der Windschutzscheibe ausgeschlossen ist, sonst erfolgt Sichtbeeinträchtigung! (BMW7er 1993: 25) Das Mißachten dieser Hinweise könnte durchaus gesundheits- oder gar lebensgefährlich sein. Dies wird besonders deutlich in den folgenden Beispielen, bei denen zudem die. uneinheitliche formale Gestaltung auffällt: Achtung: Lenksäule nicht während der Fahrt verstellen - Unfallgefahr. (BMW7er 1993: 16) Achtung: Lenkrad nicht während der Fahrt verstellen - Unfallgefahr. (BMW7er 1993: 17) Achtung! Nicht unter das angehobene Fahrzeug legen - Lebensgefahr! (BMW7er 1993: 89) Der Eindruck einer inkonsequenten formalen Handhabung der Warnhinweise verstärkt sich dadurch, daß auch unter der Überschrift Hinweis: auf Unfallgefahren aufmerksam gemacht wird: Hinweis: Fehlende Sachkenntnis und falscher Umgang mit Reifen können zu Schäden und Unfällen führen. (BMW7er 1993: 105) Außerdem gibt es auch Textpassagen mit sicherheitsrelevantem Inhalt, die keine der genannten Überschriften mit Signalcharakter haben, die jedoch andererseits durch Fettdruck hervorgehoben sind, z.B.: Es sind ausschließlich von BMW freigegebene Reifen zu verwenden. Bei Modellen mit Höchstgeschwindigkeiten über 240 km/ h sind bestimmte Reifenfabrikate und Größen bindend vorgeschrieben. [...] (BMW7er 1993: 104) FLuL 24 (1995) Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich 209 Darüberhinaus verwendet BMW die fettgedruckte Überschrift Empfehlung: (allerdings ohne folgende Zeilenschaltung) für Hinweise "Tips''.), die empfehlenden Charakter haben, z.B.: Empfehlung: Einen [Radschrauben-]Schlüssel im Bordwerkzeug deponieren, um ihn jederzeit griffbereit zu haben[...]. (BMW7er 1993: 90) In BMW-Betriebsanleitungen werden Parallelen zu den „liberalen" Formulierungen angelsächsischer Anleitungen erkennbar, in denen zwar differenziert und für unsere Begriffe z.T. exzessiv auf Gefahren aufmerksam gemacht wird, dies jedoch in recht mildem Ton unter meist völligem Verzicht auf Ausrufezeichen. Es paßt in dieses Bild, daß BMW anscheinend der einzige Hersteller ist, der in Warnhinweisen den Imperativ oder imperativischen Infinitiv mit bitte verwendet: Achtung: Bestimmte Teile des Fahrzeugs können Asbest enthalten. Bitte Hinweis auf den als asbesthaltig gekennzeichneten Ersatzteilen beachten. (BMW7er 1993: 106) Dies mag mit dem Bemühen von BMW zu tun haben, speziell bei den Luxuslimousinen der 7er Reihe die „feine englische Art" im Stile von Jaguar zu kultivieren (Werbetext: "Der diskrete Charme der automobilen Elite"). Die offenkundig anglophile Unternehmensphilosophie schlägt sich sowohl in unternehmensstrategischen Entscheidungen nieder (seit 1990 Kooperation mit Vickers/ Rolls Royce bei Strahltriebwerken, seit 1991 Lieferung von Komponenten an Rolls Royce Motor Cars, 1994 Kauf von Rover, ab 1995 Lieferung von BMW-V8- und V12-Motoren für Rolls Royce und Bentley; vgl. Spiegel 1 (1995), 7) als auch in der Corporate Culture und, darunter subsumiert, in der Corporate Language. Die Affinität zu englischem Sprachgebrauch führt allerdings auch zu unerfreulichen Nebeneffekten, wie etwa pseudoenglische Fachausdrücke (besonders schwer erträglich ist „Check Control") oder die Verwendung des Signalworts Warnung als Überschrift für Gefahrenhinweise: Dies ist im Deutschen unüblich (vgl. Tab. 1, S. 214) und kommt bislang hauptsächlich in schlechten Übersetzungen aus dem Englischen vor. 6. Warnhinweise in amerikanischen Pkw-Betriebsanleitungen Repräsentativ für den Umgang mit Warnhinweisen in den USA sind die Betriebsanleitungen der drei großen amerikanischen Automobilkonzerne Chrysler, Ford und General Motors. Alle Betriebsanleitungen des Herstellers Chrysler enthalten in einem der Teiltexte am Beginn des Handbuchs folgenden Hinweis: FLuL 24 (1995) 210 Warnings and Cautions This manual contains WARNINGS against operating procedures which could result in an accident or bodily injury. lt also contains CAUTIONS against procedures which could result in damage to your vehicle or accessory equipment. lf you do not read this entire manual, you may miss important information. Observe all Wamings and Cautions. Peter Axel Schmitt Ein ähnlich lautender Text steht auch in den Werkstatthandbüchern. Damit hat sich der Hersteller hinsichtlich seiner Haftung und Instruktionspflicht bereits weitgehend abgesichert. Die inhaltliche Gestaltung der Hinweise im Haupttext ist in bezug auf Cautions (Hinweis auf Sachschadenrisiko) und Warnings (Hinweis auf Verletzungsbzw. Unfallrisiko) fast ausnahmslos konsequent und eindeutig: CAUTION: Do not operate the engine with tachometer pointer in red area, or engine damage will occur. (Chrysler Jeep 1991: 29) WARNING: To avoid loss of visibility because of ice on windshield during freezing weather, warm the windshield with defroster before and during windshield washer use. (Chrysler Jeep 1991: 53) Im Handbuch eines anderen Fahrzeugsmodells des gleichen Modelljahrgangs (1991) wird allerdings anstelle des Doppelpunkts hinter dem Signalwort ein Ausrufezeichen gesetzt: WARNING! Remove the gas cap slowly to prevent fuel spray from the filler neck which may cause injury. (Chrysler Saratoga 1991: 15) Hinsichtlich der Interpunktionsaspekte scheint also noch eine gewisse Unschlüssigkeit zu herrschen. Gegenüber der Produktdokumentation des Jahrgangs 1988 wurde das heutige Erscheinungsbild der Chrysler-Betriebsanleitungen (ab 1991) völlig verändert: Das Format wurde von Hochauf Querformat umgestellt. Die Warnhinweise werden nun statt durch den eher unruhig als markant wirkenden Kursivdruck durch eine Umrandung vom übrigen Text abgesetzt. Cautions hatten damals wie heute einen Doppelpunkt, Warnings dagegen hatten 1988 (von Einzelfällen abgesehen) weder Ausrufezeichen noch Doppelpunkt. FLuL 24 (1995) Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich 211 Manche sicherheitsrelevanten Informationen, wie etwa im Zusammenhang mit den Insassen-Rückhaltesystemen (vgl. Chrysler Jeep 1991: 47-49) oder zum Radwechsel (vgl. Chrysler Jeep 1991: 85), werden inkonsequenterweise wie normaler Text behandelt und stehen ohne Rahmen unter einer nicht großgeschriebenen Überschrift: Tire Changing Warnings Carefully follow these tire changing warnings to help prevent personal injury or damage to your vehicle: (Chrysler Jeep 1991: 85) Neben Cautions und Warnings verwendet Chrysler auch Notes. Notes sind meist Hinweise allgemeiner Art; sie haben keinen Rahmen, sind jedoch durch Fettdruck auffällig vom übrigen Text abgesetzt. Die Abgrenzung zwischen Bedienungstips und Hinweisen auf Sachschadensrisiken, die man eher unter Caution erwarten würde, ist mitunter unscharf: NOTE: Numbers refer to commercial bulb types that can be purchased from your local Jeep dealer. (Chrysler Jeep 1991: 77) NOTE: When driving in a downshifted gear, avoid very high engine speeds for more than 3-5 minutes to prevent engine oll overheat and engine damage. (Chrysler Jeep 1991: 40) Während Chrysler die Betriebsanleitungen als Operating Information bezeichnet, werden sie bei Ford Owner Guide genannt. In bezug auf Warnhinweise verfolgt man jedoch das gleiche Konzept und stellt wie bei Chrysler zu Beginn des Handbuchs klar: CAUTIONS AND WARNINGS Throughout this guide, you will find CAUTIONS AND WARNINGS. WARNINGS remind you to be especially careful to avoid personal injury. CAUTIONS are given to prevent you from making an error which could damage the vehicle and possibly cause personal injury. Außerdem enthalten die Ford-Anleitungen Notes wie bei Chrysler. Einen Unterschied gibt es lediglich hinsichtlich der formalen Gestaltung, da man bei Ford statt Doppelpunkt oder Ausrufezeichen einen langen Querstrich (m-dash) verwendet, das Signalwort nicht mit Zeilenschaltung absetzt und den Text der Warnungen fett druckt. Zur Abgrenzung gegen Cautions sind die Warnings etwas eingerückt. Die Notes werden nicht hervorgehoben. Die folgenden Beispiele stammen aus der Betriebsanleitung des Ford Taurus, dem meistverkauften Pkw in den USA (auto motor sport 2 (1995), 20; Ford 1987: 69): FLuL 24 (1995) 212 CAUTION - Do not operate the windshield washer when the fluid level is empty to prevent possible damage to the washer pump system. WARNING- Do not use the washers in freezing weather without first warming the windshield with the defroster, otherwise the washer solution may freeze on the windshield and obscure your vision. NOTE - For information on refilling washer fluid reservoirs and windshield wiper blade maintenance, refer to the Servicing Your Vehicle and Specilications sections of this guide. Peter Axel Schmitt Die Betriebsanleitungen von GM heißen Owner's Manual und enthalten nur die zwei Hinweiskategorien Caution und Notice. Cautions werden als Safety Wamings bezeichnet; sie sind auffällig markiert durch einen Rahmen mit schwarzem Querbalken, in dem invers Caution steht; die durch den Rahmen umschlossene Fläche ist gelb gefüllt. Außerdem sind die Cautions durch das genormte Warndreieck (mit Ausrufezeichen) gekennzeichnet. Cautions enthalten Hinweise auf Unfall- und Verletzungsgefahr, die Hinweise selbst sind (wie das gesamte Handbuch) in sehr einfacher Sprache in saloppem Stil verfaßt (GM Geo 1991: 5): CAUTION Die andere Hinweiskategorie, Notice, unterscheidet sich formal nur dadurch, daß sie nicht gelb, sondern blau unterlegt ist. Im Gegensatz zur Praxis der anderen Hersteller liefert GM hier jedoch Hinweise auf Risiken, die zu Sachschäden führen können. GM bezeichnet diese Notices daher als Vehicle Damage Wamings (GM Geo 1991: 6). Für Hinweise auf Bedienungserleichterungen etc. verwendet GM im GEO-Handbuch keine Signalwörter, im Gegensatz zum Handbuch des Chevrolet Cavalier, wo diese Informationskategorie mit Note: markiert wird (z.B. GM Cavalier 1989: 2-10). Bei GM gibt es also die Kategorien Caution, Notice und (zumindest bis 1989) Note. Im Prinzip lassen sich sechs Ebenen von Informationen in der Dokumentation eines Produkts unterscheiden: 1. Basisinformationen ohne besondere Attribute 2. Informationen zur Bedienungserleichterung, z.B. Tips, Querverweise 3. Informationen, deren Nichtbeachtung zu Funktionsstörungen führen können 4. Hinweise auf Risiken, die zu Sachschäden führen können 5. Hinweise auf Risiken, die zu Sach- und Personenschäden führen können 6. Hinweise auf Risiken, die mit akuter Lebensgefahr verbunden sind FLuL 24 (1995) Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich 213 Da die Hersteller verpflichtet sind, ihre Produkte bereits konstruktionsseitig möglichst sicher zu machen, sollten Hinweise auf Risiken umso seltener nötig sein, je gravierender die Gefährdung ist; d.h. wenn wir die Auftretensfrequenz der einzelnen Informationsarten berücksichtigen, erhalten wir eine Pyramidenstruktur. Nur Hinweise der Ebenen 4 bis 6 wären als Gefahrenhinweise zu bezeichnen. Ein Hinweis auf Lebensgefahr (Ebene 6) sollte und dürfte bei den meisten Produkten nicht nötig sein. Im untersuchten Korpus wurde hinsichtlich der verwendeten Signalwörter nicht zwischen Unfallbzw. Verletzungsgefahr schlechthin und akuter Lebensgefahr unterschieden. Eine grobe Differenzierung zwischen Sach- und Personenschadenrisiko ist jedoch allgemein üblich. Die Binnendifferenzierung der einzelnen Risiken sowie deren Kennzeichnung durch bestimmte Signalwörter variiert freilich von Hersteller zu Hersteller, mit Ausnahme der amerikanischen Hersteller Chrysler und Ford, die erfreulicherweise das gleiche System verwenden. Das gleiche System wird u.a. auch von Mazda (Japan) verwendet. GM fällt mit seiner Verwendung von Caution und Notice völlig aus dem Rahmen. Gänzlich unbefriedigend ist die Praxis in den deutschen Pkw-Anleitungen: So verwenden Opel und Porsche beispielsweise keinerlei Signalwörter zur Hervorhebung von Gefahrenhinweisen (Porsche verwendet zur Hervorhebung lediglich Rahmen oder Unterstreichung), BMW verwendet das unübliche Warnung sowie Achtung und Hinweis kunterbunt durcheinander, Mercedes-Benz wiederum ist geradezu überdifferenziert bei den Verletzungsbzw. Gesundheitsrisiken, während andererseits zwischen Sachschadenrisiken und bloßen Benutzungstips nicht differenziert wird (Tab. 1, S. 214 zeigt die Praxis im Überblick). Die Tabelle enthält nur die Auswertung von Handbüchern, die als (nichtübersetzte) Originalfassung vorlagen, in alphabetischer Reihenfolge nach Hersteller sortiert. Die Hersteller sind nach Herstellerland gruppiert, beginnend mit deutschen Herstellern, daran anschließend die drei amerikanischen Hersteller. Mazda wurde als repräsentativ für japanische Hersteller berücksichtigt, weil das Handbuch den Eindruck macht, daß es nicht aus dem Japanischen übersetzt, sondern originär in englischer Sprache verfaßt worden sei. Die britischen Hersteller wurden hier nur am Rande berücksichtigt zum einen, weil die britische Autoindustrie nicht so sprachprägend ist wie die anderen Hersteller, zum andern, weil Jaguar keine Dokumentation zur Verfügung stellte. Die Handbücher der älteren britischen Automobile sollen lediglich deutlich machen, daß die im Englischen heute klar dominierende Verwendung der Signalwörter Warning, Caution und Note nicht nur im amerikanischen, sondern auch im britischen Englisch bereits seit nahezu zwei Jahrzehnten etabliert ist. Davor, d.h. bis etwa Mitte der 70er Jahre, war in England (wie auch in der Bundesrepublik) die Berücksichtigung und Hervorhebung solcher Hinweise eher die Ausnahme als die Regel. Daß dies heute anders ist, hängt ohne Zweifel mit der seit den siebziger Jahren besonders im englischen Sprachraum intensivierten wissenschaftlichen Beschäftigung mit technical writing zusammen (Näheres hierzu in Schmitt 1995). FLuL 24 (1995) 214 Audi BMW 1994 Achtung 1993 Warnung: oder Achtung: oder Achtung! oder Hinweis: oder Hinweis Achtung: oder Hinweis: Mercedes-Benz 1994 Achtung! Hinweis: Opel 1994 -------------- Porsche 1994 -------------- VW 1994 Chrysler 1991 Ford 1987 -------------- General Motors 1991 Mazda 1990 Austin-Morris 1979 -------------- Rover-Triumph 1980 Vergiftungsgefahr! oder Achtung! Unfallgefahr! oder Achtung! Verletzungsgefahr! ------------- Achtung WARNING! oder WARNING: ---------------- WARNING- ---------------- CAUTION WARNING! WARNING. oder WARNING: WARNING: ------------ ------------ oder Hinweis CAUTION: ------------ CAUTION- ------------ NOTICE CAUTION CAUTION: ------------ CAUTION: Peter Axel Schmitt Hinweis auf Bedienungserleichterungen · Querverweise Hinweis Empfehlung: ------------ Hinweis: ----------------------- ----------------------- Hinweis: ----------------------- Hinweis NOTE: ---------------- NOTE- ----------------------- Note: NOTE NOTE: ----------------------- NOTE: Tab. 1: Signalwörter für Hinweise in Pkw-Betriebsanleitungen FLuL 24 (1995) Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich 215 Die Praxis in den deutschen Pkw-Betriebsanleitungen hingegen ist auch heute noch nicht nur unsystematisch, sondern trägt auch nicht dem Umstand Rechnung, daß zum Hinweis auf Gefahren für Gesundheit und körperliche Unversehrtheit in der Gemeinsprache und in anderen Bereichen im Deutschen seit Jahrzehnten das Signalwort Vorsicht fest etabliert ist (vgl. z.B. die Warnschilder „Vorsicht! Hochspannungskabel" oder „Militärischer Sicherheitsbereich. Unbefugtes Betreten verboten - Vorsicht! Schußwaffengebrauch", die zigtausendfach in Deutschland verbreitet sind). Sowohl die uneinheitliche Handhabung von sicherheitsrelevanten Hinweisen in der Produktdokumentation als auch der Verzicht auf den herausragenden Appellcharakter von Vorsicht! führen zu einer unnötigen Erhöhung des Gefährdungspotentials von Automobilen (und anderen Produkten) mit allen damit verbundenen persönlichen, unternehmerischen und volkswirtschaftlichen Konsequenzen. 7. Normen und Richtlinien Der nahezu einheitliche Gebrauch der Signalwörter und die oft ähnlichen Formulierungen in englischen Betriebsanleitungen lassen erwarten, daß es hierzu klare Normen, Vorschriften oder Richtlinien gibt. Zu diesem Zweck habe ich die Kataloge und Stichwortverzeichnisse von SAE-Normen, ASTM-Normen, ANSI-Normen sowie des CFR ("code of federal regulations") nach folgenden Stichworten durchsucht: caution, warning, safety warning, safety precautions, hazard potential, cautionary labels, labels, consumer safety, consumer information. Dabei stieß ich erwartungsgemäß auf zahlreiche Vorschriften und Regelungen bezüglich konstruktiv-technischer Aspekte (z.B. in 49 CFR 571, Federal Motor Vehicle Safety Standards) sowie auf detaillierte Normen bezüglich der Gestaltung von Warnzeichen (Piktogrammen etc.), etwa auf Bedienungselementen, z.B. in 49 CFR Ch. V (10-1- 88) §§571.100, 571.101, 571.123 oder auf Reservekanistern, z.B. ASTM F839 "Cautionary labeling of portable gasoline containers" oder in bezug auf Industriechemikalien ANSI Z 129.1 "Hazardous Industrial Chemicals-Precautionary Labeling"). Erstaunlicherweise fanden sich jedoch keine konkreten Aussagen zu Signalwörtern für Warnhinweise, weder generell noch speziell im Zusammenhang mit Kfz. Ein ähnliches Ergebnis brachte die Durchsicht von DIN-, ISO- und IEC-Normen. Auch potentiell relevant klingende Normen wie etwa ISO/ IEC Guide 51, "Guidelines for the inclusion of safety aspects in standards", DIN 6789 Teile 1 bis 3, "Dokumentationssystematik" oder auch der Entwurf von DIN 6789 Teil 4 „Inhaltliche Gliederung Technischer Produktdokumentationen" erwiesen sich als unergiebig. Lediglich in der bereits oben erwähnten DIN EN 292 Teil 2 „Sicherheit von Maschinen, allgemeine Gestaltungsleitsätze" findet man um Abschnitt (5) Benutzerinformation auch Hinweise (allgemeiner Art) zum Thema Warnungen, allerdings keine Festlegungen über Signalwörter. Falls ich die entscheidenden Stellen nicht FLuL 24 (1995) 216 Peter Axel Schmitt übersehen habe, was angesichts des viele Regalwände füllenden Materials und der noch nicht computergestützten Suchmethoden• nicht ganz auszuschließen ist, ist es ein dringendes Desiderat, daß die Normenorganisationen durch verbindliche Vorgaben auch bei den verbalen Warnungen Klarheit schaffen. Da die Normen bislang offenbar wenig Hilfestellung geben und die meisten Wörterbücher (in diesem Zusammenhang) eher in die Irre führen, könnten die technischen Redakteure und Fachsprachenforscher richtungsweisend wirken. Der Redaktionsberater Mark (1994d: 7) führt mit der recht absolut anmutenden Formulierung „In der Betriebsanleitung werden folgende Benennungen und Zeichen für Gefährdungen verwendet" seine Hinweis-Hierarchie ein: Gefahr Warnung Vorsicht i .. unmittelbar drohende Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen möglicherweise drohende Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen möglicherweise gefährliche Situation, die zu leichten Verletzungen oder Sachbeschädigung führen kann Hinweis, dessen Nichtbeachtung zu Funktionsstörungen führen kann Hinweis auf nützliche Informationen, Anwendungstips So begrüßenswert jeder konstruktive Vorschlag zur Klärung der Situation ist, so hat der Vorschlag von Mark doch einige Nachteile. Daß er wie eine „wörtliche" Übersetzung der im Englischen vorherrschenden Hierarchie wirkt (danger warning caution important), mag mit Blick auf die durchaus anzustrebende Internationalität von Warnhinweisen beabsichtigt sein. Die DIN EN 292 legt in Abschnitt 5.4 jedoch ausdrücklich fest „Zeichen oder Warnschilder mit nur der Aufschrift 'Gefahr' dürfen nicht verwendet werden". Das ist auch plausibel, da alle Warnhinweiskategorien auf eine Gefahr aufmerksam machen und Gefahr relativ nichtssagend ist. Außerdem ist, wie bereits mehrfach betont, im Deutschen als Signalwort höchster Gefährlichkeit nicht etwa Gefahr, sondern Vorsicht bereits fest im Bewußtsein verankert. Marks Vorschlag, andererseits ausgerechnet Vorsicht zur Kennzeichnung relativ geringfügiger Risiken zu verwenden, ist insofern also bedenklich (irritierend ist auch, daß Mark auf der Titelseite seines Beitrags einen Kasten mit dem Text „Vorsicht: Gefahr" als Blickfang verwendet). Die von Mark vorgeschlagenen Signalwörter Gefahr, Warnung, Vorsicht sind zudem in mehrfacher Hinsicht uneinheitlich; so handelt es sich etwa in allen drei Fällen um Warnungen (vor einer Gefahr), und es ist nicht erstrebenswert, eine dieser Warnungen als Warnung zu bezeichnen, um sie gegen die anderen Warnungen abzugrenzen. Das i-Symbol als * Die Suche über INTERNET brachte ähnliche Ergebnisse. Eine vom Normenausschuß Terminologie im Deutschen Institut für Normung (DIN) in Berlin freundlicherweise durchgeführte Recherche in der Nonnendatenbank PERINORM ergab über 70 Nonnen und Regelwerke mit den Suchbegriffen „Gefahrenhinweis" und/ oder „Sicherheitskennzeichnung". Da die Ergebnisliste erst nach Redaktionsschluß vorlag, konnte das Material nicht im Detail geprüft werden; eine erste Durchsicht bestätigte jedoch die Ergebnisse der manuellen Suche. FLuL 24 (1995) Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich 217 alleiniges Kennzeichen für Informationen, deren Nichtbeachtung zu „Störungen an der Maschine oder in der Umgebung führen" kann, erscheint mir ebenfalls wenig geeignet, den beabsichtigten kommunikativen Effekt auszulösen. Das i-Symbol wird bereits nahezu weltweit im Sinne von „Information" (etwa für Informationsschalter) verwendet. Hierunter jedoch Informationen zu verstecken, deren Nichtbeachtung schädliche Konsequenzen hat, bedeutet eine nicht ratsame semantische Umcodierung dieses Symbols. Die hier angesprochene Informationskategorie wird verbal meist mit WICHTIG bzw. IMPORTANT markiert, als Symbol wird meist ein Ausrufezeichen ! (z.B. Ausrufezeichen im Kreis) verwendet. Eine ebenfalls auffällig vom englischen Vorbild geprägte Hierarchie wird von Hucke (1980: 108f) und, darauf aufbauend, auch von Göpferich (1992: 21; vgl. auch 1995: 281, 287) empfohlen: dt. Hinweis Gefahr des Sachschadens: Achtung Vorsicht! Gefahr des Personenschadens: Warnung! Gefahr! engl. Note Important Caution Warning! Danger! Die hier suggerierten englisch-deutschen Äquivalenzbeziehungen werden jedoch, mit Ausnahme von Hinweis und Note, auf der deutschen Seite weder einem deskriptiven Anspruch gerecht (der Ist-Zustand ist noch unsystematischer) noch sind sie im normativen Sinne erstrebenswert. Im Gegensatz zu den Wörtern Vorsicht und Achtung, die als warnender Zuruf verwendet und folglich mit Ausrufezeichen geschrieben werden können, hat Warnung nicht diesen Appellcharakter und verträgt daher kein Ausrufezeichen. Neben neben den bereits oben genannten Einwänden· (vor allem die falsche Äquivalenz Vorsicht! - Caution) kommt hier hinzu, daß von einer funktionalen Gleichwertigkeit der Signalwörter Achtung und Important nicht ausgegangen werden kann. Auch Tjarks-Sobhani (1992: 22) diskutiert dieses Thema, weist auf Probleme wie zielgruppenspezifische Verständlichkeit hin und warnt zu Recht vor der abstumpfenden Wirkung inflationärer Warnhinweise in Anleitungen. Sie schlägt, ebenfalls nach dem amerikanischem Vorbild DANGER - WARNING - CAUTION, für die Risikokategorien „Tod oder schwere Verletzungen", "leichte Verletzungen oder schwerer Sachschaden" und „leichter Sachschaden" die Hierarchie Gefahr - Warnung - Vorsicht vor, verwendet jedoch selbst zwei Seiten später das Signalwort Achtung zur Warnung vor einem Sachschadenrisiko. In seinem Beitrag zur Instruktionspflicht in den USA verweist Bauer (1994) auf die amerikanische Norm ANSI Z 535 (die vor allem die Gestaltung von Warnzeichen regelt) und übersetzt die Signalwörter DANGER, WARNING, CAUTION, NOT/ CE mit Gefahr, Warnung, Achtung und Hinweis und bringt damit eine neue Variante in die Diskussion. Resignierend können wir, zumindest in bezug auf das Deutsche, mit Tjarks-Sobhani feststellen: "Bisher sind diese Kategorien noch nicht genormt". FLuL 24 (1995) 218 Peter Axel Schmitt 8. Ergebnis Vor dem Hintergrund dieses Informationsdefizits ist es nicht verwunderlich, daß vor allem in übersetzten Benutzerhandbüchern bei Warnhinweisen eine gewisse Ratlosigkeit zu beobachten ist mit dem Resultat, daß häufig gegen die Konventionen der Zielkultur verstoßen wird. Dies gilt, wie bereits erwähnt, vor allem für die Wiedergabe von engl. WARNING mit dt. Warnung (statt mit Vorsicht) oder von engl. CAUTION mit dt. Vorsicht (statt mit Achtung). Dies ist u.a. besonders bei Übersetzungen von Soft- und Hardware-Dokumentation zu beobachten (hier am Beispiel einer Einbauanleitung eines Tape-Streamers von ! omega): CAUTION To prevent equipment damage [...], call customer service. VORSICHT [...] setzen Sie sich bitte mit dem Kundendienst in Verbindung, um Schäden am Gerät zu vermeiden. Solche Übersetzungsdefekte sind besonders unstrittig in der Richtung deutschenglisch, da im Englischen, wie wir gesehen haben, die Bedeutung der Signalwörter Warning, Caution und Note nahezu universell etabliert ist. Wenn also ein Aufkleber auf Küchenmaschinen des dt. Herstellers Bosch lautet: CAUTION DO NOT OPERATE WITHOUT COVER IN PLACE. SHARP BLADE [...] KEEP FINGERS OUT OF FEED AND DISCHARGE OPENINGS. dann könnte man im Falle einer Verletzung eine Schadensersatzklage darauf aufbauen, daß Caution lediglich ein Sachschadenrisiko signalisiert, während es hier um eine erhebliche Verletzungsgefahr geht, die man hätte mit Warning kennzeichnen müssen. Vor diesem Hintergrund - und quasi als Interimslösung (bis zum Vorliegen einer verbindlichen Norm) vertrete ich im Rahmen meiner Lehrveranstaltungen zum technischen Übersetzen seit einigen Jahren das in Tab. 2 (S. 219) gezeigte schlichte (und daher praktisch umsetzbare) System von Signalwörtern für Hinweise in Betriebs- und Bedienungsanleitungen (vgl. auch die jeweiligen Wörterbucheinträge in Schmitt 1992). In der Kategorie „akute Lebensgefahr" könnte man mit Blick auf die Tatsache, daß in DIN 40008 der Zusatz Vorsü; _ht gestrichen wurde, das Signalwort ebenfalls auf Lebensgefahr! beschränken. Die zwischen den Bedienungstips und den Hinweisen auf Sachschadenrisiko eingefügte Ebene für besondere Informationen, deren Nichtbeachtung weder zu konkreten Sachschäden noch zu Verletzungen führt, sondern allenfalls zu Funktionsstörungen, kommt bislang in Pkw-Betriebsanleitungen m.W. nicht vor. Derartige Hinweise sind jedoch in anderen Produktbereichen FLuL 24 (1995) Warnhinweise in deutschen und englischen Anleitungen: Ein interkultureller Vergleich 219 relativ üblich, wie z.B. im EDV-Sektor. In englischen Dokumentationen ist die hier gezeigte Hierarchisierung seit Jahrzehnten weit verbreitet und eindeutig vorherrschend (z.B. auch bei EDV-Hard- und Software, Fotokamera-Bedienungsanleitungen). Dies gilt insbesondere für die bei vielen Produkten relevante Kategorie Caution für Hinweise auf Sachschadenrisiko. Generell gilt, daß in der Dokumentation eines Produkts nicht zwangsläufig alle hier genannten Informationsebenen vorkommen müssen, daß es jedoch im Interesse der Sicherheit erstrebenswert ist, für die gleichen Begriffe (hier: Informationstypen bzw. Risikoarten) möglichst bei allen Herstellern - und nicht nur bei Herstellern innerhalb einer Branche einheitlich die gleichen Bezeichnungen zu verwenden. Hinweis auf akute Lebensgefahr Hinweis auf Gefahr von Personenschaden (Verletzungs-, Gesundheits-, Unfallrisiko) ggf. zusätzliches Sachschadenrisiko · Hinweis auf Gefahr von Sachschaden ggf. zusätzlich geringes Verletzungsrisiko Hinweis auf Gefahr von Funktionsstörungen (ohne Sachschaden oder Verletzungsrisiko) Hinweis auf Bedienungserleichterungen, Querverweise in Dokumentation [Vorsicht! ] Lebensgefahr! Vorsicht! Achtung: Wichtig: Hinweis: DANGER! WARNING: CAUTION: IMPORTANT: NOTE: Tab. 2: Signalwörter für Hinweise in Anleitungen - Vorschlag Bibliographische Angaben ANSI (1988): ANSI Z 129.1 Hazardous Industrial Chemicals - Precautionary Labeling. ANSI (1991): ANSI Z 535.1 Safety Color Code. ANSI (1991): ANSI Z 535.2 Environmental and Facility Safety Signs. ANSI (1991): ANSI Z 535.3 Criteriafor Safety Symbols. ANSI (1991): ANSI Z 535.4 Product Safety Signs and Labels. ANSI (1991): ANSI Z 535.5 Accident Prevention Tags for Temporary Hazards. 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