Kolloquium Bauen in Boden und Fels
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expert verlag Tübingen
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2026
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Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7
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Christian Moormann
Nach einer langen Entwicklungs- und Bearbeitungsphase ist die zweite Generation des Eurocode 7 im Herbst 2024 und Frühjahr 2025 in drei Teilen neu erschienen. Die zweite Generation des Eurocode 7 wird die Baugrunderkundung, die Bestimmung von geotechnischen Kennwerten und insbesondere die Bemessung von geotechnischen Bauwerken für die nächsten Jahrzehnte in Europa und damit auch in Deutschland prägen. Bis Ende September 2027 müssen die aktuell in Anwendung befindlichen Normenhandbücher Eurocode 7, Band 1 und 2, der ersten Generation zurückgezogen und durch die neuen Ausgaben ersetzt werden. Aktuell werden von den deutschen Spiegelausschüssen die Nationalen Anhänge erarbeitet. In dem Beitrag wird über die zukünftigen Regelungen aus erster Hand berichtet. Der Fokus wird dabei auf die neuen Regeln für die Gründungsbemessung, i. e. die Bemessung von Flachgründungen, Flachgründungen in Verbindung mit Baugrundverbesserungen, z. B. mit steifen Säulen (rigid inclusions) sowie Pfahlgründungen und Kombinierte Pfahl-Plattengründungen (KPP) gelegt. In dem Beitrag wird u. a. gezeigt, dass der neue Eurocode 7 eine unterbrechungsfreie Bemessung von Flachgründungen, über Baugrundverbesserungen mit starren Säulen mit und ohne lastverteilenden Tragschichten über Kombinierte Pfahl-Plattengründungen bis hin zu Pfahlgründungen ermöglicht.
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15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 13 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Christian Moormann Universität Stuttgart, Institut für Geotechnik, Deutschland, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT), Head of Delegation im TC 250/ SC 7 Zusammenfassung Nach einer langen Entwicklungs- und Bearbeitungsphase ist die zweite Generation des Eurocode 7 im Herbst 2024 und Frühjahr 2025 in drei Teilen neu erschienen. Die zweite Generation des Eurocode 7 wird die Baugrunderkundung, die Bestimmung von geotechnischen Kennwerten und insbesondere die Bemessung von geotechnischen Bauwerken für die nächsten Jahrzehnte in Europa und damit auch in Deutschland prägen. Bis Ende September 2027 müssen die aktuell in Anwendung befindlichen Normenhandbücher Eurocode 7, Band 1 und 2, der ersten Generation zurückgezogen und durch die neuen Ausgaben ersetzt werden. Aktuell werden von den deutschen Spiegelausschüssen die Nationalen Anhänge erarbeitet. In dem Beitrag wird über die zukünftigen Regelungen aus erster Hand berichtet. Der Fokus wird dabei auf die neuen Regeln für die Gründungsbemessung, i. e. die Bemessung von Flachgründungen, Flachgründungen in Verbindung mit Baugrundverbesserungen, z. B. mit steifen Säulen (rigid inclusions) sowie Pfahlgründungen und Kombinierte Pfahl- Plattengründungen (KPP) gelegt. In dem Beitrag wird u. a. gezeigt, dass der neue Eurocode 7 eine unterbrechungsfreie Bemessung von Flachgründungen, über Baugrundverbesserungen mit starren Säulen mit und ohne lastverteilenden Tragschichten über Kombinierte Pfahl-Plattengründungen bis hin zu Pfahlgründungen ermöglicht. 1. Einführung Für die Prüfung, Bemessung und Ausführung von Gründungen ergeben sich auf nationaler und europäischer Ebene bedingt durch die Veröffentlichung neuer Normen und Regelwerke veränderte Randbedingungen, über die in diesem Beitrag berichtet wird. Die maßgebenden Veränderungen ergibt sich dabei aus der Einführung der zweiten Generation des Eurocode 7. Im April 2025 wurde nach einer fünfzehnjährigen Entwicklungs- und Bearbeitungsphase (Moormann 2010) der neue Eurocode 7, Teil 3, ´Geotechnische Bauwerke´ (Geotechnical Structures) veröffentlicht. Dieser EN 1997-3: 2025 behandelt im Kapitel 5 ´Flachgründungen´ (Spread Foundations) und im Kapitel 6 ´Pfahlgründungen´ (Piled Foundations). Zudem wird erstmalig im Kapitel 12 die Bemessung von ´Baugrundverbesserungen´ (Ground improvement) geregelt, darunter auch Baugrundverbesserungsmaßnahmen im Kontext mit Gründungen. Gegenüber dem Eurocode 7 der ersten Generation wurden auch die Bestandskapitel deutlich überarbeitet und ergänzt. So wurde beispielsweise das Kapitel 6 gegenüber den Regelungen der aktuellen ersten Generation (EN 1997-1, Kapitel 7) grundlegend überarbeitet und erweitert. Pfahlgruppen und Kombinierte Pfahl-Plattengründungen (KPP) werden jetzt gleichberechtigt zu Einzelpfählen behandelt. Es gibt neue Ansätze für die Nachweiskonzepte hinsichtlich Modellfaktoren, Streuungsfaktoren und Teilsicherheitsbeiwerten. Deutlich erweitert wurden die Regelungen für die Beanspruchung von Pfählen aus vertikalen und horizontalen Verschiebungen des Bodens. Diese Modifikationen werden nachfolgend strukturiert vorgestellt. Der Fokus wird dabei auf die neuen Regeln für die Gründungsbemessung, i. e. die Bemessung von Flachgründungen, Flachgründungen in Verbindung mit Baugrundverbesserungen sowie Pfahlgründungen und Kombinierte Pfahl-Plattengründungen (KPP) gelegt. Hinsichtlich der Baugrundverbesserungen sollen insbesondere auch Baugrundverbesserungen mit steifen Säulen (rigid inclusions) betrachtet werden, die in der Ingenieurpraxis zunehmend eingesetzt werden. 2. Zweite Generation des Eurocode 7 2.1 Status Die Erarbeitung des Eurocodes 7 in seiner zweiten Generation wurde mit der Schlussumfrage, dem sogenannten ´Formal Vote´, für die Teile 1 und 2 im Juni 2024 und für den Teil 3 im November 2024 abgeschlossen. Die Teile EN 1997-1 und EN 1997-2 wurden nach positiven Abstimmungsergebnissen bereits im August 2024 final veröffentlicht. An dem für die Bemessung von ´Geotechnischen Bauwerken´ und damit für die Bemessung von Gründungen besonders wichtigen Teil 3 (EN 1997-3) waren letzte Modifikation im Nachgang zu den mehr als 2.400 Kommentaren, die allein zu diesem Teil des EN 1997 im Zuge der Entwurfsumfrage (´Formal Enquiry´) eingegangen waren, noch bis April 2024 eingepflegt worden, bevor auch dieser Teil mit sechsmonatiger Verzögerung zum ´Formal Vote´ eingereicht wurde. Von den vorgenannten 2.400 Kommentare zum finalen Entwurf des EN 1997-3 entfielen übrigens 542 Kommentare 14 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 nur auf das Kapitel 6 ´Pfahlgründungen´, das damit - vor allen anderen, zum Teil neuen Kapiteln - im Zentrum des Interesses und der Diskussionen stand. Im Ergebnis des ´Formal Vote´ wurde aber auch der wichtige Teil 3 des Eurocode 7 im Dezember 2024 von den 25 an der Abstimmung teilnehmenden europäischen Ländern einstimmig positiv beschieden, so dass die europaweite Veröffentlichung dieses letzten Teils des EN 1997 durch das CEN im April 2025 erfolgte. Auf nationaler Ebene muss die Veröffentlichung aller drei Teile des Eurocode 7 spätestens bis zum 30. September 2027 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Nationalen Anhänge vorliegen. In diesem Kontext wird aus nationaler Sicht auf eine neue Ausgabe der deutschen Ergänzungsnorm DIN 1054 zukünftig verzichtet und die ergänzenden nationalen Regelungen unmittelbar in den Nationalen Anhang zu Eurocode 7, Teil 1 und 3 integriert werden. Abb. 1: Struktur des Eurocode 7, erste und zweite Generation. 2.2 Eurocode 0 und Eurocode 7: 2024 mit drei Teilen Der Eurocode 7 (EN 1997) wird in seiner zweiten Generation, wie bereits angedeutet, aus drei Teilen bestehen (Moormann & van Seters 2024): • Teil-1 Allgemeine Regeln (General Rules), • Teil-2 Baugrundeigenschaften (Ground Properties) und • Teil-3 Geotechnische Bauwerke (Geotechnical Structures) wobei Teil 3, wie erläutert, auch die Flach- und Tiefgründungen und erstmals die Baugrundverbesserungen behandelt. Wie Abbildung 1 verdeutlicht, gewinnt in der 2. Generation der Eurocode EN 1990 für die Geotechnik an Bedeutung, da er zukünftig nicht nur Bemessungsgrundlagen für die Tragwerksplanung, sondern auch für die Geotechnik beinhaltet, für die Inhalte aus dem heutigen EC 7-1 in den EC 0 transferiert wurden. Im Eurocode 0 werden im Hinblick auf die Gründungsbemessung u. a. sowohl die Schadensfolgeklassen als auch die Teilsicherheitsbeiwerte g F und g E auf Einwirkungen und Beanspruchungen für die Verification Cases VC1 bis VC4 (früher: Design Classes) definiert und zwar ausdrücklich auch für geotechnische Nachweise. Der neue Eurocode 7, Teil 1, wird nur noch die Grundlagen der Bemessung in der Geotechnik regeln. Dazu zählen die Prinzipien und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Robustheit und Dauerhaftigkeit von geotechnischen Konstruktionen. In EN 1997-1 werden in diesem Sinne u. a. die Geotechnischen Kategorien (Geotechnical Category GC), die auf Bodenkennwerte anzusetzenden Teilsicherheiten g M , die Konsequenzfaktoren K M und K R , Anforderungen zur Berücksichtigung von Grundwasser und auch die grundsätzlichen Anforderungen an den Nachweis der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit geotechnischer Konstruktionen spezifiziert (Weihrauch et al. 2022). Die neue Version der Eurocode 7, Teil 2, trägt den Titel „Baugrundeigenschaften“ (Ground properties). Die Änderung des Titels von vormals „Baugrunderkundung“ (Ground investigation) ist mit einer vollständigen Neuordnung der inhaltlichen Struktur des Dokumentes verbunden, das nunmehr darauf ausgerichtet ist, die Bestimmung der einzelnen boden- und felsmechanischen Kennwerte zu regeln (Norbury et al. 2019). Die aktuell noch im Anhang des Eurocode 7, Teil 2 enthaltenen Berechnungsverfahren, z. B. für die empirische Ableitung von Pfahlwiderständen aus Drucksondierungen (CPT), werden zukünftig sinnvoller Weise in den Teil 3 des EC 7 integriert sein. Der neue Eurocode 7, Teil 3, auf den nachfolgend detaillierter eingegangen wird, hat für die Anwendung in der Ingenieurpraxis die größte Relevanz, da er für die Bemessung aller geotechnischer Konstruktionen die erforderlichen Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit (ULS) und im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (SLS) spezifiziert, Berechnungsmodelle vorgibt und allgemein alle für die Bemessung relevanten Aspekte regelt. 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 15 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 2.3 EN 1997-3: 2025 ´Geotechnische Bauwerke´ Der neue Teil 3 des Eurocode 7 ´Geotechnische Bauwerke´ wurde im Wesentlichen aus den bisherigen Kapiteln 5 bis 12 des bestehenden EN 1997-1 entwickelt, wobei die bisherigen Regelungen grundlegend überüberarbeitet und ergänzt wurden (Bond et al. 2019). Zusätzlich wurden fünf Kapitel vollständig neu erarbeitet, die erstmals im Regelungsbereich des Eurocode 7 die Bemessungsaufgaben ´Bewehrte Schüttkonstruktionen´ (Reinforced fill structures), ´Bodenvernagelung´ (Soil nailed structures), ´Felsnägel und Systeme zur Sicherung der Felsoberfläche´ (Rock bolts and rock surface support), ´Baugrundverbesserung´ (Ground improvement) und ´Grundwasserhaltungsmaßnahmen´ (Groundwater control) umfänglich abdecken. Abb. 2: Inhaltliche Struktur der zweiten Generation des Eurocode. Die Struktur des EN 1997-3: 2025 umfasst somit 13 Kapitel (Clauses), die sich entsprechend Tabelle 1 gliedern. Tabelle 1 verdeutlicht ferner, wie die Kapitel des aktuellen EN 1997-1, also der bestehenden 1. Generation in den neuen Teil 3 überführt wurden. Dementsprechend wurde das heutige Kapitel 7 ´Pile foundations´ in den neuen Clause 6 ´Piled foundations´ überführt, dabei aber grundlegend überarbeitet. Im Sinne der Benutzerfreundlichkeit (Ease of use) wurde für die Kapitel 4 bis 12 des neuen EN 1997-3 eine einheitliche Struktur, d. h. eine einheitliche Gliederung der Abschnitte gewählt, die der Struktur des neuen EN 1997-1 folgt und in Abbildung 2 dargestellt ist. In den neuen Abschnitten x.3 ´Baustoffe´ (Materials) erfolgt primär ein Verweis auf EN 1997-2 ´Baugrundeigenschaften´, es wird aber auch auf durch andere ECs bisher nicht abgedeckte materialspezifische Regelungen z. B. zu Geokunststoffen, Suspensionen, Mörtel etc. verwiesen. In dem ebenfalls neuen Abschnitten x.4 ´Grundwasser´ (Groundwater) wird primär auf die Regelungen in EN 1997-1, Kapitel 6, verwiesen, die in EN 1997-3 um wenige zusätzliche Regelungen für spezifische Anwendungen bei den einzelnen geotechnischen Konstruktionen ergänzt werden. Tab. 1: Struktur des neuen EN 1997-3: 2025 im Abgleich mit dem bestehenden EN 1997-1. EN-1997-3: 2025 EN-1997-1: 2004 Scope - Normative references - Terms, definitions, and symbols - Slopes, cuttings, and embankments 11 ´Overall Stability´ und 12 ´Embankments´ Spread foundations 6 ´Spread Foundations´ Piled foundations 7 ´Pile Foundations´ Retaining structures 9 ´Retaining Structures´ Anchors 8 ´Anchorages´ Reinforced fill structures neu (Abs. 5.5 ´Ground improvement & reinforcement´) Soil nailed structures neu Rock bolts ad rock surface support neu Ground improvement neu (Abs. 5.5) Groundwater control neu (Abs. 5.4 ´Dewatering´) Annexes A÷G (zu Clauses 4 ÷ 13 In dem Abschnitt x.5 ´Geotechnische Berechnung´ (Geotechnical analysis) jedes Kapitels werden die Rechenmodelle und Berechnungsansätze spezifiziert, die den Anspruch haben, im europäischen Maßstab weit verbreitet und allgemein akzeptiert zu sein. Teils stammen diese Berechnungsansätze aus den Anhängen des aktuellen Eurocode 7, Teil 1 und 2, teils sind diese neu. In den Abschnitten 6 ´Grenzzustände der Tragfähigkeit´ (Ultimate Limit States) aller Kapitel des Teils 3 werden für jede Anwendung die zu betrachtenden Nachweise sowie für jeden Nachweis die maßgebenden Nachweiskombinationen, d. h. der maßgebende Ve- 16 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 rification Case und das zugehörige Nachweisformat Resistance Factor Approach (RFA) bzw. Material Factor Approach (MFA) sowie für den Resistance Factor Approach die Teilsicherheitsbeiwerte für die geotechnischen Widerstände spezifiziert. Das Vorgehen für Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit kann damit wie folgt zusammenfasst werden: Im EN 1990 werden sowohl die Schadensfolgeklassen (Consequence Classes) (mit Consequence Factors K F / K M ) als auch die Teilsicherheitsbeiwerte g F / g E auf Einwirkungen und Beanspruchungen für die Verification Cases VC1 bis VC4 definiert und zwar auch für die geotechnischen Nachweise. In EN 1997-1 finden sich dann die Teilsicherheitsbeiwerte g M (M1/ M2) auf die Materialkennwerte, während im EN 1997-3 die Definition des Nachweisformats für jede Anwendung/ Struktur sowie die Teilsicherheitsbeiwerte g R für die Widerstände spezifiziert werden. Analoges gilt für die Abschnitte x.7 ´Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit (Serviceability limit states). Die neuen Abschnitte x.8 ´Umsetzung des Entwurfs´ (Implementation of design) widmen sich der Übertragung der Bemessung in die Ausführung, wobei hier primär auf die Ausführungsnormen des Spezialtief baus (TC 288) verwiesen wird und ergänzende Regelungen zu ´Inspection, Monitoring and Maintenance´ aufgenommen wurden. Die neuen Abschnitte x.9 ´Prüfung´ (Testing) sind insbesondere für die Kapitel 6 ´Pfahlgründungen´, 8 ´Anker´ und 11 ´Baugrundverbesserungen´ relevant und beinhalten u. a. Verweise auf Ausführungsnormen für Anker- und Pfahlprobebelastungen (EN ISO 22477). In den neuen Abschnitten x.10 ´Berichterstattung´ (Reporting) erfolgt primär ein Verweis auf die Regelungen in EN 1997-1, Kapitel 12, die um wenige zusätzliche Regelungen für spezifische Anwendungen ergänzt werden. 3. Bemessung von Flachgründungen 3.1 Grundlagen der Bemessung Gemäß Abbildung 2 befasst sich Unterabschnitt 5.2 von Kapitel 5 ´Flachgründungen´ mit den grundlegenden Entwurfsinformationen. Dazu gehören Entwurfsbedingungen, geometrische Eigenschaften, Einwirkungen und Umwelteinflüsse sowie die Grenzzustände und die erforderlichen Bodenuntersuchungen. Eine wichtige Begleitmaßnahme zur Erreichung des erforderlichen Zuverlässigkeitsniveaus bei einer Bemessung nach Eurocode 7 ist die Forderung nach einem Mindestumfang an Bodenuntersuchungen. Während die Baugrunduntersuchungsmethoden und ihre Anordnung Gegenstand von EN-1997-2 sind, werden die Mindesterkundungstiefen in Teil 3 für jede geotechnische Konstruktion in Abhängigkeit von ihrem spezifischen Tragverhalten definiert. Tabelle 2 zeigt die in Abschnitt 5.2 angegebenen Mindesttiefen der Baugrunderkundung für Flachgründungen. Diese Werte sind mit den Empfehlungen in Anhang B des aktuellen Eurocode 7, Teil 2 vergleichbar. Die Tabelle ist als NDP (Nationally determined parameters) gekennzeichnet, kann also national in Inhalt und Struktur in den nationalen Anhängen geändert werden. Tab.-2: Mindesttiefe der Felduntersuchungen für Flachgründungen nach Tab. 5.1 des EN 1997-3: 2025. Type of spread foundation Minimum depth Square or circular footing d min = max (3B; 6m) Strip footing d min = max (5B; 6m) Raft or structure supported by a group of footings d min = max (1.5B; 6m) B = either width of a single foundation or width of a foundation group, depending on the system considered Die für Flachgründungen zu überprüfenden Grenzzustände der Tragfähigkeit (ULS) und der Gebrauchstauglichkeit (SLS) sind in Abbildung 3 zusammengefasst. Im Falle eines Rotationsversagens der Konstruktion unterscheidet der neue Eurocode 7 klar zwischen Umkippen, d. h. einem Verlust des statischen Gleichgewichts ohne Versagen des Bodens, und Umstürzen, das aus einem Rotationsversagen des Bodens resultiert. Während das Umkippen gemäß Teil 1 zusammen mit prEN 1990- 1 durch einen Vergleich der stabilisierenden und destabilisierenden Momente um einen erwarteten Drehpunkt zu überprüfen ist, wird das Umstürzen implizit durch die Überprüfung auf Tragfähigkeitsversagen gemäß Abschnitt 5 abgedeckt. Abbildung 3 erwähnt auch strukturelle Schäden aufgrund übermäßiger Fundamentbewegungen. Abschnitt 5 enthält jedoch keine Bestimmungen zur Überprüfung dieses Grenzzustands, sondern verweist auf die allgemeinen Anforderungen in Teil 1. Daher unterliegen spezifische Regeln den nationalen Anhängen. Abb. 3: Grenzzustände der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Streifenfundamenten. Die bei der Bemessung zu berücksichtigenden Materialien sind Gegenstand des Abschnitts 5.3. Für die Bestimmung der erforderlichen Bodeneigenschaften wird auf Teil 2 verwiesen. Je nach Bemessungssituation wird 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 17 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 die Verwendung von Materialkennwerten für effektive oder totale Spannungszustände empfohlen. Darüber hinaus verlangt Abschnitt 5.4 ausdrücklich die Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse und der daraus resultierenden Drücke, die das Tragverhalten des Fundaments beeinflussen können. 3.2 Geotechnische Bemessung Kapitel 5, Abschnitt 5.5 enthält Regeln für die Auswahl und Anwendung von Berechnungsmodellen zur Überprüfung der Grenzzustände ULS und SLS einer Flachgründung. Während sich die Regeln für die Berechnung des Gleitwiderstands sowie der Setzung oder Hebung im Vergleich zum aktuellen Eurocode 7 nicht wesentlich geändert haben, sind bei der Berechnung der Tragfähigkeit mehrere Änderungen vorgenommen worden. Ein deutlicher Hinweis auf die durch den neuen Eurocode 7 erreichte stärkere Harmonisierung ist, dass die bekannten Terzaghi-Buisman-Formeln für die Tragfähigkeit von Böden und Aufschüttungen für entwässerte und unentwässerte Analysen (Terzaghi, 1943) im Haupttext der Norm empfohlen werden und nicht mehr in einem informativen Anhang. Die Parameter für die Tragfähigkeitsformeln sind jedoch im neuen Anhang B.4 definiert, da sie aufgrund nationaler Entwurfspraktiken variieren können. Die Formeln für die Tragfähigkeit von Boden und Aufschüttung enthalten nun auch Tiefenfaktoren und Bodenneigungsfaktoren. Für die Tiefenfaktoren werden die von Brinch Hansen (1970) vorgeschlagenen und von Vesic (1973) übernommenen Formeln empfohlen, für die Bodenneigungsfaktoren die von Vesic (1975) angegebenen Formeln. Die Tiefenfaktoren sollten jedoch nur mit großer Vorsicht und nur dann verwendet werden, wenn die Festigkeit des Bodens oder der Aufschüttung in der Einbettungszone gleich oder größer ist als die Festigkeit des Bodens unterhalb der Fundamentebene. Der Kohäsionsfaktor in den Lastneigungsfaktoren wird nicht mehr berücksichtigt. Der Tragfähigkeitsfaktor N g wurde ebenfalls geändert, um ihn an international verwendete Formulierungen anzupassen. Dementsprechend wird in Anhang B.4 nun die von Caquot & Kérisel (1953) und Vesic (1973) vorgestellte Formel empfohlen, d. h. N g -=-2´(N q + 1)´tan-j‘, während Anhang D des aktuellen Eurocode 7 Folgendes definiert N g = 2´(N q - 1)´tan-j‘. Abbildung 4 zeigt, dass beide Formeln zu sehr ähnlichen Ergebnissen für Reibungswinkel größer als ≈ 25° führen. Sie veranschaulicht außerdem die große Streuung, die mit unterschiedlichen Formulierungen für N g verbunden ist und auf eine erhebliche Unsicherheit bei diesem Parameter hinweist. Vor diesem Hintergrund ist diese Änderung daher akzeptabel. Abb.-4: Tragfähigkeitsbeiwert Ng in Abhängigkeit vom Reibungswinkel j´ nach verschiedenen Ansätzen aus der Literatur (übernommen aus Paikowsky et al., 2011, nach Moormann & Lesny, 2026). Abschnitt 5.5 enthält weiter Angaben zur Bestimmung der Tragfähigkeit von Flachgründungen im Festgestein. Ermöglicht wird auch die Ableitung der Tragfähigkeit mit empirischen Ansätzen, sofern diese durch vergleichbare Erfahrungen verifiziert sind. Außerdem stehen nun Regeln für die Auswahl geeigneter Sohldruckverteilungen für statisch-konstruktive Berechnung zur Verfügung. Kapitel 5 wird durch einen erheblich erweiterten Anhang B ergänzt, in dem zusätzliche Berechnungsansätze für Tragfähigkeitsberechnung und die Setzungsbewertung zur Verfügung gestellt werden. 3.3 Nachweise Grenzzustand der Tragfähigkeit (ULS) Gemäß Abschnitt 5.6 kann für Nachweise des Grenzzustandes der Tragfähigkeit (ULS) von Flachfundamenten entweder der Materialfaktoransatz (MFA) oder der Widerstandsfaktoransatz (RFA) verwendet werden. Wie bereits in Abbildung 3 dargestellt, sind die Teilsicherheitsbeiwerte für die Bemessungswerte der Baugrundeigenschaften im MFA in EN- 1997-1, Tabelle 4.8 angegeben, während die Teilsicherheitsbeiwerte für die Bemessungswiderstände im RFA in Abschnitt 5.6 von EN-1997-3, Tabelle 5.2 aufgeführt sind. Die Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen und Auswirkungen von Einwirkungen sind für verschiedene Nachweisfälle (VC) in prEN 1990-1, Tabelle A.1.8 definiert. Alle Tabellen sind NDP. Daher ist es Sache der nationalen Anhänge, 18 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 zu entscheiden, welcher Ansatz und welche Teilsicherheitsbeiwerte verwendet werden sollen. Im Allgemeinen ergeben sich aus den beiden Ansätzen die möglichen Kombinationen (a) bis (c) für MFA sowie (d) und (e) für RFA, für die die relevanten Teilsicherheitsfaktoren für dauerhafte und vorübergehende Bemessungssituationen in Tabelle-3 zusammengefasst sind. EN 1997 und prEN 1990-1 erlauben eine Reduzierung der Teilsicherheitsbeiwerte für transiente, d. h. vorübergehende Bemessungssituationen. Bei MFA muss entweder die Kombination (a) und (b) oder die Kombination (c) nachgewiesen werden. Bei RFA-Nachweisen ist die Kombination (e) auf Bemessungssituationen beschränkt, bei denen die repräsentative Lastneigung 20 % nicht überschreitet. Tab. 3: Teilsicherheitsbeiwerte für den Nachweis des Grenzzustandes der Tragfähigkeit von Flachgründungen für ständige und vorübergehende Bemessungssituationen (Tabelle 5.2, EN 1997-3: 2025). MFA RFA a b c d e VC1 VC3 VC1 VC1 VC4 g G 1.35 1.0 1.35 1.35 1.0 g G,fav 1.0 1.0 1.0 1.0 1.0 g Q 1.5 1.3 1.5 1.5 1.11 g E 1.0 1.0 1.0 1.0 1.35 g tanj,p 1.0 1.25 1.25 1.0 1.0 g tand 1.0 1.25 1.25 1.0 1.0 g RN 1.0 1.0 1.0 1.4 1.4 g RT 1.0 1.0 1.0 1.1 1.1 Die Nachweisverfahren für drainierte und undrainierte Grundbruch- und Gleitwiderstände selbst haben sich nicht geändert. Wie bereits in Abschnitt 2.1 erwähnt, wird der Grenzzustand des Kippens über den Tragwiderstandnachweis unter Verwendung der in Abschnitt 5.5 angegebenen Formeln nachgewiesen (siehe Abschnitt 2.2). In diesem Zusammenhang muss sichergestellt werden, dass die Lastexzentrizität in einem moderaten Bereich bleibt, der durch die Tragwiderstandsformeln abgedeckt ist. Daher wird in Abschnitt 5.6 unter anderem betont, dass die Verringerung der Fundamentgrundfläche A auf die wirksame Fläche A‘ begrenzt werden muss, damit die resultierende Rotation keinen Grenzzustand im Fundament oder in der darüber liegenden Struktur verursacht. Darüber hinaus können nationale Anhänge Grenzwerte für die Exzentrizität unter Bemessungseinwirkungen im ULS vorgeben. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass numerische Methoden bei großer Exzentrizität besser geeignet sein können. Zum Nachweis der undrainierten Gleitfestigkeit ist eine zusätzliche Überprüfung erforderlich, dass der Bemessungswert des undrainierten Grundbruchwiderstandes nicht größer ist als das 0,4fache der repräsentativen Kraft, die senkrecht auf die Fundamentsohle wirkt und als günstige Einwirkung angesehen wird. Diese Anforderung ist auch in der aktuellen Fassung des Eurocode 7 enthalten. Der Zweck dieser Einschränkung besteht darin, die Lastneigung zu begrenzen, wenn eine unregelmäßige Auflagefläche mit schlechtem Kontakt zwischen der Fundamentsohle und dem Baugrund und damit einer verringerten Kontaktfläche vorliegt, um sicherzustellen, dass es nicht gleichzeitig zu einem Grundbruch- und Gleitversagen kommt. Neben den Regeln für die Nachweisführung nach dem Teilsicherheitskonzept enthält Abschnitt 5.6 die Option den Nachweis der Grenztragfähigkeit durch vergleichbare Erfahrungen ( prescriptive rules), normative Regeln, Probebelastungen oder die Beobachtungsmethode zu führen. 3.4 Nachweise Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (SLS) Abschnitt 5.7 befasst sich mit dem Nachweise des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit (SLS). Hier wurden gegenüber der aktuellen Fassung des Eurocode 7 keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Allerdings wird nun klarer zwischen Setzungen und Verkantung bzw. Rotation aufgrund von Lastexzentrizitäten unterschieden. Bei exzentrisch belasteten Fundamenten ist zusätzlich zu überprüfen, ob die Lastexzentrizität innerhalb bestimmter Grenzen bleibt, um das Auftreten einer klaffenden Fuge am Rand des Fundaments zu begrenzen. Typische Werte sind in einer Tabelle als NDP angegeben, die somit durch die nationalen Anhänge geändert werden können. 3.5 Bewertung der neuen Regelungen für Flachgründungen Die Bemessung von Flachgründungen gemäß EN 1997-3, Kapitel 5 folgt einem klaren und einheitlichen Verfahren, das in Teil 1 des neuen Eurocodes 7 festgelegt ist und für alle geotechnischen Bauwerke gilt, die durch EN-1997- 3 abgedeckt sind. Während sich die allgemeine Bemessungsmethodik im Vergleich zur aktuellen Fassung der Norm nicht geändert hat, erfordert das Nachweisverfahren mit neuen Nachweisfällen in Kombination mit MFA oder RFA zumindest eine Anpassung an die neue Terminologie. Darüber hinaus zeigen Vergleichsberechnungen in JRC (2024) oder Lesny & Orr (2024), dass die verschiedenen Alternativen zur Kombination der Teilsicherheitsfaktoren (siehe Tabelle 3) zu Unterschieden in den Bemessungsergebnissen führen, d. h. bezüglich der ermittelten erforderlichen Breite eines Fundaments oder hinsichtlich des resultierenden Auslastungsgrads. Andererseits zeigen die Berechnungen in JRC (2024) Ergebnisse, die mit einer Bemessung nach dem aktuellen Eurocode 7 vergleichbar sind. Letztendlich bleibt es die Aufgabe des nationalen Anhangs unter Berücksichtigung der nationalen Erfahrungen festzulegen, welcher Bemessungsansatz angewendet werden soll. 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 19 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 In der Summe ist das Kapitel Flachgründungen im neuen EN-1997-3 gegenüber den bisherigen Regelungen der ersten Generation als Fortschritt zu werten, da neben dem stringent formulierten Bemessungsansatz die stärkere Harmonisierung des Ansatzes zur Ermittlung des Grundbruchwiderstandes, die Ergänzung von Ansätzen zur Tragfähigkeitsermittlung in Festgestein und ein deutlich erweiterter informativer Anhang B mit verschiedenen Berechnungsmodellen positive Entwicklungen darstellen. 4. Bemessung von Pfahlgründungen 4.1 Grundlagen der Bemessung Gegenüber dem Kapitel 7 des heutigen Eurocode 7, Teil 1, wurde das neue Kapitel 6 des EN-1997-3: 2025 umfassend überarbeitet und revidiert. Der Umfang des Kapitels 6 ´Piled Foundations´ im EN-1997-3 ist gegenüber dem heutigen Kapitel-7 im Eurocode 7, Teil 1, angewachsen, deckt dabei aber auch zahlreiche neue, bisher im Eurocode 7 nicht geregelte Aspekte wie die Bemessung von Pfahlgruppen und Kombinierten Pfahl-Plattengründungen (KPP) ab. Der Text im Kapitel 6 wird durch den Anhang C des neuen EN-1997-3: 2025 ergänzt, der umfangreiche weitere Regelungen zur Bemessung von Pfählen enthält. Wesentliche Inhalte dieses informativen Anhangs C sind in Tabelle 4 in einer Übersicht zusammengefasst. Bemerkenswert ist u. a., dass exemplarisch für Bohrpfähle die Tabellen mit den Erfahrungswerten nach ´EA-Pfähle´, Abs. 5.4, als Anhang C.8 Eingang in die europäische Norm gefunden haben. Tab. 4: Inhalt informativen Anhangs C ´Piled Foundations´ der EN-1997-3: 2025. C.3 Examples of pile types (Classification) Calculation of axial pile resistance based on C.4, C.5 … ground parameters C.6 … CPT profiles C.7 … Ménard pressuremeter profiles (PMT) C.8 … empirical tables C.9 Downdrag due to vertical ground movements C.10 Pile groups subject to axial tension C.11 Calculation model for single pile settlement using load transfer functions C.12 Calculation model for single pile lateral displacement using load transfer functions C.13 Buckling and second order effects C.14 Determination of axial pile resistance under cyclic loading Nachfolgend werden wesentliche Modifikationen und Erweiterungen gegenüber dem heutigen Kapitel 7 des Eurocode 7, Band 1, vorgestellt. In dem einleitenden Abschnitt 6.1 ´Scope and field of application´ wird der Anwendungsbereich des neuen Kapitels 6 ´Piled foundations´ spezifiziert und klargestellt, dass das Kapitel gleichberechtigt für Einzelpfähle, Pfahlgruppen und Kombinierte Pfahl-Plattengründungen (KPP) gilt. Während sich die aktuelle Fassung des Kapitels 6 im EN-1997-1 ausschließlich mit der Bemessung von Einzelpfählen beschäftigt, werden in der Revision konsequent Pfahlgruppen und Kombinierte Pfahl-Plattengründungen (KPP) gleichberechtigt behandelt, was eine wesentliche positive Fortentwicklung ist. Eine zunächst prominent das Kapitel 6 prägende Klassifikation der Pfahltypen ist zwar noch im Abschnitt 6.1 enthalten, wird aber nur noch bei der Festlegung der Teilsicherheitsbeiwerte für die Pfahlwiderstände erwähnt und kann hier durch nationale Regelungen entsprechend der bisherigen deutschen Verfahrensweise egalisiert werden. Im Abschnitt 6.2 werden die Bemessungsgrundlagen für Pfahlgründungen spezifiziert, wobei die Spezifikationen überwiegend aus um wenige pfahlspezifische Regelungen ergänzte Verweise auf die entsprechenden Abschnitte des EN-1997-1: 2024 bestehen. Anzumerken ist, dass u. a. die Berücksichtigung von herstellungsbedingten Imperfektionen und Toleranzen bei Standsicherheitsnachweisen gefordert wird. Hervorzuheben ist auch, dass spezifiziert wird, dass ungünstig wirkende Einwirkungen aus Baugrundverformungen, i. e. negative Mantelreibung und Seitendruck, als ständig wirkende Einwirkungen zu berücksichtigen sind. Im Hinblick auf zyklische beanspruchte Pfähle wird auf mögliche widerstandsreduzierende Effekte in Abhängigkeit von der Signifikanz der zyklischen Beanspruchung verwiesen. Als Beurteilungskriterium für zyklisch axial belastete Pfähle werden im Anhang C.14 der EN-1997- 3: 2025 weitere Angaben gemacht und vereinfachte Überprüfung ein Interaktionsdiagramms in Anlehnung an Poulos (1988) zur Verfügung gestellt. Während die grundsätzlichen Anforderungen an den Umfang einer Baugrunderkundung in EN-1997-2 definiert werden, werden in EN- 1997-3, wie erläutert, für jede geotechnische Konstruktion individuelle Vorgaben zur minimal erforderlichen Erkundungstiefe formuliert, so auch in Abschnitt 6.2.7 ´Ground investigation´ Anforderungen an die erforderliche Erkundungstiefe von Pfahlgründungen (Tab.-5). Die Spezifikationen erhalten Angaben für Einzelpfähle, Pfahlgruppen und KPPs. Der Richtwert für die Mindesterkundungstiefe von Einzelpfählen im Lockergestein und verwitterten Festgestein beträgt danach d min = max (5-m, 3´B n,eq ). Bei Pfahlgruppen und KPPs ist zusätzlich die Ausdehnung der Pfahlgruppe bei der Festlegung der Mindesterkundungstiefe zu berücksichtigen, d min = max (5-m, 3´B b,eq ; p group ), wobei p group die kleinere Längsseite der Pfahlgruppe ist. Die vorstehenden Regelungen entsprechen den bisherigen nationalen Anforderungen. Für Pfähle im unverwitterten Fels werden reduzierte Mindesterkundungstiefen in Form von d min = max (3-m, 3´B b,eq ) gefordert. 20 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 Tab. -5 : Mindesttiefe der Felduntersuchungen für Pfahlgründungen nach Tab. 6.2 des EN 1997-3: 2025. Application Minimum depth Single piled foundation d min = max (5 m; 3·B n,eq ) Pile groups or piled rafts in soils and in very weak and weak rock masses d min = max (5 m; 3·B n,eq ; p group ) Pile groups or piled rafts in strong rock masses d min = max (3 m; 3·B n,eq ) d min is the minimum investigation depth beneath pile base level. B n,eq is the equivalent size of the pile base, equal to B b (for square piles), D b (for circular piles), or p b / p (for other piles); B b is the base width of the pile with the largest base (for square piles); D b is the base diameter of the pile with the largest base (for circular piles); P group is the smaller dimension of a rectangle circumscribing the group of piles forming the foundation, limited to the depth of the zone of influence. Der Abschnitt 6.4 ´Groundwater´ enthält keine pfahlspezifischen Regelungen und verweist stattdessen auf die übergeordneten Regelungen in EN- 1997-1, Abs. 6 ´Groundwater´. 4.2 Geotechnische Bemessung Von besonderer Relevanz ist Abschnitt 6.5 ´Geotechnical Analysis´, in dem die Berechnungsverfahren für die Bemessung von Pfählen und die dabei zu berücksichtigenden Anforderungen spezifiziert werden. Umfangreiche und detaillierte Anforderungen werden zu der Berücksichtigung der aus Baugrundverformungen resultierenden Beanspruchungen hinsichtlich • negativer Mantelreibung (´Downdrag´), • Hebungen (´Heave´) und • passiven laterale Beanspruchungen (´Transverse loading´) formuliert. So werden u. a. detaillierte Regelungen für die Ermittlung der Einwirkungen aus negativer Mantelreibung formuliert. Dabei ist es gelungen, den verschiebungsorientierten Ansatz der ´EA-Pfähle´, Abs. 4.4, weitgehend inhaltsgleich in EN-1997-3, Abs. 6.5.2.2, zu integrieren (siehe Abb. 5). Abb. 5: Regelungen nach EN 1997-3: 2025, Anhang C.9 zur Ermittlung der negativen Mantelreibung. Der axiale Widerstand von Einzelpfählen kann nach EN-1997-3, Abs.6.5.3 durch • Berechnung (´Calculation´), • Pfahlprobebelastungen (´Testing´) bzw. • spezielle nationale Erfahrungswerte (´prescriptive rules´) ermittelt werden, was der heutigen Bemessungspraxis entspricht. Für das ´Design by calculation´, also die rechnerische Ermittlung des Pfahlwiderstandes werden zwei Ansätze definiert, die sich dem Grunde nach in dieser Form auch in der heutigen Fassung des EC 7-1 finden: • ´Baugrundmodellverfahren´ (Ground Model Method): Bei diesem Verfahren werden die Baugrundkennwerte auf der Basis aller verfügbaren Ergebnisse von Feld- und Laborversuchen für Homogenbereiche ermittelt und für diese Homogenbereiche Pfahltragfähigkeiten abgeleitet; • ´Pfahlmodellverfahren´ (Model Pile Method): Bei diesem Verfahren werden aus jeder einzelnen Sondierung bzw. für jedes Baugrundprofil auf der Basis von Korrelationen individuell Pfahlwiderstände abgeleitet. 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 21 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 Das ´Baugrundmodellverfahren´ entspricht dabei dem in Deutschland üblichen Vorgehen bei Anwendung der Erfahrungswerte nach ´EA-Pfähle´, Abs. 5.4. Hinsichtlich möglicher Verfahren zur rechnerischen bzw. empirischen E rmittlung des axialen Pfahlwider-standes verweist EN-1997-3, Abs. 6.5 auf die in den informellen Anhängen C.4 bis C.8 (siehe Tab.-2) aufgeführten Verfahren. Für das ´Design by testing´, also die Ermittlung des Pfahlwiderstandes auf der Basis von Pfahlprobebelastungen können nach EN-1997-3, Abs. 6.5.2, statische Pfahlprobebelastungen für ULS- und SLS-Bemessungen sowohl bei auf Druck als auch auf Zug belastete Pfähle zum Einsatz kommen, während dynamische Pfahlprobebelastungen (inklusive Rapid-Load Tests) nur für ULS-Bemessungen von auf Druck belasteten Pfählen eingesetzt werden dürfen. In Abschnitt 6.5 werden neben der Ermittlung des Widerstandes von Einzelpfählen bei axialer und im Übrigen auch transversaler Beanspruchung auch Angaben zur Ermittlung des Widerstandes von Pfahlgruppen und Kombinierten Pfahl-Plattengründungen gemacht. Bei Pfahlgruppen (´pile groups´) ist der Widerstand zu ermitteln als d. h. als kleinerer Wert der a) unter Berücksichtigung der Pfahlgruppenwirkung ermittelten Summe der Widerstände aller individuellen Pfähle in der Gruppe und b) als Widerstand eines großen Ersatzpfahls (´block´), der sich als Einhüllende um die äußeren Pfähle der Pfahlgruppe ergibt. Dieser Ansatz deckt sich mit dem Verständnis des deutschen Normenausschusses ´Pfähle´ gemäß Jahresbericht „EA-Pfähle“ von 2020 (Moormann 2021). Abb.-6: Bei der Bemessung von Kombinierten Pfahl- Plattengründungen nach EN-1997-3: 2025, Abs. 6.5.6 zu erfassende Wechselwirkungen. Bei Kombinierten Pfahl-Plattengründungen (´piled rafts´) ist der Widerstand zu ermitteln als d. h. als Summe der Widerstände aller individuellen Pfähle in der Gruppe und des Plattenwiderstandes, der sich aus der Integration der unter der Pfahlkopfplatte verschiebungskompatibel ermittelten Sohlspannungen ergibt. Dabei sind nach EN-1997-3, Abs. 6.5.6, alle die das Tragverhalten von Kombinierten Pfahl-Plattengründungen prägenden Wechselwirkungen rechnerisch zu berücksichtigen. Die in Abbildung-6 dargestellte, an die deutsche „Richtlinie für den Entwurf, die Bemessung und den Bau von kombinierten Pfahl-Platten-Gründungen (KPP)“ (Katzenbach et al. 2000) angelehnte Darstellung wurde nach langen Diskussionen und Widerständen in den normativen Teil von EN- 1997-3, Abs. 6.5.6 übernommen. Daneben wurden auf Druck einzelner Länder noch vereinfachte Ansätze zur Ermittlung des Widderstandes einer KPP aufgenommen, die teilweise nur als bedingt tauglich zu werten sind. Im Abschnitt 6.5 ´Geotechnical Analysis´ finden sich ferner Angaben zur Ermittlung der Setzungen von Einzelpfählen sowie Pfahlgruppen und KPPs, wobei diese Spezifikationen knapp und wenig spezifisch sind; u. a. wird der Einsatz numerischer Methoden für Verformungsprognosen hingewiesen. Soweit die Ermittlung des Pfahlwiderstandes allein auf der Basis von Berechnungen und Erfahrungswerten bzw. Korrelationen erfolgt (´Design by calculation´), soll nach prEN- 1997-3, Abs. 6.5.8, eine Validierung mittels statischen axialen Pfahlprobebelastungen, sogenannten´Control Tests´, auf dem projektspezifischen Baufeld erfolgen, die nur dann entfallen können, wenn umfangreiche vergleichbare Erfahrungen vorliegen. Nur bei auf Druck beanspruchten Pfählen dürfen anstelle statischer axialer Pfahlprobebelastungen auch dynamische bzw. Rapid Load Tests als Control Tests eingesetzt werden. Der minimale Umfang bzw. Anzahl an Pfahlprobebelastungen wird EN 1997-3: 2025, Abs. 6.5, Table 6.3 vorgegeben. 4.3 Nachweise Grenzzustand der Tragfähigkeit (ULS) Der umfangreiche Abschnitt 6.6 ´Ultimate Limit States´ enthält detallierte Regelungen für die Nachweisführung von Pfahlgründungen im Grenzzustand der Tragfähigkeit (ULS) und spezifiziert die diesbezüglich Sets der notwendigkeiten Modellfaktoren, Streuungsfaktoren und Teilsicherheitsbeiwerte auf der Pfahlwiderstandsseite. Der repräsentative (früher: ´charakteristische´) Wert des Widerstandes eines axial belasteten Einzelpfahls ist im Falle eines ´Design by testing´ wie auch im Falle eines ´Design by calculation´ in Verbindung mit der ´Model Pile Method´ unter Berücksichtigung der räumlichen Variabilität unter Ansatz von Streuungsfaktoren zu ermitteln, was der bisherigen Vorgehensweise entspricht. Nachdem zwischenzeitlich ein stochastischer Ansatz für die Ermittlung der Streuungsfaktoren in Abhängigkeit von der Intensität der Baugrundvariabilität vorgesehen war, werden die Streuungsfaktoren x nunmehr wieder im Wesentlichen in Abhängigkeit von der Anzahl der ausgeführten Pfahlprobebelastungen (Abb.-13) bzw. in Abhängigkeit von der Anzahl der Sondierungen im Baufeld angegeben. 22 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 Der repräsentative Pfahlwiderstand ist dann, wie von den charakteristischen Pfahlwiderständen bekannt, als kleinerer Wert aus der Betrachtung des Mittelwertes und des kleinsten Einzelwert der Pfahlwiderstände wie folgt zu ermitteln: Die nach EN-1997-3, Abs. 6.6.2.4.2 vorgegebenen Streuungsfaktoren bei einer rechnerischen Pfahlbemessung (´Design by calculation´) mit der ´Model Pile Method´. Abbildung-9 enthält die nach EN-1997-3, Abs. 6.6.2.4.3 vorgegebenen Streuungsfaktoren x bei der Ermittlung des Pfahlwiderstandes aus statischen und dynamischen Probebelastungen (´Design by testing´). Ursprünglich war vorgesehen, das Nachweiskonzept dahingehend zu modifizieren, dass mit den Streuungsfaktoren allein die räumliche Variabilität der Baugrundeigenschaften im Baufeld abgedeckt wird und davon unabhängig die Unschärfe bzw. Unsicherheit, die sich aus der Art der Pfahlprobebelastung oder dem eingesetzten rechnerischen Bemessungsansatz ergibt, separat über Modellfaktoren erfasst wird (Abb.-14). Ein Vergleich der Streuungsfaktoren für statische Probebelastungen einerseits und dynamische Probebelastungen andererseits (Tab.-6) zeigt indes, dass die Streuungsfaktoren weiterhin auch in Abhängigkeit von der Art der Probebelastung variieren. Tab. 6: Streuungsfaktoren für die Ermittlung des repräsentativen Pfahlwiderstandes bei ´Design by testing´, nach EN 1997-3: 2025, Abs. 6.6.2.4.3, Neu ist die Möglichkeit, den Streuungsfaktor bei dem ´Pfahlmodellverfahren´ nicht allein in Abhängigkeit von der Anzahl der Sondierprofile zu bestimmen, sondern auch die Erkundungsdichte, d. h. den räumliche Abstand der Baugrundaufschlüsse zu berücksichtigen und so den aus einer intensiveren Baugrunderkundung resultierenden verbesserten Kenntnisstand zu berücksichtigen. Auf diese Weise können die Streuungsfaktoren bei Erkundungsabständen kleiner als dref = 30-m reduziert werden, was als eine sinnvolle Ergänzung anzusehen ist: Lediglich bei einem ´Design by calculation´ in Verbindung mit der ´Baugrundmodellverfahren´ ergibt sich der repräsentative Widerstand unmittelbar aus dem berechneten Wert, da hier die räumliche Variabilität der Bodeneigenschaften bei der Ableitung der für die Pfahlbemessung relevanten Bodenkennwerte berücksichtigt werden muss: R c,rep = R cal 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 23 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 Mit dem repräsentativen Wert des Pfahlwiderstandes kann der Bemessungswert des axialen Pfahlwiderstandes, hier angegeben für einen auf Druck belasteten Pfahles, wie folgt ermittelt werden: wobei gilt: g Rc , g Rb , g Rs Teilsicherheitsbeiwerte für Pfahlwiderstände im ULS, g Rd,pile Modellfaktor, R c,rep , R b,rep , R s,rep repräsentativer Pfahlwiderstand. Die bei einer rechnerischen Ermittlung der Pfahlwiderstände nach EN-1997-3, Abs. 6.6.2 anzusetzen Modellfaktoren g Rd,pile getrennt für den Fall der Nutzung des ´Baugrundmodellverfahren´ und des ´Pfahlmodellverfahrens´ sind in Tabelle-7 wiedergegeben. Die Darstellung zeigt, dass die Modellfaktoren in Abhängigkeit von dem (empirischen) Berechnungsansatz, den Erfahrungen mit diesem Ansatz und dem Umfang der ausgeführten ´Control tests´ variieren. Tab. 7: Modellfaktoren g Rd für die Ermittlung des Bemessungswertes des Pfahlwiderstandes bei ´Design by calculation´, nach EN-1997-3: 2025, Abs. 6.6.2, Tabelle 6.4. Verification by Based on Model factor g Rd Ground Model Method Ultimate pile tests 1.15 Extensive comparable experience without sitespecific control tests 1.3 Serviceability pile tests 1.35 No pile load tests and limited comparable experience 1.55 Model Pile Method Compressive resistance Tensile resistance Pressuremeter test 1.15 1.4 Cone penetration test 1.1 1.1 Profiles of ground properties based on field or laboratory tests 1.2 1.2 Tabelle 8 gibt die Modellfaktoren wieder, die bei einer Ermittlung des axialen Pfahlwiderstandes auf der Basis von Pfahlprobebelastungen anzusetzen sind. Tab. 8: Modellfaktoren g Rd,pile für die Ermittlung des Bemessungswertes des Pfahlwiderstandes bei ´Design by testing´, nach EN 1997-3: 2025, Abs. 6.6.2, Tabelle 6.5. Verification by Model factor g Rd Fine soils Coarse soils Rock mass Static load tests 1.0 1.0 1.0 Rapid load tests (multiple load cycles) 1.4 1.1 1.2 Rapid load tests (single load cycle) 1.4 1.1 1.2 Dynamic impact tests (signal matching) Shaft bearing 1.5 1.1 1.2 End bearing 1.4 1.25 1.25 Dynamic impact tests (multiple blow) Shaft bearing 1.5 1.1 1.2 End bearing 1.4 1.2 1.2 Dynamic impact tests (closed form solutions) Shaft bearing Not permitted Not permitted Not permitted End bearing Not permitted 1.3 1.3 Wave equation analysis Not permitted 1.6 1.5 Pile driving formulae Not permitted 1.8 1.7 Nach EN-1997-3, Abs. 6.6.2 sehen danach für dynamische Probebelastungen und Rapid Load Tests identische Modellfaktoren vor; auf nationaler Ebene können hier, wie auch darüber hinaus am gesamten als ´NDP´ markierten Tabelleninhalt noch Änderungen vorgenommen werden. Anzumerken ist, dass nach den Fußnoten zu o. g. Tabelle 6.5 die für dynamische Probebebelastungen und Rapid Load Tests genannten Modellfaktoren zu erhöhen sind, soweit keine Validierung durch umfangreiche Erfahrungswerte bzw. zusätzlich ausgeführte statische Probebelastungen erfolgt. Ferner wurde aufgenommen, dass die Modellfaktoren zu erhöhen sind, wenn die dynamische Probebebelastungen und Rapid Load Tests an Ortbetonpfählen ausgeführt wurden. Harmonisiert werden konnte das Nachweisformat für Pfähle: Entsprechend Abschnitt- 6.6 ´Ultimate limit states´ ist in Europa für axial beanspruchte Pfähle künftig einheitlich der ´Resistance Factor Approach´ (RFA) in Verbindung mit dem Verification Case VC1 anzuwenden, bei dem die Faktorisierung von Einwirkungen und Widerständen auf „Kraftebene“ erfolgt, so wie dies u. a. in Deutschland schon immer Usus war (Moormann 2016). Hingengen ist für lateral beanspruchte Pfähle im Regelfall der ´Material Factor Approch´ (MFA) anzuwenden, bei dem die Faktorisierung der Widerstände bereits auf der Ebene der Bodenkennwerte erfolgt. 24 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 Tab. 9: Teilsicherheitsbeiwerte g Rc , g Rb , g Rs für die Ermittlung des Bemessungswertes des Pfahlwiderstandes bei ´Design by calculation´ in Verbindung mit der ´Ground Model Method´, nach EN 1997-3: 2025, Abs. 6.6, Tabelle 6.9. Tabelle 9 gibt die entsprechende Tabelle 6.9 aus EN-1997- 3, Abs. 6.6, wieder, die für die Ermittlung des Bemessungswertes des Pfahlwiderstandes bei einem ´Design by calculation´ in Verbindung mit der ´Ground Model Method´ anzuwenden ist. Tabelle 6.9 kann entnommen werden, dass sowohl einheitliche Teilsicherheitsbeiwerte, als auch für den Mantel- und den Fußwiderstand differenzierte Teilsicherheitsbeiwerte angewendet werden könnnen. Ferner ist eine Differenzierung der Teilsicherheitsbeiwerte nach dem Pfahltyp möglich, aber nicht zwingend. In weiteren Tabellen werden Teilsicherheitseiwerte für die ´Model Pile Method´ und für ein ´Design by testing´ (siehe Tab.-10) vorgegeben. Tabelle-10 zeigt, dass die Teilsicherheitsbeiwerte für die Ermittlung des Bemessungswertes des Pfahlwiderstandes aus den Ergebnissen von Pfahlprobebelastungen sehr einfach gehalten sind und bei auf Druck belasteten Pfählen als Default-Wert unabhängig vom Pfahltyp grundsätzlich g Rc = 1,1 und für axial auf Zug beanspruchte Pfähle g R,st = 1,25 betragen. Negative Mantelreibung wird als ständig wirkende ungünstige Einwirkung mit g F,drag = 1,35 berücksichtigt. In Abbildung-7 wird das Vorgehen zur Ermittlung des Bemessungswertes des Pfahlwiderstandes nach EN-1997- 3, Abs. 6.6, zusammenfassend visualisiert. In EN-1997-3, Abschnitt 6.6.3 werden auch die Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit für Pfahlgruppen und Kombinierte Pfahl-Plattengrün-dungen (KPP) spezifiziert. Der Nachweis für solche Konstruktionen erfolgt grundsätzlich für den Gesamtwiderstand der Pfahlgruppe bzw. der Kombinierte Pfahl-Plattengründung, d. h. ein Nachweis für den einzelnen Pfahl kann entfallen, was der aktuellen nationalen Anwendung entspricht. 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 25 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 Für eine Pfahlgruppe wird das Nachweisformat ULS wie folgt vorgegeben: mit: Für eine Kombinierte Pfahl-Plattengründung (KPP) wird das Nachweisformat ULS analog wie folgt vorgegeben: mit: In einer separaten Tabelle, hier in Abbildung-15 wiedergegeben, werden die Teilsicherheitsbeiwerte für Pfahlgruppen und Kombinierte Pfahl-Plattengründungen vorgegeben, die dem Betrage nach sicher stellen, dass ein vergleichbares äquivalentes globales Sicherheitsniveau wie bei Einzelpfählen oder auch bei Flachgründungen erreicht wird. Die Modellfaktoren sind in diesem Fall auf der Basis von nationalen Erfahrungen in Abhängigkeit von dem eingesetzten Berechnungsverfahren festzulegen. Tab. 10: Teilsicherheitsbeiwerte , , für die Ermittlung des Bemessungswertes des Pfahlwiderstandes für ´Design by testing´ nach EN 1997-3: 2025, Abs. 6.6, Tabelle 6.11. 26 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 Abb. 7: Vorgehen für die Bemessung von axial belasteten Einzel-pfählen im Grenzzustand der Tragfähig-keit nach EN 1997-3: 2025, Abs. 6.6 (Moormann & Burlon 2024). Tab. 11: Teilsicherheitsbeiwerte und für die Ermittlung des Bemessungswertes des Widerstandes von Pfahlgruppen und Kombinierten Pfahl-Plattengründungen nach EN-1997-3: 2025, Abs. 6.6, Tabellen 6.12. 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 27 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 4.4 Nachweise Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (SLS) Gegenüber den Regelungen für die ULS-Nachweise im Abschnitt 6.6 sind die im Abschnitt 6.7 der EN-1997-3 formulierten Anforderungen an die Nachweise von Pfahlgründungen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit sehr knapp formuliert: wie bisher ist nachzuweisen, dass die unter Gebrauchslasten zu erwartenden Verformungen kleiner sind als die projektspezifisch festzulegenden zulässigen Verformungen. 4.5 Weitere Regelungen in Kapitel 6 Auch der Abschnitt 6.8 ´Implementation of design´ ist kurz und enthält im Wesentlichen Verweise auf die Ausführungsnormen von Pfählen und pfahlähnlichen Elementen. Fernerwird aufdie Regelungenim prEN-1997-1, Kapitel 10, zu den Themen ´Inspection´, ´Monitoring´ und ´Maintenance´ verwiesen und nur stichpunktartig spezifischen Anforderungen für Pfahlgründungen formuliert. So werden beispielsweise im Kontext mit einem Qualitätssicherungskonzept die automatische Aufzeichnung von Herstellparametern sowie die Durchführung von Messungen bzw. Untersuchungen zur Überprüfung der Pfahlintegrität erwähnt. Gegenüber den Regelungen für die ULS-Nachweise im Abschnitt 6.6 sind die im Abschnitt 6.7 der EN-1997-3 formulierten Anforderungen an die Nachweise von Pfahlgründungen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit sehr knapp formuliert: wie bisher ist nachzuweisen, dass die unter Gebrauchslasten zu erwartenden Verformungen kleiner sind als die projektspezifisch festzulegenden zulässigen Verformungen. Auch der Abschnitt 6.8 ´Implementation of design´ ist kurz und enthält im Wesentlichen Verweise auf die Ausführungsnormen von Pfählen und pfahlähnlichen Elementen. Ferner wird auf die Regelungen im prEN-1997- 1, Kapitel 10, zu den Themen ´Inspection´, ´Monitoring´ und ´Maintenance´ verwiesen und nur stichpunktartig spezifischen Anforderungen für Pfahlgründungen formuliert. So werden beispielsweise im Kontext mit einem Qualitätssicherungskonzept die automatische Aufzeichnung von Herstellparametern sowie die Durchführung von Messungen bzw. Untersuchungen zur Überprüfung der Pfahlintegrität erwähnt. Neben einem Verweis auf die Pahlprüfungsnormen (EN-ISO-22477-x) enthält der Abschnitt 6.9 ´Testing´ der prEN-1997-3 u. a. konkrete Vorgaben zur Ermittlung der Prüflast von axialen Pfahlprobebelastungen sowie recht umfangreiche Angaben zur Planung und zur Interpretation von Pfahlprobebelastungen. Der Abschnitt 6.9 ´Reporting´ der prEN- 1997-3 ist wieder kurz und enthält lediglich Verweise auf die europäischen Pfahlausführungs- und Pfahlprüfungsnormen und die dort definierten Dokumentationspflichten, aber keine darüber hinausgehenden pfahlspezifischen Regelungen. 4.6 Bewertung der neuen Regelungen für Pfahlgründungen Der Umfang des Kapitels 6 ´Piled Foundations´ im EN-1997-3: 2025 ist gegenüber dem heutigen Kapitel-7 im Eurocode 7, Teil 1, um etwa 40-% angewachsen wobei zu berücksichtigen ist, dass das Kapitel- 6 einige Aspekte der Pfahlbemessung abdecken wird, die nicht Gegenstand des derzeitigen Eurocode-7, Teil 1, sind; hierzu zählen u. a.: • Bemessung von Pfahlgruppen, • Bemessung von Kombinierten Pfahl-Plattengründungen (KPP), • Beanspruchung von Pfählen durch negative Mantelreibung, • Ermittlung der Prüflast von Pfahlprobebelastungen. Das Kapitel 6 stand im Ergebnis der wiederholten Kommentierung durch die europäischen Spiegelausschüsse immer besonders im Fokus. Bei der wiederholten Kommentierung der Entwürfe wurden regelmäßig mehr als 1.000 Kommentare nur zu diesem Kapitel formuliert, so dass phasenweise mehr als 50-% aller zu prEN-1997-3 abgegebenen Kommentare allein auf dieses Pfahl-Kapitel entfielen. Dabei wurde deutlich, dass die Kommentare teilweise diametral ambivalent waren, so dass eine weitergehende europäische Harmonisierung der offenbar durch starke nationale Traditionen geprägten Pfahlbemessung nur sehr schwierig zu realisieren war. In der Gesamtschau ist das neue Kapitel 6 ´Piled Foundations´ weitgehend mit der aktuellen nationalen Bemessungspraxis für Pfähle gemäß des deutschen Handbuchs Eurocode 7, Band 1, und auch mit der EA- Pfähle kompatibel, so dass sich keine tiefgreifenden Veränderungen bei der Bemessung von Pfählen mit Einführung der zweiten Generation des Eurocode 7 ergeben werden. In diesen Kontext ist auch zu berücksichtigen, dass alle Tabellen als ´Nationally Determined Parameters´ (NDP) markiert sind und daher von den nationalen Spiegelausschüssen nicht nur die Zahlenwerte der hier dokumentierten Parameter national angepasst werden können, sondern auch die Struktur der Tabellen modifiziert und zum Beispiel durch weitere Zeilen oder Spalten mit zusätzlichen Werten, beispielsweise für vorübergehende Bemessungssituation, ergänzt werden können. 5. Bemessung von Flachgründungen in Verbindung mit einer Baugrundverbesserung Das Kapitel 12 ´Baugrundverbesserung´ (Ground Improvement) ist ebenfalls vollständig neu. Nach viele Jahre währenden Diskussionen, wie Baugrundverbesserungen im Hinblick auf die Vielzahl von verschiedenen Verfahrenstechniken und Anwendungen überhaupt strukturiert in eine europäische Bemessungsnorm aufgenommen werden können, hat man sich letztlich dafür entschieden, eine Klassifikation nach den Bemessungsansätzen vorzunehmen. Es erfolgt daher eine grundlegende Unterscheidung in ´volumenhafte Baugrundverbesserung´(Diffused Ground Improvement) (´A´), bei denen der verbesserte 28 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 Abb. 8: Rechnerisch zu berücksichtigende Interaktionseffekte bei einer als Gründung genutzten Baugrundverbesserung mit starren Säulen und einer granularen Lastverteilungsschicht (analog zu EN-1997-3, Bild 12.2) Baugrund mit seinen veränderten Eigenschaftenn weiterhin als Kontinuum betrachtet werden kann, und ´diskrete Baugrundverbesserung´(Discrete Ground Improvement´) (´B´), bei denen diskret wirkende Elemente in den Baugrund eingebracht werden, die eine deutlich höhere Steifigkeit bzw. Scherfestigkeit gegenüber dem umgebenden Baugrund besitzen (Tabelle 12). Insbesondere die Abgrenzungskriterien und Bemessungsansätze für Baugrundverbesserungen des Typs BII ´Discrete ground improvement with rigid inclusions´ waren dabei Gegenstand intensiver Diskussionen. Letztlich ist es aber gelungen, für alle Klassen von Baugrundverbesserungen Ansätze für die Bemessung wie auch für die Nachweisformate im EN 1997-3 zu etablieren. Tab.-12: Klassifikation von Baugrundverbesserungen nach EN-1997-3: 2024, Kapitel 12. Klasse A - Volumenhaft B - Diskret I AI - Volumenhaft ohne messbare einaxiale Druckfestigkeit Die Scherfestigkeit des verbesserten Baugrunds ist über den Wert des ursprünglichen Baugrunds hinaus erhöht. Der verbesserte Baugrund kann als Baugrund mit verbesserten Eigenschaften modelliert werden. BI - Diskret mit nicht starren Säulen In den Baugrund eingebrachte Säulen mit einer höheren Schertragfähigkeit und Steifigkeit im Vergleich zum umgebenden Baugrund. Die einaxiale Druckfestigkeit der Säule ist nicht messbar. II AII - Baugrundverbesserungszone mit messbarer einaxialer Druckfestigkeit Der verbesserte Baugrund ist im Vergleich zu seinem ursprünglichen natürlichen Zustand verändert und weist eine messbare einaxiale Druckfestigkeit sowie eine signifikant höhere Steifigkeit als der umgebende Baugrund auf. Gewöhnlich besteht er aus einem Verbund aus Bindemittel und Baugrund. BII - Diskret mit starren Säulen In den Baugrund eingebrachte starre Säulen mit einaxialer Druckfestigkeit und signifikant höherer Steifigkeit als der umgebende Baugrund. Die Säulen können aus ingenieurmäßig hergestelltem Baustoff, wie z. B. Holz, Beton/ Mörtel oder Stahl, oder aus einem Verbund aus Bindemittel und Boden bestehen Im Abschnitt 12.5.3 ´Widerstand diskreter Baugrundverbesserung (Klasse B)´ werden im neuen EN-1997-3 klare Vorgaben zur Bemessung von Baugrundverbesserungen mit starren Säulen formuliert. Demnach muss, in dem Fall, dass eine Baugrundverbesserung der Klasse B verwendet wird, um ein Bauwerk abzustützen oder zu halten, d. h. also auch als Teil einer Gründung, das Rechenmodell Folgendes einschließen: • die Berücksichtigung der Auswirkungen von Interaktion zwischen Baugrund, diskreten Säulen und dem/ der darüberliegenden Bauwerk, Böschung oder Lastverteilungsschicht; und • für Baugrundverbesserungen der Klasse BII einen Nachweis des inneren Tragwiderstands der einzelnen Säulen. 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 29 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 Die für Baugrundverbesserungen der Klasse BII maßgebenden Interaktionen sind in Abbildung 8 dargestellt und ähneln in vielerlei Hinsicht den bei Kombinierten Pfahl-Plattengründungen (KPP) zu berücksichtigenden Interaktionseffekten (siehe Abb¨6). Dementsprechend formuliert EN-1997-3 die Anforderungen an ein Berechnungsmodell für eine Baugrundverbesserung mit starren Säulen zutreffend wie folgt: Wird eine Baugrundverbesserung der Klasse B verwendet, um ein Bauwerk abzustützen, muss ein Rechenmodell für die Interaktion Folgendes einschließen: • die Ableitung des Verteilungsverhältnisses zur Bestimmung des Anteils der Last, die auf einzelne Säulen aufgebracht wird; und • für Baugrundverbesserungen der Klasse BII die Ableitung der neutralen Ebene, die dem Punkt entspricht, an dem die Setzung der Säulen gleich der des Baugrunds ist (siehe Abb. 8). Dabei sollte das gewählte Berechnungsverfahren das Steifigkeitsverhältnis von Baugrundverbesserungssäulen der Klasse B zum umgebenden Baugrund berücksichtigen. Das in Abbildung 9 noch einmal visulalisierte Ziel eines stringenten Sicherheitskonzeptes für alle Gründungsformen von der reinen Flachgründung nach EN- 1997-3, Kapitel- 4, über Baugrundverbesserungen mit Rigid Inclusions mit und ohne Lastverteilender Tragschicht nach EN- 1997-3, Kapitel- 12, die in ihrem Tragverhalten und Interaktionswirkungen sehr ähnlich zu einer in EN-1997-3, Kapitel 6, geregelten Kombinierten Pfahl-Plattengründung (KPP) sind bis hin zu einer konventionellen Pfahlgründung nach EN- 1997- 3, Kapitel 6, wird so im Sinne eines unterbrechungsfreien Übergangs mit einem vergleichbaren äquivalenten globalen Sicherheitsniveau erreicht. Abb. 9: Stringentes Bemessungskonzept für alle Gründungskonzepte: unterbrechungsfreier Übergang mit vergleichbarem äquivalenten globalen Sicherheitsniveau nach EN 1997-3. 6. Resümee und Ausblick In der Gesamtschau wird der Eurocode 7 der zweiten Generation weitgehend mit der aktuellen nationalen Bemessungspraxis gemäß des deutschen Handbuchs Eurocode 7, Band 1, kompatibel sein, so dass mit Einführung der zweiten Generation des Eurocode 7 keine tiefgreifenden Veränderungen bei der geotechnischen Bemessung zu erwarten sein werden, wohl aber umfangreiche Änderungen bei Anforderungen und Nachweisen im Detail. Das gilt allgemein, insbesondere aber auch für Flach und Tiefgründungen - auch in Verbindung mit Baugrundverbesserungen. In diesen Kontext ist auch zu berücksichtigen, dass alle Tabellen als ´Nationally Determined Parameters´ (NDP) markiert sind und daher von den nationalen Spiegelausschüssen nicht nur die Zahlenwerte der hier dokumentierten Parameter national angepasst werden können, sondern auch die Struktur der Tabellen modifiziert und zum Beispiel durch weitere Zeilen oder Spalten mit zusätzlichen Werten, beispielsweise für vorübergehende Bemessungssituation, ergänzt werden können. Erste Vergleichsberechnungen zeigen, dass für wesentliche repräsentative Bemessungsaufgaben mit den Default- Werten des EN 1997-3: 2025 vergleichbare Ergebnisse zu der aktuellen Fassung des Normenhandbuchs Eurocode 7, Band 1, erzielt werden. Es ist als Fortschritt zu werten, dass zahlreiche regelmäßige Bemessungsaufgaben, wie Baugrundverbesserungen, Pfahlgruppen oder Kombinierte Pfahl-Plattengründungen etc. neu aufgenommen wurden und nunmehr europaweit einheitlich durch den Eurocode 7 abgedeckt werden. 30 15. Kolloquium Bauen in Boden und Fels - Februar 2026 Gründungsbemessung auf Basis der zweiten Generation des Eurocode 7 Literatur Brinch Hansen, J. 1970. A revised and extended formula for bearing capacity. Bulletin No. 28, 5-11, The Danish Geotechnical Institute, Copenhagen. Bond, A.J.; Jenner, C.; Moormann, Ch. (2019): Tomorrow’s geotechnical toolbox: EN 1997-3: 202x Geotechnical Structures. Proc. 17th European Conf. on Soil Mechanics and Geotechnical Engineering, ECSMGE 2019, Reykjavik, Iceland JRC 2024. Design examples using 2nd Generation Eurocode 7. Prepared by SC7 TG B2, Working draft, 11/ 2024. Katzenbach, R.; Arslan, U.; Moormann, Ch.; König, G.; Soukhov, D.; Ahner, C. (2000): Richtlinie für den Entwurf, die Bemessung und den Bau von kombinierten Pfahl-Platten-Gründungen (KPP). Fraunhofer IRB Verlag, Bauforschung, Band T 2907, 2000, 170 S. Moormann, Ch. (2010): Die Geotechnische Normung auf dem Weg zum Eurocode 7. Der Prüfingenieur, Ausgabe 36 (2010), Heft 4, 41-54 Moormann, Ch. 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