Brückenkolloquium
kbr
2510-7895
expert verlag Tübingen
kbr71/kbr71.pdf0918
2026
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Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise
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2026
Heinz Friedrich
Jo Plamper
Yasser Alqasem
Im Rahmen des vorliegenden Beitrags richtet sich der Fokus zunächst auf die Zustandsbewertung und den Erhaltungsbedarf der Stahl- und Stahlverbundbrücken im Bereich der Bundesfernstraßen. Anschließend folgt ein Streifzug durch das aktuelle Forschungsgeschehen inkl. Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Abgerundet wird das Thema durch Erläuterungen zur jüngsten bzw. kurz bevorstehenden Fortschreibung des Regelwerks.
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7. Brückenkolloquium - September 2026 345 Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise Zustand, Forschung, Regelwerk Dr.-Ing. Heinz Friedrich Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbach Jo Plamper, M. Eng. Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbach Dr.-Ing. Yasser Alqasem Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbach Zusammenfassung Im Rahmen des vorliegenden Beitrags richtet sich der Fokus zunächst auf die Zustandsbewertung und den Erhaltungsbedarf der Stahl- und Stahlverbundbrücken im Bereich der Bundesfernstraßen. Anschließend folgt ein Streifzug durch das aktuelle Forschungsgeschehen inkl. Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Abgerundet wird das Thema durch Erläuterungen zur jüngsten bzw. kurz bevorstehenden Fortschreibung des Regelwerks. 1. Einführung Im Netz der Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) in Deutschland befinden sich derzeit mehr als 40.000 Brücken, für die der Bund als Baulastträger zuständig ist. Aufgrund der Topografie haben hier nicht die spektakulären, großen Bauwerke den überwiegenden Anteil, sondern die kleinen und mittleren Brücken. Dies spiegelt sich auch in der Häufigkeitsverteilung der unterschiedlichen Bauarten wider (Abb. 1). Den weitaus größten Anteil haben Stahlbeton- und Spannbetonbrücken, die sich bei kleinen und mittleren Spannweiten als wirtschaftlichste Lösung erwiesen haben. Wenngleich die Bauwerke aus Stahl- und Stahlverbund einen, im Vergleich zur Gesamtzahl, geringen Anteil darstellen, sind sie im Bereich des Großbrückenbaus überproportional vertreten. Der Grund dafür liegt in dem gegenüber Betonbrücken geringen Eigengewicht, was bei größeren Spannweiten zunehmend an Bedeutung gewinnt. So wurden z.-B. die meisten der großen Strombrücken über den Rhein als Stahlbrücken konzipiert. Im Zuge der Bundesfernstraßen gibt es in Summe knapp 1.500 Stahl- und Stahlverbundbrücken mit einer Gesamtüberbaufläche von knapp 3,6 Mio. m 2 und einer Gesamtlänge von gut 200 km (Stand 01.03.2026). Die nach wie vor rasant fortschreitende Entwicklung im Transport- und Fahrzeugwesen führt bei Straßen und Brücken zu immer größeren Beanspruchungen. Nicht nur das Verkehrsaufkommen und der Schwerverkehrsanteil haben sich in den letzten Jahrzehnten dramatisch erhöht (Abb. 2), auch die nach StVZO zulässigen Gesamtgewichte und Achslasten sind deutlich gestiegen. Die stetig zunehmenden Anforderungen an die Bauwerke machen eine ständige Verbesserung und Weiterentwicklung der Bauweisen und Regelwerke erforderlich. Abb. 1: Baustoffe der Brücken der Bundesfernstraßen - Anteil der Fläche Abb. 2: Entwicklung des Straßengüter-Fernverkehrs 346 7. Brückenkolloquium - September 2026 Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise 2. Zustandsbewertung und Erhaltungsbedarf 2.1 Allgemein Bauwerksprüfung → Zustandsnote Eine wesentliche Grundlage für die Bauwerkserhaltung in Deutschland ist die handnahe Bauwerksprüfung nach DIN 1076 [1]. Unterschieden werden dabei Hauptprüfung, einfache Prüfung und Prüfung aus besonderem Anlass, auch als Sonderprüfung bekannt. Eine Hauptprüfung ist alle sechs Jahre für jede Brücke verpflichtend. Dabei müssen sämtliche Teile des Bauwerks, einschließlich der schwer zugänglichen Bereiche, handnah inspiziert werden. Die einfache Prüfung erfolgt drei Jahre nach einer Hauptprüfung, sodass Hauptprüfung und einfache Prüfung im dreijährlichen Wechsel stattfinden. Eine Sonderprüfung wird durchgeführt, wenn größere Ereignisse wie Brände oder Fahrzeugkollisionen eintreten und den Zustand der Brücke beeinträchtigen könnten oder wenn laufende Beobachtungen oder frühere Besichtigungen dies erfordern [2]. Die Prüfung wird in Deutschland von besonderes geschultem Personal durchgeführt und dokumentiert. Auf Basis der Bewertung der Bauwerkschäden wird eine Zustandsnote zwischen 1,0 und 4,0 ermittelt. Die erfassten Schäden mit ihrer Beschreibung und Benotung werden in der Straßeninformationsbank „SIB-Bauwerke“ zentral für alle Bauwerke der deutschen Bundesfernstraßen gespeichert. Substanzkennzahl In SIB-Bauwerke wird auch die Kenngröße „Substanzkennzahl“ ausgewiesen. Die Substanzkennzahl entspricht der Zustandsnote ohne eine Bewertung des Einflusses der Verkehrssicherheit und hat daher eine größere Aussagekraft bzgl. der Bausubstanz der Brücken. Die Kennzahlbereiche lauten wie folgt: 1,0 - 1,4 sehr gut 1,5 - 2,0 gut 2,1 - 2,4 befriedigend 2,5 - 2,9 ausreichend 3,0 - 3,4 mangelhaft 3,5 - 4,0 ungenügend Die Kennzahlen werden sowohl für das gesamte Brückenbauwerk ausgewiesen als auch getrennt für Überbau und Unterbau, Für die Betrachtung der Stahl- und Stahlverbundbrücke hat hier die Substanzkennzahl des Überbaus die höchste Aussagekraft. Nachrechnungsrichtlinie Viele Bestandsbrücken werden den Anforderungen, die sich aus stark gestiegenen Verkehrslastzahlen sowie im Laufe der Zeit kontinuierlich weiterentwickelten technischen Regelwerken ergeben, nicht mehr gerecht. Um ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Nachrechnung und Ertüchtigung bestehender Straßenbrücken zu gewährleisten wurde 2011 die „Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ [3] erarbeitet. Ziel ist es, die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von nach alten Normen bemessenen Brücken einheitlich zu bewerten (Neumann und Brauer 2018). Wenn die Nachrechnung eines Bauwerks rechnerische Defizite aufzeigt, können Kompensations- oder Erhaltungsmaßnahmen zur Sicherstellung des geforderten Zuverlässigkeitsniveaus des Bauwerks vorgenommen werden. Diese Richtlinie dient als bundesweite Grundlage zur Beurteilung von Bestandsbauwerken auf Basis eines gestuften Nachweiskonzepts. Während Stufe 1 einer Standardberechnung nach DIN- Fachberichten bzw. Eurocodes entspricht, können bei den weiteren Stufen Modifikationen an den Nachweisen, den Einwirkungen oder den Teilsicherheitsbeiwerten zu Einschränkungen der Restnutzungsdauer führen und ggf. Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen (z. B. Überholverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung, reduzierte Intervalle für die Brückenprüfung etc.). Insbesondere werden in der Richtlinie die notwendigen Rahmenbedingungen für die Berechnung von Brücken der Brückenklassen 60 und 60/ 30 aufgezeigt. Während das Grundkonzept bauartübergreifend Gültigkeit besitzt, werden für die Nachrechnung von Stahl- und Stahlverbundbrücken spezifische Hinweise für den Grenzzustand der Tragfähigkeit, für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit und für die Werkstoffermüdung gegeben. Traglastindex Da die Zustandsnote bzw. die Substanzkennzahl als Ergebnis einer äußeren, handnahen Sichtprüfung nur bedingt dazu geeignet sind, die Tragfähigkeit der Bauwerke darzustellen, wurde im Jahr 2020 mit ARS Nr. 09/ 2020 [4] eine weitere Kenngröße zur Beurteilung von Brückenbauwerken für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt - der sogenannte Traglastindex. Dabei werden fünf Stufen von I bis V unterschieden, wobei I die beste und V die schlechteste Bewertung darstellt. Das wesentliche Einstufungskriterium, für den Traglastindex ergibt sich aus dem direkten Vergleich zwischen Soll- und Ist- Tragfähigkeit. Die Soll-Tragfähigkeit eines Bauwerks ist die theoretisch erforderliche Tragfähigkeit, die durch das Ziellastniveau definiert wird. Die Ist-Tragfähigkeit entspricht der aktuell tatsächlich vorhandenen Tragfähigkeit eines Bauwerks, die durch statische Berechnungen nach der Nachrechnungsrichtlinie ermittelt werden kann. Für nachgerechnete Bauwerke ist die Tragfähigkeit bekannt. Bauwerke, die noch nicht nachgerechnet wurden, werden anhand der ursprünglichen Bemessung bewertet. Darüber hinaus können Sonderregelungen die Einstufung beeinflussen. [4] 7. Brückenkolloquium - September 2026 347 Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise Von einer solchen Sonderregelung sind u. a. auch alle Stahl- und Verbundbrücken mit Baujahr bis einschließlich 1978 und maximaler Einzelstützweite ab 20 m betroffen. Diese Bauwerke erhalten unabhängig von der der bisherigen Tragfähigkeitseinstufung den Traglastindex V, sofern kein Nachweis gemäß Nachrechnungsrichtlinie [4] über eine andere Einstufung vorliegt Klassifizierung Auf Basis der Substanzkennzahl des Überbaus und des Traglastindexes kann die grundsätzliche Dringlichkeit von objektspezifischen Untersuchungen ermittelt werden, um die Notwendigkeit von Brückenmodernisierung abzuleiten. Die Kombination beider Indizes erfolgt über eine Klassifizierung anhand der Klassen A bis D. Die Klasse A entspricht einer sehr guten Einstufung sowohl bei den Substanzkennzahlen als auch beim Traglastindex und Klasse D einer jeweils sehr schlechten Einstufung. Die Klassen B und C liegen dazwischen (Tabelle 1). Diese Klassifizierung ermöglicht eine Einschätzung der Gesamtsituation auf Netzebene und sollte nicht zur objektspezifischen Beurteilung einzelner Brücken herangezogen werden. Dies bedarf weiterer/ anderer Kenngrößen. Tab. 1: Klassifizierung durch Kombination der Indizes „Substanzkennzahl des Überbaus“ und „Traglastindex“ (Klassen A B C D ) Traglastindex I II III IV V Substanzkennzahl Überbau 1,0 - 1,4 A A A B B 1,5 - 1,9 A A B B C 2,0 - 2,4 A B B C C 2,5 - 3,9 B B C C D 3,0 - 3,4 B C C D D 3,5 - 4,0 C C D D D Tab. 2: Brückenfläche und Klassifizierung bestehender Stahlbrücken im Zuge von Bundesfernstraßen (Brückenfläche in Tsd. m 2 ; Klassen A B C D ) Stand: 01.03.2026 Traglastindex I II III IV V Summe Substanzkennzahl Überbau 1,0 - 1,4 36,6 8,4 40,8 0 0 85,7 (6,9%) 1,5 - 1,9 133,9 27,2 40,6 15,8 22,7 240,1 (19,4%) 2,0 - 2,4 32,3 58,5 10,2 48,4 126,4 275,8 (22,3%) 2,5 - 3,9 0 4,0 102,4 51,6 277,0 435,0 (35,1%) 3,0 - 3,4 0,5 12,0 47,2 32,8 65,8 158,2 (12,8) 3,5 - 4,0 0 0 0 0 44,5 44,5 (3,6) Summe 203,3 (16,4%) 110,1 (8,9%) 241,1 (19,5%) 148,6 (12,0%) 536,3 (43,3%) 1.239,4 2.2 Stahlbrücken Im Zuge von Bundesfernstraßen gibt es derzeit 207 Stahlbrücken mit orthotroper Fahrbahnplatte. Die mittlere Läge dieser Bauwerke beträgt etwa 260 m, die Gesamtfläche gut 1,2 Mio. m 2 und das durchschnittliche Alter 43-Jahre (Stand 01.03.2026). Tabelle 2 enthält die Werte für die in Kap. 2.1 vorgestellte Klassifizierung bezogen auf die Daten der Bauwerksdatenbank SIB-Bauwerke vom 01.03.2026. Bei der Zusammenstellung der Daten wurden knapp 200 fälschlicherweise als Stahlbrücken deklarierte Verbundbrücken herausgefiltert. Die Darstellung als Kuchendiagramm (Abb 3, rechts) verdeutlicht die aktuelle Verteilung: Jeweils etwa 1/ 3 der Brückenfläche ist jeweils den Kategorien C und D zugeordnet sowie den Kategorien A und B zusammen, wobei die doppelt so viel Fläche der Kategorie A zugeordnet ist (22,5 %) als der Kategorie B (10,5-%). Abb. 3 enthält darüber hinaus die gleiche Darstellung bezogen auf die Daten der Bauwerksdatenbank SIB-Bauwerke vom 01.03.2021. Hier ergibt sich ein ähnliches Bild mit einer Verteilung von etwa jeweils 1/ 3 für die Kategorien C, D sowie A und B zusammen. Allerdings liegen die Flächenanteile der Brücken mit Kategorie A und mit Kategorie B in dergleichen Größenordnung (beide ca. 15 %). 348 7. Brückenkolloquium - September 2026 Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise Abb. 3: Stahlbrücken 2020 (links) vs. 2025 (rechts) Abb. 4: Stahlbrücken 2020 (links) vs. 2025 (rechts) Abb. 5: Stahlbrücken Bundesautobahnen (links) vs. Bundesstraßen (rechts) Auf den ersten Blick erscheint es so, dass innerhalb der letzten 5 Jahre gut 5 % der als Kategorie B eingestuften Brückenfläche dahingehend Instand gesetzt wurden, so dass sie jetzt der Kategorie A zugeordnet werden können. Tatsächlich aber hat ein gewisses Durchrücken stattgefunden (Abb. 4). Während die 15 % der Brückenfläche der Kategorie A weitgehend stabil geblieben sind, haben sich einige Brücken der Kategorie B zu Brücken der Kategorie C entwickelt und einige Brücken der Kategorie C zu Brücken der Kategorie D. Einige Brücken der Kategorie D wiederum wurden abgerissen durch Neubauten ersetzt (z. B. Rheinbrücke Leverkusen und Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp). Diese erscheinen jetzt zusätzlich bei der Kategorie A. Bei Bauwerken im Zuge von Bundesautobahnen sind die Defizite größer als bei denen im Zuge von Bundesstraßen (Abb. 5), was vermutlich auf die stärkeren Beanspruchungen durch den Schwerlastverkehr zurückzuführen ist. Gleichzeitig ist die Fläche der Stahlbrücken im Zuge von Bundesautobahnen mit 904 Tsd. m 2 deutlich höher als die bei denen im Zuge von Bundesstraßen mit 336 Tsd. m 2 ). Zusammenfassend betrachtet, hat sich die Gesamtsituation bei den Stahlbrücken in den letzten fünf Jahren leicht verbessert. Allerding besteht weiterhin ein großer Bedarf an Erhaltung- und Ersatzmaßnahmen. 2.3 Verbundbrücken Im Zuge von Bundesfernstraßen gibt es 1.270 Verbundbrücken. Die mittlere Läge dieser Bauwerke beträgt etwa 117 m, die Gesamtfläche gut 2,4 Mio. m 2 und das durchschnittliche Alter 33 Jahre (Stand: 01.03.2026) Tabelle 3 enthält die Werte für die in Kap. 2.1 vorgestellte Klassifizierung bezogen auf die Daten der Bauwerksdatenbank SIB-Bauwerke vom 01.03.2026. Bei der Zusammenstellung der Daten wurden knapp 200 fälschlicherweise als Stahlbrücken deklarierte Verbundbrücken zusätzlich berücksichtigt. Die Darstellung als Kuchendiagramm (Abb. 6) verdeutlicht die aktuelle Verteilung, die deutlich besser abschneidet als die bei den Stahlbrücken: Etwas mehr als die Hälfte der der Brückenfläche ist der Kategorie A zugeordnet und nicht ganz ein Drittel der Kategorie B. Auf die Kategorie C fallen 8,3 % und auf die Kategorie D 7,4 %. Abb. 7 enthält darüber hinaus die Verteilung über die Baujahre. 7. Brückenkolloquium - September 2026 349 Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise Tab. 3: Brückenfläche und Klassifizierung bestehender Verbundbrücken im Zuge von Bundesfernstraßen (Brückenfläche in Tsd. m 2 ; Klassen A B C D ) Stand: 01.03.2026 Traglastindex I II III IV V Summe Substanzkennzahl Überbau 1,0 - 1,4 372,5 58,8 143,6 2,9 3,6 581,4 (24,1%) 1,5 - 1,9 503,2 121,6 433,2 15,8 32,3 1106,2 (45,9%) 2,0 - 2,4 69,0 46,6 165,9 34,8 49,1 356,5 (15,2) 2,5 - 3,9 37,6 35,1 44,3 36,4 133,5 287,0 (11,9%) 3,0 - 3,4 21,3 0 2,9 13,4 28,9 66,5 (2,8%) 3,5 - 4,0 0 0 0 1,7 1,3 3,0 (0,1%) Summe 1003,6 (41,7%) 262,1 (10,9%) 790,0 (32,8%) 105,2 (4,3%) 248,7 (10,3%) 2.409,5 Abb. 6: Verbundbrücken 2025 (Tortendiagramm) Abb. 7: Verbundbrücken 2025 (Balkendiagramm) 3. Forschung und Entwicklung 3.1 Allgemein In der Abteilung Ingenieurbauwerke der BASt werden im Rahmen von Forschungsprojekten Bausteine für sichere, resiliente, dauerhafte und nachhaltige Ingenieurbauwerke entwickelt. Die Ergebnisse der BASt-Forschung können i. d. R. kostenlos über die BASt-Homepage bezogen werden. Berichte zu abgeschlossenen Forschungsprojekten sind entweder in der BASt-Schriftenreihe oder unter Fachveröffentlichungen enthalten (Abb. 8). Bei den Fachveröffentlichungen sind häufig nur die Kurzfassung und der Kurzbericht direkt verfügbar. Die Langfassung des Schlussberichts kann auf Anfrage an verlag@bast.de zur Verfügung gestellt werden. Abb. 8: „Berichte der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen“ auf der BASt-Homepage In den folgenden Kapiteln ist jeweils eine Auswahl von in jüngerer Vergangenheit abgeschlossenen sowie aktuell laufenden und geplanten BASt-Projekte aus den Bereichen Stahlbau, Verbundbau, Korrosionsschutz von Stahlbauten und Brückenseilen zusammengestellt. Darüber hinaus wurde in 2026 ein diesen Bereichen übergeordnetes Forschungsprojekt gestartet: Neue Generation Eurocodes für Brücken - Erstellung der DIN- Normen-Handbücher Einwirkungen - Brückenlasten, Stahlbau - Brücken, Verbundbau - Brücken - Projekt-Nr.: FE SV.0019 Status: laufend 3.2 Stahlbau Eine Auswahl in jüngerer Vergangenheit abgeschlossener sowie aktuell laufender und geplanter BASt-Projekte aus dem Bereich Stahlbau sind: 350 7. Brückenkolloquium - September 2026 Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise Brücken mit dichtgeschweißten nicht begehbaren Hohlkästen Projekt-Nr.: FE 15.0633 Status: abgeschlossen Veröffentlichung: BASt Fachveröffentlichungen Ingenieurbauwerke → Kurfassung + Kurzbericht Schwerlast-Straßenbrücke SS 80, Anpassung an Eurocodes Projekt-Nr.: FE 15.0685 Status: abgeschlossen Publikation: Beschreibung und Bauanweisung für die S- Brücke mit Flachfahrbahn, Ausgabe 2025 (Richtlinien für militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Brücken- und Ingenieurbau) Verstärkung des Deckblechs orthotroper Fahrbahnplatten durch Aufkleben von Stahlblechen Projekt-Nr.: Zusammenfassung mehrerer Projekte Status: abgeschlossen Veröffentlichung: BASt Schriftenreihe B 187 Abb. 9: Prinzip der Verstärkung von Stahlbrücken mit hochfestem Beton: (1) 12 mm Stahldeckblech (2) mit Bauxit abgestreutes Epoxidharz (3) 60 mm hochfester Beton (4) Reaktionsharzgebundener Dünnbelag Planungshilfen für die Verstärkung von Stahlbrücken mit hochfestem Beton (Abb. 9) Projekt-Nr.: Zusammenfassung mehrerer Projekte Status: abgeschlossen Publikationen im BASt-Brückenkompetenzzentrum: • Entwurfsplanung: Planungshilfen für die Verstärkung von Stahlbrücken mit hochfestem Beton • Betontechnologische Fragestellungen: Planungshilfen für die Verstärkung von Stahlbrücken mit hochfestem Beton • Ausführungsplanung: Planungshilfen für die Verstärkung von Stahlbrücken mit hochfestem Beton • Messtechnische Begleitung: Planungshilfen für die Verstärkung von Stahlbrücken mit hochfestem Beton Neu-Kalibrierung der Schadensäquivalenzfaktoren des Ermüdungslastmodells ELM 3 Projekt-Nr.: FE 15.0719 Status: abgeschlossen Veröffentlichung: BASt Fachveröffentlichungen Ingenieurbauwerke → Kurfassung + Kurzbericht Handlungsempfehlungen zum Austausch des Brückenbelags auf orthotropen Fahrbahnplatten Projekt-Nr.: Zusammenfassung mehrerer Projekte Status: abgeschlossen Publikationen im BASt-Brückenkompetenzzentrum: • Auswirkungen des Belagsaustauschs auf die orthotrope Fahrbahnplatte von Stahlbrücken • Temperaturen an der Unterseite orthotroper Fahrbahntafeln beim Einbau der Gussasphalt-Schutzschicht (Abb. 10) • Beanspruchung orthotroper Fahrbahnplatten infolge der Erneuerung des Brückenbelags • Untersuchungen zum Einbau des Brückenbelags auf Stahl- und Verbundbrücke • Untersuchungen zum Ausbau des Brückenbelags auf Stahl- und Verbundbrücken Abb. 10: Temperaturmessung an der Unterseite der Hochmoselbrücke während des Einbaus der Schutzschicht aus Gussasphalt 7. Brückenkolloquium - September 2026 351 Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise ReNuS - Innovative, nachhaltige Aufbetonsysteme für eine sichere und zuverlässige Verlängerung der Restnutzungsdauer von Stahlbrückenbauwerken Projekt-Nr.: FE 88.0227 Status: laufend Untersuchung von Bauteilen der alten Rheinbrücke Leverkusen: Detektion (insbesondere Schweißnahtprüfung) Projekt-Nr.: FE 15.0731 Status: laufend Untersuchung von Bauteilen der alten Rheinbrücke Leverkusen: Reparatur (insbesondere Schweißen von Altstahl) Projekt-Nr.: FE 15.0742 Status: geplant Untersuchung der rechnerischen Auswirkung der neu kalibrierten Schadensäquivalenzfaktoren (l-Faktoren) des ELM 3 für 3 Beispielbrücken Projekt-Nr.: FE 15.0754 Status: geplant 3.3 Verbundbau Eine Auswahl in jüngerer Vergangenheit abgeschlossener und aktuell laufender BASt-Projekte aus dem Bereich Verbundbau sind: Stahlverbundbrücken - Überprüfung der Schädigungshypothese an Stahlbetonplatten unter Zug- und Querkraftbeanspruchung und Ermüdungsfestigkeit von Konsolträgern Projekt-Nr.: 15.0679 Status: abgeschlossen Veröffentlichung: BASt Schriftenreihe B 215 Untersuchungen zum Ermüdungsverhalten von Kopfbolzendübeln an Bauteilen von älteren Verbundbrücken Projekt-Nr.: 15.0710 Status: laufend Optimierte Lösungen für Rahmenecken bei integralen Stahlverbundbrücken Projekt-Nr.: FE 15.0715 Status: laufend 3.4 Korrosionsschutz von Stahlbauten Eine Auswahl in jüngerer Vergangenheit abgeschlossener sowie aktuell laufender und geplanter BASt-Projekte aus dem Bereich Korrosionsschutz sind: Erfahrungsbericht zur Innenbeschichtung nach TL- Blatt 50 an der Brücke über den Petersdorfer See Projekt-Nr.: 2219007 Status: abgeschlossen Veröffentlichung: BASt Schriftenreihe B 206 Prüfverfahren für innovative Beschichtungssysteme im Korrosionsschutz Projekt-Nr.: FE 15.0673 Status: abgeschlossen Veröffentlichung: BASt Fachveröffentlichungen Ingenieurbauwerke → Kurfassung + Kurzbericht Analyse der Schutzdauer der Beschichtungssysteme nach dem modularisierten Blatt 100 Projekt-Nr.: FE 15.746 Status: geplant Leistungsfähigkeit Spritzverzinkung Projekt-Nr.: FE 15.752 Status: geplant 3.5 Brückenseile Eine Auswahl in jüngerer Vergangenheit abgeschlossener und aktuell laufender BASt-Projekte aus dem Bereich Brückenseile sind: Beurteilung der Ermüdungssicherheit von vollverschlossenen Spiralseilen mit Korrosionsschäden Projekt-Nr.: FE 15.0444 Status: abgeschlossen Veröffentlichung: BASt Schriftenreihe B 146 Brückenseile - zerstörungsfreie Prüfverfahren Projekt-Nr.: FE 15.0620 Status: abgeschlossen Veröffentlichung: BASt Fachveröffentlichungen Ingenieurbauwerke → Kurfassung + Kurzbericht Entwicklung eines leistungsorientierten Prüfregimes für Brückenseilverfüllmittel Projekt-Nr.: 2216015 Status: abgeschlossen Veröffentlichung: BASt Schriftenreihe B 207 Korrosionsschutz von Brückenseilen Projekt-Nr.: 2216015 Status: abgeschlossen Veröffentlichung: BASt Schriftenreihe B 208 Analyse von Schäden am äußeren Korrosionsschutz von vollverschlossenen Brückenseilen Projekt-Nr.: FE 15.750 Status: laufend 4. Regelwerk 4.1 Allgemein Der Straßenbrückenbau hat in den vergangenen Jahrzehnten eine technische Weiterentwicklung durchlaufen. Maßgeblich hierfür waren einerseits wirtschaftliche Aspekte, die insbesondere in der Fertigung und Montage zur Entwicklung neuer Bauweisen führten. Andererseits spielten praktische Erfahrungen eine entscheidende Rolle, da identifizierte konstruktive Schwachstellen fortlau- 352 7. Brückenkolloquium - September 2026 Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise fende technische Optimierungen der Bauwerke erforderlich machen. Diese Entwicklung schlägt sich auch in der Fortschreibung der entsprechenden Regelwerke nieder. Neben den einschlägigen Normen für Produkte, Herstellung und Bemessung gibt es das Regelwerk des Bundes für den Brücken- und Ingenieurbau im Zuge von Bundesfernstraßen, in dem ergänzende Anforderungen enthalten sind. Dieses Regelwerk ist in drei Hauptsachgebiete gegliedert: Entwurf, Baudurchführung und Erhaltung (Abb. 11). Abb. 11: „Regelwerke: Ingenieurbauwerke“ auf der BASt-Homepage Im Rahmen des vorliegenden Beitrags liegt der Fokus auf den neusten Entwicklungen der Regelwerke im Hauptsachgebiet Baudurchführung: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/ TP-ING) und Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING). Von besonderem Interesse für den Bereich Stahl- und Verbundbau sind dabei die folgenden Abschnitte: • Teil 4, Abschnitt 1 „Stahlbau“ • Teil 4, Abschnitt 2 „Stahlverbundbau“ • Teil 4, Abschnitt 3 „Korrosionsschutz“ • Teil 4, Abschnitt 4 „Brückenseile“ • Teil 4, Abschnitt 5 „Korrosionsschutz von Brückenseilen“ • Teil 8, Abschnitt 3 „Verkehrszeichenbrücken“ Ergänzungen und/ oder Änderungen dieser Regelungen werden vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) mittels „Allgemeines Rundschreiben“ (kurz ARS) bekannt gegeben und eingeführt. Sowohl die aktuell gültigen ARS als auch das Archiv können von der Homepage des BMV heruntergeladen werden. In den folgenden Kapiteln sind daraus die aktuellen Inhalte bzgl. der o. g. Abschnitte zusammengestellt. 4.2 Stahlbau Die für den Stahlbau relevanten Abschnitte der Regelwerke ZTV-ING und M-BÜ-ING wurden mit Ausgabe 2023/ 12 aktualisiert: ARS 05/ 2024 vom 28.02.2025 → M-BÜ-ING 4-1 [5] Das M-BÜ-ING wurde an den aktualisierten Abschnitt 4-1 der ZTV-ING angeglichen. ARS 06/ 2024 vom 28.02.2025 → ZTV-ING 4-1 [6] In der Neuausgabe wurde Bezug auf die HPQ (Hersteller-Produkt-Qualifikation) der DB-AG genommen. Weiter wurde bzgl. der Schweißverbindungen bei der Zf P zwischen Werk und Baustelle unterschieden. Der Prüfumfang wurde angepasst und eine Erhöhung des Prüfumfangs bei Abweichungen vorgenommen. Weiter wurden bezgl. Der Fertigung Erläuterungen zu Toleranzen und zulässiger Maßabweichungen für Platten und Steifen in Tabelle 4.1.3 und Bild 4.1.1 vorgenommen. 4.3 Verbundbau Die für den Verbundbau relevanten Abschnitte der Regelwerke ZTV-ING und M-BÜ-ING wurden mit Ausgabe 2023/ 12 aktualisiert: ARS 05/ 2024 vom 28.02.2025 → M-BÜ-ING 4-2 [5] Das M-BÜ-ING wurde an den aktualisierten Abschnitt 4-2 der ZTV-ING angeglichen. ARS 06/ 2024 vom 28.02.2025 → ZTV-ING 4-2 [6] In der Neuausgabe wurden die Inhalte des ARS 18/ 2029 zur Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopf bolzen, bei hoch auf Ermüdung beanspruchten Bereichen und beim Umgang mit mangelhaften Bolzenschweißungen übernommen. Einige den Beton betreffende Regelungen wurden zum Teil 3 Abschnitt 1 verschoben und der Vertragstext zu Betonüberfestigkeiten in einen Richtlinientext überführt und entsprechend angepasst. 4.4 Korrosionsschutz Die für den Korrosionsschutz relevanten Abschnitte der Regelwerke ZTV-ING TL/ TP-ING und M-BÜ-ING wurden mit Ausgabe 2025/ 02 aktualisiert: ARS 08/ 2025 vom 13.03.2025 → M-BÜ-ING 4-3 [7] Das M-BÜ-ING wurde an den aktualisierten Abschnitt 4-3 der ZTV-ING angeglichen. ARS 09/ 2025 vom 13.03.2025 → TL KOR-Stahlbauten [8] Für Korrosionsschutzsysteme nach den Blättern 87, 89, 91, 92, 93, 94, 95 und 97, deren Listung in der bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) geführten „Zusammenstellung der geprüften Beschichtungsstoffe nach den TL KOR-Stahlbauten für die Anwendung an Bauwerken und Bauteilen der Bundesverkehrswege“ im Zeitraum 2024 bis 2025 auslaufen, kann die Gültigkeit auf Antrag der Beschichtungsstoffhersteller um ein Jahr verlängert werden; längstens jedoch bis 7. Brückenkolloquium - September 2026 353 Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise zum 31.12.2025. Abweichend davon kann ein Beschichtungsstoffhersteller auch eine Verlängerung nach TL KOR-Stahlbauten beantragen. Hierzu sind jedoch Wiederholungsprüfungen durchzuführen. Die Gültigkeit der Listung endet in diesem Fall spätestens am 31.12.2026. Mit Ablauf dieser Übergangsfristen enden bestehende Listungen für die Blätter 87, 89, 91, 92, 93, 94, 95 und 97; neue Anträge auf Listung werden dann nicht mehr angenommen. Anhang A: Die Blätter 50 und 100 wurden in den Anhang A überführt. Die Blätter 87, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95 und 97 wurden eingezogen. Für die Prüfung und Listung der Korrosionsschutzsysteme nach Blatt 100 bildet das Modul A das Basismodul, worauf die optionalen Module B, C und D auf bauen. Die Praxistauglichkeit der Korrosionsschutzsysteme nach Blatt 100 ist anhand von Pilotmaßnahmen gemäß Tabelle A 5.1 Nr. 4 a) zu erproben. Alternativ hierzu kann die Praxistauglichkeit vom Beschichtungsstoffhersteller auch über einen Bauteilversuch gemäß Tabelle A 5.1 Nr.-4 b) nachgewiesen werden. Anhang B: Der Anhang B wurde ersatzlos gestrichen und das Blatt 90 entfernt. ARS 09/ 2025 vom 13.03.2025 → TP KOR-Stahlbauten [8] Es wurde ein neues Prüfverfahren zur Bestimmung der Wärmebelastbarkeit sowie ein neues Prüfverfahren zur Bestimmung der mechanischen Belastbarkeit aufgenommen. ARS 10/ 2025 vom 13.03.2025 → ZTV-ING 4-3 [9] Das Korrosionsschutzsystem nach Blatt 100 wird für eine breitere Anwendung zugelassen und als neues Standardkorrosionsschutzsystem eingeführt. Die Umsetzung erfolgt in einer modularisierten Form. Gleichzeitig werden die nicht mehr erforderlichen TL-Blätter 87, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95 und 97 eingezogen. Hierdurch wird das Regelwerk deutlich vereinfacht. Bei der Planung und Ausschreibung von Korrosionsschutzmaßnahmen sind nur noch die in der fortgeschriebenen ZTV-ING 4-3 aufgeführten Korrosionsschutzsysteme zu verwenden. Bei bereits genehmigten Bauwerksentwürfen sind die Korrosionsschutzsysteme im Rahmen der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen auf das neue Regelwerk umzustellen. Für die notwendigen Anpassungen ist eine gesonderte Entwurfsgenehmigung nicht erforderlich. Für laufende Baumaßnahmen, bei denen der Bauvertrag vor der Einführung der fortgeschriebenen ZTV-ING 4-3 geschlossen wurde, dürfen die bauvertraglich vereinbarten Korrosionsschutzsysteme weiterhin ausgeführt werden. In dem besonderen Fall, dass die Listung der Korrosionsschutzsystem ein der bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) geführten „Zusammenstellung der geprüften Beschichtungsstoffe nach den TL KOR-Stahlbauten für die Anwendung an Bauwerken und Bauteilen der Bundesverkehrswege“ während der Baumaßnahme ausläuft, kann im Einzelfall auf eine Wiederholungsprüfung verzichtet werden. In diesem Fall ist dem Auftraggeber eine Übereinstimmungserklärung des Beschichtungsstoffherstellers vorzulegen. Es wurde eine neue Nr. 2 „Planung und Konstruktion“ eingefügt. Die ZTV-ING 4-3 wurde grundlegend überarbeitet. Ergänzungen und Klarstellungen gibt es z. B. zu Ausbesserungen von Zinkschichten, bei dem Beschichten von feuerverzinkten Verbindungsmitteln oder bei der Anwendung von temporären Beschichtungen. Das bisher in der Erprobung befindliche Blatt 50 wurde für die Innenbeschichtung von bedingt begehbaren Hohlkästen als Standardkorrosionsschutzsystem eingeführt. Das Korrosionsschutzsystem nach Blatt 90 wurde ersatzlos zurückgezogen. Das Korrosionsschutzsystem nach Blatt 100 wird für eine breitere Anwendung zugelassen und als neues Standardkorrosionsschutzsystem eingeführt. Die Umsetzung erfolgt in einer modularisierten Form: • Modul A: Korrosionsschutzsystem auf Stahl • Modul B: Korrosionsschutzsystem auf Stahl mit oberflächentoleranter Grundbeschichtung • Modul C: Korrosionsschutzsystem auf Feuerverzinkung • Modul D: Korrosionsschutzsystem auf Spritzverzinkung (thermisch gespritzte Zinküberzüge) Die Tabelle A 4.3.2 und die Planungshilfen im Anhang C wurden grundlegend überarbeitet. Die Blätter 87, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95 und 97 wurden eingezogen, sodass das Regelwerk nur noch die Blätter 50, 81, 84, 85, 86 und 100 (Module A bis D) enthält. Hierdurch wurde das Regelwerk deutlich vereinfacht. 4.5 Brückenseile Die für Brückenseile relevanten Abschnitte der Regelwerke ZTV-ING, TL/ TP-ING und M-BÜ-ING wurden mit Ausgabe 2025/ 08 aktualisiert: ARS 19/ 2025 vom 17.09.2025 → M-BÜ-ING 4-4 [10] Neuer Abschnitt. Um die Bauüberwachung möglichst effektiv zu unterstützen, sind die Anforderungen an VVS und an LBS jeweils einem eigenen Kapitel zugeordnet, innerhalb dessen sich die Reihenfolge am Bauablauf orientiert. ARS 20/ 2025 vom 10.10.2025 → ZTV-ING 4-4 [11] Zusammenführung Begriffsbestimmungen: Begriffsbestimmungen, die in der Ausgabe 2022/ 01 in Nr.-2 „Besondere Anforderungen an VVS“ und in Nr.-3 „Besondere Anforderungen an LBS“ beschrieben waren, stehen nun in Nr. 1 „Allgemeines“ unter Nr. 1.2 „Begriffsbestimmungen“. 354 7. Brückenkolloquium - September 2026 Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise Nr. 5.1 und Anhang B entfallen: Da mittlerweile LBS mit abZ/ aBG sowohl für Schrägseilsysteme als auch für Schrägseillitzen verfügbar sind, entfallen die in der Ausgabe 2022/ 01 enthaltene Nr. 5.1 „Hinweise zur Leistungsbeschreibung“ und Anhang B „Nebenangebote für LBS ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ ersatzlos. ARS 21/ 2025 vom 10.10.2025 → TL/ TP VVS [12] Grundlegende Überarbeitung von Anhang A „Eigenschaftskennwerte von Seilverfüllmitteln“. Dieser Anhang enthält nun ein komplett neues Prüfregime, das die wesentlichen Eigenschaften der Seilverfüllmittel abdeckt - Seilbluten, Korrosionsschutz, Schmierfähigkeit und Alterungsbeständigkeit. 4.6 Korrosionsschutz von Brückenseilen Die für den Korrosionsschutz für Brückenseile relevanten Abschnitte der Regelwerke ZTV-ING, TL/ TP-ING und M-BÜ-ING wurden mit Ausgabe 2025/ 08 aktualisiert: ARS 19/ 2025 vom 17.09.2025 → M-BÜ-ING 4-5 [10] Neuer Abschnitt. Um die Bauüberwachung möglichst effektiv zu unterstützen, sind die Anforderungen an VVS und an LBS jeweils einem eigenen Kapitel zugeordnet, innerhalb dessen sich die Reihenfolge am Bauablauf orientiert. ARS 20/ 2025 vom 10.10.2025 → ZTV-ING 4-5 [11] Öffnung der Vorgaben für Beschichtungssysteme: Die Vorgaben zum Beschichtungssystem wurden im Interesse von möglichen Weiterentwicklungen geöffnet. Während in der Ausgabe 2022/ 01 die Anzahl der Lagen und Schichtdicken strikt vorgegeben war, werden nun lediglich Mindestwerte gefordert (mindestens drei Schichten; Sollschichtdicke des Gesamtsystems nicht unter 410mm). Damit vergrößert sich der Spielraum für die Entwicklung innovativer Produkte. Neu: Wickelverfahren mit Korrosionsschutzbändern: Neben den herkömmlichen Beschichtungssystemen sind in der neuen Ausgabe nun auch Wickelverfahren mit Korrosionsschutzbändern normativ geregelt. Entsprechende ergänzende Passagen sind sowohl in Nr. 2 „Vollverschlossene Spiralseile (VVS)“ als auch in Nr. 4 „Instandsetzung des Korrosionsschutzes von VVS und Kabeln“ enthalten. Der Anhang A wurde ebenfalls entsprechend ergänzt. ARS 21/ 2025 vom 10.10.2025 → TL KOR-VVS [12] Zusammenführung der Nrn. „Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)“ und „Fremdüberwachung: „Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)“ und „Fremdüberwachung“ Die in Ausgabe 21/ 2022 enthaltenen Nrn. „Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)“ und „Fremdüberwachung“ sind nun als neue Nrn. 5.3.1 und 5.3.2 der neuen Nr. 53 „Übereinstimmungsnachweis“ zugeordnet. Ergänzend gibt es eine neue Nr. 5.3.3 „Übereinstimmungserklärung“. ARS 21/ 2025 vom 10.10.2025 → TP KOR VVS [12] Anpassung von Prüfparametern: Einzelne Prüfparameter wurden auf der Grundlage von Erkenntnissen aus dem Prüfgeschäft an den aktuellen Stand der Technik angepasst (z. B. Abmessungen von Probekörpern). 4.7 Verkehrszeichenbrücken Die für Verkehrszeichenbrücken relevanten Abschnitte der Regelwerke ZTV-ING, TL/ TP-ING und M-BÜ-ING wurden mit Ausgabe 2025/ 08 aktualisiert: ARS 19/ 2025 vom 17.09.2025 → M-BÜ-ING 8-3 [10] Neue Nr. 2 „Planung und Konstruktion“. Die Gliederung wurde entsprechend den Vorgaben des KoABau angepasst. Die in der Ausgabe 2022/ 01 enthaltenen Nrn. 2 bis 7 sind nun der neuen Nr. 2 „Planung und Konstruktion“ zugeordnet. ARS 20/ 2025 vom 10.10.2025 → ZTV-ING 8-3 [11] Neue Nr. 2 „Planung und Konstruktion“: Die Gliederung wurde entsprechend den Vorgaben des KoA-Bau angepasst. Die in der Ausgabe 2022/ 01 enthaltenen Nrn. 2 bis 7 sind nun in der neuen Nr. 2 „Planung und Konstruktion“ zugeordnet (Tabelle 4). Tab 4: Gegenüberstellung der Gliederungspunkte Ausgabe 2022 vs. 2025 Ausgabe 2022 Ausgabe 2025 1 1 Allgemeines - 2 Planung und Konstruktion 2 2.1 Baugrundsätze 3 2.2 Bau- und Werkstoffe 4 2.3 Abmessungen 5 2.4 Konstruktion und Ausstattung 6 2.5 Annahmen für die Einwirkungen 7 2.6 Bemessung und Nachweise 8 3 Herstellung 9 4 Qualitätssicherung 10 5 Vermessung - 6 Dokumentation EXC3 statt EXC2: Die Befähigung zur Herstellung ist mit dem Angebot durch Vorlage eines gültigen Zertifikats gem. DIN EN 1090-1 nun für mind. Ausführungsklasse EXC3 nachzuweisen (statt für mind. EXC2 gemäß Ausgabe 2022/ 01). 7. Brückenkolloquium - September 2026 355 Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise Neue Nr. 6: In der neuen Nr. 6 „Dokumentation“ sind die verschiedenen Vorgaben zu den Bestandteilen der Dokumentation zusammengestellt. Dies betrifft a) Zeugnisse und Eignungsnachweise, b) Nachweise aller eingesetzten Baustoffe, c) geprüfte Fertigungs- und Montageunterlagen, d) Protokolle über die Arbeiten und deren Überwachung und e) Leistungserklärungen nach DIN EN 1090-1. 5. Zusammenfassung, Fazit und Ausblick Im Gegensatz zu den durchschnittlich deutlich „jüngeren“ Verbundbrücken, muss ein Großteil der Stahlbrücken in naher bis mittlerer Zukunft ersetzt werden. Die BASt unterstützt in diesem Zusammenhang das operative Geschäft der Autobahn GmbH und der Straßenbauverwaltungen der Länder in Form von praxisbezogenen Forschungsergebnissen. Diese bilden häufig eine entscheidende Grundlage für den Einsatz innovativer Bauprodukte bzw. Bauarten - sowohl im Rahmen von Pilotprojekten als auch darauf auf bauend bei der Aktualisierung der Regelwerke. Mit dem Ersatz der Rheinbrücken Schierstein, Leverkusen und Duisburg-Neuenkamp ist der erforderliche Erneuerungsprozess mittlerweile angelaufen. Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Richtung stimmt, aber noch ein weiter Weg vor uns liegt. Darüber hinaus beginnt mit der bevorstehenden Einführung der neuen Generation der Eurocodes auch für die Konstruktion und Bemessung von Straßenbrücken in Stahl- und Stahlverbundbauweise demnächst ein neues Kapitel … Literatur [1] DIN 1076: 2026-01, Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung [2] Schnellenbach-Held, M., Peeters, M., Miedzinski, G.: Intelligente Brücke - Schädigungsrelevante Einwirkungen und Schädiγuνgspotentiale von Brückenbauwerken aus Beton; Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Brücken- und Ingenieurbau Heft B 110; Bergisch Gladbach; 2015 [3] Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie); Ausgabe 05/ 2011; BMVI; https; / / www. bast.de [4] ARS Nr. 09/ 2020; Sachgebiet 05.08: Brücken- und Ingenieurbau; Einführung des Traglastindex; Übergabe der Daten an die Bundesanstalt für Straßenwesen; Bonn 30.03.2020; BMVI [5] ARS Nr. 05/ 2024; Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen; Fortschreibung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) - Ausgabe 2023/ 12; Bonn 28.02.2024; BMV [6] ARS Nr. 06/ 2024; Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen; 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Vergabe und Vertragsunterlagen; Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) - Ausgabe 2023/ 12; Bonn 28.02.2024; BMV [7] ARS Nr. 08/ 2025; Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen; Fortschreibung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) - Ausgabe 2025/ 02; Bonn 13.03.2025; BMV [8] ARS Nr. 09/ 2025 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen; 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Vergabe und Vertragsunterlagen; Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/ TP-ING) - Ausgabe 2025/ 02; Bonn 13.03.2025; BMV [9] ARS Nr. 10/ 2025 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen; 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Vergabe und Vertragsunterlagen; Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) - Ausgabe 2025/ 02; Bonn 13.03.2025; BMV [10] ARS Nr. 19/ 2025 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen; Fortschreibung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) - Ausgabe 2025/ 08; Bonn 17.09.2025; BMV [11] ARS Nr: 20/ 2025 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen; 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Vergabe und Vertragsunterlagen; Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten 8tl7tp-ing9- Ausgabe 2025/ 08; Bonn 10.10.2025; BMV [12] ARS Nr. 21/ 2025 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen; 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Vergabe und Vertragsunterlagen; Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/ TP-ING) - Ausgabe 2025/ 08; Bonn 10.10.2025; BMV
