eJournals Kolloquium Erhaltung von Bauwerken 7/1

Kolloquium Erhaltung von Bauwerken
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expert Verlag Tübingen
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2021
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Die Belange der Bauausführung in der aktuellen Regelwerkssituation für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen

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2021
Heinrich Bastert
Die aktuelle Regelwerkssituation für den Schutz und die Instandsetzung von Betonbauteilen im allgemeinen Hochbau umfasst die beiden Teile der neuen „Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR IH) des DIBt und Inhalte der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb von 2001 (RL SIB). Das Ergebnis der über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren unter dem Dach des DAfStb erfolgten Aktualisierung der Themen der Bauausführung sucht man in dieser Regelwerkskonstellation jedoch vergebens. Einen Entwurf zu den überarbeiteten Inhalten enthält der Teil 3 des nicht veröffentlichten Gelbdrucks der „Instandhaltungs-Richtlinie“ des DAfStb von 2016 sowie der überarbeitete Entwurf von 2018. Dieser Beitrag vermittelt einen Überblick über die aktuelle Regelwerkssituation für den allgemeinen Hochbau unter dem Aspekt der Belange der bauausführenden Unternehmen in der Betoninstandsetzung. Aufgezeigt werden u. a. die Themenfelder Anwendung/Verarbeitung von Bauprodukten, Anforderungen an die Betriebe und Überwachung der Ausführung. Zielgruppen des Vortrags sind Auftraggeber, Planer, Überwacher und Bauausführende.
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7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 135 Die Belange der Bauausführung in der aktuellen Regelwerkssituation für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Dipl.-Ing. Heinrich Bastert Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (DBV), Berlin (Obmann des DAfStb-Arbeitskreises „RL SIB Ausführung“) Zusammenfassung Die aktuelle Regelwerkssituation für den Schutz und die Instandsetzung von Betonbauteilen im allgemeinen Hochbau umfasst die beiden Teile der neuen „Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR IH) des DIBt und Inhalte der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb von 2001 (RL SIB). Das Ergebnis der über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren unter dem Dach des DAfStb erfolgten Aktualisierung der Themen der Bauausführung sucht man in dieser Regelwerkskonstellation jedoch vergebens. Einen Entwurf zu den überarbeiteten Inhalten enthält der Teil 3 des nicht veröffentlichten Gelbdrucks der „Instandhaltungs-Richtlinie“ des DAfStb von 2016 sowie der überarbeitete Entwurf von 2018. Dieser Beitrag vermittelt einen Überblick über die aktuelle Regelwerkssituation für den allgemeinen Hochbau unter dem Aspekt der Belange der bauausführenden Unternehmen in der Betoninstandsetzung. Aufgezeigt werden u. a. die Themenfelder Anwendung/ Verarbeitung von Bauprodukten, Anforderungen an die Betriebe und Überwachung der Ausführung. Zielgruppen des Vortrags sind Auftraggeber, Planer, Überwacher und Bauausführende. 1. Die Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ des DIBt 1.1 Allgemeines Die Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ (abgekürzt: TR Instandhaltung, oder: “TR IH”) [1] wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) als Institution der deutschen Bauaufsicht im Auftrag der Bauministerkonferenz (Fachministerkonferenz der deutschen Bundesländer) in der Fassung November 2019 erstellt. Nach einem Anhörungsverfahren wurde ein überarbeiteter Entwurfsstand der TR IH (Stand: Mai 2020) zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Aufnahme der TR IH in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) [2] der einzelnen Bundesländer wird ermöglicht über die Integration der TR IH in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) [3]. Mit der Aufnahme der TR IH in die VV TB der einzelnen Bundesländer erhält sie bauaufsichtlich den gleichen Status, wie die gegenwärtig und zunächst auch weiterhin bauaufsichtlich eingeführte Instandsetzungs-Richtlinie (RL SIB) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb) von 2001 [4]. 1.2 Bestandteile der TR IH Die TR IH besteht aus zwei Teilen, die inhaltlich weitestgehend die Teile 1 und 2 des Entwurfsstandes 2018 der bisher geplanten Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) [5] des DAfStb aufgreifen. Die weitere Bearbeitung des o. g. DAfStb-Entwurfs (Teile 1 bis 5) von 2018 ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Eine Veröffent-lichung ist bislang nicht erfolgt. Seitens des DAfStb wurde der Entwurfsstand 2016 im Zuge des Gelb-druckverfahrens an die Mitglieder und an angeschlos-sene Verbände verteilt. Außerdem wurden die Inhalte bisher als Grundlagen für die bundesweit angebotenen Ausbildungslehrgänge für Sachkundige Planer in der Instandhaltung von Betonbauteilen herangezogen. Der Teil 1 der TR IH trägt den Titel „Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung“ und enthält wesentliche Planungsgrundlagen, die bereits im Teil 1 des Entwurfs der IH-RL formuliert wurden. Dazu gehören die Bestimmung des Ist-Zustands, die Fest-legung von Expositions- und Altbetonklassen und die Wahl geeigneter Instandsetzungsprinzipien und -ver-fahren (auf Basis der DIN EN 1504 [6]) sowie die zum Erreichen von Instandsetzungszielen erforderlichen Leistungsmerkmale bestimmter Gruppen von Instandsetzungsprodukten. Adressiert werden hier Produkte mit Leistungserklärungen nach den harmonisierten Teilen der europäischen Normenreihe DIN EN 1504. 136 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 Die Belange der Bauausführung in der aktuellen Regelwerkssituation für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Der Teil 2 (Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung und Regelungen für deren Verwendung) enthält, ebenfalls auf Basis der Inhalte des Entwurfes der IH-RL, Angaben für Produktmerkmale und Verwendungsregelungen, aufgeteilt in die drei Produktgruppen Oberflächenschutzsysteme, Rissfüllstoffe und Betonersatz (Instandsetzungsmörtel). 1.3 Anwendungsbereich der TR IH Im Abschnitt 1 (Anwendungsbereich) der TR IH wird darauf hingewiesen, dass die technische Regel in Verbindung mit der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie)“ (Ausgabe Oktober 2001, auch: “RL SIB”, inkl. der Berichtigungen 1 und 3 [4]) gilt. In der Technischen Regel nicht genannte Sachverhalte, die in der RL SIB enthalten sind, sollen insofern weiter gelten. Hierzu gehören insbesondere Regelungen des Teil 3 der RL SIB. Zu beachten ist, dass die Regelungen der TR Vorrang vor der RL SIB haben. Außerdem werden in der TR IH Hinweise gegeben, welche Regelungen der Teile 1 und 2 der RL SIB ersetzt werden. Die TR IH regelt die Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken (Teil 1) und die Anforderungen an Produkte und Systeme (Teil 2) für den Schutz und die Instandsetzung von Bauteilen aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton nach den Normen DIN EN 1992-1-1 [7], DIN EN 206-1 [8], DIN EN 13670 [9] sowie der Normenreihe DIN 1045 [10] und deren Vorläufern. Demgegenüber werden die Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Anforderungen an die Betriebe und die Überwachung der Ausführung im Teil 3 der RL SIB sowie die ausführungsbezogenen Inhalte in deren Teil 2 geregelt. 1.4 Zusammenspiel von TR IH und RL SIB Die TR IH ist als aktuelle Ergänzung bzw. teilweise auch als Ersatz für Inhalte von Teil 1 (Planung) und 2 (Bauprodukte) der RL SIB von 2001 zu verstehen. Die RL SIB bleibt parallel bauaufsichtlich eingeführt, es werden jedoch einige ihrer Inhalte der Teile 1 und 2 durch die entsprechenden Abschnitte der TR IH ersetzt bzw. ergänzt. Entsprechende Anmerkungen sind in den jeweiligen Abschnitten der TR IH enthalten. Fazit 1: Mit Inkrafttreten der TR IH wird diese zusammen mit der bisherigen RL SIB gelten. Beide Regelwerke werden bzw. bleiben bauaufsichtlich eingeführt. Allerdings ersetzt bzw. ergänzt die TR IH einige Inhalte von Teil 1 und 2 der RL SIB. Der Teil 3 der RL SIB bleibt davon unberührt und ebenfalls weiterhin bauaufsichtlich eingeführt. Bei der parallelen Nutzung der beiden Regelwerke sollten folgende Unterschiede berücksichtigt werden: - Die in der TR IH, Teil 1 genannten Instandsetzungsprinzipien und -verfahren wurden im Abgleich mit der europäischen Normung (DIN EN 1504) formuliert und sind daher nicht unbedingt deckungsgleich mit den Instandsetzungsprinzipien der RL SIB von 2001. - Die TR IH verwendet neue Begriffe für be-stimmte Instandsetzungsbaustoffe. So werden bspw. für die in der RL SIB genannten Produkte zum Beton-ersatz PCC und SPCC in der TR IH die Begriffe RM und SRM verwendet. Fazit 2: Aufgrund der Ausrichtung der TR IH auf die europäische Normung gibt es Unterschiede zur RL SIB, die insbesondere inhaltliche Strukturen (Schema der Prinzipien und Verfahren) sowie die Verwendung von Begriffen umfassen. Zu beachten ist außerdem, dass die Inhalte, insbesondere des Teils 2 der RL SIB einerseits und der jeweiligen Teile 2 der Entwürfe von IH-RL und TR IH andererseits, nicht vollständig deckungsgleich sind: Wie unter 1.3 festgestellt, enthält der Teil 2 der RL SIB u. a. auch Regelungen zur Verarbeitung von Instandsetzungsbaustoffen, also ein Thema der Bauausführung. Für den Entwurf der IH-RL wurden diese Inhalte seinerzeit, ausgehend von Teil 2 der RL SIB, bis 2018 überarbeitet, erweitert und im neuen Teil 3 des Entwurfes der IH-RL platziert. Zu den seinerzeitigen Ergänzungen, die derzeit jedoch keine regelwerkstechnische Berücksichtigung finden, gehört u. a. die Ein-führung von „Überwachungsklassen Instandsetzung“, abgekürzt ÜK-I. Da der Teil 3 des Entwurfes der IH-RL jedoch nicht, wie oben erläutert, in die neue TR IH übernommen wurde (es gibt keinen Teil 3 der TR IH), fehlen in der TR IH die aktualisierten Inhalte der Regelungen zur Verarbeitung von Instandsetzungsbaustoffen. Die (unverändert gebliebene) RL SIB enthält diese aktualisierten Inhalte selbstverständlich ebenfalls nicht. Fazit 3: Im beabsichtigten künftigen Zusammenwirken von RL SIB und TR IH existieren die aktualisierten Inhalte zu Themen der Bauausführung, wie sie im Entwurf der IH-RL bis 2018 erarbeitet wurden, nicht. 2. Die Belange der Bauausführung 2.1 Einordnung der Bauausführung in die Regelwerkssituation der Betoninstandsetzung (allgemeiner Hochbau) Die TR IH verweist im Teil 1 zum Thema Instandhaltung auf die in DIN 31051 [11] diesbezüglich ge-nannten Komponenten Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Die Komponenten der Planung und Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen an Betonbauwerken im Sinne der TR IH werden in Bild 1 [1] dargestellt und zwar aufgeteilt in die beiden Gruppen Inspek-tion/ Wartung (lin- 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 137 Die Belange der Bauausführung in der aktuellen Regelwerkssituation für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen ke Spalte) einerseits und Instandsetzung (rechte Spalte) andererseits. Die TR IH weist darauf hin, dass für die im Rahmen der Instandhaltung auszuführenden Leistungen War-tung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung unterschiedliche Beteiligte verantwortlich sein können. Das bauausführende Unternehmen ist üblicherweise für die Ausführung von Schutz-, Instandsetzungs- und Verbesserungsmaßnahmen zuständig, d. h. dieses sind die in der Betoninstandsetzung üblichen Leistungen der Bauausführung. Bild 1. Grundsätzliche Vorgehensweise bei der Planung und Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen [1] In Bild 1 wird die Bauausführung in der rechten Spalte unter „Instandsetzung“ im Textfeld unten rechts mit den Worten „Ausführung Instandsetzungsmaßnahme“ adressiert. Der Ausführung vorangestellt werden die Komponenten Instandsetzungskonzept und Instand-setzungsplan. Unter dem Begriff „Ausführung Instandsetzungsmaßnahme“ sind Arbeiten für den Schutz und die Instandsetzung von Betonbauteilen sowie zur Verbesserung zu verstehen. Die insofern in der TR IH geregelten Schutz- und Instandsetzungsarbeiten umfassen nach [1]: - Herstellung des dauerhaften Korrosions-schutzes der Bewehrung; - Wiederherstellung des dauerhaften Korrosionsschutzes bereits korrodierter Bewehrung; - Erneuerung des Betons im oberflächennahen Bereich (Randbereich), wenn der Beton durch äußere Einflüsse oder infolge Korrosion der Bewehrung geschädigt ist; - Füllen von Rissen und Hohlräumen; - Vorbeugender zusätzlicher Schutz der Bau-teile gegen das Eindringen von beton- und stahlangreifenden Stoffen; - Erhöhung des Widerstandes von Bauteiloberflächen gegen Abrieb und Verschleiß. 2.2 Themen der Bauausführung in der aktuellen Regelwerkssituation für die Betoninstandsetzung (allgemeiner Hochbau) Teil 1 der TR IH formuliert Annahmen und Voraus-setzungen für Instandsetzungsmaßnahmen, die vom Bauausführenden zu beachten sind. Es wird u. a. vorausgesetzt, dass - jede Instandsetzung geplant wird und dass die Planung durch einen sachkundigen Planer (SKP) aufgrund der ihm zu übertragenden Verantwortung durchgeführt wird und dass - die Ausführung von Schutz- und Instand-setzungsmaßnahmen nach einem Instand-setzungsplan durch einen SKP begleitet wird. Außerdem wird gefordert, dass für Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen nach der TR IH auf der Auftraggeberseite in jeder Phase von Planung und Ausführung festgelegt sein muss, wer die Fragen der Standsicherheit verantwortlich beurteilt und wer die dazu erforderlichen Maßnahmen plant und ausführt. Zudem darf mit der Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen erst begonnen werden, wenn der Auftraggeber denjenigen schriftlich benannt hat, der während der Bauausführung die Fragen der Standsicherheit verantwortlich beurteilt und ggf. erforderliche Maßnahmen veranlasst. Für das bauausführende Unternehmen sind selbst-verständlich die vom Auftraggeber für die Instand-setzungsmaßnahmen übergebenen Unterlagen maß-gebend. Jedoch sind sie vom Bauausführenden im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen. Der Auftraggeber muss ggf. auf entdeckte oder vermutete Mängel hingewiesen werden. Ansonsten, enthalten die Teile 1 und 2 der TR IH, wie bereits festgestellt, lediglich Verweise auf die Themen der Bauausführung. Dazu gehört auch der Verweis auf den Teil 3 der RL SIB (2001) sowie auf einzelne Inhalte des Teil 2. Dies führt dazu, dass zunächst bezüglich der Belange der Bauausführung regelwerks-technisch weiterhin die RL SIB, Teil 2 (Bauprodukte und Anwendung) und Teil 3 (Anforderungen an die Betriebe und Überwachung der Ausführung) heran-zuziehen sind. Die in der RL SIB, Teile 2 und 3, enthaltenen Themen der Bauausführung sind: - Anwendung/ Verarbeitung von Bauprodukten (RL SIB, Teil 2), - Anforderungen an die Betriebe (RL SIB, Teil 3) und - Überwachung der Ausführung (ebenfalls RL SIB, Teil 3). Inhaltlich befasst sich der Teil 2 neben den Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweisen u. a. auch mit planerischen und ausführungstechnischen Themen, die für den Einsatz der Instandsetzungsbaustoffe von Belang sind. 138 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 Die Belange der Bauausführung in der aktuellen Regelwerkssituation für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Der Inhalt des Teils 3 der RL SIB definiert Anforderungen an das ausführende Unternehmen, u. a. bezüg-lich der Personalqualifikation und Geräteausstattung. Weitere Themen sind die Organisation und Durchführung der Überwachung. Zentrales Thema der neuen Regelwerkssituation ist der Nachweis der Verwendbarkeit von CE-gekenn-zeichneten Instandsetzungsbaustoffen. Der Entfall des Ü- Zeichens führte hier zu einem Paradigmenwechsel und ordnet den am Bau Beteiligten (Bauherr, Planer, Bauausführender) die Verantwortung für die Nach-weisführung zu. Im Zuge der Auftragserteilung übernimmt der Bauausführende Verpflichtungen, die erheblich über das bisherige Maß hinausgehen und nicht ohne Weiteres im Rahmen der eigentlichen Bauausführung zu leisten sind. Festlegungen zu den geforderten Nachweisen sind Bestandteil der Planung und müssen durch den SKP erfolgen. Diese Festlegungen gehören zu einem korrekt erstellten und vollständigen Leistungsverzeichnis und betreffen: - Nachweis der Verwendbarkeit, - Nachweis der Übereinstimmung, - Angaben zur Ausführung. Es wird dem bauausführenden Unternehmen dringend empfohlen, nach Prüfung des Leistungsverzeichnisses entscheidende Schritte bezüglich der erforderlichen Nachweise bereits in der Angebotsphase oder spätestens vor der Materialbestellung zu vollziehen. Im Zuge der Angebotserstellung und Arbeitsvorbereitung kommt der Qualifizierten Führungskraft innerhalb des Bauunternehmens diesbezüglich eine entscheidende Bedeutung zu. Zu deren Aufgaben gehören: - Erklärungen des Herstellers für die in der Planung genannten Leistungsmerkmale der Instandsetzungsprodukte anfordern (Leistungserklärung auf Grundlage der EN 1504 zzgl. technische Dokumentation unter Einschaltung einer Drittstelle für weitere Leistungsmerkmale gemäß Prioritätenliste zum Mandat M/ 128); - Abgleichen der erklärten Leistung mit der erforderlichen Leistung. Bei vollständiger Entsprechung ist dies der Nachweis der Verwend-barkeit gemäß Ausschreibung; - Unterlagen zu dem o. g. Abgleich in die Bau-stellendokumentation nehmen und ggf. beim Bauherrn vorlegen; - Prüfen der vom Hersteller übergebenen Angaben zur Ausführung auf Übereinstimmung mit den Festlegungen der Planung und Umsetzung der Angaben in die Arbeitsvorbereitung; - Erstellen von Anweisungen für die Waren-eingangskontrolle auf der Baustelle (durch die SIVV-Fachkraft); - Erstellen von Anweisungen für die Eigen-überwachung auf der Baustelle (SIVV-Fachkraft). Sollten Hersteller oder Lieferanten der in Betracht gezogenen CE-gekennzeichneten Instandsetzungs-produkte nicht bereit oder in der Lage sein, in der Angebotsphase oder spätestens vor der Materialbestellung die erforderlichen Nachweisdokumente und Bestäti-gungen zur Verfügung zu stellen, ist die Verwendung für das betreffende Projekt ausgeschlossen und es sollte möglichst auf alternative Produkte ausgewichen wer-den. Die Nachweisdokumente und technischen Datenblätter sollten vor der Materialbestellung der Auftraggeber-seite (ggf. inkl. dem SKP) vorgelegt und von dieser ge-prüft und zur Ausführung freigegeben werden. Um den Aufwand der oben beschriebenen Nachweisführung zu reduzieren, könnte bei entsprechenden Voraussetzungen, z. B. nach Klärung mit dem SKP, alternativ die Verwendung von nicht CE-gekenn-zeichneten Baustoffen in Erwägung gezogen werden, bspw. Spritzbeton oder -mörtel anstelle von SRM (SPCC). 3. Offene Punkte und nicht Gelöstes Offen und ungelöst ist in der neuen Regelwerkssituation bis jetzt die Frage, wie die aktualisierten Inhalte zu Themen der Bauausführung, wie sie im Entwurf der IH-RL bis 2018 erarbeitet wurden, in die Praxis transferiert werden können. Formuliert sind diese Themen im Gelbdruck der IH-RL von 2016 und im überarbeiteten Entwurf der IH-RL von 2018, die allerdings nicht veröffentlicht wurden und auch nicht käuflich zu erwerben sind. 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 139 Die Belange der Bauausführung in der aktuellen Regelwerkssituation für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Literatur [1] Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ (abgekürzt: TR Instandhaltung, oder: TR IH), Entwurf Mai 2020. [2] Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW: Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) (Ausgabe Juni 2019) - Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408 - In: MBl. NRW. 2018 S. 775, geändert durch Runderlass vom 14. Juni 2019 (MBl. NRW. 2019 S. 255), 28. September 2020 (MBl. NRW. 2020 S. 624). [3] Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Ausgabe 2019/ 1 mit Druckfehlerberich-tigung vom 7. August 2020. - In: https: / / www.dibt.de/ fileadmin/ dibt-website/ Dokumente/ Referat/ P5/ Technische_Bestimmun-gen/ MVVTB_2019.pdf - Letzter Zugriff am 2. November 2020. [4] Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.V. (DAfStb): DAfStb-Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie). Ausgabe Oktober 2001, Berlin: Beuth Verlag, 2001 und Berich-tigungen 2002-01 und 2005-12. [5] Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.V. (DAfStb): DAfStb-Richtlinie Instandhaltung von Betonbauteilen (Instandhaltungs-Richtlinie). Gelbdruck 2016 (nicht veröffentlicht). [6] DIN EN 1504-2: 2005-01 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken - Definitionen, Anforderungen, Qualitäts-überwachung und Beurteilung der Konformität - Teil 2: Oberflächenschutzsysteme für Beton, u. a. [7] DIN EN 1992-1-1: 2011-01 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbeton-tragwerken - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau. [8] DIN EN 206-1: 2001-07 Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität (inkl. DIN EN 206-1/ A1: 2004-10, DIN EN 206-1/ A2: 2005-09). [9] DIN EN 13670: 2011-03 Ausführung von Tragwerken aus Beton. [10] Normenreihe DIN 1045: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 2: 2008-08 Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konfor-mität und Teil 3: 2012-03 Bauausführung. [11] DIN 31051: 2019-06 Grundlagen der Instandhaltung.