Kolloquium Erhaltung von Bauwerken
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expert Verlag Tübingen
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Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung
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Holger Andris
Auch wenn mit dem 2015 publizierten Diskussionspapier des Vereins Deutscher Ingenieure und des Gesamtverbands Schadstoffsanierung „neue“ Gebäudeschadstoffe wie asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in den Fokus der (Fach-)Öffentlichkeit gerückt sind, wird die Thematik der Gebäudeschadstoffe immer noch in vielen Bauprojekten unterschätzt.
Gegliedert nach typischen Bauschäden werden im ersten Teil des Vortrags typische schadstoffhaltige Bauteile vorgestellt. Im zweiten Teil des Vortrags werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Während in der Vergangenheit die Planungsaufgabe vor allem darin bestand, einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten, ist aktuell vermehrt zu prüfen, ob Instandhaltungsarbeiten überhaupt gefahrstoffrechtlich zulässig sind. Hier wird insbesondere auf Diskussionen zum „Überdeckungsverbot“ von Asbestprodukten eingegangen.
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7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 639 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung Diplom-Geoökologe Holger Andris SakostaCAU GmbH, Niederlassung Stuttgart, Deutschland Zusammenfassung Auch wenn mit dem 2015 publizierten Diskussionspapier des Vereins Deutscher Ingenieure und des Gesamtverbands Schadstoffsanierung „neue“ Gebäudeschadstoffe wie asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in den Fokus der (Fach-)Öffentlichkeit gerückt sind, wird die Thematik der Gebäudeschad-stoffe immer noch in vielen Bauprojekten unterschätzt. Gegliedert nach typischen Bauschäden werden im ersten Teil des Vortrags typische schadstoffhaltige Bauteile vorgestellt. Im zweiten Teil des Vortrags werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Während in der Vergangenheit die Planungsaufgabe vor allem darin bestand, einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten, ist aktuell vermehrt zu prüfen, ob Instandhaltungsarbeiten überhaupt gefahrstoffrechtlich zulässig sind. Hier wird insbesondere auf Diskussionen zum „Überdeckungsverbot“ von Asbestprodukten eingegangen. 1. Typische Schadensbilder/ Typische Gebäudeschadstoffe 1.1 Schäden an Beschichtungen Abb. 1: PCB-haltige Bodenbeschichtung (ca. 1.000 mg/ kg) in einer Technikzentrale (1971), Gefahrstoff, gefährlicher Abfall Abb. 2a: Asbesthaltige Sanierungs-Beschichtung (1980er Jahre) auf Plattform - Übersicht Abb. 2b: Asbesthaltige Sanierungs-Beschichtung (1980er Jahre) auf Plattform - Detail 640 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung 1.2 Schäden an Außenwänden - Keller Abb. 3: Beschichtung festgebunden asbesthaltig (PAK um 200 mg/ kg) - Übersicht Abb. 4: Beschichtung festgebunden asbesthaltig (PAK um 200 mg/ kg) - Detail 1.3 Schäden an Außenwänden - Fassade Abb. 5: PCB-haltige Fugenmasse Abb. 6: asbesthaltiger Dünnbettmörtel an „Siporex“- Wandelementen Abb. 7: Fassadensystem aus Sandwich-Platten (außen jeweils Asbestzement / innen PU-Schaum) 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 641 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung 1.4 Schäden an Außenwänden - Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) Abb. 8: WDVS auf asbesthaltigem Feinputz (/ Farbe) der ursprünglichen Bestandsfassade 1.5 Schäden an Außenwänden - Innenseite Abb. 9: Feuchteschaden mit Schimmelbildung in Kombination mit teerhaltigem Parkett-Kleber Abb. 10: Teerkork als Dämmung in Heizkörpernische Abb. 11: Asbesthaltige Klebebatzen an Polystyrol-Dämmung 1.6 Schäden an Fenstern, Türen, Toren Abb. 12: Asbesthaltiger Fensterkitt leinölartig 642 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung Abb. 13: Asbesthaltiger Fensterkitt - hart, mineralisch - zudem: Altanstriche sind regelmäßig bleihaltig Abb. 14: Fensterbank aus Asbestzement Abb. 15: Asbesthaltiger Fensterkitt an Lamellenfenster - Übersicht Abb. 16: Asbesthaltiger Fensterkitt an Lamellenfenster - Detail Abb. 17: Brandschutztüren bis 1990 generell asbesthaltig - hier: zusätzlich asbesthaltige Dichtschnur in aufgedoppelter Zarge Abb. 18: Brandschutztür - in der Sanierungsphase 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 643 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung Abb. 19: Brandschutztür - ausgebaute schwach gebunden asbesthaltige Dichtschnüre 1.7 Schäden an Innenwänden Abb. 20: Feuchteschaden mit Schimmelbildung in Kombination mit alter Mineralwolle sowie potentiell asbesthaltigen Verspachtelungen der Gipskarton-Platten Abb. 21: „faserarmierte Leimfarbe, dick, z.T. mit gut ablesbarem Pinselduktus“ - asbesthaltig (Baujahr ca. 1955) Abb. 22: Leichtbauwand-System mit schwach gebunden asbesthaltigem Kern - Promabest - Konstruktion Abb. 23: Leichtbauwand-System mit schwach gebunden asbesthaltigem Kern - Promabest - vor Ort Abb. 24: asbesthaltiger Dünnbettmörtel an Gasbeton „Ytong“ 644 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung Abb. 25: Patentschrift „Gipshaltige Spachtelmasse“, 1959 => bis zu 8 % Gewichtsprozent Asbest 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 645 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung Abb. 26: Asbesthaltiger Fliesenkleber - exemplarisch Auszug aus einer Patentschrift: „Mörtelmischung zum Verlegen von Fliesen und Kacheln im Dünnbettverfahren“, 1971 - ...0,5 bis 5 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht der trockenen Mischung, an Asbestfasern fördert die Elastizität des trockenen Mörtels. Auszug aus weiteren Patentschriften „Beschichtungs-, Spachtel- und Klebemassen auf Epoxidharzbasis“, 1974 Füllstoffe: Quarzsande, Quarzmehle, Schwerspat, Leichtspat, Kreide, Kaolin, Ruß, Graphit, Asbest, Pyrogene Kieselsäure Zwei-Komponenten-System => ergibt im Endprodukt ca. 0,5 - 1 % Asbest Abb. 27: Asbesthaltiger Fleckspachtel Abb. 28: Asbesthaltiger Wandputz - Übersicht Abb. 29: Asbesthaltiger Wandputz - Detail Abb. 30: schwach gebunden asbesthaltiger Cushion- Vinyl-Belag - typisch für Böden, als Wandfliesen-Imitat 1.8 Schäden an Decken Abb. 31: Spritzasbest an Decke - hier: Beschichtung Abb. 32: Spritzasbest an Decke - hier: Beschichtung geöffnet 646 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung Abb. 33: Spritzasbest an Decke - Übersicht: Remy- Decke = „Eisenbetonrippendecke mit Füllkörper (Hohlsteine aus Bimsbeton)“ 1.9 Schäden an Treppen z.B. Sockelleisten aus Asbestzement Asbestverdächtige Putze an der Untersicht von Treppen Ausfachungen von Geländer aus Asbestzement Bleihaltige Anstriche an Geländern 1.10 Schäden an Böden Abb. 34: Fest gebunden asbesthaltige Floor-Flex-Platten - hier: zusätzlich mit schwach gebunden asbesthaltiger Ausgleichsschicht auf Holzdielenboden Abb. 35: Fest gebunden asbesthaltiges Fliesenbett Abb. 36: Bodenbelag in stark beanspruchtem Technikbereich - fest gebunden asbesthaltiger Fugenfüller Abb. 37: Raumluftmessung bzgl. leichtflüchtiger Komponenten (Naphthalin) in Teerkleber 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 647 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung Abb. 38: Teerhaltiger Parkett-Kleber - Detail Abb. 39: fest gebunden asbesthaltige Ausgleichsschicht über Steinholzestrich, Bauzeit 1912 - Sondierung in der Erkundungsphase Abb. 40: fest gebunden asbesthaltige Ausgleichsschicht über Steinholzestrich, Bauzeit 1912 - Sanierungsphase Abb. 41: fest gebunden asbesthaltiger Estrich, Bauzeit 1960 (sehr hart, sehr guter Haftverbund mit dem Untergrund) 1.11 Schäden an Balkonen, Terrassen, Eingängen / Abdichtungen allgemein Abb. 42: Kupferblech mit fest gebunden asbesthaltiger, bituminöser Abdichtungsmasse (hier WC-Bereiche) 1.12 Schäden an Flachdächern Abb. 43: Flachdach mit festgebunden asbesthaltiger Bahnware - Übersicht 648 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung Abb.44: Flachdach mit festgebunden asbesthaltiger Bahnware - Detail Abb. 45: Dachdeckung aus Teerkork 1.13 Schäden an Steildächern Abb. 46: Teerhaltige Dichtungsbahn Abb. 47: Teerhaltige Dichtungsbahn in Dachgaube Abb. 48: Holzschutzmittel in Dachstuhl eines Mietshauses 1.14 Schäden an Außenanlagen z.B. Organische Holzschutzmittel an Tragkonstruktion PCB-haltige Anstriche Bleihaltige Anstriche 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 649 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung 2. Rechtliche Rahmenbedingungen Der Arbeitsschutz wird durch die • Gefahrstoffverordnung • Biostoffverordnung mit den untergeordneten • Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS • Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe TRBA geregelt. In Hinblick auf den Gesundheitsschutz in der Nutzungsphase sind die folgenden Vorgaben zu beachten: • Landesbauordnungen • § 3 Allgemeine Anforderungen • (1) Bauliche Anlagen sowie Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind • => z.B. • Asbestrichtlinie • PCB-Richtlinie • PCP-Richtlinie Prinzipiell ist in der Planungsphase zu prüfen, ob „nur“ der Schaden am Gebäude instand gesetzt werden soll oder ob im Zuge der Baumaßnahme Gebäudeschadstoffe umfassender saniert werden sollten oder müssen 1 . Während dies für viele Gebäudeschadstoffe eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist, bestehen für Asbest umfassende Regelungen, die im Einzelfall zu einer Komplettsanierung durch Entfernen führen. Auf diese Thematik wird im Folgenden eingegangen: 1 Dies kann der Fall sein, wenn Handlungsbedarf nach den Asbest-, PCB-, PCP-Richtlinien oder anderer einschlägiger Regelwerke besteht. Gemäß Nummer 1 Anhang II der Gefahrstoffverordnung sind Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen verboten. Zunächst ist jeweils zu prüfen, ob im Zuge der Instandsetzung ein Umgang mit Asbestprodukten stattfindet => LASI - Leitsatz LV I4.5 „nicht bewegt, gelockert, angerührt“ „es liegt eine asbestfreie Schicht vor, die das Sehen des asbesthaltigen Materials verhindert“ Der Umgang ist Asbest ist erlaubt für • Abbrucharbeiten • Sanierungs-/ Instandhaltungsarbeiten - mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, - es sei denn, es handelt sich um emissionsarme Verfahren, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind. Zu den Verfahren, die zum verbotenen Abtrag von asbesthaltigen Oberflächen führen, zählen insbesondere Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten und Bohren. • (Tätigkeiten mit messtechnischer Begleitung…um eine Anerkennung als emissionsarmes Verfahren zu erhalten) Abbruch / Sanierung durch Entfernen LASI - Leitsatz LV I.4.1 immer erlaubt vollständig! Instandhaltung LASI - Leitsatz LV I.4.2 Vorsicht => Schaden am Gebäude => „Nutzungsdauer abgelaufen? “ => Pflicht zum Ausbau nach Anhang XVII der EU-REACH-VO 650 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken - Juli 2021 Gebäudeschadstoffe - Typische Einbausituationen und rechtssicherer Umgang bei Baumaßnahmen und Instandhaltung Wenn eine Instandhaltung bejaht werden kann => TRGS 519 Nummer 17 Einsatz von emissionsarmen Verfahren ist zu prüfen Wenn ein Abtrag von Material stattfindet => zwingend Einsatz von emissionsarmen Verfahren Kein Einsatz von schnell laufenden Maschinen (Schleif-, Bohrmaschinen) - Ausnahme emissionsarme Sonderverfahren nach DGUV 201-012 z.B. BT30 erlaubt Bohrlöcher bis 12 mm Durchmesser in asbesthaltige Bekleidungen Instandsetzung durch Beschichten? Ist das Verbot der Überdeckung einschlägig? LASI - Leitsatz LV I4.4 - Beispiele Erlaubt: • z.B. Putze, Estriche und Spachtelmassen => Tapezieren, Malen, Streichen Vorsicht bei Vorbehandlung von Oberflächen • z.B. Teppich lose auf asbesthaltige Bodenbeläge auflegen Verboten: • z.B. Asbesthaltige Fliesenimitate, Asbestzementplatten, Morinol- Fugenkitte überdecken Die Verhältnismäßigkeit darf betrachtet werden Hinweis: Das Beschichten von schwachgebunden asbesthaltigen Produkten (ehemals Abschnitt 4.3.3 der Asbestrichtlinie) ist nicht mehr zulässig - siehe Liste der Technischen Baubestimmungen Baden-Württem-berg sowie Deutsches Institut für Bautechnik - Veröffentlichung der Muster-Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen - Ausgabe 2019/ 1 3. Literaturangaben [1] Typische Bauschäden im Bild - Ertl, Egenhofer, Hergenröder, Strunck; Rudolf Müller Verlag, 3. Auflage 2019 [2] Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - Chem-VerbotsV) [3] Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV [4] Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV). [5] TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe, Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten [6] DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664): Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten [7] Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden - Asbest-Richtlinie in der Fassung vom Januar 1996 (mit Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 09.03.1995 als technische Baubestimmung nach § 3 Abs. 2 der Landesbauordnung (LBO) baurechtlich eingeführt mit GABl. 1997, Nr. 5, Seite 226, aktualisiert mit Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VwV TB vom 20.12.2017) [8] Mitteilung der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23 - Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle [9] Handlungsfelder: Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden - Diskussionspapier zu Erkundung, Bewertung und Sanierung - des VDI, Verein Deutscher Ingenieure und des GVSS Gesamtverband Schadstoffsanierung vom Juni 2015 [10] Amtsblatt der Europäischen Union L 396/ 401 (Asbestprodukte verwenden bis zum Ablauf der Nutzungsdauer ist erlaubt) [11] Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik - Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung, 3. Überarbeitete Auflage mit Ergänzung im Abschnitt I „Asbest“ - Oktober 2018 - LV45 [12] https: / / www.baua.de/ DE/ Angebote/ Publikationen/ Kooperation/ Asbesterkundung.html = Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin / Umweltbundesamt / Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - 1. Auflage 2020