Kodikas/Code
kod
0171-0834
2941-0835
Narr Verlag Tübingen
Es handelt sich um einen Open-Access-Artikel, der unter den Bedingungen der Lizenz CC by 4.0 veröffentlicht wurde.http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/61
2008
311-2
Sprache und Recht
61
2008
Ernest W. B. Hess-Lüttich
kod311-20155
Review Article Sprache und Recht Neue Studien zur Rechtskommunikation Ernest W.B. Hess-Lüttich Die Rechtssemiotik gilt als zwar junger, aber heute etablierter Forschungszweig und weist (vor allem im angelsächsischen Raum) mit eigenen Zeitschriften, Lehrstühlen und Konferenzserien alle Merkmale wissenschaftlicher Institutionalisierung auf. Im deutschsprachigen Raum sind dabei zuweilen die philologischen Traditionen des Forschungsfeldes und die darin gesetzten neueren Schwerpunkte etwas aus dem Blick geraten. Während z.B. in der Germanistik die Beschäftigung mit der Thematisierung des Rechts (und der Rechtsprechung, der Gesetze und Urkunden) in literarischen und semi-literarischen Zeugnissen eine lange Tradition hat (cf. Hess-Lüttich 2008 a), hat die (sprach-)kritische Diskursforschung mit der Rechtslinguistik einen vergleichsweise jungen Zweig der Erforschung institutioneller Fach- und Fach-/ Laien-Kommunikation hervorgebracht (cf. Hess-Lüttich 2008 b). Dabei hat die interdisziplinäre Betrachtung des Verhältnisses von Sprache und Recht eine lange Tradition. Die klassische Rhetorik etwa hat schon vor über zweitausend Jahren die Gerichtsrede (das genus iudicale) ins Zentrum ihres Interesses gerückt. Oder man denke, in jüngerer Zeit, an die berühmten rechtssprachhistorischen Arbeiten von Jacob Grimm und die Tradition sprachkritischer Beschäftigung der Juristen selber mit ihrem eigenen Sprachgebrauch. Heute jedenfalls ist das Thema (wieder) aktueller denn je, und neue Studien sind ihm gewidmet. Ich greife drei davon exemplarisch heraus und werfe zur Einstimmung zunächst einen Blick auf eine aktuelle Einführung in den Gebrauch der deutschen Rechtssprache. 1 Das Arbeitsbuch soll laut Eigenwerbung der Verbesserung der Ausdrucksfähigkeit ausländischer Juristen in der deutschen Rechtssprache dienen, vor allem für berufliche Verhandlungen. In seiner Einleitung spricht G ERALD S ANDER das Problem der Rechtssprache als einer Fachsprache zwar an, verzichtet indes auf eine Diskussion des in der einschlägigen Literatur durchaus umstrittenen Verhältnisses (cf. Busse 1998: 1383). Eher interessiert ihn die Frage der ‘Übersetzung’ zwischen Texten aus unterschiedlichen Rechtssystemen, zumal in Fällen, in denen wichtige Begriffe in der Zielsprache fehlen oder mehrere Äquivalente haben. In solchen Fällen sieht er drei Möglichkeiten, die sich freilich ihrerseits leicht als problematisch erweisen können: Beibehaltung des ursprünglichen Begriffs, Umschreibungen oder Neologismen. K O D I K A S / C O D E Ars Semeiotica Volume 31 (2008) No. 1 - 2 Gunter Narr Verlag Tübingen Ernest W.B. Hess-Lüttich 156 Die Besonderheiten der Rechtssprache können auf wenigen Seiten kaum differenziert dargestellt werden: viele Nominalkonstruktionen, zusammengesetzte Substantive und Passivformen - das weiß auch der Laie; eine linguistische Analyse der deutschen Rechtssprache, wie der Titel suggeriert, darf der Leser nicht erwarten. Die Stärke des Bandes liegt eher in seinem Übungsmaterial, das dem Erlernen juristischer Formulierungen dienen soll. Demgegenüber sucht eine andere aktuelle Einführung das Verhältnis von Rechtswissenschaft und Sprachwissenschaft zu erhellen, ebenfalls ohne Grundkenntnisse der beiden Disziplinen vorauszusetzen, aber anschaulich belegt durch Beispiele aus der forensischen Linguistik. 2 M ONIKA R ATHERT führt z.B. einige der den Laien besonders verwirrenden Fälle vor, in denen sich die Rechtssprache des Vokabulars der Alltagssprache bedient, die aber in ihrer rechtssprachlichen Terminologisierung eine ganz andere Bedeutung erlangen. Wieviel genau ist etwa eine “geringe Menge”? Für den Linguisten ist der Ausdruck vague, dem Juristen bietet er einen dem jeweiligen Einzelfall angemessenen Auslegungsspielraum. Auch in die Betrachtung von Besonderheiten der institutionellen Kommunikation vor Gericht wird am Beispiel von Gerichtsshows im Fernsehen und unter Bezug auf schon ‘klassisch’ gewordene Leitstudien (z.B. Hoffmann 1983) anschaulich und praxisnah eingeführt. Ein Spezialgebiet der forensischen Linguistik wird (unter dem Titel ‘Kriminalistik’) mit der experimentalphonetischen Analyse von Stimm- und Textproben zur Sprecheridentifikation bzw. Autorerkennung vorgestellt. In der elektronischen Datenverarbeitung und internetbasierten Kommunikation (in Form von Wikis, Blogs und RSS) werden Fragen des rechtlichen (und verrechtlichten) Umgangs mit sprachlichen Daten noch erheblich an Bedeutung gewinnen. Der komplexen Problematik des Übersetzens und Dolmetschens im juristischen Kontext wird das gebotene theoretisch-methodische Rüstzeug nicht immer ganz gerecht. Schwierigkeiten tauchen dabei keineswegs nur bei kulturell weit voneinander entfernten Sprachen auf, sondern werden oft gerade bei benachbarten Sprachen virulent. In diesem Zusammenhang hätte man sich noch eine intensivere Auseinandersetzung mit Problemen der Rechtskommunikation in der zunehmend multikulturell geprägten Gesellschaft gewünscht, also mit der Frage, wie der kulturelle Hintergrund einer Person nicht nur Auswirkungen auf ihren Sprachgebrauch hat, sondern auch auf ihr Rechtsverständnis. Zum guten Schluß bietet das Buch noch einen kurzen Überblick zur Forschung über ‘Sprache und Recht’ im deutschsprachigen Raum (Schlichtung, visuelle Rechtskommunikation, künstliche Intelligenz). Insgesamt eine anregende Kurzeinführung, in der allerdings wichtige Bereiche der Rechtssprache, der Kommunikation vor Gericht im interkulturellen Kontext, der verschiedenen Rechtskodifizierungen etwas zu kurz kommen. Einen deutlich weiteren Überblick - wenn auch nur über deutschsprachige Studien - gewinnt der einschlägig interessierte Leser durch einen neuen Sammelband, den D OROTHEE H ELLER und K ONRAD E HLICH kürzlich zusammengestellt haben. 3 Der erste Teil des Bandes beschäftigt sich mit der Sprachlichkeit des Rechts im Lichte öffentlicher Interessen. M ARKUS N USSBAUMER setzt sich in seinem Beitrag (geschrieben aus der Sicht eines Redaktors von Gesetzestexten in der Schweizerischen Bundeskanzlei zu Bern) mit der Frage auseinander, welche Funktionen Gesetzestexte zu erfüllen haben. Dabei unterscheidet er eine Klärungsfunktion im Prozeß der Textentstehung, eine Katalysatorfunktion im politischen Gesetzgebungsprozeß, eine Fixierungsfunktion, eine Integrations- und Orientierungsfunktion in Fällen von Rechtsunsicherheit oder Rechtsstreit, eine kommunikative Funktion und eine Informationsfunktion gegenüber der Öffentlichkeit, eine Funktion, die sich immer wieder bewußt zu machen keinem Juristen schaden kann, der an der Formulierung von Gesetzen und Sprache und Recht 157 Bestimmungen beteiligt ist. Denn damit ist die Frage verknüpft, was die Verständlichkeit von Gesetzestexten behindert und was sie fördert. Dazu zeigt der Verf. praxisnah, wie im Hinblick auf die Funktionen Verständlichkeit juristischer Texte zu erzielen ist. K ATRIN L UTTERMANN widmet ihren gewichtigen Beitrag der Mehrsprachigkeit am Europäischen Gerichtshof und dem Referenzsprachenmodell für ein Sprachenrecht der Europäischen Union. Sie erachtet m.E. in diesem Zusammenhang zu Recht “die Lösung der Sprachenfrage [als] die wichtigste Aufgabe unserer Zeit” (S. 48). Sie belegt die Behauptung mit statistischen Fakten und historischen Einsichten. Der traditionelle Gebrauch der Verfahrenssprache Französisch wird seit der Osterweiterung dem aktuellen Verhältnis der in der EU vertretenen Sprachen nicht mehr gerecht. Deshalb plädiert die Verf. für das Referenzsprachenmodell, bei dem es nach demokratischem Mehrheitsverhältnis zwei Referenzsprachen - gegenwärtig wären dies Englisch und Deutsch - methodisch angemessen zu ermitteln gilt. Die beiden Referenzsprachen bilden “rechtssprachenvergleichend den einheitlichen Standard für das Europarecht”, das dann entsprechend in die einzelnen Amtssprachen der Mitgliedstaaten zu übersetzen sei (S. 75). Dies würde gewährleisten, daß der muttersprachliche Zugriff auf das Gemeinschaftsrecht für die Unionsbürger und die Organe in allen Mitgliedstaaten verbindlich gewahrt wäre. Der zweite Teil des Bandes widmet sich mit vier Beiträgen der einzelsprachlichen Umsetzung textartengebundener Konventionen der Rechtskommunikation und entsprechenden Handlungszusammenhängen. Der Romanist B ERND S PILLNER erörtert Divergenzen von Rechtsverordnungen im Sprachvergleich Deutsch-Französisch. Er bietet in seinem kurzen Beitrag etliche Beispiele, die dem Leser ermöglichen, in den Textpassagen selbst Divergenzen zu ermitteln. Im Vergleich ergeben sich zahlreiche sprachliche, stilistische, textuelle und fachorientierte Kontraste, dazu kommen die interlingual differenten terminologischen Besonderheiten von Textsorten. Denn Rechtstexte sind nicht nur sprachlich, sondern auch kulturell von der Gemeinschaft eines Staates geprägt: “Rechtssysteme, Fachtraditionen, Verwaltungskonventionen, gesellschaftliche und rhetorische Entwicklungen können eine Rolle spielen. Sie sind bei der Rechtsvergleichung zu berücksichtigen” (S. 107). Grundlage des Beitrags von A LESSANDRA L OMBARDI ist die Übersetzung einiger Aufsätze zur Strafrechtsphilosophie von Klaus Lüderssen vom Deutschen ins Italienische, die nicht nur terminologische, sondern vor allem phraseologische Probleme aufwirft. Im Deutschen streng definierte Doppel- und Mehrwortlexeme wie Straftat z.B. haben im Italienischen eine Vielzahl von Entsprechungen, die in der juristischen Terminologie jeweils präzise belegt sind. Deshalb sei eine funktional adäquate (transkulturelle) Übersetzung eines Rechtstextes nur mit spezifischem Fachwissen über die Rechtskultur der Zielsprache möglich. Einen intralingualen Beitrag liefert demgegenüber D ORIS H ÖHMANN mit ihrer Analyse des Modalverbs sollen in Rechtstexten, in der sie zu dem Schluß kommt, daß eine pauschale Gegenüberstellung von alltäglichem und fachsprachlichem Sprachgebrauch kaum haltbar sei, weil grundsätzlich alle sprachlichen Mittel fachsprachliche Bedeutung gewinnen könnten. Für sie ist Rechtssprache somit per definitionem Fachsprache; das Problem der Verständlichkeit von Rechtstexten bleibt dabei allerdings außer Betracht. Redewiedergaben in Gerichtsurteilen unterschiedlichster Rechtssysteme untersucht D AVID M AZZI in seinem Beitrag, der im interkulturellen Vergleich etwa zwischen (kontinental-)europäischem Recht und dem Common Law veranschaulicht, wie stark die Rechtssprechung kulturell gebunden ist. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Verf. der argumentativen Funktion von gerichtlichen Entscheidungen im Kontext der Polyphonie der Rechtssprechung und den damit verbundenen Argumentationsrollen. Ernest W.B. Hess-Lüttich 158 J AN E NGBERG und N INA J ANICH widmen sich im dritten Teil des Bandes dem Thema fachkommunikativer Sprachkompetenz am Beispiel der juristischen Kommunikation und plädieren für eine Weiterentwicklung der Fachsprachentheorie unter besonderer Berücksichtigung des Kompetenzbegriffs, den sie in mehrere Teilkompetenzen (wie Kontextualisierungskompetenz, kreative Kompetenz, transsubjektive Kompetenz, metakommunikative Kompetenz) entfalten, und dafür, Fachsprache nicht isoliert zu betrachten, sondern die “integrative und handlungsorientierte Entwicklung einer umfassenden fachbezogenen Sprachkultiviertheit” anzustreben (S. 232). Die Vermittlung rechtssprachlicher Kompetenzen in der akademischen Bildung ist Gegenstand im vierten Teil des Buches. W ILHELM G RIESSHABER grenzt sich ab vom verbreiteten Urteil über die Unverständlichkeit der deutschen Fachsprache des Rechts, wenn es um deren Vermittlung als Fremdsprache gehe, denn diese Diagnose beziehe sich auf die Kommunikation zwischen Experten und Laien, und nicht auf die “zwischen Experten des zielsprachigen Rechtssystems und Experten eines anderssprachigen Rechtssystems, die sich Kenntnisse des zielsprachigen Rechtssystems aneignen möchten” (S. 239). Dem trage das Münstersche Fachsprachvermittlungskonzept des Sprachenzentrums systematisch Rechnung, das Konversationsübungen und Hörverständnis, Leseverstehen und Schreibkompetenz voneinander abgrenze und auf bestimmte Eigenschaften der deutschen Rechtssprache eingehe, die für Nicht-Muttersprachler besondere Schwierigkeiten mit sich bringen. S USANNE B ALLANSAT und G UNHILT P ERRIN erläutern die Verknüpfung von Sprache und rechtlichem Wissen am Beispiel der Vorbereitung von Studierenden auf die Übersetzung von Rechtstexten. Ihre Untersuchung beruht auf einem Experiment an der Universität Genf, bei dem die Studierenden zugleich juristisch und linguistisch geschult wurden, sodaß im Hinblick auf das Übersetzen von juristischen Texten die linguistische Analyse das Verständnis der juristischen Zusammenhänge erleichtere und umgekehrt das Erkennen sprachlicher Phänomene für das Verständnis des juristischen Inhalts hilfreich sei (S. 263). Den Band beschließt der Beitrag von H EIDRUN K ÄMPER , in dem sie anhand von Ausschnitten aus den Akten des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (auch non-verbale) Verhaltens- und Handlungsmuster aufzeigt, die sich in den Redebeiträgen der Angeklagten vor Gericht beobachten lassen, wenn sie über ihre Beiträge an nationalsozialistische Gewaltverbrechen sprechen. Ihre forensischen Handlungsmuster seien dadurch gekennzeichnet, daß sie einer Normenkonkurrenz unterliegen - die Frage der Beteiligung werde stets im Referenzrahmen des demokratisch-rechtsstaatlichen Normensystems verneint, Fragen betreffend den Sachverhalt im Referenzrahmen des nationalsozialistischen Normensystems genau ausgehandelt: wer leugne, sich distanziere oder gestehe, kommuniziere mit Bezug auf das demokratisch-rechtsstaatliche Werte- und Normensystem, wer expliziere, normalisiere, fragmentiere, kommuniziere mit Bezug auf die nationalsozialistischen Normen und Werte (cf. S. 314). Ein fesselnder Beitrag auch zu Argumentationsstrategien vor Gericht allgemein. Der Interferenzbereich der beiden Disziplinen Sprachwissenschaft und Rechtswissenschaft bietet, wie die drei hier besprochenen Bücher zeigen, ein weites Feld für Untersuchungen und Forschungsfragen. Mit dem Band von Monika Rathert gewinnt man einen ersten Einblick in dessen Vielseitigkeit. Gerald Sander beackert das Feld der deutschen Rechtssprache als einer Fremdsprache mit vielen praktischen Übungen auf schmaler theoretischer Grundlage. Dorothee Hellers und Konrad Ehlichs Studien zur Rechtskommunikation bieten den vergleichsweise perspektivenreichsten Beitrag zum Diskurs ‘Sprache und Recht’ und regen an zu weiteren Forschungen. Sprache und Recht 159 Anmerkungen 1 Sander, Gerald G. 2004: Deutsche Rechtssprache. Ein Arbeitsbuch, Tübingen/ Basel: Francke. 2 Rathert, Monika 2006: Sprache und Recht (= Einführung in die germanistische Linguistik 3), Heidelberg: Winter. 3 Heller, Dorothee & Konrad Ehlich (eds.) 2007: Studien zur Rechtskommunikation (= Linguistic Insights. Studies in Language and Communication 56), Bern etc.: Peter Lang. Literatur Busse, Dietrich 1998: “Die juristische Fachsprache als Institutionensprache am Beipiel von Gesetzen und ihrer Auslegung”, in: Hoffmann, Lothar et al. (eds.) 1998: Fachsprachen. Ein internationales Handbuch zur Sprachenforschung und Terminologiewissenschaft (= HSK 14.2), Berlin/ New York: de Gruyter, 1382-1391 Heller, Dorothee & Konrad Ehlich (eds.) 2007: Studien zur Rechtskommunikation (= Linguistic Insights. Studies in Language and Communication 56), Bern etc.: Peter Lang Hess-Lüttich, Ernest W.B. 2008 a: “Pannen vor Gericht. Sprache, Literatur und Recht in einem frühen Hörspiel von Friedrich Dürrenmatt”, in: Elke Gilson, Barbara Hahn & Holly Liu (eds.), Literatur im Jahrhundert des Totalitarismus. Festschrift für Dieter Sevin, Hildesheim/ Zürich/ New York: Olms, 149-170 Hess-Lüttich, Ernest W.B. 2008 b: “Angeklagte Ausländer. Interkulturell-Institutionelle Kommunikation vor Schweizer Gerichten”, in: Achim Eschbach, Mark A. Halawa, Jens Loenhoff (eds.), Audiatur et altera pars. Kommunikationswissenschaft zwischen Historiographie, Theorie und empirischer Forschung. Festschrift für H. Walter Schmitz, Aachen: Shaker, 304-336 Hoffmann, Ludger 1983: Kommunikation vor Gericht, Tübingen: Gunter Narr Rathert, Monika 2006: Sprache und Recht (= Einführung in die germanistische Linguistik 3), Heidelberg: Winter. Sander, Gerald G. 2004: Deutsche Rechtssprache. Ein Arbeitsbuch, Tübingen/ Basel, Franke
