Kodikas/Code
kod
0171-0834
2941-0835
Narr Verlag Tübingen
826
2024
422-4
Samuel Clowes Huneke 2022: States of Liberation. Gay Men between Dictatorship and Democracy in Cold War Germany, Toronto / Buffalo / London: Toronto University Press, 380 pp., 38,95 $, ISBN 978-1-4875-4214-6 (paperback)
826
2024
Ernest W. B. Hess-Lüttich
kod422-40352
K O D I K A S / C O D E Volume 42 (2019) · No. 2 - 4 Gunter Narr Verlag Tübingen Recent Readings - Reviews Rezente Lektüren - Kurzrezensionen und Buchempfehlungen Ernest W. B. Hess-Lüttich (Bern/ Berlin/ Kapstadt) Samuel Clowes Huneke 2022: States of Liberation. Gay Men between Dictatorship and Democracy in Cold War Germany, Toronto / Buffalo / London: Toronto University Press, 380 pp., 38,95 $, ISBN 978-1-4875-4214-6 (paperback) Angesichts der Bedeutung dieses im anglophonen Raum vielfach besprochenen und hoch gelobten Buches von Samuel Clowes Huneke über die Geschichte der Befreiung homosexueller Menschen aus ihrer jahrhundertelangen Unterdrückung und insbesondere ihrer grausamen Verfolgung während der Zeit des Nationalsozialismus erstaunt, wie wenig es bislang in Deutschland, Österreich oder der Schweiz rezensiert wurde. Deshalb ist es geboten, auf das Verdienst des Autors aufmerksam zu machen, mit dieser gründlichen Recherche zur quälend langen Geschichte der Selbstbefreiung einer aus religiös-ideologischen Gründen verfolgten Minderheit eine wichtige Forschungslücke gefüllt zu haben. Das Verdienst wiegt umso schwerer als der Autor damit zugleich eine empirisch gut belegte Geschichte der Homophobie in der westdeutschen Bundesrepublik (BRD) und der mitteldeutschen DDR während der Nachkriegszeit vorgestellt hat, eine Epoche, die einen Zeitraum von vier Dekaden umfasst, von der Gründung der beiden deutschen Staaten auf den Trümmern des Zweiten Weltkriegs bis zum “ Mauerfall ” und zur (Wieder-) Vereinigung (wobei heute in der allgemein üblichen Rede von “ Ostdeutschland ” das ehemalige eigentliche ‘ Ostdeutschland ’ jenseits der Oder-Neiße-Linie nach der sog. ‘ Polnischen Westverschiebung' im Zuge der stalinistischen Ausdehnung des russischen Imperiums als dem westlichen Teil Polens zugehörig völkerrechtlich anerkannt ist). Mit seiner quellengesättigten Studie sucht Huneke drei Thesen zu belegen, nämlich dass erstens die Geschichte der staatlichen Verfolgung von Homosexuellen in der Nachkriegszeit in beiden Teilen Deutschland eine sehr viel ausgeprägtere Homophobie in den 1950er und 1960er Jahren zutage treten lässt als viele heute wahrhaben wollen; dass zweitens die Geschichte der schwulen Selbstbefreiung (gay liberation) in beiden Teilen Deutschlands die verbreitete Überzeugung relativiert, sie sei nur im demokratischen Westen möglich und denkbar gewesen; dass drittens die kulturelle und rechtliche Entwicklung durchaus gegenläufige Tendenzen aufwies, indem im Westen die Einstellung gegenüber Homosexuellen seit 1968 zwar oberflächlich liberaler zu werden schien (und die Bildung erster ‘ Schwulenszenen ’ erlaubte), was aber politisch kaum Veränderungen zeitigte, während umgekehrt im Osten die staatliche Anerkennung politisch viel früher als im Westen erfolgte, aber die soziokulturelle Sichtbarkeit der Homosexuellen weiterhin tabuisiert blieb, was ihnen nur im Verborgenen und Privaten erlaubte, ihrer Identität gemäß zu leben. Die subtilen Mechanismen der Diskriminierung blieben also auf je unterschiedliche Weise wirksam. Zu Recht erinnert Huneke an die Verschärfung des einschlägigen Paragraphen 175 im deutschen Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) unter dem Nazi-Regime, der Hunderttausenden von polizeilich der “ Unzucht mit einem anderen Manne ” Beschuldigten zum Verhängnis wurde und von denen allzu viele (genaue Zahlen sind schwer zu ermitteln, die Schätzungen bewegen sich zwischen 5000 und 15.000) als mit dem “ Rosa Winkel ” Gekennzeichnete in den Konzentrationslagern umkamen. Eben dieser § 175 blieb im neuen Strafgesetzbuch der jungen Bundesrepublik in der Nazifassung unverändert bestehen und wurde 1957 sogar durch das Bundesverfassungsgericht noch einmal bekräftigt. Es kam zu mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren und über 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen, bis das Gesetz durch den sozialdemokratischen Bundesjustizminister Gustav Heinemann erst 1969 endlich abgemildert wurde (cf. Federl 2017: 5). 1 Man muss die aus heutiger Sicht haarsträubend anmutenden Urteilsbegründungen der Richter lesen, um zu verstehen, unter welchem gesellschaftlichen Druck (und welcher strafrechtlich konkreten Bedrohung) schwule Männer damals lebten. Und man muss diejenigen, die heute über ihren jahrzehntelangen Kampf um gleiche Rechte lästern ( “ Was wollen sie denn noch! ” ), daran erinnern, dass die polizeiliche Registrierung und Überwachung von Homosexuellen bis weit in die 1980er Jahre hinein gängige Praxis war. Die sog. “ Rosa Listen ” der Polizei verzeichneten allein in München ca. 3000 und in Berlin (West) über 4500 Männer; in Thüringen, Bayern und Nordrhein-Westfalen war ‘ homosexuell ’ bis 2005 (! ) eine polizeilich registrierte ‘ Tätergruppe ’ , ihre diskreten Treffpunkte galten als potentielle ‘ Tatorte ’ (cf. Federl 2017: 5). 2 Insofern war nicht verwunderlich, dass viele der Betroffenen auf die in ihren Augen viel “ fortschrittlichere ” Gesetzeslage in der DDR verwiesen, wo umgekehrt das Leben der Schwulen mit ihren Subkulturen im “ freien Westen ” (Berlins zumal) als Sehnsuchtsort galt. Nach der Einleitung, die einen guten Überblick über die Ziele der Studie und ihre Quellen bietet, widmet der Autor sein erstes Kapitel einem Blick zurück auf die unmittelbare Vorgeschichte zu dem von ihm ins Auge gefassten Zeitraum, also die Lage der Homosexuellen im deutschen Kaiserreich und unter dem Nazi-Regime. Zwischen den beiden Weltkriegen aber lag die leider nur kurze, aber vergleichsweise liberale Periode der sog. ‘ Weimarer Republik ’ , in der es zumindest in den Großstädten, in Berlin vor allem, eine durchaus lebendige Schwulenszene gab (cf. Beachy 2015). Mit der Machtübernahme der Nazis 1933 fand die (auf die Subkultur) beschränkte und begrenzte Freiheit ein jähes Ende, jetzt wurden die Betroffenen noch schärfer beobachtet und verfolgt denn je. Nach der Befreiung Deutschland durch die Aliierten 1945 blieb die rechtliche Lage der Minderheit indes so prekär wie zuvor (s. o.). Davon handeln die Kapitel drei und vier, die die Geschichte der Repression der Homosexuellen von 1949 - 1969 in den beiden deutschen Staaten behandelt und vergleicht. Dabei erscheint die Lage in der der DDR dem Verfasser, von außen 1 http: / / www.zeit.de/ gesellschaft/ zeitgeschehen/ 2017-07/ homosexualitaet-paragraf-175-schwulenverfolgungrichter-klaus-beer [06.08.2017]; Zur Geschichte des § 175: https: / / de.wikipedia.org/ wiki/ §_175 [31.07.2017]. 2 Übrigens sammelt Europol noch heute Daten zum Sexualleben von Menschen. Cf. auch Hess-Lüttich 2017. Recent Readings - Reviews 353 betrachtet, vielleicht in einem etwas milderen Licht als die Betroffenen erinnern mögen. Sie suchten und fanden ihre Nischen, waren aber weit davon entfernt, gesellschaftlich akzeptiert zu sein. Erst nach einem Regierungswechsel 1969 konnte im Westen Deutschlands eine erste zaghafte Liberalisierung gegen konservative Widerstände durchgesetzt werden. In der DDR dagegen war der ominöse § 175 ohne große Debatte stillschweigend gestrichen worden - in marxistischer Sicht war die sexuelle Orientierung eben allenfalls ein “ Nebenwiderspruch ” , was das kommunistische Regime aber keineswegs davon abhielt, das Repressionspotential zu nutzen, das die mangelnde Akzeptanz der Minderheit in der Gesellschaft weiterhin bot. Die weiteren Kapitel rekonstruieren aus den Quellen die perfide Konsequenz, mit der die Staatssicherheitsbehörde ( “ Stasi ” ) die schwulen Subkulturen in West wie Ost mit Informanten unterwanderten, um sich das in ihnen vermutete Erpressungspotential zunutze zu machen. Gleichzeitig machten im Westen studentische Befreiungsbewegungen in der Nachfolge der Stonewall-Proteste gegen homophobe Übergriffe der Polizei in den USA und der gayliberation-Bewegung in England zunehmend nachdrücklich liberale Rechte für die Homosexuellen auch in Deutschland geltend. Aber erst unter einer sozialliberalen Koalition unter Willy Brandt wurde 1974 eine Entschärfung der Gesetzeslage möglich, während in der Gesellschaft längst eine entspanntere Haltung gegenüber Schwulen spürbar war. Im Osten dagegen wurde die Repression gegen solche parallelen Bestrebungen wieder stärker in dem Maße, in dem darin liberale Abweichungen von der Parteilinie der SED beargwöhnt wurden. So erstarb das zarte Pflänzchen der Freiheit zu Beginn der 1980er Jahre alsbald wieder im Zeichen der Bedrohung durch die AIDS-Krise und das Erstarken neo-konservativer Kräfte im Westen, während im Osten versucht wurde, unter dem Schutz der (evangelischen) Kirche (und dem Radar der Stasi) weiterhin für humanistische Rechte einzustehen. Solche teilweise gegenläufigen Entwicklungen scheinen mir den Autor dieses vorbildlich recherchierten Buches bei der Interpretation seiner Quellen zuweilen zu Schlussfolgerungen zu verleiten, die möglicherweise der biographischen Distanz zu den historischen Fakten geschuldet sind. So unterschätzt Huneke systematisch den Suppressionsapparat der DDR ebenso wie die Freiheitsräume im Rahmen des immer noch konservativ geprägten Rechtsstaates der BRD. Als Zeitzeuge mit biographischen Bezügen zu beiden deutschen Staaten beurteile ich die faktische Lage der Queers in der DDR trotz im Vergleich zur BRD lange vordergründig liberalerer Gesetzeslage kritischer als Huneke, der sich möglicherweise von einer eher ökonomisch-legalistisch als politisch-soziokulturell definierten Sicht auf die Gesellschaft leiten lässt. Während im Rechtsstaat Gesetzesreformen letztlich Freiheitsräume eröffneten, diente dem mitteldeutschen Staatssozialismus (in seiner Sicht) abweichendes Verhalten nach wie vor als Instrument der Suppression, was immer die formale Gesetzeslage besagte. Bis zu einer wirklichen Befreiung der Homosexuellen im Sinne einer rechtlichen und humanistischen Gleichberechtigung sollte es freilich selbst im vereinigten Deutschland abermals Dekaden dauern, bis sie 2017 gegen den anhaltenden Widerstand konservativer Parteien und der katholischen Kirche mit der Verabschiedung eines Gesetzes, das Homosexuellen die Heirat erlaubte ( “ Ehe für alle ” , cf. Möllers 2017) und weitere (z. B. steuerrechtliche) Diskriminierungen aufhob, endlich Wirklichkeit wurde. Und 354 Ernest W. B. Hess-Lüttich schon droht die Gegenbewegung von klerikaler (evangelikaler) und politisch reaktionärer Seite (AfD usw.) die so mühsam errungenen Rechte wieder zu gefährden, verbale Aggressionen (hate speech) häufen sich, die Zahl homophober Übergriffe und Gewalttaten (hate crimes) gegen Schwule steigt. Wie schnell eine Liberalisierung auch wieder rückgängig gemacht werden kann, zeigt sich in autoritär regierten Staaten selbst innerhalb der EU (Ungarn, Slowakei), die sich damit über europäisches Recht hinwegsetzen. Wachsamkeit bleibt also geboten, und Huneke liefert dafür gute Argumente. Literatur Beachy, Robert 2015: Das andere Berlin. Die Erfindung der Homosexualität - eine deutsche Geschichte 1867 - 1933, München: Siedler Federl, Fabian 2017: “ Tagesgeschäft Schwulenverfolgung ” , in: Zeit online v. 06.08.2017, im Internet: http: / / www.zeit.de/ gesellschaft/ zeitgeschehen/ 2017-07/ homosexualitaet-paragraf-175-schwulenverfolgung-richter-klaus-beer [06.08.2017] Hess-Lüttich, Ernest W. B. 2017: “ Queer Spaces. Ein Stadtviertel im Zeichen des Regenbogens: Subkultur in Schöneberg ” , in: Peter Handler, Klaus Kaindl & Holger Wochele (eds.) 2017: Ceci n ’ est pas une festschrift. Texte zur Angewandten und Romanistischen Sprachwissenschaft für Martin Stegu, Berlin: Logos, 293 - 310 Möllers, Christoph 2017: “ Was heißt Ehe für alle? ” , in: Die Zeit 28 v. 06.07.2017: 37 Annamária Fábián & Igor Trost (eds.) 2018: Sprachgebrauch in der Politik. Grammatische, lexikalische, pragmatische, kulturelle und dialektologische Perspektiven, (= Reihe Germanistische Linguistik 319), Berlin / Boston: de Gruyter 366 pp., 129,95 € , ISBN 978-3-11-063772-4 (hardcover) Dieser von Annamária Fábián und Igor Trost zusammengestellte Band versammelt die überarbeiteten Vorträge zu einer Tagung, die bereits Ende 2015 in Passau stattfand, die aber nichts von ihrer Aktualität verloren haben und viele Facetten politischen Sprachgebrauchs behandeln. Insofern eignet sich der Band gut als eine Ergänzung zu den gängigen Einführungen in die Politolinguistik. Das Buch gliedert sich in vier Teile. Den ersten Teil nimmt ein Grundsatzartikel von Manfred Michael Glauninger ein, der die “ Politizität von Sprache als Zeichen ” exponiert, womit der Autor “ eine (meta-)semiotische Perspektivierung ” politischen Sprachgebrauchs vorschlägt, um das Spektrum einschlägiger Untersuchungsansätze einerseits zu erweitern und diesen andererseits ein theoretisch integratives Fundament zu verleihen. Der zweite Teil ist der Funktion grammatischer Einheiten im politischen Sprachgebrauch gewidmet. Zunächst fragt Ludwig M. Eichinger, ob es überhaupt so etwas wie eine “ Grammatik der politischen Sprache ” gebe. Diese Frage diskutiert er anhand von Mustern und Schemata in parlamentarischen Reden und kommt dabei zu dem Schluss, das politische Rede zwar über bestimmte grammatische Präferenzen verfüge, die sich aus der Funktion und kommunikativen Praxis ergäben, aber man angesichts ihrer Heterogenität von einer textsortenspezifischen ‘ Grammatik ’ im engeren Sinne nicht sprechen könne. Igor Trost dagegen weist in seinem Beitrag über “ Modalpassivische Konstruktionen in Regierungserklärungen der deutschen Bundesregierungen ” typische Muster einer coverten Modalität Recent Readings - Reviews 355
