eJournals Kolloquium Parkbauten 9/1

Kolloquium Parkbauten
kpb
2510-7763
expert verlag Tübingen
0201
2020
91 Technische Akademie Esslingen

Der Sachkundige Planer in der Instandhaltung - Aufgaben und Ausbildung

0201
2020
Udo Wiens
Martin Mangold
Momcilo Vidackovic
Wesentlicher Bestandteil des Teils 1 der neuen Instandhaltungs-Richtlinien [1] ist die sachkundige Planung der Instandhaltung durch den Sachkundigen Planer. Der Beitrag stellt die wesentlichen Bestandteile der sachkundigen Planung vor und erläutert die erforderlichen Kenntnisse des Sachkundigen Planers. In der Instandsetzungs-Richtlinie, Ausgabe 2001 [2], ist der Sachkundige Planer zwar bereits erwähnt, aber hinsichtlich seiner Qualifikation nicht näher beschrieben. Da die Aufgaben und die Verantwortung des Sachkundigen Planers im Rahmen der Instandhaltungs-Richtlinie zunehmen, wurde ein Ausbildungsbeirat „Sachkundiger Planer (ABB-SKP)“ beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e. V. mit dem Ziel eingerichtet, einheitliche Grundsätze für die Ausbildung festzulegen (Lehrinhalte, Mindestdauer der Ausbildung, Prüfbedingungen, Anforderungen an die Referenten und Ausbildungsstätten).
kpb910455
9. Kolloquium Parkbauten - Februar 2020 455 Der Sachkundige Planer in der Instandhaltung - Aufgaben und Ausbildung Dr.-Ing. Udo Wiens Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., Berlin Dr.-Ing. Martin Mangold IBB Mangold GmbH, Berlin Dipl.-Ing. Momcilo Vidackovic Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V., Ressort Bautechnik, Berlin Zusammenfassung Wesentlicher Bestandteil des Teils 1 der neuen Instandhaltungs-Richtlinie [1] ist die sachkundige Planung der Instandhaltung durch den Sachkundigen Planer. Der Beitrag stellt die wesentlichen Bestandteile der sachkundigen Planung vor und erläutert die erforderlichen Kenntnisse des Sachkundigen Planers. In der Instandsetzungs-Richtlinie, Ausgabe 2001 [2], ist der Sachkundige Planer zwar bereits erwähnt, aber hinsichtlich seiner Qualifikation nicht näher beschrieben. Da die Aufgaben und die Verantwortung des Sachkundigen Planers im Rahmen der Instandhaltungs-Richtlinie zunehmen, wurde ein Ausbildungsbeirat „Sachkundiger Planer (ABB-SKP)“ beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e. V. mit dem Ziel eingerichtet, einheitliche Grundsätze für die Ausbildung festzulegen (Lehrinhalte, Mindestdauer der Ausbildung, Prüfbedingungen, Anforderungen an die Referenten und Ausbildungsstätten). 1. 1. Sachkundige Planung Das Kernstück des Teils 1 der neuen Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb [1] ist die Planung der Instandhaltung für ein Betonbauwerk oder -bauteil durch den Sachkundigen Planer. Zu einer sachkundigen Planung einer Instandhaltung gehören mindestens die folgenden Elemente (Bild 1): - Ermittlung, Darstellung und Beurteilung des Ist-Zustandes des Bauwerkes bzw. Bauteiles (z. B. Übereinstimmung mit Bestandsplänen, Vorgeschichte, Schädigungsgrad, Schädigungsausmaß, dauerhaftigkeitsrelevante Einwirkungen/ statische Beanspruchung, Schadensursache, Prognose der weiteren Ist-Zustandsentwicklung); - Festlegung zum Mindest-Sollzustand. Der Mindest-Sollzustand ergibt sich aus den Anforderungen an Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Verkehrssicherheit und Brandschutz in Abstimmung mit dem Auftraggeber und darf während der Restnutzungsdauer nicht unterschritten werden; - Vergleich von Ist- und Mindest-Sollzustand, Prognose der Restnutzungsdauer; - Erstellung eines Instandhaltungskonzeptes mit gegebenenfalls mehreren Varianten unter Berücksichtigung der Aspekte Wartung/ Inspektion und Instandsetzung (inklusive Verbesserung), mit dem Ziel, technisch und wirtschaftlich begründete Lösungen anzubieten; - Erstellung eines Instandhaltungsplanes. Ein Instandhaltungsplan impliziert einen Wartungs- und Inspektionsplan, nach Erfordernis auch einen Instandsetzungsplan. Auf Basis des ermittelten Ist-Zustandes sowie der anstehenden bzw. voraussehbaren dauerhaftigkeitsrelevanten Einwirkungen (Expositionen) und statischen Belastungen ist durch den Sachkundigen Planer eine Abschätzung der weiteren Zustandsentwicklung des Bauwerkes bzw. Bauteiles vorzunehmen. Unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes ist gemeinsam mit dem Auftraggeber der Sollzustand des Betonbauwerkes/ Betonbauteils festzulegen. Der Sollzustand stellt dabei die Summe der verlangten Eigenschaften eines Bauwerks oder Bauteils zu einem bestimmten Zeitpunkt dar (z. B. nach Abschluss einer Instandsetzungsmaßnahme). buch2.indb 455 13.01.20 15: 41 456 9. Kolloquium Parkbauten - Februar 2020 Der Sachkundige Planer in der Instandhaltung - Aufgaben und Ausbildung Bild 1: Grundsätzliche Vorgehensweise bei der Planung und Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen Der Sollzustand ist integraler Bestandteil des Instandhaltungsplanes, dessen Erarbeitung auf Grundlage der vorgesehenen Nutzungsdauer des Bauwerks und der angestrebten Nutzungsdauer der ausgeführten Instandsetzungsmaßnahmen erfolgt. Diese Nutzungsdauern sind nach Abstimmung mit dem Auftraggeber im Instandhaltungsplan zu dokumentieren. Bei der Erstellung des Instandhaltungsplanes sind die Aspekte Wartung, Inspektion und, soweit erforderlich, Instandsetzung (gegebenenfalls inkl. Verbesserung) zu adressieren. Im Instandhaltungsplan sind Intervalle und Umfang der Wartung bzw. Inspektion sowie die zu überprüfenden Parameter/ Eigenschaften/ Zustände festzulegen. Die konkrete Planung der Nutzungsdauer wird bei der Anwendung der Instandhaltungs-Richtlinie [1] somit stärker in den Fokus gerückt. Die Methoden zur Ermittlung und Beurteilung des Ist-Zustandes wurden gegenüber der Richtlinienausgabe 2001 [2] aktualisiert und durch aktuelle Prüfverfahren ergänzt. Zur Beurteilung der weiteren Zustandsentwicklung eines Betonbauteils, auch im Hinblick auf die Planung von Instandsetzungsmaßnahmen, sind durch den Sachkundigen Planer im erforderlichen Maße - die dauerhaftigkeitsrelevanten Einwirkungen (Expositionen) auf die zu betrachtenden Bauteile, - die Beschaffenheit des Betons bzw. des Betonuntergrundes als Basis für Instandsetzungsmaßnahmen sowie - die statischen Beanspruchungen der Bauteile zu erfassen. Um diesen Grundsätzen gerecht zu werden, wurde u. a. die Expositionsklassensystematik aus DIN EN 1992-1- 1 und DIN 1045-2 übernommen und instandsetzungsspezifisch erweitert. Dabei wurden sowohl die für eine Instandsetzungsmaßnahme relevanten äußeren Einwirkungen aus der Umgebung als auch die Einwirkungen aus dem Untergrund spezifiziert und systematisch über Klassen berücksichtigt. Instandhaltung Instandsetzung*) Wartung/ Inspektion *) umfasst auch Maßnahmen zur Verbesserung Instandhaltungskonzept/ Instandhaltungsplan Vergleich Ist-Zustand/ Mindest-Sollzustand; Prognose für die Restnutzungsdauer t Rest Ermittlung Ist-Zustand Festlegung Mindest-Sollzustand Nutzungsdauer t < t Erstellung Wartungs-/ Inspektionskonzept Erstellung Wartungs-/ Inspektionsplan Ausführung Wartung/ Inspektion Erstellung Instandsetzungskonzept Erstellung Instandsetzungsplan Ausführung Instandsetzungsmaßnahme buch2.indb 456 13.01.20 15: 41 9. Kolloquium Parkbauten - Februar 2020 457 Der Sachkundige Planer in der Instandhaltung - Aufgaben und Ausbildung 2. Erforderliche Kenntnisse des Sachkundigen Planers Die zuvor dargestellte Komplexität der Instandhaltungs-Planung verdeutlich, dass eine ausgewiesene und breit angelegte Fachexpertise der Planenden erforderlich ist. Mit der sachgemäßen Planung einer Instandhaltung muss daher ein Sachkundiger Planer betraut werden. Dieser muss über besondere Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Schäden und Mängeln an Stahlbetonbauteilen verfügen. Er muss insbesondere in folgenden Bereichen umfassende Kenntnisse nachweisen können: - Technische Baubestimmungen zur Instandhaltung; - Instandhaltungskonzepte (inkl. Wartungs- und Inspektionskonzepte), Instandhaltungsplanung; - Instandsetzungsplanung (inkl. Instandsetzungsprinzipien und -verfahren); - Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen; - Grundsätze der Qualitätssicherung in der Instandhaltung; - Grundanforderungen an Bauwerke und Bauteile und resultierende Merkmale für Instandsetzungsstoffe und -systeme; - Schadensdiagnose; - Beurteilung der Standsicherheit (Brandschutz, Bauphysik und ggf. Verkehrssicherheit) und Gebrauchstauglichkeit unter Berücksichtigung der in der Instandhaltungs-Richtlinie genannten Instandsetzungsprinzipien und -verfahren; - Beurteilung des Betonuntergrundes; - Verfahren der Untergrundvorbereitung, Verbundverhalten; - Betoneigenschaften, Betonkorrosion; - Beurteilung der Dauerhaftigkeit von Betonbauteilen; - Bewehrungseigenschaften, Bewehrungskorrosion. Der Sachkundige Planer muss im Bedarfsfall, insbesondere bei Beeinträchtigung der Standsicherheit, in der Lage sein, die Notwendigkeit der Hinzuziehung von fachkundigen oder besonders fachkundigen Personen für Sonderfragen zu erkennen und eine entsprechende Auswahl zu treffen. Als Sachkundiger Planer gilt, wer die zuvor beschriebenen Kenntnisse durch Berufserfahrung und Referenzen bezüglich der Instandhaltung von Betonbauteilen belegen kann und sich nachweislich in diesem Fachgebiet regelmäßig weiterbildet. Voraussetzung für die verantwortliche Übernahme von Aufgaben als Sachkundiger Planer ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in wesentlichen Bereichen der Instandhaltung von Betonbauteilen. 3. Ausbildung des Sachkundigen Planers Im Zuge der Erweiterung der Verantwortung und des Aufgabengebietes bei der Planung muss der Sachkundige Planer (SKP) nach der neuen Richtlinie [1] genauer spezifizierte Kenntnisse nachweisen können. Zur Vereinheitlichung der Inhalte für die Ausbildung zum Sachkundigen Planer ist ein Ausbildungsbeirat beim „Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e.V. (DPÜ)“ eingerichtet worden. Der Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen (ABB- SKP) geht zurück auf eine Initiative des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb). Bild 2: Logo des Ausbildungsbeirates „Sachkundiger Planer“ Unter Beteiligung verschiedener interessierter Kreise (Verbände, Ausbildungsstätten, Vertreter der öf-fentlichen Hand) und Prüfung verschiedener Optionen wurde schließlich das Deutsche Institut für Prüfung und Überwachung e.V. (DPÜ e.V.) gebeten, einen entsprechenden Ausbildungsbeirat zu initiieren und zu organisieren, um unter anderem eine Harmonisierung unterschiedlicher Ausbildungsinhalte verschiedener Anbieter auf Grundlage der Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb herbeizuführen. Der DPÜ-Vorstand ist dem Wunsch der interessierten Kreise gefolgt und hat Ende 2017 beschlossen, den ABB-SKP als Organ in die Satzung des Vereins aufzunehmen. Der ABB-SKP erarbeitet einheitliche Regelungen für die Aus- und Weiterbildung von Sachkundigen Planern für die Instandhaltung von Betonbauteilen. Hierbei erstellt er und schreibt fort, insbesondere - die praxisgerechte Formulierung und Festlegung der Aus- und Weiterbildungsinhalte, - Kriterien für die Qualifikation und Zulassung der auszubildenden Personen, - Regelungen zur Anerkennung von geeigneten Ausbildungsstätten, - Regelungen zur Anerkennung geeigneter Referenten und Prüfungsausschüssen, Die konstituierende Sitzung des ABB-SKP fand am 24. April 2018 in der BAM in Berlin statt. Zum Obmann wurde Herr Dr. Wiens gewählt; Herr Dr. Mangold wurde zum Stellvertreter bestimmt. Die Geschäftsführung des ABB-SKP hat das DPÜ e. V. inne (Herr Vidackovic). Literaturverzeichnis [1] Richtlinie für die Instandhaltung von Betonbauteilen. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb), Juni 2016 (Gelbdruck). [2] Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb), Oktober 2001. buch2.indb 457 13.01.20 15: 41