eJournals Kolloquium Parkbauten 9/1

Kolloquium Parkbauten
kpb
2510-7763
expert verlag Tübingen
0201
2020
91 Technische Akademie Esslingen

Instandsetzung von Parkbauten - Chancen und Grenzen des sachkundigen Planers mit Bezug zur Restnutzungszeit

0201
2020
Stefan Linsel
Dieter Neff
Parkbauten sind in ihrer planmäßigen Beanspruchung, im Gegensatz zu anderen Gebäuden, mit denen von Straßenbrücken vergleichbar. Diese erhöhte Beanspruchung muss bei Planung, Errichtung, Betrieb, Instandsetzung und Instandhaltung mit besonderem Augenmerk fachlich bewertet werden. Hierzu ist es notwendig, dass ein sachkundiger Planer mit diesen Aufgaben betreut wird. Gemäß der DAfStb-Richtlinie (Instandsetzungs-Richtlinie) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, Ausgabe 2001, sowie der ZTV-ING, Ausgabe 2017, und der ZTV-W LB 219, Ausgabe 2017, wird vorausgesetzt, dass jede Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahme geplant wird und die Planung durch einen sachkundigen Planer erfolgt. Weiterhin muss die Umsetzung des Instandsetzungsplans seitens des Auftraggebers in der Ausführung durch einen sachkundigen Planer begleitet werden. Der Planer muss dementsprechend über besondere Kenntnisse auf diesem Aufgabengebiet verfügen.
kpb910459
9. Kolloquium Parkbauten - Februar 2020 459 Instandsetzung von Parkbauten - Chancen und Grenzen des sachkundigen Planers mit Bezug zur Restnutzungszeit Prof. Dr.-Ing. Stefan Linsel Sachverständiger, gepr./ zert. Baugutachter BVSwiss® Fachplaner Dieter Neff Sachverständiger u. sachkundiger Planer Instandsetzung, Betontechnologe und Projektleiter Zusammenfassung Parkbauten sind in ihrer planmäßigen Beanspruchung, im Gegensatz zu anderen Gebäuden, mit denen von Straßenbrücken vergleichbar. Diese erhöhte Beanspruchung muss bei Planung, Errichtung, Betrieb, Instandsetzung und Instandhaltung mit besonderem Augenmerk fachlich bewertet werden. Hierzu ist es notwendig, dass ein sachkundiger Planer mit diesen Aufgaben betreut wird. Gemäß der DAfStb-Richtlinie (Instandsetzungs-Richtlinie) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, Ausgabe 2001, sowie der ZTV-ING, Ausgabe 2017, und der ZTV-W LB 219, Ausgabe 2017, wird vorausgesetzt, dass jede Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahme geplant wird und die Planung durch einen sachkundigen Planer erfolgt. Weiterhin muss die Umsetzung des Instandsetzungsplans seitens des Auftraggebers in der Ausführung durch einen sachkundigen Planer begleitet werden. Der Planer muss dementsprechend über besondere Kenntnisse auf diesem Aufgabengebiet verfügen. Konkret wird vom sachkundigen Planer gefordert, dass er vor dem Hintergrund der jeweiligen Einwirkungen und im Hinblick auf das Erreichen der jeweiligen Instandsetzungsziele insbesondere der Restnutzungszeit festlegt, welche projektspezifischen Anforderungen an Baustoffe und Ausführung zu stellen sind. Der sachkundige Planer muss hierzu u. a. projektspezifisch festlegen: - welche Produktmerkmale, Prüfverfahren und Anforderungen für den Nachweis der Verwendbarkeit erforderlich sind und in welcher Form der Nachweis durch den Auftragnehmer erfolgen muss, - welche Produktmerkmale, Prüfverfahren und Anforderungen für den Nachweis der Übereinstimmung erforderlich sind und in welcher Form der Nachweis durch den Auftragnehmer erfolgen muss, - welchen Mindestumfang die verbindlichen Angaben zur Ausführung (des Produktherstellers) aufweisen müssen. Neben diesen Vorgaben muss der sachkundige Planer zusätzlich noch die Bedürfnisse und Wünsche des Bauherrn bzw. der späteren Nutzer in seinen Planungen berücksichtigen. Somit ist es notwendig, diesen Bedarf vor Beginn der eigentlichen Planung in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn zu ermitteln und ihn als Grundlage für die weitere Projektbearbeitung zu definieren. Weiterhin sollte beachtet werden, dass der sachkundige Planer möglicherweise nicht nur aus einer einzelnen Person besteht, sondern oft ein Zusammenschluss von verschiedenen Fachleuten auf ihrem jeweiligen Gebiet erforderlich ist. Hierzu zählen unter anderem: - Tragwerksplaner und Prüfstatiker; - Betontechnologe und Bauphysiker; - Experten für den Brandschutz und Schallschutz und - u. v. m. Weiterhin muss der sachkundige Planer folgende zusätzliche Randbedingungen berücksichtigen: - die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse; - der Zuschnitt des Grundstückes, die Nachbarbebauung, der Bebauungsplan usw.; - die Planung des Parkbaus als Einzelgebäude oder als Teil eines Gebäudekomplexes; - Entwurf, Helligkeit, Lichtdurchlässigkeit und Raumgefühl und - Stützenraster, Bauteilabmessungen und z. B. die Anforderung von Bewegungsfugen. Grundsätzlich ist die zuvor beschriebene Vorgehensweise, unabhängig von der angestrebten Restnutzungszeit, gleich. Jedoch ist bei der Wahl des Instandsetzungssystems und der Instandsetzungsprodukte die Restnutzungszeit ein entscheidender Faktor. Anhand der Ergebnisse labortechnischen Untersuchungen können unter anderem die Expositionsklassen für die buch2.indb 459 13.01.20 15: 41 460 9. Kolloquium Parkbauten - Februar 2020 Instandsetzung von Parkbauten - Chancen und Grenzen des sachkundigen Planers mit Bezug zur Restnutzungszeit jeweils instand zusetzenden Bauteile festgelegt werden. Auf Basis dieser Festlegungen wird dann das Instandsetzungssystem sowie die Instandsetzungsprodukte gewählt. Dabei muss bei der Produktwahl beachtet werden, dass das Ü-Zeichen keine Auskunft mehr gibt. Hier muss alternativ geprüft werden, ob die gewählten Produkte zielführend sind und den dementsprechenden Nachweis erbringen. Dieses Vorgehen kann auch neue Chancen mit Blick auf die anzustrebende Restnutzungszeit eröffnen. Es wird deutlich, dass zahlreiche, sich auch gegenseitig beeinflussende Parameter beachtet werden müssen, um eine Instandsetzung für eine zu definierende Restnutzungszeit zielführend zu erarbeiten. Die Restnutzungszeit kann, in Abhängigkeit des Bauwerksalters und -zustandes, im Allgemeinen zwischen 10 und 30 Jahren betragen. Bei Verwendung auch neuer Baustoffsysteme, wie hochdichte Instandsetzungsmörtel, können auch Restnutzungszeiten von > 30 Jahren ermöglicht werden. Dabei können und müssen mit Anwendung des sogenannten Performance-Konzeptes baustoffspezifische Nachweise geführt werden. Diese beinhalten zum Beispiel die laborseitigen Nachweise des Karbonatisierungs- und des Chloridmigrationskoeffizienten. Damit ist es möglich, Aussagen zur tatsächlichen Restnutzungszeit erarbeiten zu können. Diese Instrumente bieten damit dem Fachplaner die Möglichkeit, auch gegenüber dem Bauherrn monetäre Bewertungen unter Berücksichtigung der Restnutzungszeiten aufzuzeigen. Sie stellen damit ein zielführendes Werkzeug für auch wirtschaftliche Instandsetzungen mit angepassten und bedarfsorientierten Restnutzungszeiten dar. buch2.indb 460 13.01.20 15: 41