eJournals Kolloquium Parkbauten12/1

Kolloquium Parkbauten
kpb
2510-7763
expert verlag Tübingen
kpb121/kpb121.pdf0224
2026
121 Technische Akademie Esslingen

Vorstellung von Chloridschutz- und Abdichtungskonzepten bei Parkbauten anhand von Praxisbeispielen aus Neubau und Instandsetzung

0224
2026
Norbert Swoboda
Im Rahmen des 11. Kolloquiums Parkbauten wurden im Jahr 2024 bereits die Grundlagen zu Chlorid- und Abdichtungskonzepte in einem Vortrag/Beitrag ausführlich behandelt. Im vorliegenden Beitrag soll an die hieraus gewonnenen Erkenntnisse angeknüpft und anhand von Praxisbeispielen im Neubau sowie in der Instandsetzung unterschiedliche, technisch mögliche Varianten zum Chlorid- und Oberflächenschutz von Parkbauten/Tiefgaragen und deren Abhängigkeiten von den in der WU-Richtlinie des DAfStb. definierten Parametern (Entwurfsgrundsatz, Nutzungsklasse, Beanspruchungsklasse) vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen von Schutzzielbetrachtungen auch Lösungen präsentiert und erläutert, die von den im DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen, Ausgabe 01/2018, Fassung 09/2022 dargestellten Varianten (Tabelle 5) abweichen können. Der Beitrag schließt mit konstruktiven Besonderheiten und praxiserprobten Ausführungen im Bereich von Verdunstungsrinnen/Entwässerungsrinnen.
kpb1210127
12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 127 Vorstellung von Chloridschutz- und Abdichtungskonzepten bei Parkbauten anhand von Praxisbeispielen aus Neubau und Instandsetzung Dipl.-Ing. (Univ.) Norbert Swoboda Ingenieurbüro Schiessl Gehlen Sodeikat GmbH, Senior Expert Standsicherheit, Teamleiter Wasserundurchlässige Bauwerke und Bauwerksprüfung (WU/ BWP), Zertifizierter sachkundiger Planer für Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken nach DPÜ Zusammenfassung Im Rahmen des 11. Kolloquiums Parkbauten wurden im Jahr 2024 bereits die Grundlagen zu Chlorid- und Abdichtungskonzepte in einem Vortrag/ Beitrag ausführlich behandelt. Im vorliegenden Beitrag soll an die hieraus gewonnenen Erkenntnisse angeknüpft und anhand von Praxisbeispielen im Neubau sowie in der Instandsetzung unterschiedliche, technisch mögliche Varianten zum Chlorid- und Oberflächenschutz von Parkbauten/ Tiefgaragen und deren Abhängigkeiten von den in der WU-Richtlinie des DAfStb. definierten Parametern (Entwurfsgrundsatz, Nutzungsklasse, Beanspruchungsklasse) vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen von Schutzzielbetrachtungen auch Lösungen präsentiert und erläutert, die von den im DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen, Ausgabe 01/ 2018, Fassung 09/ 2022 [7] dargestellten Varianten (Tabelle 5) abweichen können. Der Beitrag schließt mit konstruktiven Besonderheiten und praxiserprobten Ausführungen im Bereich von Verdunstungsrinnen/ Entwässerungsrinnen. 1. Einführung 1.1 Motivation Im DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen [7] wird in den Vorbemerkungen auf Seite 9 darauf hingewiesen, dass gegenüber den in Tabelle 5 enthaltenen Vorschlägen und Empfehlungen (Varianten A, B und C) grundsätzlich abweichende Lösungen möglich sind, die auch zu standsicheren, dauerhaften und gebrauchstauglichen Parkbauten führen können. Nachfolgend werden anhand von drei Praxisbeispielen unterschiedliche, technisch mögliche Varianten zur Abdichtung sowie zum Chlorid- und Oberflächenschutz von Tiefgaragen und deren Abhängigkeiten von den sich aus der WU-Richtlinie des DAfStb. [1] ergebenden Parametern (Entwurfsgrundsatz (EGS), Nutzungsklasse (NKL), Beanspruchungsklasse) vorgestellt und bezüglich der nachfolgend genannten Schutzziele bewertet: 1. Wasserundurchlässigkeit/ Wasserdichtigkeit => Abdichtung, WU-Bauweise in Abhängigkeit der Nutzungsklassen A* - A*** (höherwertige Nutzung) bzw. B (TG-Nutzung) => Beurteilung Abdichtungskonzept 2. Chloridschutz im Bereich der TG-Nutzung (Abstimmung des Chloridschutzsystems auf die Nutzung der Tiefgarage, auf das zu schützende Stahlbetonbauteil sowie auf das Abdichtungssystem) => Beurteilung Chloridschutzkonzept Dabei werden auch Konzepte zum Chloridschutz betrachtet, die von den üblichen Lösungen in Tabelle 5 des o. g. DBV-Merkblattes [7] abweichen. 1.2 Vorgehen bei der Beurteilung Für jedes der drei Praxisbeispiele werden die beiden o. g. Schutzziele separat voneinander in Bezug auf die Überreinstimmung mit den Anforderungen aus dem Regelwerk sowie in Bezug auf Funktionalität, Dauerhaftigkeit/ Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet. Für das Schutzziel der Wasserundurchlässigkeit ist hierbei das Abdichtungskonzept der erd- und grundwasserberührten Flächen der Bodenplatten und Außenwände zu betrachten. Für das Schutzziel des Chloridschutzes wird das Beschichtungskonzept der Tiefgaragenbauteile beurteilt. 2. Praxisbeispiele 2.1 Praxisbeispiel 1, Neubau Bürogebäude mit zwei Untergeschossen Randbedingungen/ Konstruktion Es handelt sich um den Neubau eines größeren Bürogebäudes mit zwei Untergeschossen in Stahlbetonbauweise. Der mittlere Grundwasserstand liegt im oberen Bereich der Wände des 2. UG. Bei Ansatz des Bemessungswasserstand werden auch Teile der Wände im 1. UG mittels Grundwasser beaufschlagt. Sowohl im 1.UG als auch im 2.UG ist eine Tiefgaragennutzung mit in Summe 150 Stellplätzen vorgesehen (Nutzungsklasse B, keine öffentliche TG-Nutzung). Des Weiteren sollen in beiden Untergeschossen Technik-, Lager- und Sozialräume untergebracht werden (Nutzungsklasse A* - A**). Die Bodenplatte weist Bauteildicken von 80 - 120 cm auf. Sowohl die Außenwände als auch die Zwischendecke (über 2.UG) sollen mit einer Dicke von 30-cm hergestellt werden. 128 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 Vorstellung von Chloridschutz- und Abdichtungskonzepten bei Parkbauten anhand von Praxisbeispielen aus Neubau und Instandsetzung Für die Bodenplatte ist eine Bemessung nach Entwurfsgrundsatz c (EGS c) mit geplanten Sollrissfugen vorgesehen. Die Außenwände sollen in Anlehnung an Entwurfsgrundsatz a (EGS a, Rissvermeidung) in kleineren Betonierabschnitten realisiert werden. Die Zwischendecke soll nach Entwurfsgrundsatz b (EGS b, Rissverteilung) bemessen werden. Bezüglich der Beanspruchung durch Grundwasser erfolgt eine Einstufung in Beanspruchungsklasse 1 (drückendes Wasser). Zur Erhöhung der Sicherheit gegen von außen eindringendem Wasser wurde in Abstimmung mit dem Bauherrn festgelegt, sowohl unter der Bodenplatte als auch an den Außenwänden bis auf eine Höhe von rd. 30-cm über OK Zwischendecke ein Frischbetonverbundsystem (FBVS) zu realisieren. Abb. 1: Regelschnitt durch die Tiefgarage 1.UG und 2.UG, Ausführung der OK im Gefälle Abb. 2: Grundriss des Gebäudes im 1.UG mit kombinierter Nutzung (TG und Räume hochwertiger Nutzung) Als Chloridschutz sollten auf der Bodenplatte eine OS8- Beschichtung nach Variante B1 (ergänzt durch hochrissüberbrückende Bandagen entlang der Sollrissfugen) und auf der Zwischendecke eine rissüberbrückende OS11-Beschichtung nach Variante B2 im DBV-Merkblatt [7] ausgeführt werden. Der Sockelschutz der aufgehenden Bauteile (Stützen und Wände) war mit der Grundierung und der 2-facher Kopfversiegelung der Harze des Systems aus der Fläche geplant. Beurteilung Abdichtungskonzept („Regelbauweise“) Die Kombination aus Beanspruchungsklasse 1, Entwurfsgrundsatz c und Nutzungsklasse B im Bereich der Tiefgaragenbodenplatte entspricht den Angaben im Regelwerk (hier v. a. WU-Richtlinie [1], DBV-Heft 43 [12]). 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 129 Vorstellung von Chloridschutz- und Abdichtungskonzepten bei Parkbauten anhand von Praxisbeispielen aus Neubau und Instandsetzung Abb. 3: Abdichtungskonzept Beispiel 1 im Abgleich mit dem Flussdiagramm aus DBV-Heft Nr. 43 [12] Die zusätzliche Verwendung eines FBVS erhöht die Sicherheit vor dem unplanmäßigen Eindringen von Wasser/ Feuchtigkeit über wasserführende Trennrisse oder über Sollrissfugen, wenn auch eine fachgerecht ausgeführte WU-Bodenplatte allein in der Lage wäre, das Schutzziel der Wasserundurchlässigkeit sicherzustellen. Die Kombination aus Beanspruchungsklasse 1, Entwurfsgrundsatz c und Nutzungsklasse A* - A** im Bereich der hochwertigen Nutzung entspricht ebenfalls den Vorgaben im Regelwerk (hier zusätzlich DBV-Merkblatt hochwertige Nutzung von Untergeschossen [8]). Die Ausführung der Frischbetonverbundfolie als zusätzliche Sicherheit vor dem Eindringen von Wasser stellt hier aus unserer Sicht v. a. in Bereichen, die für die Ausführung nachträglicher Dichtmaßnahmen schwer zugänglich sind, sowie in Bereichen mit aufwendigen, mehrschichtigen Bodenauf bauten eine sinnvolle Zusatzmaßnahme dar. Ggf. erforderliche raumklimatische Maßnahmen (Lüftung) sind separat zu betrachten. Auch für die Außenwände (EGS a, NKL A* - A**, BK1) kann eine Übereinstimmung mit den Anforderungen des Regelwerks beurteilt werden. Die Frischbetonverbundfolie an den Wänden des 2. UG stellt auch hier in schwer zugänglichen Bereichen (z. B. Sprinklerzentralen, Technikzentralen mit Anordnung von größeren gebäudetechnischen Komponenten nahe an den Außenwänden) eine sinnvolle Zusatzmaßnahme zur Erhöhung der Sicherheit gegen eindringendes Wasser dar. Fazit: Es besteht für alle auftretenden Kombinationen aus Beanspruchungsklasse, Entwurfsgrundsatz und Nutzungsklasse eine Übereinstimmung mit den Vorgaben aus dem Regelwerk. V. a. in schwer zugänglichen Bereichen der Bodenplatte und der Außenwände sowie in Bereichen mit hochwertigerem Innenausbau (NKL A*- A**) stellt ein FBVS eine sinnvolle Zusatzmaßnahme dar, fachlich korrekte Planung, Ausführung und Verarbeitung sowohl der WU-Bauteile als auch der FBVS vorausgesetzt. Beurteilung Chloridschutzkonzept Tragende, nach Entwurfsgrundsatz c bemessene und mittels Sollrissfugen konstruierte WU-Bodenplatten können nach Variante B1, Tabelle 5 in [7] mit starren OS8- Systemen beschichtet werden. Die Sollrissfugen, welche größere Bewegungen aufweisen können, sind mit hochrissüberbrückenden OS14-Systemen oder alternativ mit Systemen aus vliesarmiertem Flüssigkunststoff zu beschichten. Die vorgesehene Ausführung entspricht den o. g. Anforderungen. Im vorliegenden Fall wurde in der Fläche abseits der Sollrissfugen eine OS8-Beschichtung mit statisch-rissüberbrückenden Eigenschaften eingebaut, um ggf. auftretende Rissbildungen in den theoretisch zwängungsarmen Bereichen abseits der Sollrissfugen abdecken zu können. Vollflächig rissüberbrückend beschichtete Stahlbetonbauteile nach Variante B2 (hier: Zwischendecke) sollten gemäß Angabe in Tabelle 5 in [7] nach Entwurfsgrundsatz b bemessen werden. Dies ist im vorliegenden Fall erfüllt. Die Rissüberbrückungsfähigkeit des Oberflächenschutzes (hier OS11a) ist mit der Rissbreitenbeschränkung des Stahlbetonbauteils abzustimmen. Bei einer rechnerischen Rissbreite von w k -=-0,20-mm (Bemessung auf späten zentrischen Zwang) ist dies gegeben. Im Bereich von Rinnen sollten in Abhängigkeit deren geometrischer Ausbildung (z. B. Trapezgerinne) Beschichtungen mit einem höheren Widerstand gegen mechanische Einwirkungen (Rangieren, Lenken auf den Kanten am Übergang zwischen Rinne und angrenzender Fläche) zur Ausführung kommen (siehe hierzu auch Abschnitt-3 des vorliegenden Beitrags). Abb. 4: Chloridschutzkonzept Beispiel 1 im Abgleich mit Tabelle 5 des DBV-Merkblatts [7] Fazit: Bei den vorgesehenen Beschichtungssystemen handelt sich im vorliegenden Fall um „Regelbauweisen“, die den Angaben der Tabelle 5 im DBV-Merkblatt [7] entsprechen (Variante B1 und B2). Die OS8-Beschichtung mit statisch-rissüberbrückenden Eigenschaften in der Fläche mit lediglich linienförmig ergänzten hochrissüberbrückenden Bandagen entlang der Sollrissfugen stellt eine wirtschaftliche und dauerhafte Variante zum Oberflächenschutz dar. 130 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 Vorstellung von Chloridschutz- und Abdichtungskonzepten bei Parkbauten anhand von Praxisbeispielen aus Neubau und Instandsetzung 2.2 Praxisbeispiel 2, Neubau Wohnanlage mit einem Untergeschoss Randbedingungen/ Konstruktion Betrachtet wird das Untergeschoss einer mittelgroßen, neu zu errichtenden Wohnanlage mit Tiefgarage (50-Stellplätze, NKL B), Technik-, Keller- und Fahrradräumen (NKL B); in zusammenhängenden Teilbereichen mit Abstellräumen/ Treppenräumen zur Erschließung der aufgehenden Wohnbebauung (NKL A*). Planung und Ausführung erfolgen als Stahlbetonkonstruktion in WU-Bauweise, die Dicke der Bodenplatte beträgt 40-cm, im Bereich von Fundamentverstärkungen 60-cm (Übergänge gevoutet ausgeführt), die Dicke der Außenwände ist mit 30-cm vorgesehen. Für die Bemessung der Bodenplatte und der Außenwände wurde Entwurfsgrundsatz b zugrunde gelegt. Aufgrund des Bemessungswasserstandes erfolgt eine Einordnung in Beanspruchungsklasse 1. Die Bodenplatte liegt im ständigen Einflussbereich des Grundwassers. Die Außenwände werden bis auf eine Höhe von rd. 1-m mit Grundwasser beaufschlagt. Abb. 5: Regelschnitt durch das Gebäude mit Tiefgarage, Ausführung der OK im Gefälle Abb. 6: Auszug aus dem Grundriss des UG mit TG-Nutzung, Fahrradräumen und Keller (NKL-B) sowie Treppen-/ Abstellräumen (NKL-A) 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 131 Vorstellung von Chloridschutz- und Abdichtungskonzepten bei Parkbauten anhand von Praxisbeispielen aus Neubau und Instandsetzung Abb. 7: Auszug aus dem Grundriss des UG mit Darstellung der Bereiche NKL A/ EGS a bzw. NKL B/ EGS b (TG, Fahrradräume, Keller) Im Bereich der höherwertigen Nutzung (NKL A*) ist bodenplatten- und außenwandseitig die Verwendung eines Frischbetonverbundfoliensystems (FBVS) vorgesehen. Das FBVS wird jeweils rd. 1-m in die Bereiche mit NKL-B geführt. Als Chloridschutz in der Tiefgarage soll Variante C1 nach DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen umgesetzt werden (einlagige Schweißbahn, vollflächig verklebt mit 35 - 40-mm Gussasphaltschutz- und -nutzschicht). Der Sockelschutz der aufgehenden Bauteile ist mit vliesarmiertem Flüssigkunststoff (FLK) vorgesehen. Beurteilung Abdichtungskonzept Die Kombination von Beanspruchungsklasse 1, EGS b und NKL B (Tiefgarage) ist gemäß dem einschlägigen Regelwerk [1], [12] zulässig. Im Bereich der höherwertigen Nutzung (NKL A*, Abstell- und Treppenräume) wird durch Wahl, Anordnung und Reihenfolge der Betonierabschnitte sowohl für die Bodenplatte als auch für die Außenwände die Umsetzung des EGS a angestrebt. Die Kombination aus Beanspruchungsklasse 1, EGS a und NKL A ist gemäß Regelwerk ebenfalls zulässig. Die Anordnung eines FBVS stellt bei fachgerechter Planung, Ausführung und Verarbeitung eine zusätzliche Sicherheit gegenüber dem Eindringen von Feuchtigkeit über wasserführende Trennrisse und Arbeitsfugen dar. Abb. 8: Abdichtungskonzept Beispiel 2 im Abgleich mit dem Flussdiagramm aus DBV-Heft Nr. 43 [12] Beurteilung Chloridschutzkonzept Grundsätzlich entspricht die Kombination aus EGS b, NKL B und Variante C1 dem einschlägigen Regelwerk (hier: Tabelle 5 im DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen [7]). Die Bauweise ist allerdings nach Tabelle-7 in [7] für WU-Bodenplatten unter Grundwassereinfluss nicht vorgesehen (nur für Zwischendecken und tragende Bodenplatte ohne Grundwasserbeaufschlagung). Gemäß dem aktuellen Positionspapier der Münchner Runde aus 2020 [15] wird die Umsetzung von bituminösen Abdichtungsbauweisen als Chloridschutz in Tiefgaragen in der Wasserwechselzone als mögliche Variante aufgeführt. Hierzu heißt es konkret zu Bodenplatten, die in der Wasserwechselzone liegen, auf Seite 3 in [15]: „Bei seltener Wasserbeaufschlagung und geringem Wasserdruck (erhöhter mittlerer Wasserstand bis OK Bodenplatte) sind auch die Varianten C1 und C2 möglich. Dies erfordert eine vertiefte Planung, insbesondere unter Berücksichtigung der Druckhöhe bei HHW.“ Aus unserer Sicht ist die Ausführung der vorgesehenen Chloridschutz-Variante C1 unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte möglich: Der Oberflächenschutz bzw. die Abdichtung sollte möglichst spät aufgebracht werden, so dass eine Grundwasserbeaufschlagung nach Möglichkeit bereits mindestens einmal am Bauwerk bzw. an der WU-Wanne stattgefunden hat (z. B. nach Abschalten der Grundwasserhaltung). Diese günstige Randbedingung war im vorliegenden Fall gegeben. Wenn sich im Zuge der Wasserbeaufschlagung undichte Risse und Arbeitsfugen zeigen, so können diese dann gemäß WU-Richtlinie [1], Abschnitt 12 etc. ohne lokalen Rückbau des Chloridschutzes fachgerecht verpresst bzw. abgedichtet werden. Das späte Auf bringen der Abdichtung, das bei üblichen mehrgeschossigen Konstruktionen des Geschosshochbaus den Regelfall darstellt, hat auch den Vorteil, dass zu diesem Zeitpunkt die Bodenplatte in der Randzone bereits ausgetrocknet ist und es beim Verkleben der Schweißbahnen nicht zu Wasserdampfdruckbildung kommt. Beim Rohbau der Grundwasserwanne (WU-Wanne) ist grundsätzlich darauf zu achten, dass handwerklich sauber gearbeitet wird. An sämtlichen Arbeitsfugen sind Fugenbänder oder -bleche auszuführen (alternativ WU-Fugen mit Anschlussmischung, s. o.), zusätzlich können auch Verpress-Schläuche angeordnet werden, die im Bedarfsfall oder auch planmäßig nachträglich injiziert werden (v. a. im Bereich der Räume mit Nutzungsklasse-A*). Allgemein ist auf Konstruktion und Ausführung der Fugen große Sorgfalt zu legen (geradliniges Verlegen der Dichtelemente, konstruktive Sicherung durch Bewehrung/ Bügel etc.). Die Bodenplatte sollte zwängungsarm und rissarm hergestellt werden, in Anlehnung an die Anforderungen gemäß Entwurfsgrundsatz a der WU-Richtlinie [1]. Um ein flächiges Ablösen oder eine flächige Unterläufigkeit der Bitumenschweißbahnen als Bestandteil der Abdichtung bzw. des Chloridschutzes zu verhindern, ist es entscheidend, dass die Bahnen vollflächig mit dem Untergrund verklebt bzw. verschweißt werden. 132 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 Vorstellung von Chloridschutz- und Abdichtungskonzepten bei Parkbauten anhand von Praxisbeispielen aus Neubau und Instandsetzung Abb. 9: Chloridschutzkonzept Beispiel 2 im Abgleich mit Tabelle 5 des DBV-Merkblatts [7] Hierzu eignen sich die bei den Fachfirmen bekannten und bewährten Verfahren (Gieß-, Flämm- oder Einrollverfahren). Der Untergrund der WU-Bodenplatte ist entsprechend vorzubehandeln. Nach dem Kugelstrahlen im Kreuzgang wird in der Fläche eine kunstharzbasierte Grundierung aufgebracht und mittels Quarzsand abgestreut. Zur Erzielung des Porenschlusses kann es in Teilbereichen erforderlich sein, eine Kratzspachtelung zu ergänzen. Die Harze müssen für das nachträgliche Aufbringen der Schweißbahnen geeignet sein. Bei rückseitiger Feuchtebelastung bzw. höheren Wasserdrücken kann der Auftrag einer zusätzlichen Versiegelung (identisches Harz in einem zweiten Arbeitsgang) sinnvoll sein. 2.3 Praxisbeispiel 3, Bestandswohnanlage mit einem Untergeschoss Randbedingungen/ Konstruktion/ Schadensbild Gegenstand der Betrachtung ist das Untergeschoss einer größeren bestehenden Wohnanlage mit Nutzung als Tiefgarage (51 Stellplätze, NKL B) sowie als Keller, das aufgrund von Chloridschädigungen einer Betonsanierung unterzogen werden muss. Zum Zeitpunkt der Untersuchungen hat das Bauwerk ein Alter von rd. 15 Jahren. In der gefällelosen Tiefgarage wurde kein Beschichtungssystem, sondern ein rd. 15 - 20 mm dicker Verbundestrich mit Schutzeigenschaften aufgebracht, der zahlreiche, nicht bandagierte Risse aufweist. Die Risse verlaufen größtenteils bis zur oberen Bewehrungslage der Bodenplatte. Wasserführende Trennrisse/ eindringende Feuchtigkeit an der Bodenplatte lagen nicht vor. Der Sockelschutz an den aufgehenden Bauteilen (Stützen, Wände) wurde nachträglich zur Nutzungsaufnahme der Garage ergänzt, ohne dass im Vorfeld dessen Untersuchungen zu Chloridgehalten oder Betonsanierungsmaßnahmen stattgefunden haben. Die Bodenplatte und die Außenwände im UG sind in Beanspruchungsklasse 1 einzuordnen (Druckwasserhöhe > 2,0-m). Die Bemessung der Bodenplatte und der Außenwände wurde gemäß den Angaben des Tragwerksplaners nach Entwurfsgrundsatz b (Rissverteilung) durchgeführt. Abb. 10: Ansicht der Tiefgarage mit Darstellung des Rissbildes/ Schadensbildes Abb. 11: Grundriss des Untergeschosses mit TG-Nutzung und Darstellung des Rissbildes 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 133 Vorstellung von Chloridschutz- und Abdichtungskonzepten bei Parkbauten anhand von Praxisbeispielen aus Neubau und Instandsetzung Abb. 12: Grundriss des Untergeschosses mit Darstellung der Trocknungsränder(gelb) Instandsetzung Zur Instandsetzung der Bodenplatte und der Sockelbereiche der aufgehenden Bauteile wurde chloridhaltiger Estrich/ Beton entfernt und anschließend reprofiliert (entspricht Verfahren 7.2 nach aktuell gültigem Regelwerk Technische Regel Instandhaltung, TR-IH). Für die Reprofilierung der Bodenplatte entlang von Rissen wurde aufgrund der größeren Querschnitte/ Reprofilierungsvolumen ein XD3-Beton verwendet. Als Ersatz für den flächig abgebrochenen, mittels Chloriden beaufschlagten Estrich kam ein Reparaturmörtel RM mit Schichtdicken von 15 - 20 mm zur Ausführung. Als Chloridschutz für die Bodenplatte wurde eine OS8- Beschichtung mit besonderen, statisch-rissüberbrückenden Eigenschaften gewählt. In den Sockelbereichen der Stützen und Wände kam eine OS5b-Beschichtung zur Ausführung. Beurteilung Abdichtungskonzept Die Kombination von Beanspruchungsklasse 1, EGS b und NKL B (Tiefgaragenbodenplatte bzw. Kellernutzung) ist gemäß dem einschlägigen Regelwerk zulässig. Es lagen keine Undichtigkeiten im Untergeschoss vor, insofern war eine Ertüchtigung des Abdichtungskonzepts nicht Bestandteil der Instandsetzung. Abb. 13: Abdichtungskonzept Beispiel 3 im Abgleich mit dem Flussdiagramm aus DBV-Heft Nr. 43 [12] Beurteilung Chloridschutzkonzept Gemäß den Angaben im DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen, Ausgabe 01/ 2018 [7], Tabelle 7 gibt es für den vorliegenden Fall keine Standard-Lösung, die den allgemeinen Vorgaben in [7] entsprechen würde. Bei WU- Bodenplatten, die nach EGS b bemessen wurden, ist als Standard-Chloridschutz die Variante B2 mit rissüberbrückenden Systemen vorgesehen. Diese Systeme werden in [7] aber nur bei Druckwasserhöhen bis maximal 2-m als sinnvoll erachtet. 134 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 Vorstellung von Chloridschutz- und Abdichtungskonzepten bei Parkbauten anhand von Praxisbeispielen aus Neubau und Instandsetzung Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine ältere Bodenplatte mit abgeschlossenem Rissbild. Die vorhandenen, an der oberen Bewehrungslage endenden Risse unterliegen Zwangsbeanspruchungen infolge von begrenzten Temperaturwechseln an der Bauteiloberseite. Infolge von Grundwasserpegelschwankungen ergeben sich zudem Lastbeanspruchungen, die Biegezug und damit anteilige Rissbreitenänderungen an der Plattenoberseite verursachen. Die Rissbreitenänderungen sind aufgrund der vorliegenden Randbedingungen eher gering und erfolgen im Gegensatz zu dynamischen Beanspruchungen vergleichsweise langsam. Aus unserer Sicht liegt damit ein günstiger Anwendungsfall für ein diffusionsoffenes OS8-System mit statisch-rissüberbrückenden Eigenschaften vor. Falls in Einzelfällen die Rissüberbrückungsfähigkeit des Systems überschritten wird, können diese Bereiche im Zuge der Instandhaltung/ Wartung mit rissüberbrückenden Bandagen eines leistungsfähigeren Beschichtungssystems bearbeitet werden. 2.4 Fazit zu den Praxisbeispielen Abdichtungs- und Beschichtungskonzepte müssen sowohl im Neubau als auch in der Instandsetzung immer im Einzelfall unter Berücksichtigung der objektspezifischen und statisch-konstruktiven Randbedingungen und im Sinne der beiden relevanten Schutzziele Wasserundurchlässigkeit und Chloridschutz betrachtet und beurteilt werden. Hierbei können sich auch von den im Regelwerk skizzierten Standard-Varianten abweichende Lösungen ergeben. Dies ist in den Vorbemerkungen zum DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen [7] in den Vorbemerkungen, Seite 9, so ausdrücklich beschrieben. 3. Betrachtungen zum Chloridschutz im Rinnenbereich Zum Thema „Gefälle und Entwässerung in Tiefgaragen“ liegen zahlreiche umfangreiche Fachveröffentlichungen vor. Im Rahmen des vorliegenden Beitrages sollen daher nur ausgewählte Details vorgestellt werden, bei denen eine Interaktion zwischen Entwässerungseinrichtungen (hier: Rinnen) und Oberflächenschutzsystemen besteht. 3.1 Anordnung von Rinnen im Bereich der Fahrgasse Diese Rinnen werden in der Nutzung durch Fahrzeuge überfahren. Es handelt sich bei privat genutzten Tiefgaragen häufig um reine Verdunstungsrinnen, die an Schöpfgruben angeschlossen sind und bei entsprechender Feuchtigkeitsbeaufschlagung regelmäßig leergepumpt werden müssen. Bei öffentlichen Garagen mit höherer Fluktuation sollten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an Abläufe/ Grundleitungen/ Hebeanlage etc. ausgeführt werden. Bezüglich der Rinnengeometrie sind aus unserer Sicht zwei Varianten zu empfehlen: Rinnen mit trapezförmigem Querschnitt und mindestens unter 45° abgeschrägten Flanken. Die Breite der Rinnen sollte die Schrittlänge eines Erwachsenen nicht überschreiten (ca. 40 - 50-cm), Tiefe ca. 2-cm (siehe u. a. Empfehlungen Münchner Runde [15]). Alternativ zum Trapezgerinne kann auch ein Muldengerinne mit stetigen Übergängen zwischen Rinne und den benachbarten Fahrgassenbereichen ausgeführt werden (keine Knicke oder Kanten). Abb. 14: Mittels vliesarmiertem Flüssigkunststoff beschichtetes Muldengerinne mit Ablauf, Anordnung im Bereich der Fahrgasse Abb. 15: Exemplarische Darstellung der Geometrie eines Muldengerinnes unter Berücksichtigung der Bewehrungsführung Bei dieser Geometrie sind auch größere Breiten und Tiefen als beim Trapezgerinne möglich. Falls Tiefgaragen barrierefrei zu gestalten sind, gelten für offene Rinnen höhere Anforderungen gemäß DIN-18040-3, Kapitel-4.4 bzw. DIN-EN-17210, Kapitel-7.1.9. In unserer Wahrnehmung sind in den letzten Jahren häufig geschlossene Rinnenkörper im Zuge von Sanierungsmaßnahmen durch offene Gerinne ersetzt worden, weil sich diese im Betrieb als kostengünstiger und wartungsärmer erweisen können. Trapezgerinne sollten aufgrund der Kanten am Übergang zu den benachbarten Fahrgassenbereichen mit widerstandfähigeren Systemen beschichtet werden. Nach unserer Erfahrung eignen sich hier z. B. OS14-Systeme oder mittels Vlies armierte Systeme auf Basis von Flüssigkunststoff (FLK). Die angeschlossenen Schöpfgruben sind sinnvollerweise im selben System zu beschichten. Muldengerinne können in Garagen mit geringer Fluktuation bei günstiger Geometrie auch mit rissüberbrückenden, mechanisch weniger 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 135 Vorstellung von Chloridschutz- und Abdichtungskonzepten bei Parkbauten anhand von Praxisbeispielen aus Neubau und Instandsetzung widerstandsfähigen OS11-Systemen beschichtet werden, da ein frühzeitiger Abrieb, wie er bei Trapezgerinnen im Bereich der Kanten/ Flanken häufig vorkommt, bei dieser Rinnenform nicht zu befürchten ist. Auch bei Ausführung der Variante C1 zum Chloridschutz (Bitumenschweißbahn und Gussasphalt) können Muldengerinne eine sinnvolle und wirtschaftliche Alternative zu geschlossenen Rinnenkörpern darstellen. Abb. 16: Muldengerinne in Asphaltbauweise im Bereich einer Gebäude-Dehnfuge Die Geometrie der Rinnen ist im Rohbau durch entsprechende Ausnehmungen in der Kontur der Oberfläche zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass die obere Bewehrungslage im Bereich der Rinnen ausgewechselt/ tiefer angeordnet wird. Leider kommt es in der Praxis immer noch häufig vor, dass die obere Bewehrung im Rinnenbereich durchläuft, was i. d. R. mit einer Unterschreitung der erforderlichen Mindestbetondeckungen und aufwendigen Instandsetzungsmaßnahmen im Rinnenbereich einhergeht. 3.2 Anordnung von Rinnen an den Stellplatzstirnseiten Alternativ zur Fahrgassenmitte können offene Rinnensysteme auch an den Stellplatz-Stirnseiten angeordnet werden. Vorteil dieser Variante ist, dass die Rinnen i. d. R. nicht durch PKW überfahren bzw. durch Fußgänger überquert werden müssen. Nachdem sich die Rinnen in diesem Fall häufig an den aufgehenden, tragenden Wänden befinden, sollten als Rinnen- und Sockelschutzbeschichtung dann allerdings ausschließlich hochwertige Systeme (z. B. mittels Vlies armierte Systeme auf Basis von Flüssigkunststoff (FLK)) zum Einsatz kommen. Abb. 17: Mittels vliesarmiertem Flüssigkunststoff beschichtete Trapezrinne an den aufgehenden Wänden der Stellplatzstirnseiten Im Falle einer Umsetzung der Chloridschutz-Variante C1 (Bitumenschweißbahn und Gussasphaltbelag) ist eine Berücksichtigung der Rinne in der Rohbaukontur nicht zwingend erforderlich, weil die Rinne im Randbereich durch das Abstellen des mindestens 35-mm dicken Gussasphaltbelages vor den aufgehenden Wänden realisiert werden kann. Der Rinnenboden besteht dann nur aus dem vliesarmierten Flüssigkunststoff (FLK), der unmittelbar auf dem Rohbeton der Bodenplatte bzw. der Decke aufgebracht werden kann und sich unter dem benachbarten Gussasphalt mit der unterlagernden Schweißbahn horizontal übergreift. Wandseitig ist der FLK als Sockelschutz entsprechend in die Vertikale zu führen. Es wird bei Umsetzung dieses Details ein Hochzug von rd. 50-cm über Rinnenboden empfohlen (siehe Abb. 18). Abb. 18: Abgestellter Gussasphaltbelag sowie mittels vliesarmiertem Flüssigkunststoff beschichtete Rinne an den aufgehenden Wänden der Stellplatzstirnseiten 136 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 Vorstellung von Chloridschutz- und Abdichtungskonzepten bei Parkbauten anhand von Praxisbeispielen aus Neubau und Instandsetzung Literatur, Normen, Regelwerke [1] DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, Ausgabe 2017 [2] Heft 555 DAfStb., Erläuterungen zur DAfStb.- Richtlinie wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, Ausgabe 2006 [3] DAfStb Positionspapier Feuchtetransport durch WU-Beton, Ausgabe 2006 [4] DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, 2001 [5] Technische Regel des DIBt: TR-Instandhaltung, Ausgabe Mai 2020 [6] DAfStb.-Heft 638 - Anwendungshilfe zur Technische Regel des DIBt: TR-Instandhaltung, Ausgabe Mai 2020 [7] DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen, Ausgabe 01/ 2018, Fassung 09/ 2022 [8] DBV-Merkblatt Hochwertige Nutzung v. Untergeschossen Bauphysik u. Raumklima, Ausgabe 2009 [9] DBV-Merkblatt Frischbetonverbundsysteme, Fassung 09/ 2023 [10] DBV-Heft Nr. 36, Deutscher Beton- und Bautechnik Verein e.V. „Dauerhafte Parkbauten in Betonbauweise - gut informiert, sicher planen und bauen“, 2015 [11] DBV-Heft Nr. 42, Deutscher Beton- und Bautechnik Verein e.V. „Ausführungsvarianten für dauerhafte Bauteile in Parkbauten - Beispielsammlung“, 2015 [12] DBV-Heft Nr. 43, Deutscher Beton- und Bautechnik Verein e.V. „WU-Bauwerke aus Beton“, 2018 [13] DBV-Heft Nr. 44, Deutscher Beton- und Bautechnik Verein e.V. „Frischbetonverbundsysteme - Sachstand und Empfehlungen“, 2018 [14] DBV-Heft Nr. 54, Deutscher Beton- und Bautechnik Verein e.V. „Frischbetonverbundsysteme - grundlegende Erläuterungen zum DBV-Merkblatt Frischbetonverbundsysteme“, 2023 [15] Positionspapier der „Münchner Runde“ zu Tiefgaragenbauwerken und Parkgaragen, Ausgabe 2020 [16] DBV-Merkblätter zur Ausführung von Betonbauwerken: Injektionsschläuche, Fugenausbildung, Betonierbarkeit v. Bauteilen etc. [17] DIN 18533 Abdichtung von Erdberührten Bauteilen, Ausgabe Juli 2017 [18] DIN EN 1992-1, Eurocode 2, Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken, Ausgabe Dezember 2012 [19] DIN EN 206-1, Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität, Ausgabe Januar 2017 [20] DIN 1045-2, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 2: Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität, Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1, Ausgabe August 2008 [21] DIN 1045-1000, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 1000: Grundlagen und Betonbauqualitätsklassen (BBQ), Ausgabe August 2023 [22] DIN EN 13670, Ausführung von Tragwerken aus Beton, Ausgabe März 2011