Kolloquium Parkbauten
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2026
121
Technische Akademie EsslingenTiefgaragen effizient geplant – Geometrie zwischen Komfort und Baukosten
0224
2026
Alfred Seitz
Willibald Müller
Andreas Dolipski
Nicht die Garagen und Stellflächen sind zu klein, sondern viele der Fahrzeuge, die heute auf den Markt kommen, werden immer größer und passen oftmals nicht mehr auf die bisherigen Standardstellplätze. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV empfiehlt daher größere Garagen und Stellflächen, was den Stand der Technik beeinflusst und zu Erwartungen führt, die häufig vor Gericht geklärt werden müssen. Diese Unsicherheit bei den am Bau Beteiligten führt dazu, dass in Zukunft Garagen immer größer und komfortabler geplant werden müssten, um auf der vermeintlich sicheren Seite zu sein.
Größere und komfortablere Garagen benötigen jedoch mehr Raum, mehr Material und verursachen somit höhere Baukosten. Dies verteuert den Wohnungsbau und trägt so zu steigenden Mieten bei. Diese Entwicklung muss jedoch nicht zwangsläufig sein. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie trotz des Trends zu teils immer größeren Pkws eine effiziente und wirtschaftliche Planung von Tiefgaragen im Spannungsfeld zwischen Komfort und Baukosten gelingen kann. Ziel ist es dabei, auch für Menschen ohne große Fahrzeuge bezahlbare Garagen bereitzustellen und die Grundlage der Planung nicht ausschließlich darauf auszurichten, als würden nur große Autos existieren.
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12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 183 Tiefgaragen effizient geplant - Geometrie zwischen Komfort und Baukosten Dipl.-Ing. Alfred Seitz TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Bautechnik, München Dipl.-Ing. (FH) Willibald Müller TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Bautechnik, München Dipl.-Ing. Andreas Dolipski TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Bautechnik, Stuttgart Zusammenfassung Nicht die Garagen und Stellflächen sind zu klein, sondern viele der Fahrzeuge, die heute auf den Markt kommen, werden immer größer und passen oftmals nicht mehr auf die bisherigen Standardstellplätze. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV empfiehlt daher größere Garagen und Stellflächen, was den Stand der Technik beeinflusst und zu Erwartungen führt, die häufig vor Gericht geklärt werden müssen. Diese Unsicherheit bei den am Bau Beteiligten führt dazu, dass in Zukunft Garagen immer größer und komfortabler geplant werden müssten, um auf der vermeintlich sicheren Seite zu sein. Größere und komfortablere Garagen benötigen jedoch mehr Raum, mehr Material und verursachen somit höhere Baukosten. Dies verteuert den Wohnungsbau und trägt so zu steigenden Mieten bei. Diese Entwicklung muss jedoch nicht zwangsläufig sein. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie trotz des Trends zu teils immer größeren Pkws eine effiziente und wirtschaftliche Planung von Tiefgaragen im Spannungsfeld zwischen Komfort und Baukosten gelingen kann. Ziel ist es dabei, auch für Menschen ohne große Fahrzeuge bezahlbare Garagen bereitzustellen und die Grundlage der Planung nicht ausschließlich darauf auszurichten, als würden nur große Autos existieren. 1. Einführung Die Planung von Tiefgaragen befindet sich zunehmend im Spannungsfeld zwischen einerseits steigenden Komfortansprüchen und andererseits der Notwendigkeit, Baukosten zu optimieren. Ein wesentlicher Treiber ist die Veränderung der Fahrzeugabmessungen: Fahrzeuge werden länger, breiter und höher. Das stellt neue Anforderungen an Stellplatzgrößen und Garagengeometrien. Seit Jahren fordern Interessensverbände eine Anpassung der Dimensionen von Parkbauten und Stellplätzen. Argumentiert wird, dass die bisherigen Standardmaße nicht mehr den realen Fahrzeugabmessungen entsprechen. Eine Anpassung, wie die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 23 [5]) oder die Veröffentlichung der Richtlinie für Bemessungsfahrzeuge RBSV [3] an diese Entwicklung ist die Folge. Diese Veröffentlichungen werden von den Verfassern praktisch durchwegs als Stand der Technik bewertet und von einigen wenigen dieser Sachverständigen - aus Sicht der Autoren des hier vorliegenden Papiers zu Unrecht - sogar bereits als anerkannte Regeln der Technik verstanden. Die daraus resultierenden Erwartungen führen häufig zu Rechtsstreitigkeiten und großer Unsicherheit bei Planern und Sachverständigen. Wird diesen Erwartungen nachgegeben, werden Parkbauten dadurch zwangsläufig teurer und flächenintensiver geplant. Gleichzeitig steigen die Baukosten, und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum wird weiter erschwert. Hohe Mieten können auch eine direkte Folge dieser Entwicklung sein. Oft wird dabei aber übersehen, dass nicht zwingend die geltenden Vorschriften und Richtlinien größere und kostenintensivere Parkbauten erforderlich machen. Vielmehr sind es das breite Angebot und die starke Nachfrage nach größeren Fahrzeugen, die zu erhöhten Anforderungen führen und somit den Bau von mehr und größeren Parkflächen bedingen. Die Planung von Tiefgaragen steht somit im Spannungsfeld zwischen Komfort und Baukosten. Um dies zu lösen, lohnt es sich also einen Blick auf die Umstände und Entwicklung zu legen, die zur beschriebenen Situation führten. 2. Fahrzeugentwicklung - Trends und Auswirkungen 2.1 Größenentwicklung von Pkw-Modellen Pkw-Modelle wachsen von Generation zu Generation. Am Beispiel des VW Passat von der Baureihe B1 bis B8 lässt sich dieser Trend eindrucksvoll nachvollziehen: Seit den 1970er-Jahren ist der Passat kontinuierlich in Länge, Breite und Höhe gewachsen, vgl. Abb.1. 184 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 Tiefgaragen effizient geplant - Geometrie zwischen Komfort und Baukosten Abb. 1: Größenentwicklung VW-Passat Diese Entwicklung ist nicht allein auf gestiegene Sicherheitsanforderungen (z. B. Crashtests, Airbags) oder neue Antriebstechnologien (z. B. Hybrid-Fahrzeuge) zurückzuführen, sondern wird maßgeblich durch das Marketing- und die Markenstrategien der Hersteller und eine auch so „geschürte“ große Nachfrage nach größeren Pkw beeinflusst. Große Fahrzeuge werden mit Komfort, Sicherheit und Prestige assoziiert und dienen als Statussymbole. Für die Hersteller sind große Fahrzeuge zudem offensichtlich wesentlich profitabler. Solange die Nachfrage nach großen Autos anhält, besteht dort wenig Anreiz, kleinere Modelle stärker zu bewerben und diese anstelle großer Modelle in größerer Zahl zu produzieren. Abb. 2: Große Pkw auf zu kleinen Stellflächen Dies betrifft aber keinesfalls alle Modelle und Typen auf dem Markt. Es gibt durchaus auch eine große Nachfrage nach kleineren und bezahlbareren Modellen. Dies wird besonders deutlich, wenn man den tatsächlichen Fahrzeugbestand nach Fahrzeugsegmenten näher betrachtet. 2.2 Segmentverschiebungen und Marktentwicklung Eine Analyse des Fahrzeugbestands in Deutschland (Stand Januar 2025) zeigt, dass die Segmente Mini und Kleinwagen mit ca. 24,7 % sowie die Kompaktklasse mit ca. 23,4 % zusammen etwa die Hälfte des Gesamtbestands ausmachen. Für diese Fahrzeuge wären die bestehenden Stellflächen - mit allenfalls geringen Modifikationen der Stellplatzbreiten - ausreichend. An dritter Stelle folgen Geländewagen und SUVs mit etwa 20,4 %, die die Mittelklasse (11,7 %) bereits deutlich überholt haben. Besonders auffällig ist das Wachstum der SUVs und Geländewagen seit 2010 um über 650 %. Im Gegensatz dazu gehen die Zahlen der Mittelklassefahrzeuge zurück. Abb. 3: Fahrzeugbestand nach Fahrzeugsegmenten (Quelle KBA Januar 2025, [7]) 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 185 Tiefgaragen effizient geplant - Geometrie zwischen Komfort und Baukosten Abb. 4: Fahrzeugbestand an Geländewagen/ SUV und Mittelklasse von 2010, 2015, 2020 und 2025 (Quelle KBA [7]) Abb. 5: Neuwagenzulassung von Pkw von 2023 bis 2025 (Quelle KBA [7]) Auch die Neuzulassungen der letzten drei Jahre bestätigen den SUV-Boom: Mit rund 40 % liegen sie deutlich an der Spitze aller Segmente. Dabei gibt es gerade in diesen Segmenten nicht den „Standardwagen“, sondern die SUVs und Geländewagen weisen eine besonders große Varianz bei den Abmessungen auf, was häufig zu Problemen bei der Nutzung von Standardstellplätzen führt. Neben sehr großen SUVs gibt es dabei aber auch kompakte Varianten wie den VW T-Cross, für die übliche Stellflächen vollkommen ausreichend sind. Dieser Umstand verdeutlicht, dass die Vielfalt selbst innerhalb des Fahrzeugsegments der SUVs eine differenzierte Herangehensweise an die effiziente Planung von Garagen erfordert. Tab. 1: Varianz der Abmessungen von SUVs Abmessung VW T-Cross BMW X7 Ford Ranger Länge 4,1 m 5,2 m 5,4 m Breite 1,8 m 2,0 m 2,0 m Höhe 1,6 m 1,8 m 1,9 m Fahrzeuge der oberen Mittelklasse (3,7 %) und Oberklasse (0,6 %) spielen mengenmäßig dagegen nur eine sehr untergeordnete Rolle. 186 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 Tiefgaragen effizient geplant - Geometrie zwischen Komfort und Baukosten Es zeigt sich deutlich, dass nur Teile eines einzigen und vergleichsweise neuen Fahrzeugsegments „Treiber“ des also nur scheinbar den gesamten Markt beherrschenden Trends nach immer größeren Pkws sind. Zumindest für diese Modelle werden die Standardabmessungen von Garagen und Stellflächen tatsächlich zunehmend unzureichend. Abb. 6: Geländewagen benötigt zwei Stellflächen 2.3 Prognosen und Zukunftsblick Die Entwicklung der Fahrzeuggrößen lässt sich für die Zukunft schwer vorhersagen. Es gibt jedoch keine technische Notwendigkeit, dass Pkw weiterhin größer werden. Vielmehr könnten ökologische und wirtschaftliche Gründe, neue Mobilitätskonzepte (Carsharing, Mikromobilität) und ein verändertes Nutzungsverhalten den Bedarf und auch die Akzeptanz der Kunden an großen Fahrzeugen künftig verringern. Zwischen 2020 und heute haben sich sowohl die Nutzerzahlen als auch die Fahrzeugflotten von Carsharing-Anbietern nahezu verdoppelt, was den Wandel im Mobilitätsverhalten deutlich unterstreicht, vgl. [8]. Auch politische Maßnahmen wie CO 2 -Grenzwerte, Flächensteuern, Parkgebühren oder Zugangsbeschränkungen in Städten könnten den Trend zu großen Fahrzeugen bremsen. Gesellschaftlich wächst das Bewusstsein für Flächenverbrauch, Energieeffizienz und Ressourcenschonung. Insbesondere bei jüngeren Generationen verliert das Auto zunehmend die Bedeutung als „Statussymbol“ und der Trend geht zu Carsharing-Modellen. Es ist daher anzunehmen, dass Pkw zu einem wachsenden Anteil künftig kleiner und effizienter werden und/ oder werden müssen. Zu groß gebaute Garagen könnten dann überdimensioniert sein und nachfolgenden Generationen durch hohe Unterhalts- und Instandhaltungskosten zur Last fallen. 3. Folgen Die kontinuierliche Zunahme der Fahrzeuggrößen spiegelt sich zwangsläufig in den wachsenden Abmessungen von statistisch ermittelten Bemessungsfahrzeugen wider. Verschärft wird diese Entwicklung durch die Forderung nach zusätzlichen Bewegungsräumen und Sicherheitszuschlägen, die sich an einem hohen Komfortanspruch orientieren. Der daraus resultierende Mehrbedarf an Platz soll im Folgenden aufgezeigt werden. 3.1 Größere Bemessungsfahrzeuge Traditionell wurden Verkehrsflächen mit sogenannten 85-%-Bemessungsfahrzeugen geplant. Diese statistisch ermittelten Abmessungen decken 85 % aller Pkw ab und sollten verhindern, dass Anlagen für seltene Großfahrzeuge überdimensioniert werden. Es wurde damit aber auch „planmäßig akzeptiert“, dass im Umkehrschluss etwa 15 % der Fahrzeuge die Anlagen unter Umständen (siehe nachfolgende Ziffer 3.2) nicht bestimmungsgemäß nutzen konnten. Der aktuelle Trend zu größeren Fahrzeugen führte zur Einführung des neuen Bemessungs-Pkw FGSV 2020 (vgl. RBSV [3]), das gegenüber dem Vorgänger FGSV 2001 [2] um etwa 14-cm länger, 13-cm breiter und 49-cm höher ist. Damit passt das neue Bemessungsfahrzeug FGSV 2020 nicht mehr auf heute übliche Stellflächen mit einer Länge von 5,0 m und einer Höhe mit 2,0 m. Unverändert geblieben sind jedoch Parameter wie der Wendekreisradius (5,85-m) sowie fehlende Angaben zu Karosserieausrundungen und Bodenfreiheit. Abb. 7: Gegenüberstellung der 85 %-Bemessungsfahrzeuge FGSV 2001 [2] und FGSV 2020 [3] 3.2 Zusätzliche Sicherheiten Der Bemessungs-Pkw RBSV basiert auf statistischen Auswertungen relevanter Fahrzeugparameter, wie Länge, Breite, Höhe, Fahrzeugüberhang und Radstand. Allerdings führt die Vernachlässigung von Karosserieausrundungen in der Praxis zu sehr großzügigen Kurvenaufweitungen, die im Zuge von Schleppkurvensimulationen ermittelt werden und weit über die realen Anforderungen hinausgehen. 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 187 Tiefgaragen effizient geplant - Geometrie zwischen Komfort und Baukosten Abb. 8: Bemessungsfahrzeug mit Karosserieausrundungen Dies zeigt sich besonders eindrucksvoll, wenn die simulierten Schleppkurven der Bemessungsfahrzeuge denen von realen Fahrzeugen gegenübergestellt werden. So weist das frühere, mehr als 20- Jahre alte Bemessungsfahrzeug FGSV 2001 [2] bei einer Kurvenfahrt auf einer Rampe gemäß Garagenverordnung [1] eine größere Schleppkurvenaufweitung auf, als beispielsweise ein aktueller VW Passat aus dem Segment der Mittelklasse oder ein Audi A6 aus dem Segment der oberen Mittelklasse. Dementsprechend waren die auf dieser Bemessungsgrundlage geplanten Verkehrsanlagen für die meisten damaligen Realfahrzeuge weit überdimensioniert bzw. erwiesen sich diese Anlagen über einen Zeitraum von rund 25-Jahren als funktionstüchtig und praxistauglich - auch für die in dieser Zeit wie dargelegt größeren Pkws. Abb. 9: Schleppkurvenaufweitungen im Vergleich von Bemessungsfahrzeugen zu Realfahrzeugen Abb. 10: Resultierende Schleppkurvenaufweitungen im Vergleich Bemessungsfahrzeuge zu Realfahrzeuge beim Durchfahren einer Rampe nach Garagenverordnung An diesen Umständen und Zusammenhängen hat sich nichts geändert. Auch das Bemessungsfahrzeug FGSV 2020 vgl. RBSV [3] berücksichtigt - ebenso wie das Bemessungsfahrzeug FGSV 2001 [2] - keine Karosserieausrundungen. Dies führt dazu, dass sich daraus geometrisch deutlich größere Sicherheitsspielräume sowie Fahrbahnaufweitungen ergeben. 3.3 Zusätzliche Bewegungsräume Die Richtlinie RBSV 2020 [3] fordert seitliche Toleranzen zu Schleppkurven mit mindestens 0,50 m, nach oben zur Garagendecke mindestens 0,30 m. Die EAR 23 [5] empfiehlt zusätzliche Sicherheitsabstände, sodass sich bei Rampen insgesamt Sicherheiten von bis zu 1,0 m pro Fahrzeugseite ergeben können. Zwar erhöht dies den Fahrkomfort, doch stellt sich die Frage, ob diese pauschalen Zuschläge tatsächlich notwendig sind - insbesondere, da solche Sicherheitsräume nicht einmal auf Autobahnbaustellen üblich und erforderlich sind. Abb. 11: Auszug aus der RAS 21 [9] Daher stellt sich die berechtigte Frage, ob diese Abmessungen tatsächlich üblich und notwendig sind und somit als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ gelten können. Die Forderung der RBSV 2020 [3], einen oberen Bewegungsraum von 30 cm bei einer Fahrzeughöhe von 2,0-m vorzusehen, ist in diesem Sinne besonders kritisch, weil die meisten Tiefgaragen nur eine lichte Höhe von 2,0 m bieten. Die Berücksichtigung des 85 %-Perzentils, das auch Fahrzeuge über 2,0 m einschließt, erscheint für normale Anwohnergaragen nicht plausibel. Ein zusätzlicher Bewegungsraum von 30 cm lässt sich zudem aus geometrischer Sicht nicht rechtfertigen. Als „anerkannte Regeln der Technik“ gilt eine technische Regel, wenn diese • wissenschaftlich begründet ist, • von der überwiegenden Mehrheit der Fachleute anerkannt und angewendet wird und • sich in der Praxis bewährt hat. Bei der Überprüfung dieser Kriterien wird häufig außer Acht gelassen, dass Regelwerke oftmals einen sehr hohen 188 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 Tiefgaragen effizient geplant - Geometrie zwischen Komfort und Baukosten Komfortstandard zugrunde legen, der über das tatsächlich Erforderliche hinausgeht. Wie im obigen Beispiel erläutert, entspricht eine Garagenhöhe von 2,30-m nachweislich keiner der drei definierten Anforderungen: Sie ist weder geometrisch nachvollziehbar begründet noch stellt sie einen gängigen Branchenstandard dar und findet bislang in der Praxis auch praktisch keine Anwendung. Die Maßvorgaben der Regelwerke, wie z. B. der RBSV oder der EAR 23 stellen dann auch keine allgemein anerkannte Regel der Technik dar. Verbindliche Mindestmaße sind den Bestimmungen der Garagenverordnungen zu entnehmen. 3.4 Resultat und Konsequenz Die Anwendung des aktuellen 85 %-Bemessungs-Pkw ohne Karosserieausrundungen in Kombination mit den in neuen Empfehlungen genannten hohen Sicherheitszuschlägen führt - zumindest aus heutiger Sicht - zu übergroßen Garagenabmessungen. Kostenermittlungen von TÜV SÜD haben ergeben, dass bei einer bedarfsausgelegten Planung gegenüber einer Auslegung nach EAR 23 [5] eine Erhöhung der Baukosten von bis zu 30 % bis 40 % vermieden werden könnte. Angesichts der erheblichen Unterschiede bei den heutigen Fahrzeugabmessungen und der dringenden Notwendigkeit, Baukosten zu reduzieren bzw. zumindest nicht weiter zu erhöhen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist es heute nicht mehr zeitgemäß, 100 % der Garagenflächen so auszulegen, dass diese für übergroße Bemessungsfahrzeuge oder große SUVs geeignet sind. Die Vielfalt der aktuellen Fahrzeugmodelle und die zunehmende Bedeutung effizienter und kostensparender Planungen machen eine pauschale Auslegung aller Stellplätze auf große Fahrzeuge nicht mehr sinnvoll. Vielmehr sollte die Planung gezielt am tatsächlichen Bedarf und an den Anforderungen der Nutzer orientiert werden. Durch eine gezielte Auswahl geeigneter Bemessungsfahrzeuge mit sinnvollen Bewegungsspielräumen können daher nicht nur erhebliche Baukosten, sondern auch langfristige Lebenszykluskosten für Unterhalts- und Instandsetzungsmaßnahmen vermieden werden. Dies ermöglicht nicht nur eine Reduzierung der Baukosten, sondern trägt auch dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Flächeneffizienz von Garagen zu erhöhen. 4. Effizient geplante Garagen Eine Garagenplanung, die sich am tatsächlichen Bedarf und den Nutzeranforderungen orientiert, sorgt für effizient genutzte Flächen und vermeidet unnötige Bausowie Folgekosten. Statt pauschaler Größen für große Fahrzeuge werden Größen und Bewegungsspielräume flexibel und zielgerichtet gewählt, wodurch Kosten gesenkt und bezahlbarer Wohnraum gefördert werden. 4.1 Bedarfsorientierte Auslegung Bis heute werden, wie früher üblich, die Planungen von Garagen meist mit standardisierten Bemessungsfahrzeugen und Maßvorgaben durchgeführt. Angesichts der heutigen Vielfalt an Fahrzeugmodellen und des hier aufgezeigten Umstandes, dass nur einzelne Segmente den Trend zu größeren Fahrzeugen treiben, ist dieses Vorgehen nicht mehr zeitgemäß und widerspricht einer effizienten, kostensparenden Auslegung. Tatsächlich benötigt mehr als die Hälfte des Fahrzeugbestands nur Stellflächen für Fahrzeuge des Segments der Kleinwagen bzw. kleinen SUVs bis zur Kompaktklasse, für die übliche Standardstellflächen vollkommen ausreichen. Eine pauschale Auslegung aller Stellplätze auf große Fahrzeuge ist daher ineffizient. Eine bedarfsorientierte Auslegung bedeutet, die Planung möglichst am Standard der Gesamtmaßnahme bzw. - soweit möglich - an den tatsächlichen Anforderungen der künftigen Nutzer auszurichten. Dazu zählen neben den Fahrzeugabmessungen auch Aspekte wie: • Zielgruppen, Nutzerkreis • Individuelle Wünsche • Abwägung zwischen Komfort und Baukosten • Optimiertes Raumangebot • Unterschiedliche Stellplatztypen und Nutzerzonen nach Preissegmenten • Separate Stellplätze für große Geländewagen, SUVs und Vans • Umlage der Mehrkosten auf größere und komfortabler zu befahrende Stellflächen (vgl. z. B. XXL-Parken am Flughafen München) Eine effiziente Planung senkt sowohl die Investitionsals auch die laufenden Betriebs- und Wartungskosten und leistet einen Beitrag zu nachhaltigem und wirtschaftlichem Bauen. 4.2 Analyse der Nutzerbedürfnisse Grundlage jeder bedarfsorientierten Planung ist eine detaillierte Analyse der Nutzerbedürfnisse, z. B. orientiert am Standard der Gesamtmaßnahme oder nach expliziten Vorgaben des Bauherrn. Ergebnis dieser Nutzeranalyse sind exemplarisch folgende Randbedingungen: • Anzahl von Stellflächen • Art und Größe von Stellflächen z. B. nach Fahrzeugsegmenten • Nutzerkreise: Häufigkeit der Nutzung • Komfortwünsche wie Bewegungsräume, Anzahl von Rangierbewegungen, Vorwärts- oder Rückwärtsanfahrbarkeit • Barrierefreiheit 4.3 Definition von nutzerorientierten Bemessungsfahrzeugen Idealerweise sollte bereits in der frühen Planungsphase ein repräsentatives Realfahrzeug für das gewünschte Fahrzeugsegment definiert werden. Studien wie die der Westsächsischen Hochschule Zwickau aus 2011 [6] bieten hierfür statistische Grundlagen. Auch individuelle Fahrzeuge, z. B. für einzelne Wohnungen des Luxussegments, können berücksichtigt werden. Bei einer effizienten Planung können unterschiedliche Realfahrzeuge je nach Segment eingesetzt werden, 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 189 Tiefgaragen effizient geplant - Geometrie zwischen Komfort und Baukosten etwa Mittelklassefahrzeuge für Standardstellplätze und Kompaktklassefahrzeuge für schwieriger anfahrbare Plätze. Abb. 12: Abgleich VW-Passat mit den Segmentabmessungen der Mittelklasse aus [6] Die so definierten Bemessungsfahrzeuge dienen als Grundlage für die Festlegung der Stellplatzabmessungen und die Überprüfung der Befahrbarkeit mittels Schleppkurvenanalysen. Dieses Vorgehen ist bewährt und wird bereits seit Jahrzehnten von Herstellern von Parksystemen erfolgreich angewendet. 4.4 Zur Planung Die Planung der Garage sollte sich am abgestimmten Bemessungsfahrzeug orientieren, wobei die Mindestabmessungen der örtlichen Satzungen und Garagenverordnungen nicht unterschritten werden dürfen. Stellplatzgrößen, lichte Höhen, Durchgangs- und Türöffnungsmaße werden so entsprechend den, im Extremfall stellplatzweise unterschiedlichen individuellen Anforderungen und eben nicht durchgängig nach überdimensionierten Standards festgelegt. Stellflächen: Bei der Auslegung von Stellflächen sind Bewegungsspielräume (SB), Sicherheitsabstände (SA) Türöffnungsmaße (TÖM) sowie die Karosseriebreite (KB) entscheidend. Abb. 13: Definition von Türöffnungsmaßen und Sicherheitsabständen Je nach Anordnung begrenzender Bauteile sind dabei im Regelfall vier Fälle zu unterscheiden, vgl. Abb. 14. Abb. 14: Prüfung von Stellflächen Durch eine geschickte Anordnung von Stützen können Türöffnungsmaße optimiert werden. Dabei ist auf verbleibende Durchgangsmaße (DM) zu achten, siehe Abb. 15. Abb. 15: Türöffnungsmaße im Stützenschatten Fahrgassen und Rampen: Die mit der Nutzeranalyse definierten Komfortparameter sowie die erforderlichen Rangierbewegungen sind mit dynamischen Schleppkurven zu prüfen. Moderne Software ermöglicht dabei heute eine realitätsnahe Abbildung der Fahrzeugabmessungen, vgl. Abb. 16. 190 12. Kolloquium Parkbauten - Februar 2026 Tiefgaragen effizient geplant - Geometrie zwischen Komfort und Baukosten Abb. 16: Prüfung der Befahrbarkeit mit Realfahrzeugen Kritische Bereiche, wie die Zu- und Abfahrten oder Endstellplätze, sollten immer mit dynamischen Schleppkurvensimulationen überprüft werden. Bei schwierig anzufahrenden Stellplätzen ist zu prüfen, ob eine begrenzte Rückwärtsanfahrt möglich ist. Bereiche für unterschiedliche Fahrzeuggrößen sind sinnvoll zu gruppieren, um Verkehrsflächen und Rampen platzsparend zu gestalten. Stellplätze für größere Pkw sollten möglichst nahe an den Zufahrten angeordnet werden, um Verkehrsflächen zu optimieren. Überlange Fahrzeuge können so platziert werden, dass sie gefahrlos auf die Fahrgasse überstehen, ohne andere zu behindern. 4.5 Dokumentation und Aufklärung Erwartungshaltungen und Streitigkeiten entstehen häufig dadurch, dass die Auslegung und Nutzung einer Garage vertraglich nicht eindeutig geregelt sind. Dies führt immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die durch eine aussagekräftige und vor allem eindeutige vertragliche Vereinbarung vermieden werden könnten. Hersteller von Parksystemen haben dies verstanden und zeigen seit Jahren, wie dies erfolgreich umgesetzt werden kann. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum so viele Rechtsstreitigkeiten allein auf fehlende Vereinbarungen zur Garagenauslegung beruhen. Für eine effiziente und bedarfsgerechte Planung ist es entscheidend, den Bauherrn oder Erwerber laiengerecht verständlich über einerseits die Größe und Nutzbarkeit der Stellplätze und andererseits auch über etwaig dabei auftretende Einschränkungen zu informieren. Die Baubeschreibung muss so gestaltet sein, dass der Käufer erkennt, ob seine Anforderungen erfüllt werden. Aus technischer Sicht sollten mindestens folgende Parameter benannt werden: • Gewähltes Realfahrzeug/ Fahrzeugsegment für welches die Garage ausgelegt ist • Anfahrbarkeit (vorwärts/ rückwärts) • Anzahl von mindestens erforderlichen Rangierbewegungen • Lichte Durchfahrtshöhe • Ggf. Bodenfreiheit (bei besonderen Rampenverhältnissen) • Einschränkungen durch z. B. Stützen auch beim Ein- und Aussteigen Die Befahrbarkeit ist stets mit Hilfe dynamischer Schleppkurven zu prüfen und entsprechend zu dokumentieren. Bauherr bzw. Erwerber sollten darauf hingewiesen werden, dass die Nutzbarkeit der Garage für abweichende Fahrzeugabmessungen individuell geprüft werden muss. 5. Zusammenfassung und Fazit Die Mindestanforderungen an Garagen sollten sich auch künftig nicht an den Wünschen der Fahrzeugindustrie oder einzelnen Käufergruppen orientieren. Sie sind seit Jahrzehnten in den Garagenverordnungen der Länder definiert und haben sich - wohlgemerkt als Mindestabmessungen - bewährt. Individuell zu berücksichtigende Anforderungen an die Befahrbarkeit mit bestimmten Fahrzeugsegmenten oder aber einem hohen Komfort sind dann gesondert zu planen und durch entsprechend vergrößerter Abmessungen zu berücksichtigen. Eine pauschale Auslegung auf das 85 %-Bemessungsfahrzeug (über alle Fahrzeugsegmente) ohne Berücksichtigung von Karosserieausrundungen und zuzüglich großzügigen Bewegungsräumen oder gar eine Übernahme der daraus resultierenden Abmessungen in die Bauordnungen würde dagegen zu unwirtschaftlich großen und für Realfahrzeuge deutlich überdimensionierten Garagen führen. Allein deshalb können entsprechende Regelwerke wie die EAR 23 [5] nach Ansicht der Autoren keine allgemein anerkannte Regel der Technik sein. Mit einer bedarfsorientierten Planung können unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvolle und bezahlbare Garagen geschaffen werden. Literatur [1] M-GarStVO: Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung), Fachkommission Bauaufsicht, Fassung 09/ 2020 [2] FGSV 2001: Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, FGSV, Ausgabe 2001 [3] RBSV 2020: Richtlinien für Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, FGSV, Ausgabe 2020 [4] EAR 05: Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, FGSV, Ausgabe 2005 [5] EAR 23: Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, FGSV, Ausgabe 2023 [6] Bestimmungen der aktuellen Abmessungen differenzierter Personen-Bemessungsfahrzeuge, Westsächsische Hochschule Zwickau, Stand April 2011 [7] KBA: Kraftfahrt-Bundesamt, statistische Erhebungen (www.kba.de) [8] Carsharing-Statistik, Bundesverband Carsharing e.V. [9] RSA 21: Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, FGSV, Ausgabe 2021
