eJournals Kolloquium Straßenbau in der Praxis 2/1

Kolloquium Straßenbau in der Praxis
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expert Verlag Tübingen
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Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft

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Rüdiger Singbeil
Das Pflasterhandwerk zählt zu den ältesten Handwerkszünften Europas. Der handwerklich-künstlerische Prozess der Pflastergestaltung beginnt mit der Auswahl der Pflastersteine, ob gespaltene oder gesägte Steine zum Einsatz kommen und ob die Oberfläche rau oder glatt sein soll. Für die Einbettung in das Gesamtbild ist ebenso entscheidend, welche Pflasterausführung gewählt wird: Reihen-, Diagonalverbände, Segmentbögen oder Pflasterornamente. Ein sorgfältig detaillierter Entwurf mit genauem Absteckplan gehen dem handwerklichen Schaffen voraus und erleichtern die Massenermittlung und die Arbeiten vor Ort: Vorbereitung des Untergrundes, Aufbau Tragschicht, Versetzen der Borde und Rinnen, Aufbringen des Pflastersandes und schließlich Pflastern der Fahrbahn und Gehwege einschließlich Abrammen und Fugenschluss. Dieser Prozess setzt großes Können und lange praktische Erfahrung voraus und erfreut die Nutzer viele Jahre lang. Die handwerklichen Techniken und Methoden des Pflasterns haben sich seit der Antike über lange Zeit herausgebildet. Dieser Erfahrungsschatz und die konstante Umsetzung der traditionellen Verlegeregeln bilden bis heute die Grundlage für eine handwerksgerechte Herstellung dauerhafter Pflasterflächen.
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210 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 Die neuen ZTV Pflaster-StB tigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung, Ausgabe 2018; FGSV Verlag, Köln. [5] M VV 2013: Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (Hrsg.): Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen, Ausgabe 2013; FGSV Verlag, Köln. [6] ZTV Pflaster-StB 19 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (Hrsg.): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen, Ausgabe 2019; FGSV Verlag, Köln. 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 211 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft Wie erhalten wir die Qualität im Natursteinpflaster-Gewerk - von der Planung bis zur Abnahme Dipl.-Ing. Rüdiger Singbeil Singbeil Bau GmbH, 31226 Peine, Berkumer Weg 2 Kurator Netzwerk Pflasterbau; Wanderausstellung: „Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft“ IG Deutscher Pflasterer und Steinsetzer e.V. Zusammenfassung Das Pflasterhandwerk zählt zu den ältesten Handwerkszünften Europas. Der handwerklich-künstlerische Prozess der Pflastergestaltung beginnt mit der Auswahl der Pflastersteine, ob gespaltene oder gesägte Steine zum Einsatz kommen und ob die Oberfläche rau oder glatt sein soll. Für die Einbettung in das Gesamtbild ist ebenso entscheidend, welche Pflasterausführung gewählt wird: Reihen-, Diagonalverbände, Segmentbögen oder Pflasterornamente. Ein sorgfältig detaillierter Entwurf mit genauem Absteckplan gehen dem handwerklichen Schaffen voraus und erleichtern die Massenermittlung und die Arbeiten vor Ort: Vorbereitung des Untergrundes, Aufbau Tragschicht, Versetzen der Borde und Rinnen, Aufbringen des Pflastersandes und schließlich Pflastern der Fahrbahn und Gehwege einschließlich Abrammen und Fugenschluss. Dieser Prozess setzt großes Können und lange praktische Erfahrung voraus und erfreut die Nutzer viele Jahre lang. Die handwerklichen Techniken und Methoden des Pflasterns haben sich seit der Antike über lange Zeit herausgebildet. Dieser Erfahrungsschatz und die konstante Umsetzung der traditionellen Verlegeregeln bilden bis heute die Grundlage für eine handwerksgerechte Herstellung dauerhafter Pflasterflächen. [1] Abb. 1: Naturstein-Reihenpflaster mit unterschiedlichen Steinbreiten im Kurvenbereich mit Aufweitung in Keilform (Foto Straßenbau Beißner) 212 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft 1. Planung Die Planung bildet die Grundlage für eine fachgerechte Herstellung von Natursteinpflasterflächen. Mit Beginn der Planung wird die Verkehrsbelastung ermittelt. Von hochbelasteten Belägen der Belastungsklasse 3,2 nach RStO 12 reichen die Anwendungsfälle bis zu wenig belasteten Terrassen. In der RStO 12 ist die Einteilung in Belastungsklassen nach der Beanspruchung vorgenommen worden. Man rechnet mit „Äquivalenten 10-t- Achsübergängen“, die im Nutzungszeitraum (30 Jahre) anzunehmen sind. [2] In der ZTV Wegebau sind 3 Nutzungskategorien definiert worden. [3] Nutzungskategorie N1 Begehbare, nicht mit Kfz befahrbare Flächenbefestigungen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z.B. Terrassen, Gartenwege, Wege im Hausgartenbereich, Sitzplätze in Parkanlagen). Nutzungskategorie N2 Befahrbare Flächenbefestigungen für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z.B. Garagenzufahrten, PKW Stellplätze). Nutzungskategorie N3 befahrbare Flächenbefestigungen wie Belastung 2, jedoch mit gelegentlichen Befahrungen mit Fahrzeugen bis 20 t zul. Gesamtgewicht mit Radlasten < 5 t außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z.B. Pflege-, Instandhaltungs- und Rettungswege sowie Feuerwehr-, Garagen- und Gebäudezufahrten) 1.1 Pflasterbauweisen [2 / 4 / 13] Zu Beginn der Planung sind die Anforderungen an die Pflasterfläche, die sich aus der Beanspruchung, den örtlichen Gegebenheiten und der vorgesehenen Nutzungsdauer ergeben, zu definieren. Die Einhaltung der einschlägigen und aktuellen Technischen Regeln ist eine zwingende Voraussetzung, Schäden zu vermeiden. Für die Bemessung von Pflasterbauweisen sind die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) maßgebend. Hierin werden in Abhängigkeit der Bemessungskriterien technisch sinnvolle und wirtschaftliche Bauweisen beschrieben. Den standardisierten Bauweisen liegen Anforderungen an die Frostsicherheit und an die Tragfähigkeit der Verkehrsflächenbefestigung zugrunde. Abb. 2: Aufbau von Pflasterflächen und zugehörige Regelwerke [5] Eine dementsprechende Planung umfasst den Untergrund, den Unterbau sowie den kompletten Oberbau aus Tragschicht, Bettungsschicht und Pflaster, definiert Anforderungen an die Tragfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit, Anforderungen an die Baustoffe usw. Für die Ausführung von Pflaster und Plattenbelägen sind insbesondere ATV DIN 18318 sowie TL- und ZTV-Pflaster-StB zu berücksichtigen. Außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs können die „ ZTV-Wegebau - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs“ (2013) angewendet werden. Die aktuelle DIN 18318 - 2019 wurde im Oktober 2019 veröffentlicht. Die bisherige (DIN 18318 - 2016) Norm war nur anwendbar für ungebundene Pflasterdecken und Plattenbeläge beim Verkehrswegebau; die neue DIN 18318 - 2019 gilt generell für das Befestigen von Flächen mit Pflastersteinen und Platten sowie Entwässerungsrinnen und ersetzt somit anteilig die ZTV-Wegebau. Das neue Regelwerk DIN 18318 - 2019 enthält eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen, die zwingend bereits bei der Planung sowie Ausschreibung, dem Angebot und der Ausführung beachtet werden müssen und zwangsweise zur Änderung bisheriger Planungsgrundsätze sowie Änderung bisheriger Ausschreibungs- und Angebotstexte führen müssen. • Die aktuelle DIN 18318 - 2019 gilt generell für das Befestigen von Flächen sowie Entwässerungsrinnen mit Pflastersteinen und Platten auf wasserdurchlässiger Unterlage sowie das Herstellen von Einfassungen • in der aktuellen DIN 18318 - 2019 werden auch teilgebundene und gebundene Pflaster- und Plattenbauweisen behandelt 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 213 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft Abb. 3: Klassische Oberbaukonstruktionen im Straßenbau mit ungebundener und gebundener Ausführung der Pflasterdecke [5] • Belagsausgleichsschichten / Pflaster- und Plattenbettungen werden in neuer Einbaustärke festgelegt • die zulässigen Körnungen für die Pflaster- und Plattenbettungsmaterialien werden erweitert • belastungsabhängig ändern / reduzieren sich die notwendigen Mindestneigungen der Pflaster- und Plattenoberflächen • die zulässigen Abweichungen von der vorgegebenen Oberflächenneigung werden neu definiert • es werden neue, anteilig höhere Ebenheitsanforderungen an die Belagsoberflächen der Pflaster- und Plattenoberflächen gestellt • die Ausführung der Fundamente und Rückenstützen wird belastungsabhängig neu geregelt • Belagsanschlusshöhen wurden neu festgelegt • es werden besondere Anforderungen an den Oberbau bei überdachten und teilüberdachten Flächen zur Verminderung kapillar aufsteigender Feuchtigkeit gestellt 1.2 Bearbeitung und Bauweise [2] Nach welchen Regeln die Flächenbefestigung aufgebaut und das Pflaster verlegt / versetzt wird, hängt von der gewählten Bearbeitung des Materials und der gewählten Bauweise ab. Die ungebundene Bauweise ist die älteste Pflasterbautechnik. Für Bettung und Fugenmaterial wird ein Mineralgemisch eingesetzt, das auf die Größe der Pflastersteine abgestimmt ist. Die Stabilität der Konstruktion entsteht allein durch den gepflasterten Verbund und eine ggf. angelegte Wölbung der Pflasterdecke. Temperaturspannungen und statische wie dynamische Belastungen können durch ungehinderte Verformung ausgeglichen werden. Die Pflasterdecke bleibt wasserdurchlässig. Bei der gebundenen Bauweise wird der gesamte Aufbau der Flächenbefestigung ausschließlich aus gebundenen Schichten hergestellt. Bereits die Tragschicht ist zementär oder bituminös gebunden. Pflastersteine oder Platten werden in einem Bettungsmörtel mit einem rückseitig aufgetragenen Haftvermittler versetzt. Auch die Fugen werden nach Erhärtung der Bettung mit einem Fugenmörtel verfüllt. Die verwendeten Mörtelsysteme sind dabei auf die Eigenschaften des Pflastersteins und die erwarteten Verkehrsbelastungen abgestimmt. Um Schäden beispielsweise durch thermische Prozesse zu vermeiden, müssen Bewegungsfugen angelegt werden. Eine Mischbauweise, in deren Aufbau gebundene und ungebundene Schichten vorkommen, ist grundsätzlich möglich. Über die Anwendung muss im Einzelfall entschieden werden. Befahrbare Flächen in Mischbauweise sollten vermieden werden. Abb. 4: Oberbaukonstruktionen in s. g. Mischbauweise nach ZTV-Wegebau (Zeichnung SLG) [5] Spaltpflaster wird aus gebrochenen Natursteinen hergestellt. Hier wird Stein an Stein gesetzt, sodass sich die Steine an einzelnen Punkten berühren. Bei der ungebundenen Bauweise werden allein über diese Berührungspunkte Spannungen und Belastungen übertragen. Abb. 5: Versetzen von Spaltpflaster Stein an Stein (Darstellung Netzwerk Pflasterbau) [11] Im Unterschied zu den gebrochenen Natursteinen gibt es gesägte Natursteine mit entsprechend glatteren Kanten. Gesägte Natursteine werden mit Fuge verlegt. Um einen optimalen Kraftschluss mit dem Fugenmaterial zu erreichen, sollten die Nebenseiten grob bearbeitet ausgeführt werden (z. B. kugelgestrahlt, nicht diamantgesägt), bei gebundener Verlegung auch die Unterseite. So werden Kantenausbrüche vermieden. Um eine dauerhaft rutschfeste Oberfläche zu erhalten, können die Sichtflächen der Natursteinmaterialien kugelgestrahlt ausgeführt werden. Betonsteine und Klinker sind künstlich hergestellte Pflastersteine und im Vergleich zu Natursteinen eher weiche Materialien. Fuge und Bettung müssen darauf abgestimmt sein. 214 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft 2. Lernen von den alten Meistern Grundlagen des Pflasterhandwerks nach Siegfried Vogel, Sachverständiger für Natursteinpflasterbau, Freudenstadt. Als Sachverständiger für Natursteinpflasterbau und Autor des Buches „Die Kunst des Pflasterns mit Natursteinen“ hat er sich zur Aufgabe gemacht, sein Wissen für die aktuelle Praxis fruchtbar zu machen. [6] 2.1 Empfehlungen zur ungebundenen Bauweise Das ungebundene Natursteinpflaster ist eine jahrtausendealte Kulturtechnik. Die hohen Erstellungskosten, im Vergleich zu anderen Materialien, lassen sich durch eine mitunter sehr viel längere Nutzungsdauer ausgleichen, wenn das Pflaster handwerklich korrekt ausgeführt wird. Vogel empfiehlt daher, bei der Auftragsvergabe nicht nur auf den günstigsten Preis, sondern vor allem auf die fachlich einwandfreie Arbeit Wert zu legen. Abb. 6: unregelmäßiges Fugenbild Natursteinpflaster in Splitt gesetzt. Herausgesaugte und herausgespülte Fugenfüllung durch Reinigungsprozess und Regenwasser (Foto Sopro) [7] Die häufigste Ursache für Pflasterschäden sieht Vogel bei der ungebundenen Bauweise in zu breiten Fugen. Um Drehung oder Verschiebung der Steine zu vermeiden, müssen diese eng aneinandergesetzt werden. Abb. 7: Natursteinpflaster in Natursand gesetzt und obere Fugenfüllung mit Steinmehl Diabas (Foto Steinkunst Schnitzler) [11] Eine alte Pflasterweisheit besagt: „Ein Stein schützt den anderen Stein.“ Dabei bestimmt die „Unebenheit der Bruch- und Spaltfläche die Fugenbreite“, schreibt Vogel. Die Kontaktpunkte sind „Gelenke, um welche sich der Stein minimal drehen kann“. „Schubkräfte, wie auch Druckkräfte aus der thermischen Ausdehnung“ werden direkt von einem Stein zum nächsten geleitet und die Fuge selbst bleibt druckfrei. Ein weiterer wichtiger Punkt, den Vogel bei der Planung von Pflasterflächen als bedenkenswert darstellt, ist das Gefälle. Liegen die Pflasterbeläge unter dem Minimum- Gefälle, spült das Wasser die Fugen leer, Steine kippen und der Pflasterbelag wird geschädigt. Bei einseitigem Gefälle sollte daher eine Neigung von mindestens 3 % und bei Diagonalgefälle von mindestens 1,5 % vorliegen. „Ferner ist darauf zu achten, dass bei Wannen kein Querneigungswechsel angelegt wird.“, schreibt er. „Selbst ein einseitiges Gefälle sollte mit einem leichten Überbogen angelegt werden, da diese kaum sichtbare Krümmung eine außerordentlich stabilisierende Wirkung auf die Pflasterdecke hat.“ 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 215 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft Abb. 8: Beispielhafter Aufbau einer Pflasterbefestigung in geschlossener Ortslage mit Entwässerungseinrichtungen (Zeichnung SLG für ZTV Pflaster StB-2019) [5] 2.2 Empfehlungen zu gesägten Natursteinen Während Siegfried Vogel empfiehlt, bei gebrochenem Natursteinpflaster buchstäblich Stein an Stein zu setzen, weist er bei Materialien mit geraden Kanten (gesägte Natursteine, Beton und Klinker) auf die Notwendigkeit einer Fuge hin. Abb. 9: Verschobener gesägter Natursteinbelag als Folge von fehlender Fugenfüllung und entsprechend hohen Verkehrslasten (Foto Sopro) [7] Durch die planen Flanken berühren sich die Steine ganzflächig und nicht, wie bei gebrochenen Natursteinen, nur an einzelnen Punkten. Die minimalen Bewegungen der Steine durch Verkehr und thermische Dehnung können dabei nicht ausgeglichen werden und verursachen Kantenabbrüche. Trotz der Notwendigkeit einer Fuge sollte diese laut Vogel auch bei Formsteinen nicht zu groß bemessen sein, da sonst durch Verkehrsbelastung Verschiebungen auftreten. Auch im Sinne der Barrierefreiheit kritisiert er die maximal zulässige Fugenbreite nach geltenden Normen als „unfallgefährdend“. Nicht nur bezüglich der Fugenbreite empfiehlt Vogel, einen möglichst detaillierten Ausschreibungstext für das geplante Bauvorhaben zu erstellen, der die angestrebten Qualitäten der Pflasterfläche konkretisiert. 2.3 Hinweise zum Aufbau Zur Bemessung der Tragschichten sind die Verkehrsbelastung und das Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen. Eine Nutzung als Einbahnstraße mit spurfahrendem Verkehr bringt beispielsweise spezielle Belastungen mit sich, die bereits bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Die Konstruktion des Oberbaues kann nur mangelfrei auf einem tragfähigen und ausreichend wasserdurchlässigen Bodenmaterial ausgeführt werden. Gegebenenfalls sind ein Bodenaustausch zur Stabilisierung des Untergrundes und Maßnahmen zur Wasserabführung notwendig. Die Fugenbreiten, Fugenmaterial, Steingrößen und die Steinbearbeitung sind untereinander abzustimmen. Dabei sind die Verkehrsbelastung und das Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen. Um eine filterstabile Konstruktion zu erreichen, müssen Körnung von Unterbau, Tragschicht und Bettung zueinander passen. Die Hohlräume der unteren, durchlässigeren Schicht mit größerer Körnung müssen stets geringer dimensioniert sein als die kleinste Korngröße der darüber liegenden Schicht. Auch hier werden laut Siegfried Vogel immer wieder Fehler gemacht. 3. Natursteinpflaster erhalten Empfehlungen für Sanierungskonzepte nach Claus Peter Spuhn, Sachverständiger für Natursteinpflasterbau, Prenzlau [8] 216 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft Bestehende Pflasterflächen erfüllen nicht immer alle Anforderungen, die eine diverse Stadtgesellschaft an sie stellt. Die Lösung muss nicht unbedingt in einer kompletten Neuplanung liegen. Gerade wenn das Gesamtbild eines historischen Bereiches erhalten werden soll, kann die Sanierung einer Pflasterfläche oder ein Teilumbau sinnvoll sein. Die Untersuchung und Einschätzung des Bestandes durch qualifizierte Fachleute wie Claus Peter Spuhn ist in jedem Fall ein guter Ausgangspunkt für weitere Planungen. Die Sanierung von Natursteinpflasterstraßen ist nur von ausreichend erfahrenen Pflasterern fachgerecht ausführbar. Dennoch heißt sanieren nicht, dass in jedem Fall die Qualität einer neu gebauten Straße erreicht wird. Das bedeutet, dass verantwortbare Kompromisse eingegangen und Prioritäten gesetzt werden: Welche Anforderungen soll die sanierte Fläche erfüllen? Wie lange soll sie halten? Wie viel Geld ist uns eine Sanierung wert? 3.1 Das Sanierungskonzept Das Sanierungskonzept klärt die Ursachen der Schäden oder Mängel und zeigt auf, wie diese beseitigt werden können. Unterschiedliche Schadensursachen legen unterschiedliche Sanierungsmethoden nahe. Grundsätzlich ist die Sanierung von Pflasterstraßen in zwei Kategorien eingeteilt: Grundhafte Sanierung und Sanierung im Bestand. Bei einer Sanierung im Bestand werden zunächst die vorhandenen Schadstellen dokumentiert und die Ursachen der Schäden ermittelt. Dann sind die Schadstellen hinsichtlich des Umfanges, der Form und der Lage in der Pflasterfläche zu beurteilen, um sie später reparieren zu können. Sowohl im Bereich der Schadstellen und im Bereich der nicht schadhaften Flächen werden Untersuchungen vorgenommen, um die Ergebnisse vergleichen zu können. In den Testbereichen wird jeweils Pflaster aufgenommen. Das herausgenommene Pflaster ist bezüglich der Bearbeitung und Größe zu bewerten. Die Schadensbilder können auch einen Hinweis auf mögliche Schadensursachen geben. Nachdem das Pflaster aufgenommen wurde, sollten Baugrunduntersuchungen sowie eine Wasserdurchlässigkeitsprüfung im Feldversuch durchgeführt werden. Danach sind Proben vom Fugen- und Bettungsmaterial zu entnehmen und im Labor die Kornzusammensetzung zu prüfen. Eine grundhafte Sanierung bedeutet, dass das bestehende Pflaster komplett aufgenommen wird und ein neuer konstruktiver Aufbau erfolgt. Zunächst ist eine Baugrunduntersuchung erforderlich. Die Beanspruchung und Belastung der Pflasterfläche ist zu prüfen und zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist auch die Wiederverwendung des vorhandenen Pflasters mit einzubeziehen. Wenn das vorhandene Pflaster wieder verwendet werden soll, ist zu prüfen, ob alle Pflastersteine wieder verwendet werden können. Das bedeutet, dass ein Zusammenhang zwischen den Steinformen und den aufgetretenen Schäden geprüft wird. Sollte sich ergeben, dass einige Steine auszuwechseln sind, müssen sich die neu verwendeten Steine optisch anpassen. Die grundhafte Sanierung einer Pflasterstraße entspricht, fachlich gesehen, dem Neubau einer Pflasterstraße. Dabei sollte grundsätzlich beachtet werden, dass durch den Neubau mit dem vorhandenen Pflaster oder mit einemneuen Pflaster das Gesamtbild des Stadtraumes nicht beeinträchtigt wird. Das bedeutet auch, dass ein neues Pflaster sich dem vorhandenen Pflaster und den örtlichen Gegebenheiten optisch anpassen sollte. Die Untersuchungsergebnisse für eine Sanierung im Bestand bilden die Grundlage für die Entscheidung, in welchem Umfang diese Sanierung ausgeführt wird. Dabei sind auch die ermittelten Kosten in die Entscheidung einzubeziehen. Nach vorliegenden Erkenntnissen wird überschlägig davon ausgegangen, dass bei einem Schadensumfang von mehr als 40 % der zu betrachtenden Gesamtfläche aus Kostengründen ein Neubau in Frage kommen kann. Eine dauerhafte Nutzungsfähigkeit kann nur gewährleistet werden, wenn Instandhaltungsmaßnahmen zur Schadensbeseitigung regelmäßig vorgenommen werden. Man sollte nicht warten, bis der Schadensumfang so groß wird, dass die Nutzungsfähigkeit eingeschränkt ist. Dann werden entweder durch die Schadensbeseitigung oder durch einen Neubau die entsprechenden Kosten erheblich größer. 3.2 Planungs- und Beteiligungsprozess Eine Ermittlung der Schadensursachen durch Sachverständige gibt Aufschluss, ob eine Sanierung im Bestand möglich oder eine grundhafte Sanierung bzw. ein Neubau erforderlich ist. So kann auf technischer Basis eine nachvollziehbare Grundlage für die Gespräche im Rahmen des Beteiligungsprozesses geschaffen werden. Bei einem Neubau von Pflasterflächen sollten die historischen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Pflastermaterial, Farbe und Verband sollten so ausgewählt werden, dass das Gesamtbild des Stadtraums sinnvoll ergänzt und nicht beeinträchtigt wird. Eine Gestaltungssatzung oder Leitlinie zur Oberflächengestaltung kann Grundlage für die Gestaltung von Pflasterflächen sein. Solche Werkzeuge helfen, alle Anforderungen an die Oberflächen des öffentlichen Raumes in einer Stadt oder einem Bereich langfristig zu definieren. Vorgaben der Städtebauförderung sind ggf. zu beachten (Pflaster, Asphalt nur nach Absprache). Die Besichtigung von Referenzobjekten kann die Entscheidungsfindung erleichtern. Hier können Planer 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 217 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft (Architekt mit Ingenieurbüro), Politische Gremien, eingebundene Anwohner/ Eigentümer und Interessenverbände für Barrierefreiheit bereits einbezogen werden. Folgende Themen sollten bei der Besichtigung beachtet werden: Material (Ästhetik, Farbe, Körnung, Oberflächen- und Kantenbearbeitung), Verlegung (Gebundene oder ungebundene Bauweise, Fugenbreite), Bauablauf (Lieferengpässe, Zufriedenheit der Anlieger und des Bauherrn). Im Rahmen der Planung sind Verkehrsbelastung und das Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen. Dementsprechend muss die Konstruktion konzipiert und der tragende Oberbau bemessen werden. Bei Gestaltung und Planung von Pflasterflächen muss ein ausreichendes Gefälle angelegt werden. Nur so kann eine Pfützenbildung vermieden werden, die Schäden im Belag verursachen kann. 3 % im Quergefälle und 1,5 % im Diagonalgefälle sollten nicht unterschritten werden. Ein leichter Überbogen hat auch bei einseitigem Gefälle eine stabilisierende Wirkung auf die Pflasterdecke. Der Begriff Barrierefreiheit steht nicht nur für gute Begeh- und Berollbarkeit, sondern auch für visuelle und taktile Leitsysteme. Auch diese Aspekte sollten bei der Planung mitgedacht werden. Betroffene Anwohner/ Eigentümer und Bürger am Planungsprozess beteiligen: 1. Vereine und Verbände von Interessengruppen wie Senioren, körperlich Beeinträchtigte vorab befragen (welche Probleme sehen sie, welche Lösungsmöglichkeiten ggf.? ) 2. Bauvorhaben rechtzeitig und verständlich gegenüber allen Bürgern kommunizieren, den Eigentümern/ Anliegern einen möglichst genauen Ablaufplan vorlegen und diesen einhalten, um Beeinträchtigungen voraussehbar und gering zu halten 3. Zusätzliche Informationsformate und Aufwertungsmaßnahmen während der Bauphase anbieten (z. B. Baustellenzeitung, kostenlose Fußmatten gegen Verschmutzung, Veranstaltungsprogramm, um trotz Baustelle Besucher anzulocken) Die Einhaltung des Zeitplans ist für alle Beteiligten und Betroffenen wichtig, daher auf sorgfältige Planung, aber auch auf ausreichende Zeitfenster für die einzelnen Leistungen achten. Auch die Firmen müssen planen und eine Verzögerung zieht leicht weitere nach sich. In der Planungsphase sollte eine Musterfläche in Auftrag gegeben werden (gegen Bezahlung), um folgende Merkmale der Baumaßnahme zu definieren und zu überprüfen: Farbe (Variationen) und Mineralstruktur, Oberflächenbearbeitung und Kantenbearbeitung, Fugenbreite, Farbe und Rutschfestigkeit bei Trockenheit und Nässe. 4. Ausschreibung und Vergabe Ausschreibungstexte für die Erstellung von Pflasterungen sollten die Leistungen umfangreich und erschöpfend darstellen, Jede Teilleistung ist zu beschreiben. Je ausführlicher die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, je genauer müssen die Anbieter kalkulieren und eine gute Basis für die Bauüberwachung durch die Bauleitung ist gelegt. Möglicherweise bietet es sich an, Ausschreibungsunterlagen von externen Sachverständigen prüfen zu lassen, um optimale Auslegungen der Richtlinien und Normen zu gewährleisten. Abb. 10: Ausschreibungstexte der Stadt Bielefeld zu Straßenbau, kleinteilige Arbeiten an Pflasterflächen aus Naturstein: Großpflaster „Bielefelder Altstadt“ [9] Abb. 11: Ausschreibungstexte der Stadt Bielefeld zu Straßenbau, kleinteilige Arbeiten an Pflasterflächen aus Naturstein: Kleinpflaster in Sandbettung [9] Im Interesse der Langlebigkeit sollte in hochwertigen Untergrund, hochwertiges Material und hochwertige Handwerksleistungen investiert werden. Neben den Erkenntnissen aus der vorangegangenen Bestandsuntersuchung sollten auch Erfahrungswerte aus vergleichbaren Bauvorhaben einbezogen werden. Die fachliche Eignung der Firmen birgt erfahrungsgemäß eine der größten Schwierigkeiten, daher ist diese sorgfältig zu prüfen (evtl. durch Praxistest) und nicht allein nach dem Preis zu entscheiden. Bei Bauvorhaben, die den Bereich des Spaltpflasters betreffen, sowie bei historischen Belägen, entscheidet über 218 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft die Qualität grundsätzlich der ausführende Pflasterer/ Steinsetzer. Jede Planung, Idee oder Gestaltung diesbezüglich kann nur von entsprechenden Fachleuten zufriedenstellend umgesetzt werden. Ihre Qualifikation sollte mindestens folgendes gewährleisten: 4.1 Segmentbogenpflasterung (alle Facetten nach F. W. Noll) [7]: Abb. 12: Beispiel Segmentbogengrößen nach Steingrößen und Bogenbreite und Bogenhöhe (Foto ABZ Mellendorf) [10] Abb. 13: Anfang und Ende beim Versetzen von Kleinpflaster im Segmentbogen (Foto ABZ Mellendorf) [10] Ende des 19. Bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte der damalige bayrische Hofpflasterer Meister Friedrich Wilhelm Noll, Buchautor und Dozent an der Pflasterer-Schule München, eine revolutionäre Versetztechnik: den Segmentbogen. Das Segmentbogenpflaster ist eine sehr attraktive und stabile Pflasterung. Durch die Verzahnung der Bögen können auch große Lasten gut verteilt werden. [7] Abb. 14: Beispiele Segmentbogen Tiefenwechsel mit 2-reihiger Gosse und Einlauf (bessere Lösung ist eine umlaufende Saumreihe um die Einlaufroste) und Höhenwechsel - hier mit Raute Abb. 15: Segmentbogen - Seitenanschluß - Abzweigung mit Halbkreisbogen [10] 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 219 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft Abb. 16: Segmentbogen - Seitenanschluß - Abzweigung mit sogenanntem Kirchenfensterbogen (Foto Steinkunst Schnitzler) [11] 4.2 Reihenpflasterung: Abb. 17: Reihenpflaster mit Bindersteinen, hier ½- Versatz, 1/ 3-Versatz sollte bei ungleichen Steinlängen erreicht werden [10] Abb. 18: Reihenpflaster mit ca. Würfelsteinen, hier ½- Versatz, 1/ 3-Versatz sollte bei ungleichen Steinlängen erreicht werden [10] Abb. 19: Diagonal-Reihenpflaster mit Bindersteinen, Großpflaster aus Sandstein (Foto Straßenbau Beißner) Abb. 20: Diagonal-Reihenpflaster mit Großpflaster und Anschluss mit Fünfecksteinen (Bischofsmütze) [10} Abb. 21: Diagonal-(Gräten-)Reihenpflaster mit Großpflaster, Anschluss mit Trapezsteinen [10] 220 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft 4.3 Schuppe/ Halbschuppe Abb. 22: Schmaler Weg mit Mosaikpflaster - Halb- Schuppe - [10] Als schlechtes Beispiel für eine Natursteinpflasterung mit Schuppe hier das Werbefoto eines Naturstein-Fachhandels. Dem Kunden wird ein Schuppenpflaster gezeigt (natürlich wie man es nicht machen soll). Aber versteht das auch Jeder? Denn hier wird es ja als perfekt verkauft. Abb. 23: Werbefoto über Granit Mosaik-Schuppenpflaster mit Basalt-Mosaikstein als Kontrast [11] 4.4 Wildpflasterung, Feldsteinpflaster, Lesepflaster Zu den natürlichen Pflastersteinen gehören auch unbehauene Findlinge und Lesesteine, die häufig bei der sogenannten Katzenkopfpflasterung oder Rundsteinpflasterung angewendet werden. Lesesteine werden als „Wilder Verband“ oder Passe-Verband (Steine müssen in die Lücke zwischen zwei Nachbarn) versetzt. Abb. 24: Wildpflasterung mit Polygonalpflaster z.B. im Wasserbau als Böschungs- und Uferbefestigung oder im ländlichen Wegebau [11] Die Ausschreibung der Pflasterarbeiten erfolgt nach Material, Farbe, Bearbeitung und Verlegung gemäß Bemusterung (Musterfläche). Ein Foto der Bemusterung kann beifügt werden. Vor der Angebotsabgabe sollten sich die entsprechenden Anbieter die örtlichen Gegebenheiten und die Musterfläche ansehen. Folgende Unterlagen sollten in der Ausschreibung gefordert und nach Eingang überprüft werden: Leistungsverzeichnis, Leistungserklärungen in deutscher Sprache (zu CE-Kennzeichnung), Prüfzeugnisse gemäß einschlägiger E-Norm. Mit dem Angebot, oder nach Aufforderung, sind zwei Mustersteine je Farbwahl abzugeben, die die Bearbeitung aller Seiten sowie die Eigenheiten in Farbstreuung und Körnung des angebotenen Materials und die Qualität des angebotenen Materials wiedergeben. Gemäß VOB ist eine Nachfrist für fehlende Unterlagen zu gewähren. 5. Material Bereits gebrauchte Pflastersteine können aufgenommen und wiederverwendet werden. Gebrauchte Steine sind qualitativ in der Regel hochwertig, da sie oft noch mit der Hand bearbeitet wurden und beispielsweise ihre Frostbeständigkeit bereits bewährt haben. Mit der Materialität kann auch die Ästhetik einer bestehenden Pflasterung erhalten werden, auch wenn beispielsweise die Oberflächen im Sinne der Barrierefreiheit überarbeitet werden. Als Bettung sollte bei Natursteinbelägen jedoch kein Recyclingmaterial verwendet werden. Durch abweichende Materialzusammensetzungen kann die Standfestigkeit hier nicht garantiert werden. Für das Versetzen von Spaltpflaster, sowie für gebrauchte Steine, Lesepflaster usw. 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 221 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft haben sich erdfeuchte, gewaschene Natursande bzw. Kiessandgemische (Rundkorn) 0/ 2 mm, 0/ 4 mm bis 0/ 8 mm in der Praxis seit Jahrhunderten bewährt. Regional gewonnene oder produzierte Baumaterialien sind nicht unbedingt teurer als importierte, bringen aber verschiedene Vorteile mit sich. Besonders Naturstein kann mit geringem Energieverbrauch gewonnen werden, ein langer Transportweg wirkt sich jedoch negativ auf die CO2-Bilanz aus. Die Verwendung regionaler Materialien ist also ein Beitrag zum Klimaschutz, das gleiche Material ist für nachfolgende Bauabschnitte oder Reparaturen jederzeit lieferbar, Umplanungen und Sonderformate können schnell berücksichtigt werden. Zudem werden Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie die Kaufkraft in der Region gefördert. Bei der Benennung des Materials darf kein regionaler Bezug, keine Bezugsquelle, kein Hersteller oder Lieferant und kein Handelsname genannt werden. Es ist jedoch möglich, im Ausschreibungstext den maximalen CO2-Ausstoß festzulegen. 5.1 Bearbeitung und Verlegung Die Fugenbreiten, Fugenmaterial, Steingrößen und die Steinbearbeitung sind untereinander abzustimmen. Zudem ist die Stabilität durch entsprechendes Material für die Bettung und die Tragschicht zu gewährleisten. Von der gewählten Bearbeitung (geschnittene Natursteine/ Formsteine/ Klinker oder Spaltpflaster) und Bauweise (gebundene, Mischbauweise oderungebundene Bauweise) hängt ab, was bei der Verlegung oder Setzung im Einzelnen zu beachten ist und in der Ausschreibung festgelegt werden sollte, um eine fachgerechte Ausführung sicherzustellen. Detaillierte Informationen enthalten beispielsweise die Veröffentlichungen des Vereins Qualitätssicherung Pflasterarbeiten, mit Titeln wie „Zehn Qualitätsmerkmale für ungebundene Pflasterflächen aus Naturstein“ auf www. qspflaster.de. Grundsätzlich sind alle Pflasterflächen mit einem Saumstein einzufassen, d.h. überall dort, wo Pflasterflächen enden, also an Begrenzungen, Mauern, Bordsteinen, Einbauten, sowie an Anschlüssen zu anderen Verkehrsflächen sind Ein- und Zweizeiler als Bund zu versetzen. Die Kosten dafür sind in den Pflasterverlegepreis einzurechnen. Neben Angaben zu Material und Bearbeitung ist bei Pflasterungen auch zu beachten, welche Werkzeuge entsprechend der Steingrößen bei der Verlegung einzusetzen sind, d. h. welcher Pflasterhammer verwendet wird und ob beispielsweise Handrammen, Explosivrammen oder Rüttelplatten verwendet werden sollen. Außerdem werden im Ausschreibungstext technische Daten der Pflasterfläche beschrieben: die maximale Wasseraufnahme, Mindestdruckfestigkeit und Biegefestigkeit. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass im Rahmen der Bauausführung Wasserdurchlässigkeitsprüfungen als Feldversuch zur Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit durch die Bauüberwachung durchgeführt werden. Abb. 25: zum Handwerkszeug eines Steinsetzers gehören: diverse Pflasterhämmer, Pflasterhocker, Rammen sowie: Spalthammer, Fäustel, Meißel, Schnurnagel, Schnur, Wasserwaage, Messband, Zollstock, Pflasterheber - Steinzieher, Besen, Schubkarre und Rüttelplatte (Foto Netzwerk Pflasterbau) [11] 5.2 Baudurchführung und Baubegleitung Vor Baubeginn sollte ein Vorortgespräch mit allen Beteiligten, d. h. Auftraggeber, Planer, Bauüberwacher, beauftragte Baufirma, erfolgen. Die Bauüberwachung ist sehr ausführlich auszuführen und zu dokumentieren. Die Baudurchführung sollte in allen Phasen begleitet und die Qualität überwacht werden, um eine mängelfreie Abnahme sicherzustellen. Bei den Pflasterarbeiten ist darauf zu achten, dass die Vorgaben der Ausschreibung bezüglich Material, Bearbeitung und Verlegung eingehalten werden. Jeder Nachunternehmer sollte vom vorleistenden Unternehmer die Standfestigkeit des Unterbzw. Oberbaus prüfen lassen, Asphalttragschichten sind zusätzlich auf Hohlraumgehalt zu prüfen. 222 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft Sollten die Baugrundverhältnisse differenziert sein, so sind zusätzlich Tragfähigkeitsprüfungen und Wasserdurchlässigkeitsprüfungen auf dem Planum durchzuführen. Nach dem Einbau der Tragschichten sollten Wasserdurchlässigkeitsprüfungen als Feldversuch vor Ort durchgeführt werden. Gebunden hergestellte Pflasterflächen sollen zur Vermeidung von Schäden mindestens 12 Tage nicht belastet werden. Die Fugenverfüllung muss schrittweise über einen längeren Zeitraum fortgeführt werden, überrollende Reifen tragen zur Verdichtung bei. 5.3 Laufende Instandhaltung Instandhaltungsmaßnahmen sind erforderlich um die dauerhafte Nutzungsfähigkeit zu gewährleisten. Schon bei der Planung sollte bedacht werden, dass diese von Fachpersonal oder einem Fachbetrieb betreut werden müssen. Es sind regelmäßige Begehungen vor Ort und Dokumentationen durchzuführen. Dabei sollte dokumentiert werden, ob Mängel oder Schäden aufgetreten sind. Rechtlich gesehen, gilt als Mangel, was die Nutzungsfähigkeit nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Spurrinnenbildung handeln. Schäden können die Nutzbarkeit beeinträchtigen. Grundsätzlich sind die Mängel- und Schadensursachen zu ermitteln. Damit schafft man die Grundlage für eine fachgerechte Sanierung, die einen langfristigen Erhalt der Pflasterflächen ermöglicht. Nachträgliche Eingriffe in die Pflasterdecke sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da reparierte Stellen oft Schwachstellen sind. Dies gilt besonders bei Flächen in gebundener Bauweise. Häufig ist es schwer, qualifizierte Handwerker für solche Kleinaufträge zu gewinnen und die Qualität der Ausführung leidet darunter. Auch für Reparaturarbeiten unbedingt fachgerechte Qualität von Material und Handwerksleistung verlangen, da sonst das gesamte Pflaster im Bereich leidet. Sollten bei bestimmten Schäden Steine ausgetauscht werden, so sind die neuen Steine dem Bestand anzupassen. So wird das Gesamtbild der Fläche nicht beeinträchtigt. Bei einer maschinellen Reinigung mit Kehrsaugmaschinen, Hochdruckreinigern und/ oder Spülfahrzeugen ist bei Pflasterflächen in ungebundener Bauweise eine Ausspülung des Fugenmaterials kaum zu verhindern. Das Nachfüllen ist eine notwendige Instandhaltungsmaßnahme. Besonders bei ungebundener Bauweise mit gesägten Natursteinen oder Formsteinen treten bei ausgewaschenen Fugen schnell Schäden auf. 6. Herstellung von Pflasterflächen [12] Vor dem Beginn der Arbeit ist die Unterlage zu prüfen. Die Tragschicht muss eine der Nutzung der Straße angemessene Tragfähigkeit, eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit sowie die richtige Höhenlage aufweisen. Der erste Arbeitsschritt ist stets das Herstellen der Einfassungen, der Borde und der Rinnen. Diese Randeinfassungen geben die Randhöhen für die Fläche vor. Abb. 26: Setzen Naturbordstein und Verfugen der Randeinfassung mit 1-zeiliger Rinne (Foto Schnitzler) [11] Das Verlegen oder Versetzen der Pflastersteine beginnt in der Regel vom Tiefpunkt, also dem Wasserlauf oder der Rinne, und endet am höchsten Punkt. Da die Arbeitstechniken des Versetzens von bruchrauem Natursteinpflaster einerseits sowie des Verlegens von Beton- und Klinkerpflaster sowie von formatierten Natursteinprodukten mit ebenen Lager- und Seitenflanken andererseits grundsätzlich unterschiedlich sind, werden diese gesondert betrachtet. 6.1 Versetzen von spaltrauem, bruchrauem Natursteinpflaster Bruchraues oder spaltraues Natursteinpflaster wird aus dem Pflasterbett versetzt. Der Pflasterer arbeitet rückwärts im Bett, er hat das fertige Pflaster stets im Blick. Die sachgerechte Auswahl und Einbettung des Steines erfordern eine entsprechende Erfahrung und ein geübtes Augenmaß. Der nächste Arbeitsschritt besteht in der Verteilung eines geeigneten Bettungsmaterials auf die anforderungsgerechte, Tragschicht. Das Bettungsmaterial sollte erdfeucht sein und einen Wassergehalt von 5 bis 8 Masse-% haben. 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 223 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft Abb. 27: Setzen Randeinfassung aus Natursteinpflaster in Beton und Platz- und Weggestaltung mit Kleinpflaster im Segmentbogen mit Rosette in Natursand gesetzt. (Foto Netzwerk Pflasterbau) [11] Die Lage und die Höhe der Pflasterfläche werden durch Schnüre vorgegeben, wobei die Rammvorgabe von 1,5 bis 3 cm zu berücksichtigen ist. Dazu kann es erforderlich sein, zunächst einige Lehrensteine höhengerecht anzuordnen. In Längsrichtung an jeder Querneigungsänderung sowie für jede Reihe wird eine Schnur angeschlagen. Die Pflastersteine liegen im Haufen hinter dem Pflasterer. Das eigentliche Pflastern beginnt damit, dass der Pflasterer mit der Finne (Kelle) des Pflasterhammers ein entsprechendes Bett formt. Danach greift er einen passenden Pflasterstein, setzt diesen mit der kleineren Fußfläche in das vorbereitete Bett hinter die Schnur und klopft ihn mit dem Pflasterhammer fest (3 Hammerschläge). Der Rechtshänder arbeitet von links, nimmt mit der linken Hand den Stein und hat in der rechten Hand den Pflasterhammer. Der Pflasterstein soll danach mit enger Fuge in richtiger Neigung zu etwa mind. 1/ 3 seiner Höhe im Pflasterbett stehen. Bei erheblichen Unterwinklungen wird Bettungsstoff mit der Finne angefuttert. Die Güte des Versetzens des bruchrauen Natursteinpflasters wird maßgeblich von der Fugenbreite bestimmt. Generell ist festzuhalten, dass die Verlegequalität und die Nutzungsdauer steigen, wenn die Fugen eine gleichmäßige, geringe Breite aufweisen. Bei der Verlegung in Reihen müssen in jeder Reihe Steine mit annähernd gleicher Breite versetzt werden, wobei die Steinlänge durchaus unterschiedlich sein kann. Die üblichen Toleranzen der Steine selbst sind so groß, dass keinesfalls die noch anforderungsgerechten schmalsten und breitesten Steine nebeneinanderliegen dürfen. Die Auswahl der Breite erfolgt durch das Augenmaß eines erfahrenen Pflasterers oder besser mit einem Maßstab auf 1/ 2 cm Genauigkeit. Abb. 28: Setzen Großpflaster in Reihe mit sortierten Steinbreiten (Foto Straßenbauer-Innung Braunschweig) Abb. 29: Kleinpflaster bis zu 2/ 3 seiner Höhe in Natursand versetzt (Foto Steinkunst Niesen) [11] Je dünner die Steine, desto schmaler sollten die Fugen sein. Als Faustregel kann gelten, dass die Fugenbreite maximal 1/ 14 bis 1/ 20 der Steindicke betragen darf. Größere Fugenbreiten und Unterwinkligkeiten lassen sich allenfalls bei Flächen, die nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden, akzeptieren. Für Flächen mit Fahrzeugverkehr sollte bei 14 cm hohen Steinen die Fugenbreite in Kopfhöhe der Steine das Maß von 10 mm nicht über- 224 2. Kolloquium Straßenbau - September 2021 Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft schreiten. Diese Aussage beinhaltet, dass schmalere Fugen von unter 5 mm besser wären. Enge Fugen erfordern einigermaßen passgenaue Steine. Kleinpflaster mit 8 bis 10 cm Höhe sollte Fugen von 5 mm oder weniger aufweisen. Grundsätzlich verbessern geringe Fugenbreiten die Nutzungsfreundlichkeit der Pflasterfläche. Pressfugen mit Stein-zu-Stein-Kontakt werden wegen möglicher Zerstörungen der Pflastersteine als nicht fachgerecht angesehen. Bei bruchrauen Pflastersteinen, bei denen dieser Kontakt allenfalls punktweise auftreten kann, erhöhen enge Fugen und einzelne Kontaktpunkte die Widerstandsfähigkeit der Pflasterfläche und haben im Gegensatz von zu breiten Fugen nie zu Problemen geführt. Enge Fugen haben zusätzlich den Vorteil einer geringeren Wassereindringung sowie des geringeren Fugenaustrages bei der Reinigung. In der ZTV Pflaster StB-20 steht unter 3 Ausführung, 3.3 Fugen: „Pflasterdecken und Plattenbeläge mit Befestigungselementen aus Natursteinen mit gespaltenen Seitenflächen müssen mit nachstehenden Fugenbreiten hergestellt werden: Pflastersteine bis 60 mm Nennweite < 6 mm Pflastersteine 60 bis 120 mm Nenndicke < 10 mm Pflastersteine über 120 mm Nenndicke < 15 mm …Spaltraue Natursteine sind möglichst engfugig zu versetzen. Vereinzelt dürfen Steine in der Fläche punktuell Kontaktstellen zum Nachbarstein aufweisen.“ [13] Abb. 30: Setzen von Großpflaster in Reihe mit sortierten Steinbreiten mit Zuarbeitung - Verhau und Reihenverziehung, da schräger Anschluss an Bestandsfläche. (Foto Straßenbau Beißner, Bielefeld) [11] Wichtig sind auch annähernd senkrechte Steinflanken. Deshalb muss für Verkehrsflächen die Unterwinkligkeit der Steine begrenzt sein. Sie sollte je Flanke 10 mm, an beiden Flanken zusammen 15 mm nicht überschreiten. Bei hohen Beanspruchungen sind bei 160 mm dicken Steinen die Maße noch weiter auf eine maximale Fugenbreite von 8 mm oben und 20 mm unten einzuschränken. Dieses erfordert grob bearbeitete und sortierte Reihenpflastersteine. Der nächste Arbeitsschritt beinhaltet das Einfegen oder Einschlämmen des Fugenmaterials auf gesamter Höhe. Danach werden traditionell die Pflastersteine mit der Pflasterramme von 15 kg (Kleinpflaster) bis 25 kg (Großpflaster) Gewicht gerammt. Zuerst erfolgt ein schwacher Schlag (Fühlschlag) aus geringer Höhe. Es folgen mindestens 2 weitere Schläge, die dann jeden einzelnen Pflasterstein auf Höhe bringen. Falls nach dem ersten Rammschlag der Stein seitlich ausweicht, ist der folgende Rammschlag genau auf der entgegengesetzten Seite des Steines bzw. leicht schräg anzusetzen. Das sehr arbeitsaufwändige Rammen ist das traditionelle und beste Verfahren. Abb. 31: Abrammung Mittelmosaikpflaster im Segmentbogen versetzt (Foto Netzwerk Pflasterbau) [11] Die Alternative besteht im Rütteln mit einer schweren Rüttelplatte bei Großpflaster. Zu tief eingerammte Steine sind mit der Zange zu ziehen, zu unterfüttern und erneut auf Höhe zu rammen. Mosaikpflaster wird nur