eJournals Kolloquium Straßenbau in der Praxis 3/1

Kolloquium Straßenbau in der Praxis
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expert Verlag Tübingen
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2023
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Neuerungen im qualifizierten Umgang mit Böden und mineralischen Ersatzbaustoffen in Baden-Württemberg

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Thomas Chakar
Mit Inkrafttreten der Mantelverordnung (BR-Drs. 494/21) und der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und Anpassung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) ändern sich ab dem 1.8.2023 in ganz Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Böden und sekundären Baustoffen wie Baustoffrecyclingmaterial. Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (BW) stimmt sich eng mit der Umweltverwaltung BW ab sowie der Straßenbauverwaltung des Bundes und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), damit derzeit noch offene Fragen in Bezug auf die Umsetzungspraxis vor Inkrafttreten geklärt und ggfs. Konkretisierungen vorgenommen werden. Beispielsweise wurden vom Ministerium für Verkehr BW Arbeitshinweise zum Umgang mit Bodenmaterial und mineralischen Ersatzbaustoffen aufgestellt. Darüber hinaus sind weitere Unterlagen verfügbar oder in der Ausarbeitung, welche als Hilfestellung hierfür dienen.
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3. Kolloquium Straßenbau - Februar 2023 263 Neuerungen im qualifizierten Umgang mit Böden und mineralischen Ersatzbaustoffen in Baden-Württemberg Dr.-Ing. Thomas Chakar Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart Zusammenfassung Mit Inkrafttreten der Mantelverordnung (BR-Drs. 494/ 21) und der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und Anpassung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) ändern sich ab dem 1.8.2023 in ganz Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Böden und sekundären Baustoffen wie Baustoffrecyclingmaterial. Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (BW) stimmt sich eng mit der Umweltverwaltung BW ab sowie der Straßenbauverwaltung des Bundes und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), damit derzeit noch offene Fragen in Bezug auf die Umsetzungspraxis vor Inkrafttreten geklärt und ggfs. Konkretisierungen vorgenommen werden. Beispielsweise wurden vom Ministerium für Verkehr BW Arbeitshinweise zum Umgang mit Bodenmaterial und mineralischen Ersatzbaustoffen aufgestellt. Darüber hinaus sind weitere Unterlagen verfügbar oder in der Ausarbeitung, welche als Hilfestellung hierfür dienen. 1. Einführung Für die Bauverwaltung ist mit Blick auf das Inkrafttreten der Mantelverordnung am 1.8.2023 von wesentlicher Bedeutung, wie (a) die rechtlichen Vorgaben ganz konkret zu verstehen sind, also in unmittelbaren Bezug auf die Vorerkundungen, Planungen, Bauüberwachungen und Dokumentation sowie (b) wie aufgrund der rechtlichen Vorgaben die Abläufe der Bauverwaltung anzupassen sind und welche Änderungen und Ergänzungen in den Strukturen und Arbeitsmitteln vorzunehmen sind. In Baden-Württemberg werden in rechtlicher Hinsicht die Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV Verwertung von Bodenmaterial) [1] sowie die „Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial“ [2] durch die neuen Regelungen ersetzt. Damit das praktische Vorgehen im Zuge von Vorerkundungen beschrieben ist, hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ein Merkblatt für umweltrelevante Untersuchungen (M URU) [3] aufgestellt. Für die Planer hat die FGSV die aktuelle Fassung der Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau (RuA-StB) aktualisiert [4]. Damit wird den Planern mithilfe von Tabellen dargestellt, welche Anwendungen nicht nur in umweltrelevanter Hinsicht, sondern auch nach bautechnischer Maßgaben umgesetzt werden können. So wird aus den dort angegebenen Tabellen unmittelbar für die Bauweisen des technischen Regelwerks der FGSV ersichtlich, ob der Einsatz des jeweiligen mineralischen Ersatzbaustoffs prinzipiell zulässig ist. In Abb. 1 ist dies exemplarisch für die Asphalt- und Betonbauweisen für Gleisschotter der Materiaklasse 1 (GS- 1) angegeben. Abb. 1: Tabellenauszug des Entwurf der RuA-StB für die Materialklasse GS-1 (Gleisschotter) [4] 264 3. Kolloquium Straßenbau - Februar 2023 Neuerungen im qualifizierten Umgang mit Böden und mineralischen Ersatzbaustoffen in Baden-Württemberg Zum Umgang mit Bodenmaterial im Erdbau wurde im November 2022 ein Arbeitskreis in der FGSV gegründet (AK 5.5.4), mit dem Ziel hierzu ein Merkblatt aufzustellen. 2. Arbeitshinweise zum Umgang mit Bodenmaterial und mineralischen Ersatzbaustoffen der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Für die Straßenbauverwaltung BW sind vom Ministerium für Verkehr (VM) zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) Arbeitshinweise für praxisnahe Beispiele für die Bauleitungen aufgestellt [5]. Diese geben Orientierung nach Entfall die bisherigen länderspezifischen Regelungen. Abb. 2: Deckblatt der Arbeitshinweise der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg [5] Für wesentlichen Anwendungsfälle der Straßenbaupraxis wie • Umlagerung von Bodenmaterial, • Bodenaustausch zur Verbesserung der Tragfähigkeit • Hinterfüllungen • Umgang mit Asphaltgranulat • Umgang mit teerhaltigen Straßenauf bruch sind hier die maßgeblichen Regelungen in einfach lesbarer und möglichst verständlicher Form zusammengestellt. Schulungen zu diesen Themen sind im Frühjahr 2023 sowohl vom UM wie auch dem VM für die Kollegen der Regierungspräsidien vorgesehen. Weitergehende länderübergreifende (Vollzugs-)Hilfen der LAGA, LABO sind in der Ausarbeitung, welche weitere Konkretisierungen und Erläuterung bei Detailfragen erwarten lassen. Für einen erfolgreichen Übergang von den bisherigen Regelungen des Landes BW zu den bundeseinheitlichen Regelungen mit seinen speziellen Änderungen in der Schadstoffanalytik hat der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) seine Mitglieder frühzeitig zur Durchführung der entsprechenden Untersuchungen für die Eignungsnachweise aufgefordert. Damit soll die Lieferbereitschaft ab dem 1.8.2023 von Recycling-Baustoffen sichergestellt werden. 3. Fazit Ziel der Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg ist es im Sinne der Nachhaltigkeit, auch weiterhin einen möglichst reibungslosen Umgang mit Bodenmaterial und mineralischen Ersatzbaustoffen zu gewährleisten. Das Ministerium für Verkehr stimmt sich hierfür mit allen Beteiligten eng ab. Das Ministerium wirkt bei Anpassung des technischen Regelwerks der FGSV mit, steht in Kontakt mit dem BMDV und andere Ländervertretungen und hat in Abstimmung mit dem UM Arbeitshinweise für die Kollegen aufgestellt. Ergänzend hierzu werden Informationsveranstaltungen im Frühjahr 2023 durchgeführt. Bis der Umgang mit Böden und mineralischen Ersatzbaustoffen routiniert praktiziert wird, sind noch zahlreiche Details zu klären, letztendliche auch in bauvertraglicher Hinsicht. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg steht auch hierzu im Austausch mit allen Beteiligten, um entsprechende Details zu klären und einen weitestgehend reibungslosen Übergang in die neuen Regelungen zu erreichen. Literatur [1] Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV Verwertung von Bodenmaterial) „Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial“ UM BW 2007 [2] Erlass des Ministeriums für Umwelt und Verkehr vom 13.04.2004 Az. 25-8982.31/ 37 „Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial“ [3] Merkblatt für umweltrelevante Untersuchungen (M URU), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), im Entwurf bei Redaktionsschluss [4] Richtlinie für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling- Baustoffen im Straßenbau- RuA-StB 01, in Überarbeitung bei Redaktionsschluss [5] Arbeitshinweise zum Umgang mit Bodenmaterial und mineralischen Ersatzbaustoffen der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, im Entwurf bei Redaktionsschluss