eJournals Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis 6/1

Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis
ktw
expert verlag Tübingen
91
2021
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Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk

91
2021
Peter Frenz
ktw610013
6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 13 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk Peter Frenz DVGW-Hauptgeschäftsstelle, Bonn 2 Übersicht ▪ DVGW Regelwerk ▪ Rechtlicher Rahmen national, europäische und international ▪ Einfluss europäischer Rechtsprechung auf das DVGW Regelwerk ▪ Warum Qualität so wichtig ist! 14 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 3 Regelsetzungsprozess im DVGW DVGW Technisches Komitee (TK), bestehend aus Experten aus allen interessierten Kreisen im Gas- und Wasserfach erarbeitet eine erste Version „Gelbdruck“ innerhalb von 3 Monaten kann die Fachöffentlichkeit Einsprüche an den DVGW einreichen die Einsprüche werden vom TK gehört, der Gelbdruck überarbeitet der DVGW-Vorstand erteilt die Freigabe „Weißdruck“ Überarbeitung, wenn notwendig; die gleiche Prozedur Regelsetzungsprozess DVGW die Ein erarbeitet edur 4 Aktuelles Regelwerk Wasserspeicherung ▪ DVGW W 300-1 Planung und Bau ▪ DVGW W 300-2 Betrieb und Instandhaltung ▪ DVGW W 300-3 Instandsetzung und Verbesserung ▪ DVGW W 300-4 Werkstoffe und Auskleidungssysteme - Qualitätskontrolle ▪ DVGW W 300-5 Bewertung der Verwendbarkeit von Auskleidungs- und Beschichtungssystemen (Entwurf) ▪ DVGW W 300-6 Systembehälter ▪ DVGW W 300-7 Praktische Hinweise Reinigung und Desinfektion ▪ DVGW W 300-8 Hygienekonzept 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 15 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 5 Aktuelles Regelwerk Wasserspeicherung ▪ DVGW W 316 Qualifikationsanforderungen an Fachunternehmen ▪ DVGW W 347 Hygiene zementgebundenen Werkstoffe ▪ DVGW W 398 Praxisleitfaden Hygiene Ortbeton ▪ DVGW W 270 Organische Werkstoffe - Mikrobielles Wachstum Europäische Norm DIN EN 1508 6 DVGW - Eingebunden in internationale Regelsetzung Reg ng DVGW NA W NAA NAR D FNK NMP NAT G NHR S FNF W FES FAK AU FNN E NAG US NAO rg NAO … DVGW über DIN TC 92 TC 155 TC 164 TC 69 TC 164 TC 74 TC 133 TC 203 TC 203 TC 155 TC 219 TC 319 TC 164 TC 391 ECIS S TC 110 EC S TC 218 TC 133 SSC C- CG SSC BT WG 192 … DVGW über DIN TC 92 TC 155 TC 164 TC 69 TC 164 TC 74 TC 133 TC 203 TC 203 TC 155 TC 219 TC 319 TC 164 TC 391 ECIS S TC 110 EC S TC 218 TC 133 SSC C- CG SSC BT WG 192 … DIN CEN ISO DVGW NAG DIN CEN ISO DVGW 16 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk Zusammenspiel von Gesetzgebung, Technischer Selbstverwaltung und betrieblicher Praxis 7 Einflüsse aus Europa auf die Regelsetzung/ Normung? EuGH Warenverkehrsfreiheit Verhältnismäßigkeit ja EU- Kommission Binnenmarkt Harmonisierung ja 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 17 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 9 Gesetzte und Verordnungen Überblick Europäisch: ▪ Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ▪ Trinkwasserrichtlinie (DWD) ▪ Bauproduktenverordnung (CPR) ▪ Vergaberichtlinie National: ▪ Wasserhaushaltsgesetz WHG, Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV), Grundwasserverordnung (GrwV) ▪ Trinkwasserverordnung TrinkwV ▪ Bauordnung BauO, Landesbauordnungen, Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB ▪ VOB CE-Kennzeichnung , bauaufsichtliche Zulassung CE-Kennzeichnung, hEN (Bauprodukte) freier Warenverkehr, Leistungserklärung MVV TB Musterbauordnung, DIBt (Bauprodukte) Verwendbarkeitsnachweis § 17 TrinkwV (UBA) (Materialien und Werkstoffe) Verwendbarkeitsnachweis nach TrinkwV? Nein! BauPVO (CPR), Bauordnung, Trinkwasserverordnung 18 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 11 Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie #1 Proposal of the EU Commission #2 1st reading of the EU Parliament #3 1st reading of the Council of the EU  #4 2nd reading of the EU Parliament       ✓   EU Commission opinion  #5 2nd reading of the Council of the EU   ✓  #6 Trialogue 12 Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie ▪ Trilog-Verhandlungen erfolgreich beendet ▪ 18. Februar 2020 Abstimmung im Umweltausschuss des EP ▪ März 2020 Bestätigung des Rates ▪ Juni 2020 2. Lesung im Plenum des EP ▪ Mitte Juli 2020 Inkrafttreten ▪ Mitte 2022/ 23 Umsetzung national (2 Jahre) • Qualitätsparameter an WHO-Empfehlungen orientieren • Hygienische Anforderungen an Materialien in Kontakt mit Trinkwasser festlegen • Informationspflichten auf Trinkwasserqualität ausrichten • Überwachungshäufigkeiten, Regelung bei Abweichungen und Indikatorparameter beibehalten Risikobasierter Ansatz verankert 12 ▪ Mitte 2022/ 23 Umsetzung national (2 Jahre) an WHO-E -Empfehlungen 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 19 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 1. Materialien in Kontakt mit Trinkwasser, neue Artikel 10a, europäische Positivlisten ECHA, 4MS 2. Abweichungen (Artikel 12 a), maximal 3 Jahre, zeitliche begrenzte Ausnahmen 3. Wasserverluste (Artikel 4), ILI (infrastructural leakage index), WVU > 10 000 m³/ d bzw. > 50 000 Personen 4. Blei (Anhang I, Teil B), 5 µg/ L Übergangsfrist 15 Jahre, bis dahin 10 µg/ L 5. Endokrine Disruptoren (Anhang I, Teil B Chemische Parameter und Artikel 11 Monitoring, „Watchlist“), Bisphenol A von 2,5 µg/ L, Watchlist: Nonylphenol, Beta-Östradiol 6. PFAS (Anhang I, Teil B Chemische Parameter), Gesamt-PFAS (0,50 µg/ L), 0,10 µg/ L für die Summe der in Anhang III, Teil B, Punkt 3 gelisteten 20 Einzelsubstanzen 7. Def. Richtwerte durch MS für nicht-relevante Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln (Anhang I, Teil B Chemische Parameter), Fortfahren GOW-Konzept des UBA 8. Mikroplastik (Artikel 11 Monitoring), Methodik zur Bestimmung ( 3 Jahre), Perspektive Mikroplastik in die „Watchlist“ 9. Übergangsregelungen (Artikel 22a) 13 Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie w. > Trinkwasserverordnung • § 4: Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn … bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden … • § 17: Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben. • § 24: Straftaten • § 25: Ordnungswidrigkeiten − entgegen § 17 Absatz 1 eine Anlage nicht richtig plant, nicht richtig baut oder nicht richtig betreibt, − entgegen § 17 Absatz 2 Satz 2 nicht sicherstellt, dass nur Werkstoffe oder Materialien nach § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 verwendet werden 14 20 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 15 Bauordnung, MVV TB Erdüberdeckte Rohrleitungen fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Bauordnung! § 1 Dieses Gesetz gilt nicht für … ▪ Leitungen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme, der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der Telekommunikation dienen, ▪ Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen … Die Bauprodukte jedoch sehr wohl! Und damit unter die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB! DVGW Geschäftsordnung GW 100 Abschnitt 3.2.1 Arbeitsblätter: • beschreiben den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der nach herrschender Auffassung führender repräsentativer Fachleute als technisch notwendig, geeignet und angemessen angesehen wird und der sich in der Praxis bewährt hat. „a. a. R. d. T.„ „Stand der Technik“ 16 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 21 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk Haftungsrechtliche Relevanz DVGW-Regelwerk ➢ Energiewirtschaftsgesetz, Trinkwasserverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz verweisen auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Der Gesetzgeber billigt seit Jahrzehnten dem DVGW-Regelwerk diese technische Schlüsselfunktion zu. ➢ Der Gesetzgeber räumt dem DVGW-Regelwerk den Status von allgemein anerkannten Regeln der Technik ein. ➢ Das DVGW-Regelwerk entspricht der Eigenverantwortung, die der Gesetzgeber der Versorgungswirtschaft zugewiesen hat. ➢ Mit der Erfüllung gilt die sog. Vermutungswirkung. ➢ Bei Beachtung der DVGW-Regeln wird damit den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. ➢ Das DVGW-Regelwerk bietet somit Handlungs- und Rechtssicherheit. 17 Einflüsse aus Europa auf die Regelsetzung/ Normung? 18 EuGH Warenverkehrsfreiheit Verhältnismäßigkeit ja EU- Kommission Binnenmarkt Harmonisierung ja 22 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 19 Mandatierte Europäische Norm - hEN ▪ Europäische Norm, die im Rahmen der Neuen Konzeption erarbeitet und angewendet wird. Sie wird im Rahmen eines Mandats, das von der Europäischen Kommission erteilt wird, erarbeitet. ▪ Erarbeitung wie eine „normale“ EN ▪ Keine gesonderte Kennzeichnung, außer Hinweis im Vorwort ▪ Ein zusätzlicher informativer Anhang, der einen Bezug zur entsprechenden EU-Richtlinie enthält, muss erarbeitet und Bestandteil der Norm werden ▪ Mandatierte Normen müssen im EG-Amtsblatt mit Nummer und Titel angekündigt werden 20 Ziele der EU im Bereich Produktnormung ▪ Freier Warenverkehr und Handel ▪ Einheitliche „Anforderungen“ an Produkte odukte Harmonisierte Norm Bauproduktenverordnung Druckgeräterichtlinie Druckbehälterrichtlinie Maschinenrichtlinie 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 23 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk • Festlegung der wesentlichen Merkmale • Prüfmethode der wesentlichen Merkmale • Ergebnis der Prüfung der wesentlichen technischen Merkmale wird durch die Leistungserklärung gemäß Anhang ZA benannt • Festlegung von Pass/ Fail-Kriterien, Klassen und Grenzwerten • Bewertung der Prüfergebnisse der wesentlichen Merkmale 21 Harmonisierte Normung Gegenstand von hENs Nicht Gegenstand von hEns Nationales Schutzniveau 22 Nationales Schutzniveau (z. B. Trinkwasserverordnung, Bauordnungsrecht MBO) Bauwerksanforderungen Schutzniveau in MS wird über Anforderungen an das Bauwerk festgelegt! 24 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 23 Anforderungen an Anlagen nach Bauordnung § 3 Allgemeine Anforderungen Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/ 2011 (CPR) zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Beseitigung von Anlagen und bei der Änderung ihrer Nutzung. CPR Anhang I: GRUNDANFORDERUNGEN AN BAUWERKE: ▪ Festigkeit und Standsicherheit ▪ Brandschutz ▪ Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz ▪ Sicherheit und Barrierefreiheit bei Nutzung ▪ Schallschutz ▪ Energieeinsparung und Wärmeschutz ▪ Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen 24 Bewertung der Verwendbarkeit nach Bauordnung § 16b/ c Schutzniveau in MS wird über Anforderungen an das Bauwerk/ Bauart festgelegt! 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 25 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 25 Bewertung der Verwendbarkeit nach Bauordnung § 16b/ c ▪ Kann ein bestimmtes Bauprodukt in einem Bauwerk eingebaut werden? ▪ Ist es in einem Bauwerk oder nach Bauart verwendbar? ▪ Werden mit dem Einbau die Bauwerksanforderungen erreicht? ➢ Abgleich von Merkmalen eines Bauproduktes (Druckfestigkeit, Migrationsverhalten, Abmessungen, Legierungszusammensetzung, mikrobielles Wachstum etc.) mit den Bauwerksanforderungen 26 Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen MVV TB Teil D: Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen (Anforderungen nach § 3 MBO1) „Eine Verwendbarkeit der Bauprodukte i.S.d. § 16b MBO1 muss damit materiell zwar vorliegen, jedoch ist diese nach Bauordnungsrecht nicht nachzuweisen. Hierunter fallen insbesondere Bauprodukte, die durch andere Zertifizierungs- und Zulassungssysteme abgedeckt werden (z. B. DVGW und VDE).“ 26 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 27 Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen MVV TB Teil D: Beispiele für Produkte ▪ Absperrarmaturen in Anlagen zur Wasserver- und -entsorgung ▪ Absperranlagen in Anlagen zur Gasversorgung ▪ Strömungswächter ▪ Sicherheitseinrichtungen der Gas-Installation ▪ Sicherheits-Gasschlauchleitungen für den Anschluss von Haushalts- Gasgeräten ▪ Mehrschichtverbundrohre für die Gas-Inneninstallation ▪ Flüssiggasdruckregelgeräte ▪ Trinkwassererwärmer und Speicher ▪ Wärmeübertragungsanlagen ▪ Schächte für Brunnen und Sickeranlagen ▪ … 28 Europäische Rechtsprechung ➢ EuGH-Urteil Frabo 2012 DVGW = De facto-Vorschriften ➢ EuGH-Urteil 2014 DIBt Bauregeliste = keine zusätzlichen Merkmale an Produkte mit CE-Kennzeichnung (geregelter Bereich) 1. Novellierung des Bauordnungsrechts (Musterbauordnung MBO) 2. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) DIN-DVGW-Vereinbarung Gemeinschaftsfachbereich Trinkwasser 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 27 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 29 Rolle des DVGW Regelwerkes Trinkwasserspeicherung Wesentliches Merkmal Prüfmethode Leistungserklärung: Prüfwerte Bewertung Verwendbarkeit Mikrobielles Wachstum DIN EN … Wert a W 270, DIN 50930-6, Metallliste, Positivlisten, UBA Bewertungsgrundlagen, §17 TrinkwV, Funktionalregelwerk mit Bauwerksanforderungen, Verordnungen, Baurecht … Schwermetallmigration DIN EN … DIN 5930-6 Wert b Migration elluierbarer Stoffe UBA Wert c Technisches Merkmal… Prüfung (Test Rig) Ergebnis … a W a W a W Nationales Schutzniveau … 30 Rolle des DVGW-Regelwerkes Trinkwasserspeicherung DVGW-Bewertung der Verwendung für Produkte, Werkstoffe und Bauteile in Bauwerken für Anwender, Planer, Bauherren 28 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 31 ➢ Techn. Merkmal 1 ➢ Techn. Merkmal 2 ➢ Techn. Merkmal 3 ➢ Techn. Merkmal 4 ➢ Techn. Merkmal 5 Rolle des DVGW-Regelwerkes Trinkwasserspeicherung § 17 TrinkwV z. B. DIN EN XYZ z. B. DIN ABC Regelwerk W 300-5 Verwendbarkeit W 300-1 … -8 ✓ ✓ ✓ ➢ Ausgangsstoffe ➢ Mikrobiologie ➢ Migration 5 32 ➢ Für den Anwender wird ersichtlich, welche wesentlichen Merkmale eines verwendeten Bauproduktes für die Bewertung der Gebrauchstauglich bzw. Verwendbarkeit im Sinne der Bauordnung und der Trinkwasserverordnung für das Bauwerk bzw. die Bauart maßgeblich sind. ➢ Es eröffnet die Möglichkeit der eigenständigen Bewertung der Verwendbarkeit von Produkten ➢ Bestellhilfe für die Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung Rolle des DVGW-Regelwerkes Trinkwasserspeicherung 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 29 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 33 DVGW W 300-5 34 Warum Qualität so wichtig ist! W 316 Prüfung, Audit Formale Voraussetzungen Personelle Qualifikation Schulung 30 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 35 Warum Qualität so wichtig ist! NB; ITW; O: CC/ PCC Neubau, Instandsetzung Beton/ Tragwerk, Instandsetzung Oberfläche mittels zementgebundener Werkstoffe: Kombination Sparte A e Abkürzung Systembehälter SB Neubau, Neubausystembehälter NB Instandsetzung Beton-/ Tragwerk ITW Instandsetzung Oberfläche O Werkstoffsysteme Abkürzung Zementgeb. Werkstoffe CC/ PCC Polymerbeschichtungen PB PE/ PP-Platten KDP PE/ PP-Dichtungsbahnen KDB Nichtrostender Stahl NI Glasfaserkunststoffe GFK 36 ▪ Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB ▪ Präqualifikation (Fachliche Leistungsfähigkeit) ▪ Berücksichtigung der Belange des Wasserfaches/ Trinkwasserverordnung (Hygiene) ▪ Geringerer Aufwand beim Auswahlverfahren ▪ Marketing Qualifizierung, aber wer? Fachunternehmen: ▪ Baufirmen und ▪ Planungsbüros 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 31 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk 37 Qualifizierung, aber wie? Versorgungsunternehmen beschreiben und fordern beipsielsweise im Teilnehmerwettbewerb die Qualifikation, welche nach W 316 benötigt wird: „Für die Instandsetzungsmaßnahme muss der Anbieter eine Qualifikation nach DVGW-Arbeitsblatt W 316 ITW; O: CC/ PCC aufweisen. Der Nachweis kann über die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer akkreditierten Zertifizierungsstelle oder in gleichwertiger Art erfolgen.“ 38 Qualifizierung, aber wie? ✓ Mit der Vorlage eine Zertifikates W 316 ITW; O: CC/ PCC ist der Nachweis auf eine einfache, unkomplizierte Art und Weise erbracht!  Für den Fall, dass keine gültige Zertifizierung mit einer entsprechenden vorliegt, muss die „gleichwertige Art“ des Nachweises beschrieben/ vorgegeben werden. Die in W 316 aufgeführten einzelnen Anforderungen müssen alle für sich separat durch Einzelnachweise nachgewiesen werden: ➢ Formale Voraussetzungen ➢ Personelle Qualifikation für Fachkräfte und Fachaufsichten ➢ Besichtigung einer vergleichbaren Baustelle und des Betriebshofes ➢ Fachgespräche und Nachweis der Fachkenntnisse mit z. B. erweiterten Bietergesprächen und Prüfung durch unabhängige Experten ➢ Hoher Aufwand bei der Bauüberwachung/ Qualitätskontrolle Hoher Aufwand Unsicherheit 32 6. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2021 Handlungsfeld Europäische Gesetzgebung und Regelwerk Mit Sicherheit Qualität! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.wasser-impuls.de Dipl.-Ing. Peter Frenz Leiter Wasserversorgungssysteme Tel.: +49 228 9188-654 Mobil: +49 172 7852-452 E-Mail: frenz@dvgw.de