Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis
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expert verlag Tübingen
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Der Weg zu einer Fachunternehmens-Zertifizierung nach „Arbeitsblatt DVGW W316“
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Thomas Lipinski
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Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens werden personelle, organisatorische und gewerbliche Nachweise erhoben und zusätzlich in einer Überprüfung vor Ort festgestellt, ob ein Unternehmen gemäß dem Regelwerk W 316 arbeitet. Das Unternehmen legt somit nachweislich dar, dass es über geeignetes Fachpersonal, entsprechende technische Ausrüstung und ein betriebliches Managementsystem verfügt. Eine Zertifizierung nach W 316 bietet einem Fachunternehmen dadurch nicht nur Vorteile für die Außendarstellung, sondern kann als Werkzeug betrachtet werden, die eigenen Prozesse näher zu beleuchten und Schwachstellen in Bezug auf das Regelwerk zu erkennen und zu beseitigen.
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7. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - März 2023 133 Der Weg zu einer Fachunternehmens-Zertifizierung nach „Arbeitsblatt DVGW W 316“ Thomas Lipinski DVGW CERT GmbH, Bonn Jan Feldhaus DVGW CERT GmbH, Bonn Zusammenfassung Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens werden personelle, organisatorische und gewerbliche Nachweise erhoben und zusätzlich in einer Überprüfung vor Ort festgestellt, ob ein Unternehmen gemäß dem Regelwerk W 316 arbeitet. Das Unternehmen legt somit nachweislich dar, dass es über geeignetes Fachpersonal, entsprechende technische Ausrüstung und ein betriebliches Managementsystem verfügt. Eine Zertifizierung nach W 316 bietet einem Fachunternehmen dadurch nicht nur Vorteile für die Außendarstellung, sondern kann als Werkzeug betrachtet werden, die eigenen Prozesse näher zu beleuchten und Schwachstellen in Bezug auf das Regelwerk zu erkennen und zu beseitigen. 1. Vorwort Was ist ein Fachunternehmen im Sinne einer Zertifizierung nach W 316? Ein zertifiziertes Fachunternehmen ist nachweislich personell, organisatorisch und ausrüstungstechnisch so aufgestellt, dass es in der Lage ist, die Arbeiten, wie Planung, Bau, Instandsetzung und Verbesserung von Trinkwasserbehältern gemäß den Anforderungen des Arbeitsblattes W 316 auszuführen. Für Auftraggeber stellt eine Zertifizierung einen unabhängigen Nachweis der regelkonformen Fähigkeiten des Unternehmens dar. Das Regelwerk W 316 mit seinen normativen Verweisungen, fasst die aktuell anerkannten Regeln der Technik im Bereich Trinkwasserbehälter zusammen und ist der Maßstab für die Zertifizierung. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens wird überprüft, ob die Anforderungen der anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Sollten bei der Überprüfung Abweichungen festgestellt werden, müssen Maßnahmen zu deren Behebung ergriffen werden. Das Ziel einer Zertifizierung ist, auf Grundlage eines transparenten und nachvollziehbaren Prüfungsverfahren durch eine unabhängige dritte Stelle, das Vertrauen der Auftraggeber zu festigen. Darüber hinaus kann es einen Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht zertifizierten Mitbewerbern bieten. Im Folgenden soll das Zertifizierungsverfahren näher erläutert werden. 2. Zertifizierungsverfahren Vor Beginn des Zertifizierungsverfahrens, muss ein Antrag gestellt werden, welcher die grundlegenden Anforderungen zur Zertifizierung festlegt. Mit dem Antrag müssen mindestens folgende Unterlagen zur Antragsprüfung eingereicht werden. Gewerbliche Nachweise: • Eintragung ins Handelsregister • Gewerbeanmeldung • Versicherungsnachweise Organisatorische Nachweise: • Liste der Mitarbeitenden im Fachbereich inkl. Benennung einer Fachaufsicht • Liste einer Geräteausstattung • Organigramm • Selbstauskunft eines betrieblichen Managementsystems Qualifikationsnachweise: • Unternehmens-Referenzen • Referenzen der Fachaufsicht • Zeugnis/ Schulungsnachweise Fachaufsicht • Zeugnis/ Schulungsnachweise Fachpersonal Das Regelwerk W 316 gibt die Anforderungen für die Unternehmensorganisation in Form eines betrieblichen Managementsystems sowie die Anforderungen an die Qualifikation des Personals vor. Mit Einreichung des Antrags erfolgt die Antragsannahme und Vorprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wird der Antrag angenommen, erhält das Unternehmen eine Auftragsbestätigung. Erst im Anschluss daran beginnt das eigentliche Zertifizierungsverfahren. Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit einer fachlichen Prüfung der Unterlagen. Hierbei wird überprüft, ob die Qualifikationsnachweise sowie die Referenzen des Unternehmens und die Aufstellung der Mitarbeitenden gemäß der Liste der Mitarbeitenden, die Anforderungen des Regelwerks erfüllen. Bei sachlich und fachlich korrekten Unterlagen, wird ein Termin für eine Überprüfung vor Ort vereinbart. Hierzu werden von der DVGW CERT GmbH anerkannte Experten beauftragt. Neben den bereits eingereichten Unterlagen, die einer fachlichen Prü- 134 7. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - März 2023 Der Weg zu einer Fachunternehmens-Zertifizierung nach „Arbeitsblatt DVGW W 316“ fung unterzogen wurden, werden zusätzlich vor Ort folgende Bereiche geprüft: • Besichtigung einer Baustelle • Besichtigung der Betriebsstätte • Prüfung des betrieblichen Managementsystems • Fachgespräch mit der Fachaufsicht Die prüfenden Experten verpflichten sich die Überprüfung neutral, fair und interessenunabhängig durchzuführen. Ebenso verpflichten sich die Experten nur nach den Vorgaben des Arbeitsblattes W 316 zu prüfen und objektiv und unabhängig zu bewerten. Kenntnisse, die sie bei einer Überprüfung über das Unternehmen erlangen, werden verschwiegen behandelt. Die Experten berichten schriftlich, in Form eines Prüfberichtes, an die DVGW CERT GmbH über das Ergebnis der Überprüfung vor Ort. Der Bericht schließt mit einer Empfehlung zur Zertifizierung des Unternehmens ab. Die Entscheidung zu einer Zertifizierung erfolgt dann durch den zuständigen Fachzertifizierer der DVGW CERT GmbH auf Grundlage aller vorliegenden Erkenntnisse. Wird bei einer Überprüfung festgestellt, dass die Anforderung des Regelwerks nicht erfüllt werden: • Kann das Zertifizierungsverfahren mit einem negativen Entscheid beendet werden, • Können Auflagen erteilt werden, die dem Unternehmen die Möglichkeit bieten, Maßnahmen zur Nachbesserung zu ergreifen. Diese werden in einer Nachprüfung zu einem späteren Zeitpunkt überprüft. Erst dann wird erneut entschieden. Bei einem positiven Abschluss des Verfahrens wird dem Unternehmen ein Zertifikat ausgestellt. Die Zertifizierung besitzt eine Gültigkeit von 5 Jahren, wobei eine jährliche Überwachung der Unternehmen erfolgt. Ein Zertifikat kann nach Ablauf der Gültigkeit verlängert werden, hierbei ist eine erneute Darlegung der hier beschriebenen Nachweise und das Prüfungsverfahren notwendig. Innerhalb der Laufzeit eines Zertifikats muss nach 24 - 36 Monaten nach Erteilung der Zertifizierung eine Zwischenüberprüfung vor Ort erfolgen, wobei hier die Überprüfung auf ein Referenzobjekt und die Besichtigung des Betriebshofes beschränkt wird. Soll das Zertifikat nach Ablauf der Gültigkeit von 5 Jahren weitergeführt werden, muss vor Ablauf der Frist eine erneute Zertifizierung beantragt und das bereits beschriebene Verfahren zur Zertifizierung durchgeführt werden. Abb. 1: schematische Darstellung des Zertifizierungszyklus 3. Résumé: Die Zertifizierung ist ein Zeichen dafür, dass ein Fachunternehmen einer umfangreichen und tiefgängigen Überprüfung unterzogen worden ist. Die regelmäßige Überwachung durch die Zertifizierungsstelle fordert von dem Fachunternehmen die Aufrechterhaltung des an sie gerichteten hohen Qualitätsanspruch. Das Kommitment eines solchen Qualitätsanspruchs wird von einem Fachunternehmen durch das Zertifikat dargelegt und ist somit als Qualitätssiegel zu betrachten. Auftraggeber können darauf vertrauen, dass ein Unternehmen, welches nach W 316 zertifiziert ist, personell, organisatorisch und ausrüstungstechnisch regelwerkskonform aufgestellt ist. Abb. 2: schematische Darstellung des Zertifizierungsverfahrens