eJournals Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis 8/1

Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis
ktw
expert verlag Tübingen
ktw81/ktw81.pdf0922
2025
81

Planung und Sanierung eines denkmalgeschützten Wasserturms mit einem in Betrieb befindlichen Wasserbehälter – Erfahrungsbericht aus der Planung und Umsetzung

0922
2025
Martin Hobl
Annabelle Schmerse-Bleser
Der Wasserturm wurde in den Jahren 1910/11 als erstes Bauwerk in Emden in Stahlbetonbauweise in der Abdenastraße nahe dem heutigen Hauptbahnhof errichtet. Die Planung und Umsetzung der Sanierung des Wasserturms Emden sowie des Wasserbehälters im Wasserturm erfolgt – analog der Planung und Sanierung eines jeden Bauwerkes zur Trinkwasserversorgung – nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere unter Beachtung der TR Instandhaltung des DIBt sowie des DVGW-Regelwerkes W 300-1 bis 5 sowie 7–8. Da der seit dem Jahre 1999 unter Denkmalschutz stehende Wasserturm Emden aber zusätzlich als Einzeldenkmal gem. § 3 (2) NDSchG in die Liste der Kulturdenkmäler Niedersachsens mit geschichtlichem, städtebaulichem und wissenschaftlichem Wert eingetragen ist, sind bei dieser Maßnahme zusätzliche projektspezifische Herausforderungen in Folge auftretender Konfliktsituationen zwischen der Einhaltung einerseits der anerkannten Regeln der Technik und andererseits der Auflagen des Denkmalschutzes zu meistern.
ktw810137
8. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2025 137 Planung und Sanierung eines denkmalgeschützten Wasserturms mit einem in Betrieb befindlichen Wasserbehälter - Erfahrungsbericht aus der Planung und Umsetzung Dipl.-Ing. Martin Hobl GUV GmbH Annabelle Schmerse-Bleser, M. Sc. GFB Gesellschaft für Bauwerksanierung und Instandsetzung mbH fördert aufgrund eines Beschlusses des Bundestages die Durchführung des Projektes „Grundlegende Instandsetzung des gesamten Bauwerkes“ am Baudenkmal: Wasserturm Emden, Abdenastraße 13, 26725 Emden. Zudem wird die Maßnahme durch das „Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege“ gefördert. Zusammenfassung Der Wasserturm wurde in den Jahren 1910/ 11 als erstes Bauwerk in Emden in Stahlbetonbauweise in der Abdenastraße nahe dem heutigen Hauptbahnhof errichtet. Die Planung und Umsetzung der Sanierung des Wasserturms Emden sowie des Wasserbehälters im Wasserturm erfolgt - analog der Planung und Sanierung eines jeden Bauwerkes zur Trinkwasserversorgung - nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere unter Beachtung der TR Instandhaltung des DIBt sowie des DVGW-Regelwerkes W 300-1 bis 5 sowie 7-8. Da der seit dem Jahre 1999 unter Denkmalschutz stehende Wasserturm Emden aber zusätzlich als Einzeldenkmal gem. § 3 (2) NDSchG in die Liste der Kulturdenkmäler Niedersachsens mit geschichtlichem, städtebaulichem und wissenschaftlichem Wert eingetragen ist, sind bei dieser Maßnahme zusätzliche projektspezifische Herausforderungen in Folge auftretender Konfliktsituationen zwischen der Einhaltung einerseits der anerkannten Regeln der Technik und andererseits der Auflagen des Denkmalschutzes zu meistern. Kurzbeschreibung Wasserturm Die unmittelbare Umgebung des Wasserturms entwickelte sich erst in der Nachkriegszeit - infolge der Verlegung des Bahnhofs - zu einem zentralen städtischen Bereich. Für den Stahlbetonbehälter wurde eine zylindrische Form gewählt, gestützt durch zwei konzentrische Auflagerringe, die von zehn biegesteif miteinander verbundenen Doppelsäulen getragen werden. Die Gründung des Wasserturmes mit einer Gesamtlast in Höhe von ca. 4.000 Tonnen erfolgt über eine Tiefengründung bestehend aus 260 Pfählen von ca. 17 m Länge. Der ca. 42 m hohe Wasserturm beinhaltet eine Trinkwasserkammer mit einem Speichervolumen von ca. 1.000-m³, deren Zugang sich auf einer Höhe von 26,80 m, d. h. bei 29,90 müNN, befindet. Zwischen Wasserkammer und Außenhülle des Turmes wurde seinerzeit ein ca. 0,60 m breiter Luftraum vorgesehen, der begehbar ist. Die unter Denkmalschutz stehende Außenhülle wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach saniert und farblich neugestaltet. Zurzeit weist die Außenfassade einen vorwiegend spritzrauen Putz - akzentuiert mit Glattputz im Rahmenbereich der Fenster, im Eckbereich der Doppelsäulen etc. - mit einem weißen Farbbzw. Oberflächenschutzanstrich auf. Dieser Putz wurde analog auf der Außenwand der Wasserkammer sowie der Innenseite der Dachfläche aufgebracht. Das kegelförmige Dach, das mit roten Biberschwanzziegeln gedeckt ist, trägt an der Spitze eine goldfarbene Kugel. Der Zugang zur Ebene des Trinkwasserspeichers ist ausschließlich über eine Treppenanlage mit insgesamt 184 Stufen möglich. Der runden Wasserkammer mit einem Innendurchmesser von ca. 12,00 m sowie einer mittleren Höhe von ca. 9,10 m bis zum Bediensteg bzw. von ca. 138 8. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2025 Planung und Sanierung eines denkmalgeschützten Wasserturms mit einem in Betrieb befindlichen Wasserbehälter 15,10 m bis zur Dachkuppel ist ein polygonaler Eisenbetonmantel zur Isolierung vorgelagert. In Behältermitte befindet sich ein Treppenturm mit innenliegendem Treppenaufgang zum Bediensteg auf 9,10 m Höhe. Der Zugang zur Wasserkammer erfolgte ursprünglich vom Bediensteg aus über eine Stahlleiter mit Rückenkorb. Dabei konnte die Stahlleiter über eine umlaufende Schiene verschoben werden. Die Leiter ist dato jedoch sehr stark korrodiert und daher nicht mehr nutzbar. Der noch mögliche Zugang zur Wasserkammer über ein Mannloch mit einem Durchmesser von 400 mm im Behälterboden entspricht weder den Vorgaben der UVV noch den Vorgaben gem. DVGW-Regelwerk W 300. Die trinkwasserberührten Flächen der Wasserkammer sind mit einer dunklen Beschichtung versehen, die Decke weist keine Beschichtung auf. An den Wandflächen der Wasserkammer befinden sich unter der Beschichtung unterschiedlich dicke Lagen Ausgleichsmörtel, am Boden wurde ein Gefälleestrich eingebaut. Abb. 1: Wasserturm Emden Bestand vor Sanierung (Quelle: GUV GmbH, 2024) Durchgeführte Bauzustandsanalysen Aufgrund des langjährigen Betriebes und vor dem Hintergrund der nach aktuellem Regelwerk bzw. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gestellten hygienischen Anforderungen an Speicheranlagen der Trinkwasserversorgung wurde seitens der Stadtwerke Emden GmbH die Entscheidung getroffen, die Wasserkammer gemäß DIN 1508 bzw. gem. der DVGW-Arbeitsblätter W 300-1 bis 5 und 7 bis 8 zu untersuchen und daraus resultierend Kenntnisse über den aktuellen Zustand - insbesondere hinsichtlich der hygienischen Anforderungen an die Wasserspeicherung und solche an die Standsicherheit des Bauwerks - zu gewinnen. Des Weiteren sollten die Art und der Umfang der Betonschäden an der Außenhülle (Innen- und Außenseite) des Wasserturmes im Rahmen einer betontechnologischen Untersuchung festgestellt und in Form einer Bauzustandserfassung dokumentiert werden. Abschließend waren die Befunde im Hinblick auf die Sanierungswürdigkeit/ Sanierungsfähigkeit der der Wasserkammer sowie der Außenhülle des Wasserturmes zu bewerten. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage des aktuellen Regelwerks bzw. der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere unter Beachtung der TR Instandhaltung des DIBt sowie des Arbeitsblattes der DVGW, W 300-3 (A), wonach „… nicht der Altzustand der Behälteranlage wiederhergestellt, sondern ein Zustand geschaffen wird, der den Anforderungen gemäß W 300-1 (A (Anm. d. Verf.: Neubau)) entspricht …“. Als Resümee der durchgeführten betontechnologischen Untersuchungen konnte festgehalten werden, dass sowohl der Zustand der Wasserkammer als auch der Zustand der Außenhülle des Wasserturmes eine umfassende Sanierung unter Beachtung des aktuellen Regelwerks erfordern. Sanierungsumfang Neben einer umfassenden Sanierung sämtlicher Boden-. Wand und Deckenflächen der Wasserkammer (Beschichtungsmaterial weist erhöhte PAK-, PCB-, EOX-Werte auf: abfallrechtliche Entsorgung) sowie der Außenhülle (Außenseite/ Innenseite) des Wasserturms einschl. Rückbau, Untergrundvorbereitung, Instandsetzung lokaler Schadstellen, Austausch schadhafter Bewehrung, Rissverpressung, Fugensanierung sowie Auftrag neuer Oberflächenschutzsysteme sind folgende weitere Sanierungsmaßnahmen vorgesehen: • Im Bereich der Wasserkammer ⇒ Erneuerung der wasserkammerseitigen Rohrleitungsinstallationen ⇒ Erneuerung der Bodendurchführungen, Ringraumverschluss mittels Vergussbeton ⇒ Austausch Mannloch DN 400 gegen Mannloch DN 800 ⇒ Demontage und Entsorgung Einstiegsleiter WK und Laufschiene einschl. Verankerung ⇒ Erneuerung Geländer auf Bediensteg in WK ⇒ Erneuerung Pegelmesslatte ⇒ Erneuerung und Verschluss der Fenster in der WK-Decke (Licht-, Luft-, Insektendichtigkeit) ⇒ Austausch der Insektenschutzgitter der Einhausung des WK-Treppenaufgangs durch neue Elemente aus Edelstahl/ Kunststoff ⇒ Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage • Im Bereich der Außenhülle des Wasserturms ⇒ Erneuerung der vorkammerseitigen Rohrleitungsinstallationen (Bestandsinstallation besteht aus Asbestzement: Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe „Asbest“ - TRGS 519) 8. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2025 139 Planung und Sanierung eines denkmalgeschützten Wasserturms mit einem in Betrieb befindlichen Wasserbehälter ⇒ Fassadenöffnung im oberen Turmbereich und Einbau einer Be- und Entlüftungsjalousie ⇒ Austausch aller Fenster ⇒ Austausch der Zugangstüren ⇒ Erneuerung der Blitzschutzeinrichtungen und anderer Fassadeneinbauten (Beleuchtung) ⇒ Erhöhung des Geländers/ Einbau einer Knieleiste gem. gültigen UVV-Vorschriften ⇒ Erneuerung der innenliegenden Dachentwässerung ⇒ Erneuerung der E-Technik • Im Dachbereich ⇒ Erneuerung der Dacheindeckung Sanierungsplanung/ Sanierungsumsetzung unter projektsowie standortspezifischen Herausforderungen Erhöhter Genehmigungsaufwand infolge projektsowie standortspezifischer Herausforderungen Da es sich bei dem Wasserturm Emden um ein Baudenkmal gem. § 3 (2) NDSchG handelt, muss sowohl die Sanierungsplanung als auch die Sanierungsumsetzung des Wasserturms in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde/ Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Emden erfolgen. Bei einer denkmalgeschützten Immobilie muss für sämtliche Sanierungsmaßnahmen bzw. geplanten baulichen Veränderungen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Im Falle des Wasserturms Emden wurden bereits im Rahmen der Vorplanung die aus fachplanerischer Sicht erforderlichen Sanierungsmaßnahmen/ baulichen Veränderungen, die in den Bereich des Denkmalschutzes eingreifen bzw. eingreifen könnten, zusammengestellt und im Rahmen einer Vorbesprechung mit Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Emden vorabgestimmt. Für die im Rahmen der Entwurfsplanung nochmals aktualisierte Zusammenstellung aller denkmalschutzrelevanten Sanierungsmaßnahmen (siehe nachfolgende Tabelle- 1) war dann gem. § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes eine ⇒ Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Instandsetzung des in die Liste der Kulturdenkmäler Niedersachsens eingetragenen Kulturdenkmals „Wasserturm Emden“ bei dem Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Emden/ Untere Denkmalschutzbehörde einzuholen. Tabelle 1: Liste der denkmalrelevanten Änderungen Alle - im Laufe der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme - erforderlichen Abweichungen von der genehmigten Maßnahme müssen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Eine weitere projektspezifische Herausforderung stellt die Höhe des Bauwerks von ca. 42 m dar: Das Bauwerk musste vor Beginn der Sanierungsarbeiten aufwändig eingerüstet werden. Da als Zugang zur Ebene des Trinkwasserspeichers ausschließlich eine Treppenanlage mit insgesamt 184 Stufen zur Verfügung steht, musste für die Durchführung der Sanierungsarbeiten ein Bauaufzug mit Personenbeförderung installiert werden: Für den eigentlichen Zugang zur Ebene des Trinkwasserspeichers musste eine temporäre Öffnung in der Außenhülle hergestellt werden, für die - als denkmalschutzrelevante Abweichung von der bereits genehmigten Maßnahme - eine ergänzende Denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingeholt werden musste. Auch für den Austrag der vorkammerseitigen Rohrleitungsinstallationen aus Asbestzement muss ggf. eine Öffnung im unteren Bereich der Außenhülle hergestellt werden: Die Rückbauarbeiten sind gem. TRGS 519 mittels faserfreiem Schneidverfahren durchzuführen, wobei das Schneiden auf ein Minimum zu reduzieren ist und möglichst lange Rohrleitungsstücke auszutragen sind. Sofern für den Austrag eine weitere temporäre Öffnung in der Außenhülle hergestellt werden muss, ist auch für diese denkmalschutzrelevante Abweichung von der bereits genehmigten Maßnahme eine ergänzende Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Der Rückbau der asbesthaltigen Materialien (Rohrleitungen) ist des Weiteren ergänzend beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Emden anzuzeigen. 140 8. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2025 Planung und Sanierung eines denkmalgeschützten Wasserturms mit einem in Betrieb befindlichen Wasserbehälter Neben den zuvor aufgeführten projektspezifischen Herausforderungen liegt bei diesem Projekt - infolge des Standortes des Wasserturms in einem zentralen städtischen Bereich - des Weiteren eine große standortspezifische Herausforderung vor. Der ehemals auf der „grünen Wiese“ errichtete Wasserturm in der Abdenastraße befindet sich heute - infolge der Verlegung des Bahnhofs - unmittelbar neben dem Bahnhof in einem dicht bebauten innerstädtischen Bereich. Auf der anderen Seite des Wasserturms befindet sich mit Bootsverleih und Grünanlage ein kleines Naherholungsgebiet. Die große Herausforderung dieses Standortes liegt zum einen an den geringen und zudem in weiten Teilen stark geneigten Freiflächen für das Gerüst, die Baustelleneinrichtung, Materiallager, Container etc.. Die Nutzung der stark geneigten Flächen als Materiallager sowie für Bürocontainer ist sowohl mit einem hohem Vorbereitungsaufwand (Auf bau eines Gerüstes zum Höhenausgleich) als auch mit einem erhöhtem Rückbauaufwand verbunden. Zum anderen befindet sich der Wasserturm direkt an der Einmündung des Bahnhofsplatzes in die Abdenastraße/ K 39, wodurch eine Andienung der Baustelle in diesem vorderen Zugangsbereich des Wasserturms nur sehr eingeschränkt möglich ist. Direkt umlaufend um das Gebäude - und damit unmittelbar im Bereich des nunmehr aufgebauten Gerüstes - befindet sich ein öffentlicher Gehweg, der während der Sanierungsphase - als direkter Verbindungsweg zum Bahnhofsplatz - nicht gesperrt werden durfte: In diesem Bereich musste gem. Anordnung des Fachdienstes Straßenverkehr der Stadt Emden ein Fußgängertunnel errichtet werden, auf dem dann anschließend ein Teil des Gerüstes aufgelagert wurde. Vom Gehweg aus gelangt man über eine Treppenanlage zu der unterhalb des Wasserturmes endenden Sackgasse Außer dem Beckhofstor sowie den hier angeordneten Parkplätzen der Polizei. Gemäß bereits im Vorfeld der Sanierungsumsetzung erfolgter Abstimmung zwischen der Polizeiinspektion Emden bzw. dem Polizeikommissariat Emden und der Stadtwerke Emden GmbH dürfen diese gepflasterten Flächen während der Sanierungsmaßnahme als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden. Die Andienung der Baustelle erfolgt nunmehr zunächst über die Abdenastraße (K39), dann über den Bahnhofsplatz sowie anschließend über die Straße Außer dem Beckhofstor. Für die vorgenannten Maßnahmen war gem. § 46 Abs. 1und gemäß § 45 Abs. 6 StVO eine ⇒ Verkehrsrechtliche Anordnung/ Sondernutzungserlaubnis mit Auswirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum beim Fachdienst Straßenverkehr der Stadt Emden zu beantragen. Gem. Verkehrsrechtlicher Anordnung war eine temporäre Sperrung des Gehweges für die Dauer von 4 Tagen für den Auf bau des Fußgängertunnels sowie das Gerüstauflager in diesem Bereich erlaubt. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist zunächst befristet bis zum 07.07.2026: Sofern das Gerüst nach diesem Zeitpunkt noch benötigt wird, ist eine Verlängerung der Verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen. Des Weiteren musste ein ⇒ formloser Antrag zur Nutzung der Parkplätze im Bereich der Straße Außer dem Beckhofstor bei der Polizei der Stadt Emden gestellt werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist für den Rückbau des Fußgängertunnels sowie des Gerüstauflagers in diesem Bereich eine gesonderte Verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen. Neben den vorgenannten Genehmigungen war - wie immer bei einer Sanierungsmaßnahme - eine ⇒ Anzeige der Maßnahme nach § 11 TrinkwV einschl. Vorlage des Hygieneplans beim Gesundheitsamt der Stadt Emden zu stellen. Geplanter Bauablauf/ Außerbetriebnahme/ Notversorgung Die Durchführung der Maßnahme „Sanierung Wasserturm Emden“ umfasst die beiden Sanierungsbereiche Innen (Sanierung der Wasserkammer/ Erneuerung der gesamten Rohrleitungsinstallation/ Sanierung der Innenseite der Außenhülle des Wasserturms) bzw. Außen (Sanierung der Außenseite der Außenhülle des Wasserturms). Die Sanierung der beiden Bereiche erfolgt dabei getrennt voneinander durch jeweils einen der beiden ARGE-Partner. Bei der Sanierung des Sanierungsbereiches Innen ist ein in zwei Teilabschnitten unterteilter Bauablauf vorgesehen: Im ersten Teilabschnitt ist zunächst die Sanierung der Wasserkammer sowie die Erneuerung der vor- und wasserkammerseitigen Rohrleitungsinstallationen einschl. der Rohrleitungsinstallationen im Rohrtunnel vorgesehen. Während dieser Sanierungsphase ist die Außerbetriebnahme der Wasserkammer erforderlich. Die Aufrechterhaltung der Versorgung während dieser Phase wird seitens der Stadtwerke Emden GmbH sichergestellt. Parallel zu den Arbeiten in der Wasserkammer erfolgen die Arbeiten zur Erneuerung der vor- und wasserkammerseitigen Rohrleitungsinstallationen einschl. der Rohrleitungsinstallationen im Rohrtunnel. Hierbei ist strengstens zu beachten, dass während der Rückbauarbeiten der vorkammerseitigen Rohrleitungsinstallationen aus Asbestzement keine anderen Arbeiten innerhalb des Wasserturms durchgeführt werden dürfen. ⇒ Nach Wiederinbetriebnahme der Wasserkammer erfolgt - im Rahmen des zweiten Teilabschnittes - die Sanierung der Innenseite der Außenhülle des Wasserturmes. Während dieser Sanierungsphase ist zum einen für einen fachgerechten Schutz der dann bereits erneuerten vorkammerseitigen Rohrleitungsinstallationen zu sorgen. Zum anderen ist auch während der zweiten Sanierungsphase ein an diese Phase optimal angepasstes Hygienekonzept aufzustellen und umzusetzen: Mittels gezielter Hygienemaßnahmen ist der ausreichende Schutz der sanierten Wasserkammer vor dem Eintrag von Verkeimungen zu 8. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2025 141 Planung und Sanierung eines denkmalgeschützten Wasserturms mit einem in Betrieb befindlichen Wasserbehälter gewährleisten, ohne den weiteren Bauablauf zu beeinträchtigen. Die Sanierung des Sanierungsbereiches Außen beginnt zeitgleich mit den Maßnahmen des ersten Teilabschnittes der Sanierung des Sanierungsbereiches Innen. Aktueller Sachstand der Sanierungsumsetzung Am 12.02.2024 fand der Baueinweisungstermin sowie - im Anschluss an der 1. Baustellentermin - die Unterweisung der ARGE nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1) durch die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin statt. Zurzeit erfolgen im Außenbereich Stemm- und Strahlarbeiten und im Innenbereich (Wasserkammer) Strahlarbeiten an Decke und Wänden. Elektrotechnik Die Auslegung und Planung der Anpassung der Elektrotechnik für den Wasserturm Emden wird von der Stadtwerke Emden GmbH bauseits ausgeführt. Dach des Wasserturmes Eine Sanierung des Daches des Wasserturmes war im Rahmen der Sanierung zunächst nicht vorgesehen, sodass die Einrüstung des Wasserturms auch zurzeit unterhalb der Dachebene endet. Im Zuge einer Bestandsaufnahme des Wasserturms mittels Drohne wurde jedoch festgestellt, dass die Dacheindeckung und die beiden umlaufenden Dachrinnen einschl. der Fallrohre (bis zur Einführung ins Innere des Wasserturms) ebenfalls sanierungswürdig sind. Da die nunmehr seitens der Stadtwerke Emden GmbH vorgesehene Sanierung der Dacheindeckung nebst Dachrinnen und Fallrohren um eine Abweichung von der genehmigten Maßnahme handelt, ist auch für diese Maßnahme eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Abb. 2: Wasserturm eingerüstet (Quelle: ARGE Wasserturm Emden GfB/ w+s, 2025) Hygienekonzept Gemäß Neufassung der Technischen Regel - Arbeitsblatt DVGW W 300-1/ Oktober 2014 ist für die Planung und Bauausführung einer Sanierung bzw. eines Neubaus sowie auch für den späteren Betrieb einer Trinkwasserbehälteranlage ein Hygienekonzept aufzustellen. Die Grundlage für das Hygienekonzept bildet das Merkblatt DVGW W 300-8/ Oktober 2016. Inhaltlich deckt dieses Konzept trinkwasserhygienische Anforderungen und Maßnahmen für Arbeiten in Trinkwasserbehältern ab. Das Hygienekonzept muss dabei folgende Punkte berücksichtigen: ⇒ Organisatorische Maßnahmen, wie Einweisung des auf der Baustelle eingesetzten Personals, Personen- und Materialschleusen ⇒ Überwachung der trinkwasserhygienischen Eignung der eingesetzten Werkstoffe und Bauhilfsstoffe ⇒ Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle, insbesondere der Werkzeuge und Arbeitsmittel ⇒ Regelung zum Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln ⇒ Lagerung von Baustoffen, Bauhilfsstoffen und Produkten, welche später in Kontakt mit Trinkwasser stehen ⇒ Schutz der hergestellten Betonoberflächen, welche im Kontakt mit Trinkwasser stehen, gegen Verunreinigung und Beschädigung Abb. 3: Wasserturm (Schnitt mit Hygienezoneneinteilung (Quelle: GUV GmbH, 2024)) 142 8. Kolloquium Trinkwasserspeicherung in der Praxis - September 2025 Planung und Sanierung eines denkmalgeschützten Wasserturms mit einem in Betrieb befindlichen Wasserbehälter Lärmimmission Während der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme werden Lärmmessungen mittels geeichtem Messgerät in Richtung der nächsten Wohnbebauung durchgeführt. Zu Beginn der Sanierungsmaßnahme wurden Referenzmessungen durchgeführt, um festzustellen, wie hoch der „normale“ Lärmpegel an diesem Standort ist. Konfliktsituation: Anerkannte Regeln der Technik versus Denkmalschutz Die Sanierung eines Baudenkmals ist - analog der Sanierung jedes anderen Bauwerkes - grundsätzlich unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik sowie des einschlägigen Normen- und Regelwerks durchzuführen. Im Falle der Sanierung eines Baudenkmals sind jedoch des Weiteren die Auflagen und Bestimmungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen, wodurch Konfliktsituationen unausweichlich sind. So kam es sowohl im Rahmen der Sanierungsplanung als auch während der bisherigen Sanierungsumsetzung bei diesem Projekt zu diversen Konfliktsituationen, von denen nachfolgend zwei Beispiele aufgeführt sind: • Ausführung der Fenster Der Wasserturm Emden weist neben diversen Fenstern im Bereich der Außenhülle des Weiteren 5 Dreiecksfenster im Bereich des Daches, welches gleichzeitig die Wasserkammerdecke bildet, auf. Bei den Bestandsfenstern handelt es sich um Holzrahmenfenster mit einer 1-fach Verglasung. Vor dem Hintergrund der anerkannten Regeln der Technik/ des einschlägigen Normen- und Regelwerks müssten diese Fenster - schon zur deutlichen Verringerung der Kondensatbildung - mindestens mit 2-fach Verglasung eingebaut werden. Des Weiteren müsste die Planung einen Wegfall der 5 Fenster in der Wasserkammerdecke vorsehen, um einen Lichteinfall auf die Wasseroberfläche zu verhindern. Nach den Auflagen der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sind die Fenster mit 1-fach Verglasung auszuführen: Die 5 Dachfenster müssen erneuert werden. Abb. 4: Fensteranlage Wasserturm Bestand (Quelle: GUV GmbH, 2024) • Ausführung der Eingangstür Der Wasserturm Emden weist zurzeit eine einfache Holztür auf. Vor dem Hintergrund der anerkannten Regeln der Technik/ des einschlägigen Normen- und Regelwerks müssten diese Tür gegen eine Edelstahltür der Widerstandsklasse RC3 ausgetauscht werden. Diese Tür könnte - um im Außenbereich dem historischen Bestand zu gleichen - mit einer Holzaufdopplung hergestellt werden. Abb. 5: Türanlage Wasserturm Bestand (Quelle: GUV GmbH, 2024) Nach den Auflagen der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ist die Tür in Material und Erscheinungsbild detailgetreu dem historischen estand entsprechend zu fertigen und muss demzufolge komplett aus Holz hergestellt werden.