lendemains
ldm
0170-3803
2941-0843
Narr Verlag Tübingen
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2008
33132
Modell oder Solitär?
121
2008
Hans Manfred Bock
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15: 09: 37 132 Actuelles Hans Manfred Bock Modell oder Solitär? 45 Jahre Deutsch-Französisches Jugendwerk * In der anhaltend lebendigen Diskussion über die Entstehung einer europäischen Zivilgesellschaft spielt der Bezug auf die relativ hohe Austauschdichte in den deutsch-französischen Beziehungen seit langem eine richtungweisende Rolle. In diesen bilateralen Beziehungen ragt das DFJW aus der großen Zahl von Austausch-Institutionen und -Organisationen heraus, da es seit nunmehr 45 Jahren auf der breitesten Front tätig ist, um Gesellschaftskontakte zwischen beiden Nationen anzuregen und zu fördern. 1 In den 45 Jahren seiner Tätigkeit hat das DFJW bislang rund 8 Millionen Jugendlichen zwischen 3 und 30 Jahren die Möglichkeit eröffnet, Personen oder Kulturmanifestationen des jeweils anderen Landes kennenzulernen. Man hat das DFJW scherzhaft das „schönste Kind des Elysée-Vertrages“ genannt, 2 der am 22. Januar 1963 zwischen Präsident de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer paraphiert wurde. Daran ist sicherlich richtig, daß in der Folgezeit die in Teil C des Vertrages „Erziehungs- und Jugendfragen“ festgeschriebenen Ziele umfassender und ausdauernder in die Praxis umgesetzt wurden als die Programmsätze zur Gemeinsamkeit in der Außenpolitik und Verteidigungspolitik. 3 Das in Teil C des Elysée-Vertrages vereinbarte „Austausch- und Förderungswerk“ für die deutsch-französischen Jugendbeziehungen wurde durch ein Abkommen zwischen den Regierungen beider Länder vom 5. Juli 1963 ins Leben gerufen und Deutsch-Französisches Jugendwerk genannt. 4 Das DFJW erhielt mit einem Haushaltsvolumen von jährlich 40 Million DM eine finanzielle Basis, die anfangs ungewöhnlich solide war, im Laufe der Jahrzehnte jedoch unverändert blieb und aufgrund der Geldentwertung heute auf etwa ein Drittel der ursprünglichen Ausstattung reduziert worden ist. 5 Es wurde in den Jahrzehnten ab 1963 nicht zuletzt aufgrund der hohen Anerkennung durch Dritte zu einem Herzstück des deutsch-französischen Bilateralismus und zu einer festen Bezugsgröße in der europäischen Jugend-, Gesellschafts- und Integrationspolitik. In der politischen Praxis fand es lediglich eine direkte Nachbildung, und zwar in Gestalt des „Deutsch-Polnischen Jugendwerks“, das im Jahre 1991 gegründet wurde. 6 In der politischen Öffentlichkeit wurde hingegen zu wiederholten Malen die Wunschidee debattiert, andere bilaterale „Jugendwerke“ zu gründen, z.B. ein „Deutsch-Türkisches“ oder ein „Deutsch-Britisches Jugendwerk“. Das „Deutsch-Polnische Jugendwerk“ hat in den ersten 15 Jahren seiner Existenz rund 1,5 Millionen Jugendlichen aus beiden Ländern die Möglichkeit der organisierten Begegnung gegeben. Unter dem Gesichtspunkt der Transferierbarkeit der Erfahrungen aus der Tätigkeit des DFJW sollen im folgenden einige Struktur- und Funktionsprobleme transnationalen organisierten Jugendaustauschs vorgestellt werden. 133 Actuelles 1. Statusambivalenz des DFJW als Institution der internationalen Politik Als de Gaulle und Adenauer im Rahmen des Elysée-Vertrages 1963 die Schaffung eines „Austausch- und Förderungswerks“ für die Jugendlichen beider Nationen festgeschrieben, folgten sie allem Anschein nach dem historischen Impuls, durch das frühe wechselseitige Kennen- und Verstehenlernen der nachwachsenden Bevölkerung beider Nationen künftig Konflikte zu vermeiden und Kooperation zu ermöglichen. Dieser politische Gestaltungswille machte eine Institution erforderlich, die nicht ohne weiteres in eines der Ressorts der traditionellen Ministerien eingefügt werden konnte. Umso weniger, weil diese neue Einrichtung einen binationalen Charakter haben sollte. Die Lösung dieses juristischen Problems wurde schließlich bei der Ausarbeitung des Abkommens vom 5. Juli 1963 über die Schaffung des DFJW gefunden: Nach Artikel 3 des Abkommens besitzt die Institution eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist in Geschäftsführung und Verwaltung autonom. Für sie gelten in beiden Ländern die Vorrechte und Befreiungen, die am 21. Nov. 1947 für die UNO-Sonderorganisationen vereinbart wurden. Diese Regelung wurde auch beibehalten in der Neufassung des Abkommens zur Gründung des DFJW, die im April 2005 verabschiedet wurde. Sie macht das DFJW zu einer prinzipiell autonomen internationalen Institution, obwohl es ganz überwiegend bilaterale Arbeit leistet. Der internationale Aktionsradius der Institution wurde im Laufe ihrer Entwicklung jedoch mehrfach erweitert. Eine erste Stufe der Erweiterung bedeutete der 1976 gefaßte Beschluß, prinzipiell Drittländer aus der Europäischen Gemeinschaft in die Begegnungsaktivitäten einzubeziehen, allerdings mit der Maßgabe, daß deren Anteil 5% der Austauschmaßnahmen nicht überschreitet. 7 Nach dem Ende des Kalten Krieges ab 1989 wurde in einer zweiten Stufe diese Erweiterung des Bilateralismus vorgenommen, indem die Beschränkung der Drittländer-Kooperation auf die Europäische Gemeinschaft aufgehoben, die 5%-Grenze für die Beteiligung anderer Nationen allerdings beibehalten wurde. Diese Entscheidung ermöglichte das verstärkte Engagement des DFJW in Ost-Europa (wo Polen einen großen Teil der Austauschkapazitäten bindet) und gegen Ende der 1990er Jahre in den Balkan-Staaten, wo teilweise ganz neuartige Herausforderungen zu bewältigen waren und sind. 8 Eine weitere Schwerpunktbildung der Drittländer-Aktivitäten des DFJW (immer im Rahmen der 5%-Grenze) zeichnet sich bei den südlichen Anrainerstaaten des Mittelmeeres ab. In einigen dieser Drittländer-Programme deuten sich Ansätze einer praktischen gemeinsamen Auswärtigen Kulturpolitik Frankreichs und Deutschlands an, über deren Wünschbarkeit es bei den Akteuren dieses Politikfeldes allerdings in Deutschland und Frankreich keinen politischen Konsens gibt. In der Langfristperspektive ist gerade im Drittländer-Programmbereich ein deutlicher Trend erkennbar, der auf eine zunehmende Einbeziehung des DFJW in das internationale Handlungsfeld auf nationaler wie auf europäischer Ebene gerichtet ist. Dieser Trend wurde maßgeblich gefördert durch die Veränderungen in der internationalen Konstellation. Eine erste Station auf diesem Wege war die Beratung, 134 Actuelles Funktionsaufteilung und Zusammenarbeit mit den Institutionen der europäischen Jugendpolitik, die in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre ins Leben gerufen wurden (ERASMUS, COMETT und Jugend Europas). Die Funktionsabgrenzung zwischen der bilateralen und der EU-spezifischen Jugendaustauschpolitik wurde im Prinzip so vorgenommen, daß Brüssel die Zuständigkeit und Finanzierungsverpflichtung hat für alle multilateralen Programme und diejenigen, an denen Deutschland und Frankreich nicht beteiligt sind. Die bi- und trilateralen Programme des DFJW bleiben in dessen eigener Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz. Eine andere Ebene der institutionellen Verzahnung zwischen DFJW und EU besteht in der Mittelbereitstellung durch den Europäischen Sozialfonds für bestimmt Programme des DFJW. 9 Diese Finanzmittel des Europäischen Sozialfonds stellen den größten Anteil dar an den (eher kleinen) Budgetanteilen des DFJW, die nicht aus dem Regierungsfonds der beiden Nationen kommen. Die nach der welthistorischen Wende von 1989 beginnende Arbeit in und mit den osteuropäischen und südosteuropäischen Ländern war allein mit den Ressourcen des DFJW nicht zu leisten. Da die Außenministerien beider Länder dieses ost- und mitteleuropäische Engagement angeregt hatten, wurde ab den neunziger Jahren von ihnen auch ein Sonderfonds von 272.000 Euro eingerichtet für diesen Zweck, der seitdem noch erhöht wurde. Die dritte Stufe der wachsenden Beteiligung des DFJW an internationalen Aufgaben wurde mit der „Gemeinsamen Erklärung“ der beiden Staatschefs vom Januar 2003 zur Weitergestaltung der deutsch-französischen Beziehungen eingeleitet. 10 Diese neue Dimension ist zusammenfassend benannt in der Funktionszuweisung an das DFJW, die in der Neufassung des Abkommens über die Gründung des binationalen Jugendwerks von April 2005 vorgenommen wird. Dort heißt es (Art. 2): „Das Deutsch-Französische Jugendwerk ist ein Kompetenzzentrum für die Regierungen beider Länder. Es fungiert als Berater und Mittler zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen sowie den Akteuren der Zivilgesellschaft in Deutschland und Frankreich“. 11 Wie sich diese Funktionsbestimmung als „Kompetenzzentrum für die Regierungen“ konkret ausgestalten wird, ist bislang noch schwierig einzuschätzen. Erste explizite Aufgabenstellungen (z.B. in der Form der thematischen Vorbereitung eines der deutsch-französischen Regierungsgipfel) weisen hin auf eine überwiegend bilaterale Entlastungsfunktion für die Regierungen; darüber hinausgehende internationale Aufgaben sind allenfalls in den DFJW-Aktivitäten in den Balkan-Staaten erkennbar, aber nicht prinzipiell auszuschließen. Die formale Zuordnung des DFJW zum Jugend- und Familienministerium in jedem der beiden Länder, deren Chefs den Vorsitz im Verwaltungsrat (ohne Stimmberechtigung) innehaben, wird sich wahrscheinlich in dem Maße lockern, wie die binationale Institution ihren Kompetenzbereich ausweitet. Die administrative Statusambivalenz des DFJW, die einen wesentlichen Teil seiner Originalität ausmacht, ist zugleich auch ein möglicher Ansatzpunkt für seine wachsende Indienstnahme durch juristisch eindeutiger definierte Institutionen der internationalen Politik. 135 Actuelles 2. Interdependenz von staatlicher Administration und gesellschaftlichen Organisationen als Strukturprinzip Die Formulierung im neugefaßten Abkommen vom April 2005, die in Art. 2 dem DFJW die Funktion als „Berater und Mittler zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen sowie den Akteuren der Zivilgesellschaft“ in beiden Ländern zuschreibt, verweist nachdrücklich auf das zentrale Tätigkeitsfeld der binationalen Institution. Diese Tätigkeit besteht darin, den jungen Franzosen und Deutschen bis zu 30 Jahren die Möglichkeit anzubieten, Kenntnisse und Kontakte zum Nachbarland zu erwerben. In der Version von 1963 wurde die Zweckbestimmung des DFJW knapp definiert: Es habe die Aufgabe, „die Bande zwischen der Jugend der beiden Länder enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen“. 12 Dazu habe es „die Jugendbegegnung und den Jugendaustausch anzuregen, zu fördern und, soweit notwendig, selbst durchzuführen“. In der Fassung vom April 2005 ist die Zweckbestimmung des Jugendwerks wesentlich stärker ausdifferenziert. In dieser Version spiegeln sich die Ergebnisse intensiver Diskussion über die Notwendigkeit und die Voraussetzungen interkultureller Kommunikation wider, die innerhalb und außerhalb des DFJW seit den sechziger Jahren geführt wurde. 13 Nunmehr heißt es im Abkommen vom April 2005: „Das Jugendwerk hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen der deutschen und der französischen Jugend innerhalb eines erweiterten Europas zu fördern“. Es habe (Art. 2) die besonderen Zielsetzungen „die Beziehungen zwischen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und für die Jugendarbeit Verantwortlichen in beiden Ländern zu vertiefen“. „Zu diesem Zweck trägt es zur Vermittlung der Kultur des Partners bei, fördert das interkulturelle Lernen, unterstützt die berufliche Qualifizierung, stärkt gemeinsame Projekte für bürgerschaftliches Engagement, sensibilisiert für die besondere Verantwortung Deutschlands und Frankreichs in Europa und motiviert junge Menschen, die Partnersprache zu erlernen.“ 14 Das DFJW soll also durch die Mobilisierung innergesellschaftlicher Kräfte zur Verwirklichung eines außenpolitischen Ziels, der Stabilisierung der deutsch-französischen Beziehungen, beitragen. Eine solche Institution bezieht ihre Mobilisierungskapazität nicht allein aus ihren bürokratischen Ressourcen oder durch ihre abgeleitete Macht aus der staatlichen Bürokratie. Sie ist vielmehr grundsätzlich angewiesen auf die Stärke der organisierten gesellschaftlichen Kräfte. Die Struktur des DFJW ist deshalb geformt durch das Zusammenwirken eines gouvernemental eingerichteten, wenig umfangreichen Apparates aus hauptberuflichen Mitarbeitern und einer breiten Basis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen mit jugendpolitischer Zielsetzung. Dies Zusammenwirken funktioniert nach dem Grundsatz der Subsidiarität, d.h. gemäß der Übereinkunft, daß die untersten Einheiten dieses institutionellen Gefüges ihre Aufgaben nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten aus eigenen Kräften erledigen und die übergeordneten Strukturelemente erst dann tätig werden, wenn derer Kräfte überfordert sind. So kommt das DFJW seit den 1970er Jahren mit einem aus beiden Ländern rekrutierten Mitarbeiterstab von 70 Personen aus, während die zivilgesell- 136 Actuelles schaftliche Basis viele hundert öffentliche oder private Organisationen der Jugendpflege umfaßt. 15 Im wichtigsten Entscheidungsgremium des DFJW, dem Kuratorium, hatten über vierzig Jahre lang die Vertreter der zivilgesellschaftlichen Organisationen - ganz dem Grundsatz der Subsidiarität entsprechend - die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder inne, die ministeriell-gouvernementale Seite hingegen war dort in der Minderheit (allerdings mit einer Sperrminorität). In der Zusammensetzung des staatlichen Anteils im Kuratorium gab es ab 1983 eine verstärkte Repräsentanz der Gebietskörperschaften. Insbesondere im föderalen System der Bundesrepublik hatten die Städte und Gemeinden von Anfang an einen Sitz im Entscheidungsgremium des DFJW, also dem Kuratorium, gefordert, 16 u.a. mit dem Hinweis auf ihre tragende Rolle in den deutsch-französischen Städtepartnerschaften (die heute annähernd 2000 Kommunen umfassen). In der Zusammensetzung der (alle 2 bis 3 Jahre im Kuratorium wechselnden) zivilgesellschaftlichen Organisationen mit jugendpolitischer Orientierung bildete sich über die Jahre auf deutscher wie auf französischer Seite ein Cluster von etwa zwei Dutzend Vereinigungen heraus, die den größten Teil der finanziellen Subventionen des DFJW erhielten. Diese Clusterbildung hing ursächlich weniger mit der Durchsetzungsfähigkeit dieser Vereinigungen im Verteilungskampf zusammen als mit ihrer besonders ausgeprägten jugendpolitischen Kompetenz und Schwerpunktsetzung. Diese ungleiche finanzielle Mittelverteilung zugunsten weniger großer Jugendverbände spielte in der institutionellen Reform des DFJW vom April 2005 eine wichtige Rolle. Besonders die ad-hoc eingerichtete Parlamentarierkommission aus Mitgliedern des Bundestages und der Assemblée Nationale leitete aus diesem Sachverhalt die Notwendigkeit ab, haushaltstechnisch klar zu trennen zwischen Entscheidungsträgern und Subventionsempfängern an der Spitze des DFJW. 17 Daraus resultiert die institutionelle Neuregelung, daß im neuen Entscheidungsgremium, dem Verwaltungsrat, überwiegend staatliche Vertreter (Jugend-, Außen- und Finanzministerium) sitzen und im Beirat, der nur noch eine beratende Funktion hat, eine Mehrheit von Vertretern der gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen. Historisch gesehen ist diese Reform, die mit der Neufassung des Abkommens über das DFJW vom 26. April 2005 auf den Weg gebracht und am 15. Februar 2006 durch die Billigung im französischen Senat abgeschlossen wurde, eine Zäsur. Der heftigste Widerspruch gegen die Neuverteilung der Rollen (Entscheidungskompetenz bei den staatlichen und Beratungskompetenz bei den organisierten gesellschaftlichen Kräften) kam von den Vertretern der Zivilgesellschaft vor allem in Deutschland. Seit Inkrafttreten der Reform ab Mitte Februar 2006 gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsrat und Beirat allerdings ohne größere Konflikte. 18 Ob das so bleibt, ist abzuwarten. Denn die konstitutive Interdependenz zwischen staatlicher Verwaltung und gesellschaftlicher Organisationsarbeit (das Grundgesetz, nach dem das DFJW 1963 angetreten war) ist durch die neue Rollenverteilung zwischen beiden Interaktionspartnern keineswegs sichergestellt. In der Geschichte der binationalen Institution lag die Funktion des Wächters 137 Actuelles über die Qualität der Austauschprogramme stets bei den gesellschaftlichen Jugendorganisationen, da sie über die erforderlichen technischen, organisatorischen und didaktischen Kompetenzen verfügen. Sollten die auf dieser Grundlage generierten Begegnungs- und Evaluations-Programme, die vom neuen Beirat vorgelegt werden, wiederholt und mit nicht nachvollziehbaren Argumenten im neuen Verwaltungsrat abgeblockt werden, so ist der interne Konflikt und die Paralysierung des DFJW vorprogrammiert. Hier fallen den beiden (nach der Reform von 2005/ 06 gleichgestellten) Generalsekretären wichtige neue Aufgaben zu. Unter dem Gesichtspunkt der Transferierbarkeit des Beispiels des DFJW ist es von besonderem Interesse herauszustellen, daß eine binationale Institution mit transnationaler Aufgabenstellung seiner Art ohne die Übernahme von realer Verantwortung durch die gesellschaftlichen Organisationen bzw. Verbände der beteiligten Nationen nicht lebensfähig ist. Andernfalls würde eine solche Institution zu einem bloßen Annex der staatlichen Akteursebene mit Entlastungsfunktion für einige Ministerien und das gesellschaftliche Beteiligungspotential an der Lösung transnationaler Aufgaben bliebe ungenutzt. Im Falle der Entstehung der deutschfranzösischen Institution für die Jugendbegegnung lagen die Verhältnisse günstig für eine starke Gewichtung und Einbeziehung der gesellschaftlichen Organisationen. Denn bevor das DFJW 1963 gegründet wurde, gab es bereits in den fünfziger Jahren ein Netz bilateral engagierter privater Verbände und Vereine, das auf französischer wie auf deutscher Seite rund 30 Organisationen umfaßte und das seit Mitte der der 1950er Jahre schon zwei Dachverbände für das politische Lobbying gegründet und ein Reservoir an Ideen zur interkulturellen Begegnung geschaffen hatte. 19 Die zivilgesellschaftlichen Vereine mit transnationaler Wirkungsabsicht sind die prädestinierten Schrittmacher für die Schaffung binationaler Austauschorganisationen. 3. Zieldefinitionen und Programminstrumentarien als Handlungsanleitung Entsprechend der ursprünglichen Rollenverteilung im DFJW, die vorsah, daß die Ausarbeitung der Begegnungsprogramme im wesentlichen von den gesellschaftlichen Organisationen, die allgemeinen Zieldefinitionen vor allem von der Spitze des DFJW vorgenommen wurden, ist es Sache der Institution, die Richtlinien („directives“) zu formulieren, und Sache der (im Kuratorium vertretenen) Organisationen, die Initiative zu ergreifen für die Gestaltung der konkreten Programme der deutschfranzösischen Jugendbegegnung. In dieser Rollenverteilung zeigt sich auch auf der funktionalen Ebene des DFJW, daß die Operationsfähigkeit dieser Institution im Kern von der Funktionsfähigkeit des Subsidiaritätsprinzips abhängt: Der 70 Mitglieder umfassende Verwaltungsapparat des DFJW wäre außerstande die Arbeit der Organisationen im Jugendaustausch zu übernehmen, und die jugendpolitischen Organisationen brauchen einen übergreifenden Rahmen und einen Verwaltungsapparat, über den sie selbst nicht verfügen. Haushaltstechnisch aktualisiert 138 Actuelles sich dieser funktionale Dualismus immer wieder in der Festsetzung einer Höchstgrenze des Verwaltungshaushaltes (der 25% des Budgets nicht überschreiten darf) im Verhältnis zum Interventionshaushalt (dessen Volumen also 75% beträgt und aus dem die konkreten Begegnungsmaßnahmen finanziert werden). Die Kompetenzzuweisung an die beiden Akteursebenen des DFJW, die in der Gründungsakte der Institution vorgenommen wird, weist eine gewisse Erweiterung des Gestaltungsbereichs zugunsten des Verwaltungsorganismus auf, wenn man die Texte beider Abkommen vom 5. Juli 1963 und vom 26. April 2005 vergleicht. Im Ursprungstext hieß es dazu, das DFJW habe für die Verbesserung des Verständnisses zwischen Deutschen und Franzosen zu sorgen, die Aufgabe, „die Jugendbegegnung und den Jugendaustausch anzuregen, zu fördern und, soweit notwendig, selbst durchzuführen.“ (Art. 2). Im neuen Text von April 2005 entfällt die Einschränkung „wenn notwendig“ und die aktive Rolle der Institution in der Programmgenerierung wird deutlicher umrissen: „Das Jugendwerk gewährt Zuwendungen an öffentliche Einrichtungen und an private Zusammenschlüsse. Das Jugendwerk kann selbst auf dem Gebiet der Zusammenarbeit und des Austausches Programme durchführen.“ Auch in qualitativer Hinsicht hat sich die Eigenaktivität des DFJW stärker konturiert im Lauf der Jahrzehnte. Neben der Anregung und Durchführung eigener operativer Programm-Maßnahmen konzentrierte sich die Eigenaktivität des DFJW von Anfang an auf die Querschnittaufgaben der Qualitätsverbesserung der Sprachkenntnisse des Nachbarlandes und der interkulturellen Lernvorgänge in der Jugendbegegnung. 20 In beiden zentralen Bereichen der Eigenaktivität des DFJW ist seit den 1980er Jahren eine deutliche Steigerung der Priorität und Intensität entsprechender Dienstleistungs- und Forschungsaktivitäten zu verzeichnen, die dem praktischen Bedarf der Träger der konkreten Begegnungsprogramme dienlich sein sollen. Hier ist besonders auf die Sprach-Glossare und die Studien zur interkulturellen Kommunikation hinzuweisen. 21 Die fortschreitende Professionalisierung der Analyse interkultureller Lernvorgänge spiegelt sich deutlich in den Zieldefinitionen und Programminstrumentarien wider, die das DFJW bisher hervorgebracht hat. 22 Die Formulierung von Zielvorstellungen und Richtlinien für die Vergabe von Förderungsmitteln ist eine der wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrates der binationalen Institution. In den Richtlinien wird die allgemeine Zielsetzung des Art. 2 aus dem Text des Gründungsabkommens gleichsam operativ ausformuliert und für die konkrete Praxis handhabbar gemacht. In den ganz frühen „Richtlinien“ haben diese verbindlichen Handlungsprinzipien noch die Merkmale abstrakter Regeln. In den Richtlinien von 1965 heißt es z.B., das Ziel der Förderungsmaßnahmen sei es, nachhaltige Verbindungen zwischen jungen Franzosen und Deutschen zu stiften, den Sinn für Verantwortung zu schärfen, den Einblick in die Lebenswelt des Nachbarlandes zu ermöglichen und dem Erwerb bzw. der Vertiefung der Kenntnisse der Sprache des anderen Landes zu dienen. 23 Unter dem Einfluß der sozial-, kultur- und erziehungswissenschaftlichen Expertisen, die teilweise vom DFJW angeregt wurden, veränderte sich der Duktus der Richtlinien erheblich. In der seit Anfang 1974 im wesentlichen 139 Actuelles unveränderten Fassung der Zielvorgaben für die konkreten Programme werden die Kriterien für deren Eignung und Förderungswürdigkeit schärfer gefaßt: „Gegenseitiges Kennenlernen, Verständigung, Solidarität und Zusammenarbeit sind die ständigen Ziele des Jugendwerks. Das gegenseitige Kennenlernen setzt vor allem eine Einführung in die grundlegenden individuellen und gesellschaftlichen Tatsachen voraus, die das Leben des Einzelnen bestimmen. Ein solcher Ansatz erweist sich als unerläßlich, um die Besonderheiten des Nachbarlandes, seiner Bürger und ihrer Lebensgewohnheiten wahrzunehmen und zu verstehen. Verständigung erfordert die Fähigkeit, die eigenen Interessen und die des Partners zu erkennen, sie abzuwägen und sich darüber offen auseinanderzusetzen und mögliche Konflikte auszutragen. Sie verlangt die Erkenntnis der eigenen und fremden Vorurteile, Selbstkritik und das Eingehen auf die Kritik des anderen. Solidarität und Zusammenarbeit setzen die Bereitschaft zur wechselseitigen Verantwortung in der Erkenntnis der gegenseitigen Abhängigkeit voraus.“ (Art. 1.2). 24 In den aufeinander folgenden Richtlinien des DFJW wird die Entwicklung seiner „Philosophie“, also seiner normativen Grundlagen, am deutlichsten erkennbar. Es gehört zu den zentralen Aufgaben der rund 30 pädagogischen Mitarbeiter des DFJW in den Partnerorganisationen, dieser „Philosophie“ dort zur Geltung zu verhelfen. In den aktuell gültigen „Richtlinien“, die nach der Reform von 2005/ 2006 teilweise neu gefaßt werden müssen, findet sich auch der verbindliche Hinweis, daß das DFJW in seiner Tätigkeit „den Interessen der Jugend Rechnung tragen [soll], wie sie in den von ihr selbst initiierten Gestaltungs- und Organisationsformen zum Ausdruck kommen.“ (Art. 1.1). 25 In der praktischen Ausgestaltung der Begegnungsprogramme wurde dieser Grundsatz von Anfang an durchgängig ernst genommen und eine entsprechend vielgestaltige Breite der Begegnungsformen kennzeichnet die Geschichte des DFJW. Die Breite der Austausch-Programme bezieht sich auf die Lern-Inhalte ebenso wie auf die soziologischen Gruppen (Vereine, Verbände, Institutionen), die sie planen und durchführen. Hier liegt der grundlegende Unterschied zwischen den Partnerorganisationen des DFJW und den „zwischenstaatlichen Organisationen“, die es auch schon in der Zwischenkriegszeit gab. 26 Die „zwischenstaatlichen Organisationen“ brachten die Eliten zweier Länder miteinander in Verbindung und sie konzentrierten sich auf die Vermittlung der Produkte nationalspezifischer Hochkultur. Die Partnerorganisationen des DFJW repräsentieren hingegen einen breiten Querschnitt des Vereins- und Verbandslebens beider Nationen und sie agieren nach den Maßgaben eines „erweiterten Kulturbegriffs“. Der war schon vor der Gründung des DFJW 1963 von den Austauschorganisationen in Deutschland und Frankreich übereinstimmend formuliert worden und sollte gewährleisten, daß die transnationale Verständigung in möglichst vielen Lebensbereichen beider Gesellschaften wirksam wurde. 27 Es ist schwierig (und letztlich müßig), die Vielzahl und Vielfalt der in den DFJW- Programmen wirkenden Lern-Ziele und Initiativgruppen in eine Typologie zu pressen. Aber einige verallgemeinerungsfähige Charakteristika und Trends im Programminstrumentarium können beobachtet werden. Die in der Anmeldung und 140 Actuelles Durchführung von Begegnungsmaßnahmen tätigen Gruppen (deren variable Gesamtzahl niemals ermittelt wurde, die aber in beiden Ländern nach Hunderten zählen) entstammen den „forces vives“ beider Gesellschaften, d.h. den Jugendverbänden, den Parteien, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, den christlichen Kirchen, den großen Sozialverbänden, den Schulen und Universitäten und den Internationalen Austauschorganisationen bzw. -Institutionen. Minderheiten oder extremistische Gruppen sind nicht repräsentiert. In der Entwicklung der Programmprofile und der dort im Mittelpunkt stehenden Lern-Ziele kann man über die Jahrzehnte eine Akzentverlagerung von den Versöhnungs- und Verständigungs-Motiven zu weitgehend gemeinsamen sozial-pädagogischen Problembewältigungen (wie Arbeitslosigkeit, Drogenabhängigkeit, Aidserkrankung u.ä.) feststellen. 28 Austauschtechnisch gesehen zeichnet sich in der Langfristperspektive der Programme eine Kurve ab, die verläuft von einer Präferenz von Individualaustausch zu Gruppen-Austauschprogrammen und seit den neunziger zu wieder stärker nachgefragten Einzelaustauschangeboten. Die mit der soziologischen Individualisierungstendenz zusammenhängende Abwendung der Jugendlichen von der Mitarbeit in den etablierten Verbänden stellt ebenfalls seit den neunziger Jahren einen Trend dar, der das DFJW mit neuen Problemen konfrontiert. Insgesamt ist die binationale Institution permanent bemüht, das Programmspektrum den vorherrschenden Interessen der verschiedenen Jugendgenerationen anzupassen, damit sein Gründungszweck mit immer neuen Instrumentarien wenigstens annähernd eingelöst wird: durch grenzüberschreitendes gemeinsames Lernen der Jugendgenerationen zur Gesellschaftsverflechtung zwischen beiden Nationen zu gelangen, zu einer belastbaren kommunikativen Infrastruktur im bilateralen und europäischen Zusammenhang. Um auch hier die Frage der Transferierbarkeit aufzugreifen: Unter der Voraussetzung, daß man das Ziel der Jugendverständigung zwischen verschiedenen Ländern politisch anstrebt und daß die soziokulturellen Gegebenheiten in diesen Ländern ein gewisses Maß von Gemeinsamkeiten aufweisen, sind die operativen Zieldefinitionen und Programminstrumentarien des DFJW, seine positiven wie negativen Erfahrungen mit diesen Handlungsanweisungen, ein Sockel, auf dem man aufbauen kann. * Der vorliegende Text ist die Ausarbeitung eines Vortrags, den der Verfasser im April 2008 in der Maison franco-japonaise in Tokio gehalten hat im Rahmen der Veranstaltung „Europäische Union und Ostasiatische Gemeinschaft“. 1 Zu seiner Entwicklung liegen bislang folgende Monographien vor: Hans Manfred Bock, Corine Defrance, Gilbert Krebs, Ulrich Pfeil (dir.): Les Jeunes dans les relations transnationales. L’Office franco-allemand pour la jeunesse 1963-2008, Paris 2008; Deutsch- Französische Arbeitsgruppe: Evaluation des Deutsch-Französischen Jugendwerks. Juni 2004. Bericht zur Vorlage beim ministère de la Jeunesse, des Sports et de la Vie associative und beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, o.O. 2004, 156 p; Bericht der Arbeitsgruppe der Assemblée nationale und des Deutschen Bundestages, 3 juin 2004, in: Bundestags-Drucksache 15/ 3326. Deutscher Bundestag, 141 Actuelles 15. Wahlperiode, 45 p. Hans Manfred Bock (Hrsg.): Deutsch-französische Begegnung und europäischer Bürgersinn. Studien zum Deutsch-Französischen Jugendwerk 1963- 2003, Opladen 2003; Baumann, Ansbert: Begegnung der Völker? Der Elysée-Vertrag und die Bundesrepublik Deutschland. Deutsch-französische Kulturpolitik von 1963 bis 1969, Frankfurt/ Main 2003; Plum, Jacqueline: Jugend und deutsch-französische Verständigung. Die Entstehung des Deutsch-Französischen Vertrages und die Gründung des Deutsch-Französischen Jugendwerks, in: Francia. Forschungen zur westeuropäischen Geschichte , 20/ 3 (1999), p. 77-108; Cornejo, Paloma: Evolution de l’Office francoallemand pour la Jeunesse et nouvelles perspectives depuis la révolution de velours, Strasbourg 1997; Ménudier, Henri: Das Deutsch-Französische Jugendwerk. Ein exemplarischer Beitrag zur Einheit Europas, Bonn 1991; Ménudier, Henri: L’Office franco-allemand pour la Jeunesse, Paris 1988; Letze, Otto: Deutsch-Französischer Jugendaustausch. Organisation und Interaktion, Diss. phil. Tübingen 1986; Heyer, Georg Walther: Das deutsch-französische Jugendwerk. Ziel, Möglichkeiten, Erfahrungen, Freudenstadt 1969. Eine umfassende Bibliographie findet sich in Bock, Defrance, Krebs, Pfeil, op.cit. 2 Cf. den Text der beiden gegenwärtigen Generalsekretäre: Max Claudet, Eva Sabine Kuntz: Das schönste Kind des Elysée-Vertrages - fit für die Zukunft. Neues Abkommen zum Deutsch-Französischen Jugendwerk, in: Dokumente. Zeitschrift für den deutschfranzösischen Dialog, 2005, Nr. 2, p. 69-78. 3 Cf. dazu die Text-Dokumente in Adolf Kimmel, Pierre Jardin (Hrsg.): Die deutschfranzösischen Beziehungen seit 1963. Eine Dokumentation, Opladen 2002, p. 483 sq. 4 Ib., p. 487 sq. 5 Ein sehr guter Überblick über die Finanzentwicklung findet sich in Bericht der Arbeitsgruppe AN und Bundestag, loc.cit., p. 9. 6 Cf. dazu Rudolf Herrmann: Une cheville ouvrière de l’Europe. L’arc de Weimar, in: Allemagne d’ajourd’hui, 2001, n°158, p. 107-114. 7 Cf. Carla Albrecht-Hengerer: Les échanges trilatéraux, in: Bock, Defrance, Krebs, Pfeil (dir.): Les jeunes dans les relations transnationaux, op.cit., p. 256 sq. 8 Cf. z.Bsp. OFAJ/ DFJW: Neue Brücken für den Balkan. Die Südosteuropa-Initiative des DFJW in 2006, Berlin 2006. 9 Cf. dazu die Belege in Hans Manfred Bock: Le bilatéralisme à l’épreuve de l’unification allemande, de l’européanisation et de la mondialisation, in: Bock, Defrance, Krebs, Pfeil, op.cit., p. 179 sq. 10 Text der „Gemeinsamen Erklärung“ in Deutsch-Französisches Institut (Hrsg.): 40 Jahre Elysée-Vertrag im Spiegel der Presse, Ludwigsburg 2003. 11 OFAJ/ DFJW: Accord. Abkommen, Paris, Berlin 2006. 12 Cf. Kimmel, Jardin (dir.), op.cit., p. 483. 13 Zu deren Verlauf und Ergebnissen cf. Gilbert Krebs: Pour une pédagogie de la rencontre et de l’échange: la recherche à l’OFAJ, in: Bock, Defrance, Krebs, Pfeil (dir.), op.cit., p. 411-436; cf. auch Andreas Thimmel : Pädagogik der internationalen Jugendarbeit, Schwalbach/ Ts 2001, p. 169-198: Praxisforschung und konzeptionelle Beiträge im Kontext des Deutsch-Französischen Jugendwerks. 14 OFAJ/ DFJW: Accord. Abkommen, op.cit., p. 2. 15 Dies sehr heterogene Ensemble von Organisationen in Deutschland und Frankreich bedarf der zusammenfassenden und vergleichenden Erforschung. 16 Cf. dazu Ansbert Baumann: L’Office franco-allemand pour la Jeunesse, une fondation controversée, in: Bock, Defrance, Krebs, Pfeil (dir.), op.cit., besonders p. 47-54. 142 Actuelles 17 Cf. dazu Bericht der Arbeitsgruppe der Assemblée nationale und des Deutschen Bundestags, op.cit., p. 23. 18 Cf. dazu die Protokolle der 1. Sitzung des Verwaltungsrates am 22. Mai 2006 in Berlin, sowie die Protokolle seiner 2. Sitzung am 14. Februar 2007 in Paris und seiner 3. Sitzung am 12. November 2007 in Berlin. 19 Cf. dazu Hans Manfred Bock: Les racines de l’OFAJ dans la société civile. Les initiatives privées de rapprochement en République fédérale et en France de 1949 à 1964, in: Bock, Defrance, Krebs, Pfeil (dir.), op.cit., p. 15-38; cf. auch das Lendemains-Dossier: Gesellschaftliche Neubegründung interkulturellen Austauschs. Zur Vorgeschichte und Struktur des DFJW 1949-1963, in: Lendemains, 2002, n°107/ 108, p. 139-224. 20 Interessant ist ein vergleichender Blick auf die verschiedenen Versionen der Richtlinien für die konkrete Tätigkeit des DFJW, die auf der CD-Rom enthalten sind, welche dem Band Bock, Defrance, Krebs, Pfeil beigefügt ist. 21 Cf. ib. das vollständige Verzeichnis der Glossare und Interkulturalitäts-Studien in der Bibliographie. 22 Cf. CD-Rom des Bandes „Les Jeunes dans les relations transnationales“, op.cit. 23 Ib.: Directives de l’OFAJ. Date d’entrée en vigeur 1er janvier 1965. 24 Ib.: Directives de l’OFAJ. Mise en vigeur au 1er janvier 1974. 25 OFAJ/ DFJW: Accord. Abkommen, op.cit., p. 2. 26 Cf. dazu Guido Müller: Europäische Gesellschaftsbeziehungen nach dem Ersten Weltkrieg, München 2005; Ina Belitz: Befreundung mit dem Fremden. Die Deutsch-Französische Gesellschaft in den deutsch-französischen Kultur- und Gesellschaftsbeziehungen der Locarno-Ära, Frankfurt/ Main 1997. 27 Cf. Bock, Defrance, Krebs, Pfeil (dir.), op.cit., p. 27 sq.: La „notion élargie de culture“ comme base du consensus des organisations privées d’échange en République fédérale et en France. 28 Cf. ib., p. 199 sq. und den Beitrag von Dominique Bosquelle: L’OFAJ et les „Jeunes défavorisés“, ib., p. 293 sq.