Schmierstoff + Schmierung
sus
2699-3244
expert verlag Tübingen
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29 Schmierstoff + Schmierung · 2. Jahrgang · 3/ 2021 nEuEs aus dEM VERBand IMDS Release 13.0 und die SCIP-Datenbank Ab Januar 2021 sind EU-Produzenten und Importeure von Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe („SVHC“) aus der REACH-Kandidatenliste mit einer Konzentration von >0,1 % enthalten, verpflichtet, Informationen über diese Stoffe im Erzeugnis an die „SCIP-Datenbank“ („Substances of concern in articles or in complex products“) zu übermitteln. Diese Datenbank wurde im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie eingerichtet, um Recycler über mögliche besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen zu informieren, damit sie geeignete Maßnahmen zum Schutz der Umwelt beim Recycling ergreifen können. Das europäische Chemikalienrecht „REACH“ definiert ein Erzeugnis „als einen Gegenstand, der bei der Herstellung eine besondere Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als seine chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“. Nach REACH sind Erzeugnisse z. B. Kleidung, Bodenbeläge, Möbel, Schmuck, Zeitungen und Kunststoffverpackungen, sicher aber nicht Schmierstoffe. Auf den ersten Blick sind nur Verpackungen (z. B. Behälter und Fässer) und Schmierstoffprüfgeräte (z. B. pH-Teststreifen) Erzeugnisse im Sinne der SCIP-Datenbank. Aber was ist mit Schmierstoffen in Erzeugnissen, z. B. mit dem Motoröl in einem Auto? Fallen diese Schmierstoffe unter diese Richtlinie? Müssen die Hersteller von Schmierstoffmischungen Informationen über die besonders besorgniserregenden Stoffe in ihren Schmierstoffen an die SCIP-Datenbank übermitteln? REACH schreibt vor, dass die Lieferanten von Gemischen verpflichtet sind, Informationen über identifizierte besonders besorgniserregende Stoffe im Sicherheitsdatenblatt (SDB) zu übermitteln. Ein Hersteller von Erzeugnissen, der Schmierstoffe verwendet, die als besonders besorgniserregend eingestufte Inhaltsstoffe enthalten, erhält also ein Sicherheitsdatenblatt und könnte diese Informationen über sein Erzeugnis an die SCIP-Datenbank übermitteln. Dies erscheint logisch, da der Schmierstoff hersteller nicht weiß, wo sein Schmierstoffprodukt landen wird; außerdem erfüllen Schmierstoffe nicht die oben beschriebenen Kriterien der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) für ein Erzeugnis. Im Falle der Automobilindustrie gibt es bereits die Datenbank des Internationalen Materialdatensystems (IMDS), in der alle für die Automobilherstellung verwendeten Materialien, einschließlich aller relevanten Informationen über die in Autos verwendeten Stoffe, aufgeführt werden müssen. Für besonders besorgniserregende Stoffe in Autos, die sowohl im SCIP als auch im IMDS angegeben werden müssen, klingt das nach „doppelter Arbeit“. Mit der neuesten IMDS-Version 13.0 wird das IMDS jedoch die Erstellung und Einreichung von SCIP-Dossiers auf der Grundlage vorhandener MDS-Informationen innerhalb des IMDS unterstützen. Die Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) soll beschränkt werden. Auch Schmierstoffe sind erheblich betroffen, weshalb sich der VSI für die Verwendung dieser Stoffe auch in Zukunft einsetzt, denn > sie sind für medizinische Anwendungen (Schmierung beweglicher Teile in Beatmungsgeräten, Schmierung von Kanülen, Schmierung von künstlichen Gelenken) unersetzlich. Durch die Inertheit der Medien werden diese vom Körper nicht abgestoßen. > sie sind chemisch beständig und sind sie oftmals die einzige Alternative für Anwendungen in der chemischen Industrie im Umgang mit aggressiven Chemikalien. > die Schmiermenge in der Anwendung kann wegen der außerordentlichen Langlebigkeit reduzierten werden. Dadurch wird eine Reduktion über die Lebensdauer der Menge an eingesetztem Schmierstoff erreicht, was sich wiederum positiv auf die Ökobilanz auswirkt. > sie bieten die einzige Möglichkeit einen stabilen konsistenten Schmierstoff bei Temperaturen von über 250°C aufrecht zu halten. Dies ist für einige industrielle Anwendungen (Stahlwerke) unerläßlich. > sie sind weitgehend nicht entflammbar und bieten von daher eine höhere Sicherheit als konventionelle brennbare Schmierstoffe Die in der Metallbearbeitung noch gelegentlich anzutreffenden sogenannten „mittelkettigen Chlorparaffine“ (MCCP) wurden in die „Kandidatenliste“ für das Zulassungsverfahren unter REACH aufgenommen. Dies bedeutet zunächst kein Verbot der Verwendung solcher Stoffe bzw. von Metallbearbeitungsflüssigkeiten, die diese enthalten. Vielmehr führt die Aufnahme in diese Liste zu Verpflichtungen seitens des Lieferanten. Dazu zählen: > die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts (und Benennung der/ des Kandidatenstoffe(s)) > die Aufklärung über die sichere Verwendung > die Reaktion auf Verbraucheranfragen innerhalb von 45 Tagen und > die Benachrichtigung der ECHA, falls das von ihnen hergestellte Erzeugnis einen besonders besorgniserregenden Stoff in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Produzent/ Importeur pro Jahr enthält und falls der Stoff in den betreffenden Erzeugnissen in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/ w) enthalten ist. Da Schmierstoffe keine Erzeugnisse im Sinne von REACH sind, ist unserer Meinung nach hier keine Meldung erforderlich, auch nicht in der SCIP Datenbank Bis auf weiteres ist die Verwendung also möglich. »«
