eJournals Schmierstoff + Schmierung 4/1

Schmierstoff + Schmierung
sus
2699-3244
expert verlag Tübingen
Es handelt sich um einen Open-Access-Artikel, der unter den Bedingungen der Lizenz CC by 4.0 veröffentlicht wurde.http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/31
2023
41

Neues aus dem Verband

31
2023
sus410037
37 Schmierstoff + Schmierung · 4. Jahrgang · 1/ 2023 nEuEs Aus dEM VErBAnd Stoffliste Kühlschmierstoffe Die Liste der 22. Auflage der VKIS-VSI-IGM-BGHM-Stoffliste wurde am 21. Dezember 2022 veröffentlicht. Diese Stoffliste, welche auch auf Englisch verfügbar ist, enthält die Stoffe, welche in Kühlschmierstoffen von den Herstellern verwendet werden sollten bzw. nicht verwendet werden dürfen oder welche deklarationspflichtig sind. Diese Stoffliste wird regelmäßig vom Verbraucherkreis Industrieschmierstoffe (VKIS), dem Verband Schmierstoffindustrie e. V. (VSI) und der IG Metall (IGM) unter Mithilfe der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) überarbeitet und aktualisiert. Seit nunmehr über 20 Jahren hilft diese Liste sowohl Anwendern als auch Formulieren bei der Auswahl von Rohstoffen für Kühlschmierstoffe mit Blick auf Gesundheitsschutz, aber auch der technischen Performance. Die dazugehörige Anleitung für KSS-Anwender gibt Hinweise zu dieser Liste nebst einem Musterbrief zur Abfrage der in der VKIS-VSI-IGM-BGHM-Stoffliste festgelegten Informationen bei dem Kühlschmierstoffhersteller. TRGS 611 Der VSI beteiligt sich an der Überarbeitung der TRGS 611 mit dem sperrigen Titel „Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten könne“. Hinter dieser „Technischen Richtlinie Gefahrstoffe“ steckt die erste umfassende Schutzmaßnahme für Beschäftigte im möglichen Kontakt mit Kühlschmierstoffen, die vor nunmehr fast 30 Jahren entstanden ist und der noch viele weitere Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer gefolgt sind. Unser Ziel ist die Anpassung der TRGS an den Stand der Technik und eine weiter einfach zu handhabende Richtlinie zum bestmöglichen Schutz vor gefährlichen Stoffen. Über die wesentlichen Neuerungen wird an dieser Stelle nach der Neufassung der TRGS berichtet. Nachhaltigkeit Zudem engagiert sich der VSI bereits seit Jahren intensiv im Bereich Nachhaltigkeit, um hier das Thema für die Schmierstoffindustrie in Kooperation mit anderen Verbänden der Schmierstoff Wertschöpfungskette maßgeblich auf verschiedenen Ebenen voranzutreiben. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Kooperation ist die Erarbeitung einer einheitlichen Kalkulationsmethodik zur Bestimmung des Product Carbon Footprint (PCF) für Schmierstoffe. Nun haben UEIL und ATIEL gemeinsam eine Pressemitteilung zum 01. Februar dieses Jahres veröffentlicht, in der die Zusammenarbeit zur Entwicklung eben dieser Methodik zur Berechnung und Berichterstattung von (PCF) für Schmierstoffe und Fette bekannt gegeben wurde. Dies ist ein weiterer wichtiger Meilenstein, um mehr Transparenz und Harmonisierung von Daten und Werten in diesem Zusammenhang zu erzielen. Seit Januar 2023 arbeitet eine Arbeitsgruppe unter der Leitung eines externen Beraters an der Evaluierung dieser PCF-Methodik von der Wiege bis zur Pforte (Blender/ Vermarkter - cradle to gate), in der der VSI ebenfalls aktiv als Vertreter beider deutscher großen Verbände (VSI/ UNITI) mitwirkt. Das Ziel der PCF-Arbeitsgruppe ist es, einen gemeinsamen Standard zu entwickeln, der von der gesamten Schmierstoffindustrie verwendet werden kann, um Konsistenz und Transparenz von CO 2 -Daten in der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Neben der Mitarbeit in diversen Arbeitsgruppen im Bereich Nachhaltigkeit auf europäischer und internationaler Ebene wird der VSI in diesem Jahr an diversen Veranstaltungen (z. B. Nextlub im April, Oildoc und der STLE im Mai in den USA) teilnehmen, und hier u. a. zum Thema Nachhaltigkeit Vorträge halten. »« Otto Eberhardt, Michael Erbsland Die EU-Maschinenrichtlinie Praktische Anleitung zur Anwendung der europäischen Richtlinien zur Maschinensicherheit - Mit allen Richtlinientexten 7., überarbeitete Auflage 2022, 184 Seiten €[D] 54,90 ISBN 978-3-8169-3476-9 eISBN 978-3-8169-8476-4 Am 01.01.1995 wurde für alle Maschinen in der EU das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung der Maschinenhersteller und -händler zur Pflicht. Seit dem 01.01.1999 müssen die Maschinen auch den Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie und der Richtlinie für elektrische Betriebsmittel genügen. Spätestens seit dem gleichen Datum sind alle Maschinenbetreiber durch die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie gesetzlich verpflichtet, nur noch CE-gekennzeichnete Maschinen aufzustellen und alte Maschinen entsprechend nachzurüsten. Am 29.07.2006 trat die überarbeitete Maschinenrichtlinie 2006/ 42/ EG in Kraft, in der insbesondere die Risikobeurteilung und die Baumusterprüfung neu geregelt wurden. Die Autoren informieren umfassend über die Anwendung der Richtlinien zur Maschinensicherheit und schöpfen dabei aus einem Erfahrungsschatz von vielen Entwicklungs- und Konstruktionsprojekten. Anzeige