eJournals Schmierstoff + Schmierung6/3

Schmierstoff + Schmierung
sus
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expert verlag Tübingen
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Neues aus dem Verband

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Schmierstoff + Schmierung · 6. Jahrgang · 3/ 2025 30 neues aus deM VerBand Verschmelzung von VSI und UNITI Die beiden führenden Schmierstoffverbände UNITI und VSI beschließen die Fusion und repräsentieren mit ihren Mitgliedsunternehmen fast den gesamten Schmierstoffmarkt. Die Mitgliedsunternehmen des UNITI Bundesverbands EnergieMittelstand e. V. und des Verbands Schmierstoff-Industrie e. V. (VSI) haben auf ihren jeweiligen Mitgliederversammlungen einstimmig für einen Zusammenschluss beider Verbände gestimmt. Der Zusammenschluss repräsentiert im Bereich Schmierstoffe zukünftig rund 95 Prozent des Marktes in Deutschland sowie einen Großteil des europäischen Marktes. Damit ist der Weg frei für eine zukunftsgerichtete Allianz, die das technologische Know-how der Schmierstoffindustrie mit der Marktkompetenz des Kraft-, Brenn- und Schmierstoffhandels vereint. Die Bündelung der Fachkompetenzen beider Verbände und damit verbundene Synergien werden den Mitgliedsunternehmen direkt zugutekommen, die wir nun bei der Bewältigung der vielfältigen aktuellen Herausforderungen wesentlich umfassender und effizienter als bislang unterstützen können. Vor allem wird der Zusammenschluss auch unsere Position gegenüber Regulierung und Politik stärken. Die Verschmelzung zum UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e. V. wird voraussichtlich im 4. Quartal 2025 formal abgeschlossen sein. Beide Organisationen arbeiten bereits intensiv an der strukturellen Zusammenführung, um mit vereinten Kräften die Anliegen der Unternehmen der Schmierstoff branche zukünftig noch stärker voranzubringen. Neues von den Fluorpolymeren Fluorpolymere sind chemisch sehr stabile Stoffe, die bei höchstbelasteten Schmierstoffen zum Einsatz kommen. Für die Schmierung bei hohen Temperaturen oder in Gegenwart aggressiver Gase sind diese Stoffe bislang unverzichtbar. Aber auch Schmierstellen beweglicher Teile, welche nur sehr selten bewegt werden, aber dann sofort funktionieren müssen, wie etwa bei Brandschutztüren und Notstromaggregaten, kommen diese zum Einsatz. Eine große Zahl verschiedenster Stoffe wird unter der Bezeichnung „PFAS“ zusammengefasst. Gemeinsam ist diesen Stoffen die hohe Stabilität, daher der Name „Ewigkeitschemikalien“. Längst nicht alle diese Stoffe sind direkt gefährlich für Mensch und Umwelt, trotzdem sollen sie pauschal verboten werden. Die Schmierstoffindustrie ist sich ihrer Verantwortung sehr bewusst und schlägt die Verwendung nur vor, wenn es keine Alternativen gibt; wir informieren auch sehr gerne über sichere Entsorgungsmöglichkeiten. Dies haben nun auch die Experten der europäischen Chemikalienagentur erkannt. Während der Beratungen zum möglichen Verbot von PFAS, bei dem auch Vertreter des VSI anwesend waren, haben die Behördenvertreter im „Ausschuss für sozioökonomische Analyse“ (SEAC) sehr klar dargestellt, dass PFAS-basierte Schmierstoffe unter schwierigen Bedingungen („harsh conditions“) eingesetzt werden und es von diesen Einsatzbedingungen eine große Anzahl gibt, welche unter wechselnden Prioritäten und wechselnden Anwendungen für den gleichen Schmierstoff wichtig sind. Darüber hinaus ist eine genaue Definition dieser „harsh conditions“ nicht möglich, so das SEAC. Es wurde eine Anzahl an Alternativen genannt, wobei klar herausgestellt wurde, dass PFAS in der Summe der Eigenschaften diesen Alternativen überlegen ist. Daher ist es aus Sicht des SEAC notwendig, eine ausreichend lange Übergangsfrist von 13 Jahren bzw. auch unbefristete Ausnahmen zu ermöglichen. Ein „Omnibus“ zur Kennzeichnung von Schmierstoffen Die EU hat sich vorgenommen, die Gesetzgebung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu wurde das „Omnibusverfahren“ (lat. „für alle“) neu entwickelt, ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem mehrere Gesetzesänderungen oder -vorhaben in einem einzigen Gesetz zusammengefasst und gemeinsam beschlossen werden. In diesem Fall sollen umfangreiche Erleichterungen nach Beratungen zusammen mit der Industrie, u. a. auch des VSI für Gebindeetiketten, auf den Weg gebracht werden. So sollen die folgenden Elemente enthalten sein: > Einführung des Konzepts eines „digitalen Kontakts“ anstelle der Telefonnummer auf den Etiketten. > Aufhebung der festen Frist für die Verpflichtung zur Aktualisierung des Etiketts. Etiketten müssen nun unverzüglich geändert werden, nachdem ein Lieferant neue Daten erhalten hat. > Aufhebung der obligatorischen Regeln für die Formatierung von Etiketten, vor allem betreffend Schriftgröße und Zeilenabstand. > Erleichterte Vorschriften für die Werbung von Chemikalien: Werbung für die breite Öffentlichkeit darf die Kunden jetzt nur noch dazu auffordern, das Etikett und die Produktinformationen vor der Verwendung zu lesen, anstatt vollständige Gefahreninformationen aufzulisten. > Ausweitung der Verwendung der mit der Verordnung (EU) 2024/ 2865 eingeführten digitalen Kennzeichnung, die es den Anbietern ermöglicht, anstelle des physischen Etiketts zusätzliche Kontaktinformationen auf digitalen Etiketten anzugeben. > Vereinfachung und Präzisierung der Bestimmungen, welche die Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften für kleine Verpackungen und 10-ml-Verpackungen ermöglichen. Damit sollten die Kennzeichnungen auf den Etiketten deutlich einfacher werden, ohne einen Verlust von Informationen zur Sicherheit. Dieser Vorschlag der EU-Kommission wird nun mit dem Rat der Mitgliedsstaaten und dem EU- Parlament beraten. Da sich die EU zum Ziel gesetzt hat, die Industrie zu fördern und Bürokratie abzubauen, sind wir sehr zuversichtlich, dass diese Vorschläge auf Zustimmung treffen werden. »« neues aus deM VerBand