eJournals Vox Romanica 59/1

Vox Romanica
vox
0042-899X
2941-0916
Francke Verlag Tübingen
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2000
591 Kristol De Stefani

Leena Löfstedt (ed.), Gratiani Decretum. La traduction en ancien français du Décret de Gratien. Édition critique par L. L., vol. 4: «Causae 30-36» et «De Consecratione», Helsinki (Societas Scientiarium Fennica) 1997, 224 p. (Commentationes Humanarum Litterarum 110)

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2000
A.  Arens
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lerons en passant, à l’intention de l’éditeur, que la typographie utilisée honore plus le graphisme publicitaire qu’elle ne met en valeur une étude de littérature. Cela dit, on ne peut certes qu’encourager C.D. à poursuivre ses passionnants défrichages d’une matière sous-exploitée, mais on attend plus impatiemment encore la mise au point d’un modèle qui pourra «remettre sur leurs pieds» ses analyses souvent fines et les rendre réellement opérationnelles. A. Corbellari H Leena Löfstedt (ed.), Gratiani Decretum. La traduction en ancien français du Décret de Gratien. Édition critique par L. L., vol. 4: «Causae 30-36» et «De Consecratione», Helsinki (Societas Scientiarium Fennica) 1997, 224 p. (Commentationes Humanarum Litterarum 110) Wie ich bereits in meiner Besprechung 1 des ersten, 1992 erschienenen Bandes der von L. Löfstedt besorgten kritischen Edition der altfranzösischen Übersetzung des Gratiani Decretum dargelegt habe, hat der Kamalduensermönch Gratian etwa 1150 mit dem von ihm selbst als Concordia discordantium canonum bezeichneten Werk den ersten gelungenen Versuch unternommen, das gesamte vorhandene kirchliche Rechtsmaterial zusammenzufassen und dabei einander widersprechende Texte in Einklang zu bringen. Die Sammlung gliedert sich in drei Teile: Der erste Teil umfaßt 101 Distinctiones und handelt hauptsächlich von kirchlichen Rechtsquellen und den «Vollstreckern» des kirchlichen Rechts, d. h. konkret von den kirchlichen Amtsträgern. Der zweite Teil, die Causae, ist 36 Rechtsfällen gewidmet, die das Prozeß-, Vermögens-, Ordens-, Straf- und insbesondere das Eherecht betreffen. Und der dritte mit De Consecratione überschriebene Teil befaßt sich mit Fragen der Liturgie und des kirchlichen Lebens. Die konkrete Anlage der einzelnen Abschnitte der drei Teile ist so gestaltet, daß Gratian in einer kurzen Einführung das anstehende Problem darlegt und dazu in summarischer Form mehrere Rechtsfragen stellt. Diese werden alsdann in dem Abschnitt quaestiones (in der Edition mit «q» angezeigt) ausführlich abgehandelt, und dies unter Hinzuziehung der verschiedenen, oft konträren canones (in der Edition durch «c» gekennzeichnet), d. h. der Rechtsdarlegung verschiedener auctoritates (etwa Gesetzestexte, Konzilskanones, päpstliche Dekrete, die Lehren der Kirchenväter, Bibelstellen, Zivilgesetze u. a. m.). Die Methode, die Gratian hierbei verwendet, um einander widersprechende Texte in Einklang zu bringen, ist die scholastische Methode. Die aus der Feder von Gratian selbst stammenden Darlegungen sind die sogenannten dicta Gratiani (in der Edition durch «Grat.» gekennzeichnet). Angesicht der großen Bedeutung dieses Werkes kann es nicht verwundern, daß es schon in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts von einem unbekannten Autor ins Altfranzösische übertragen wurde. Von dieser Übersetzung ist nur eine einzige, vor Jahren rein zufällig wiederentdeckte Handschrift erhalten (Brüssel, B.R. 9084). Und deren kritische Edition, die ein dringendes Desiderat war, hat sich L. Löfstedt zur Aufgabe gestellt. Nachdem 1992 in dem ersten Band des Editionsunternehmens die Distinctiones erschienen waren, folgten 1993 der Band 2 mit der Herausgabe der Causae 1-14, 1996 mit Band 3 die Publikation der Causae 15-29, und der nun hier anzuzeigende Band 4 enthält die Edition der Causae 30-36 und den dritten Teil von Gratians Werk, De Consecratione 2 . 323 Besprechungen - Comptes rendus 1 Cf. VRom. 53 (1994): 331s. 2 Alle Bände sind erschienen in der Reihe Commentationes Humanarum Litterarum der «Societas Scientiarum Fennica» zu Helsinki: vol. 1, Nr. 95 (1992); vol. 2, Nr. 99 (1992); vol. 3, Nr. 105 (1996). Die Causae 30-36 (7-165) befassen sich ausschließlich mit Fragen des Eherechts. Sie bilden also im zweiten Teil von Gratians «œuvre» eine Einheit und werden von L. Löfstedt hier auch sinnvollerweise in einem Editionsband zusammengefaßt. Besondere Bedeutung kommt der Causa 33 (49-138) zu, weil hier die dritte in sieben distinctiones unterteilte quaestio zu einer umfangreichen, nahezu eigenständigen Abhandlung über das Thema der Buße wird (57-131). Es ist anzunehmen, daß Gratian diesen Abschnitt schon früher zum Gebrauch in Kollegien ausgearbeitet und ihn später der Sammlung über das gesamte Kirchenrecht einverleibt hat. - Der dritte in fünf distinctiones untergliederte Teil des Werkes De Consecratione (165-224) handelt über kirchliche Orte, über Kirchenfeste, über die Sakramente der Eucharistie, der Taufe und der Firmung sowie über das Fasten. Bemerkenswert sind hier vor allem zwei Fakten: Zum einen weist distinctio 2 (177s.) eine Textlücke bis «c 13» auf; mit der Editorin kann man vermuten, daß diese «lacunes peuvent être attribuées au traducteur qui veut éviter, dans ce texte vernaculaire, toute discussion sur des questions théologiques» (3). Und zum anderen ist evident, «que le texte de De consecratione est fragmentaire et que la fin, trop abrupte, semble tronquée» (3); die Gründe hierfür dürften schwer zu ermitteln sein. L. Löfstedt hat auch in diesem vierten Band der Edition - wie in den vorangehenden Bänden - den altfranzösischen Text mit größter Sorgfalt und, wie ich an zahlreichen ausgewählten Beispielen überprüft habe, korrekt transkribiert und in wenigen (im kritischen Apparat angezeigten) Fällen Textkorrekturen in überzeugender Weise durchgeführt. Es liegt nun nach dem Erscheinen dieses vierten Bandes die «editio princeps» der gesamten altfranzösischen Version des Gratiani Decretum vor. Man kann der Editorin nur ein höchstes Kompliment aussprechen; in einem Zeitraum von nur fünf Jahren hat sie in gekonnter Form eine Textedition in einem Umfang von 988 Seiten vorgelegt. Fleißiger, schneller und überzeugender geht es nicht. Und die Fachwelt sieht jetzt erwartungsvoll der für das Jahr 2000 angekündigten Veröffentlichung des fünften und letzten Bandes entgegen, der «un commentaire qui situera la traduction française du Décret dans la tradition (latine) du Decretum Gratiani» (3) enthalten soll und der «expliquera la langue du Décret et le comparera avec la littérature française de l’époque» (3). Dann wird die Edition ein einheitliches Ganzes bilden. Wünschenswerter wäre es natürlich gewesen, wie ich auch in meiner angeführten Rezension seinerzeit schon zum Ausdruck brachte, diesen nun noch zu erwartenden Band als ersten vorlegt bekommen zu haben. Aber man kann nicht alles erwarten. A. Arens H Margherita Lecco (ed.), La visione di Tungdal, Alessandria (Dell’Orso) 1998, 109 p. (Gli Orsatti 3) Fast gleichzeitig mit dem zweiten Band der Reihe Gli Orsatti 1 ist auch der dritte Band erschienen, der den altfranzösischen Versionen der Visio Tungdali gewidmet ist und von Margherita Lecco bearbeitet wurde. Verf. publiziert hier zwei der erhaltenen drei altfranzösischen Versionen des 13. Jh.s, den Prosatext der Handschrift L und die fragmentarische Versversion von D. Beide Texte sind von einer Übersetzung ins Italienische begleitet. Die Ausgabe beginnt mit einer relativ kurzen, aber sehr substantiellen Introduzione (5- 27), in der der Text zuerst einmal in die Tradtion der Visiones animarum eingebettet wird. 324 Besprechungen - Comptes rendus 1 Cf. die Besprechung in diesem Band von VRom. von G. C. Belletti, Rolando a Saragozza, Alessandria 1998; dort auch allgemein zur Gestaltung der Reihe.