eJournals Vox Romanica 62/1

Vox Romanica
vox
0042-899X
2941-0916
Francke Verlag Tübingen
Es handelt sich um einen Open-Access-Artikel, der unter den Bedingungen der Lizenz CC by 4.0 veröffentlicht wurde.http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/121
2003
621 Kristol De Stefani

Leena Löfstedt, Gratiani Decretum, vol.V: Observations et explications, Helsinki (Societas Scientiarium Fennica) 2001, 482 p. (Commentationes Humanarum Litterarum 117)

121
2003
Arnold  Arens
vox6210207
207 Besprechungen - Comptes rendus jeweiligen Volkssprache als vielmehr Eigenheiten gewisser Schulen oder Kanzleien. Die «relative Einheitlichkeit und Eigengesetzlichkeit» des mittelalterlichen Lateins (79), die mit dem allgemeinen Beharrungsvermögen der Schriftlichkeit einhergeht, wird zudem verstärkt durch die einigende Wirkung der christlichen Kirche mit ihrem überlieferten Textkanon. Im zweiten Teil des Abschnitts über die einzelnen Sprachlandschaften (§32-39, 87-114) nimmt das Handbuch den Leser auf eine spannende Reise durch das frühmittelalterliche Europa mit, beginnend in Gallien, wo die Besonderheiten des Merowingerlateins beschrieben werden, über Italien, die Zentralalpen und deren nördliches Vorland, hin zur Iberischen Halbinsel und schliesslich zu den Aussenposten England und Irland. Allerhand verschiedene Traditionen und Eigentümlichkeiten begegnen einem da, aber eben nicht oder nur in beschränktem Masse Regionalismen, die von der jeweiligen Volkssprache ausgehen. Ich bin ziemlich ausführlich auf das Kapitel über die Sprachlandschaften eingegangen, um zu illustrieren, dass Peter Stotz mit Geschick übergreifende Zusammenhänge und informative Fakten zu präsentieren und miteinander zu verbinden versteht. Wenn man sich vor Augen hält (und nach der Lektüre dieses Einleitungsbandes muss einem das klar sein), welch auseinanderstrebender, schwer zu fassender Gegenstand das mittelalterliche Latein in seiner Gesamtheit ist, kann man nur staunen, dass ein Forscher im Alleingang dieses umfassende Werk vollendet hat. Die vielfältigen und unterschiedlichen Auswirkungen des sozialen, politischen und kulturellen Kontextes, denen die Erscheinungsformen des mittelalterlichen Lateins in Raum und Zeit unterworfen sind, werden im Handbuch ebenso beachtet wie die zahlreichen linguistischen Kontakte mit anderen Sprachen. An erster Stelle in der Hierarchie der Kontaktsprachen, die auf das mittelalterliche (und schon das antike und spätantike) Latein eingewirkt haben, steht das Griechische, aber auch germanische, keltische und orientalische Sprachen (vor allem Hebräisch und Arabisch) spielen eine Rolle (cf. passim, aber besonders Buch 4). Von besonderer Art ist die Wechselwirkung zwischen den sich verselbständigenden romanischen Sprachen und dem mittelalterlichen Latein (dazu besonders §53-62 des ersten Buches, p. 135-49). All diesen Gesichtspunkten wird unter Berücksichtigung der einschlägigen Fachliteratur Rechnung getragen. Zu den Vorzügen des Werkes gehören nicht nur die immense Masse von Information, die klare Strukturierung und die differenzierte Durchdringung der vielfältigen Fragestellungen, sondern auch, wie schon in früheren Besprechungen bemerkt, die gute Lesbarkeit des Textes. Ein Handbuch, in dem man nicht nur Fakten nachschlägt, sondern mit Genuss ganze Kapitel liest, ist ohne Zweifel eine Seltenheit. Teil der umfassenden Information, die das Handbuch vermittelt, ist auch eine riesige Bibliographie, deren Ausmass erst nach dem Erscheinen des Registerbandes erkennbar sein wird 2 . Auch für eine gezielte Suche nach bestimmten Wörtern oder Begriffen bleibt dieser Schlusspunkt abzuwarten. Die Hauptarbeit des opus magnum ist jedoch mit dem 1. Band, der hier vorgestellt worden ist, vollendet. R. Liver H Leena Löfstedt, Gratiani Decretum, vol. V: Observations et explications, Helsinki (Societas Scientiarium Fennica) 2001, 482 p. (Commentationes Humanarum Litterarum 117) Es klingt wie ein Befreiungsseufzer, wenn L. Löfstedt diesen letzten Band, den Kommentarband zu der textkritischen Edition der altfranzösischen Übersetzung des Gratiani Decretum, mit den Worten einleitet: «Voici enfin le dernier volume de notre édition critique 2 Die einzelnen Bände enthalten jeweils eine Auswahlbibliographie der meistzitierten Titel. 208 Besprechungen - Comptes rendus de la traduction en ancien français du Décret de Gratien» (1). Ihre «joie à l’achèvement de l’édition» ist mehr als verständlich, nachdem sie sich «quelque 15 ans» (1) diesem Forschungsgegenstand gewidmet hat und ab 1992 in erstaunlich rascher Folge in den vier vorangehenden Bänden die altfranzösische Übersetzung von Gratians in lateinischer Sprache verfaßten Werk ediert 1 und nebenbei auch noch eine stattliche Anzahl an wissenschaftlichen Artikeln über diesen Komplex publiziert hat (cf. «Bibliographie», 477-81). Nach dem Erscheinen des 5. Bandes liegt nunmehr das ‘opus magnum’ in seiner Gesamtheit vor mit dem immensen Umfang von 1470 Druckseiten. Zwecks Klarstellung seien hier nochmals kurz die wichtigsten Fakten zu Gratians Dekret angeführt. Der wohl in Chiusi in der Toscana geborene und um 1197 in Bologna gestorbene Kamalduelensermönch Gratianus legte etwa 1140 die lange Zeit vollständigste und deshalb auch anerkannteste Übersicht des kanonischen Rechts vor. Entsprechend den drei damals für die Kenntnis des kanonischen Rechts bedeutsamen Aspekten (kirchliche Administration, Gerichtsbarkeit, Liturgie) gliedert sich das Werk in drei Teile: die Distinciones handeln vom kirchlichen Recht, die Causae sind Problemen der Verwaltung der Kirche (Causa 33, Quaestio 3 trägt auch den Titel Tractatus de penitencia, weil es in ihr um die Kirchenstrafen geht) und De consecratione ist Fragen der Liturgie gewidmet 2 . Später, nach Überzeugung von L. Löfstedt zwischen 1164 und 1170, wurde dann eine altfranzösische Übersetzung des Werkes erstellt, die in nur einer einzigen von L. Löfstedt auf etwa 1280 zu datierenden und von ihr hier edierten Handschrift (Brüssel, Bibliothèque Royale, 9084) erhalten ist. Erst 1934 hatte E. Fournier, Professor für kanonisches Recht an den katholischen Universitäten von Lille und Paris, auf einem internationalen Juristenkongreß der Fachwelt die altfranzösische Gratian-Version zur Kenntnis gebracht (31). Aufgabe des hier anzuzeigenden, fünf Kapitel und eine ausführliche Bibliographie umfassenden Bandes mit dem Titel Observations et explications ist es, einen inhaltlichen und sprachlichen Kommentar zu allen mit dem Text der altfranzösischen Version und seiner Quelle(n) zusammenhängenden Fragen zu liefern «pour que d’autres puissent prendre le relais» (1). Der erste, recht kurze Teil mit dem Titel «La table des matières ajoutée au manuscrit Bruxelles BR 9084» (5-30) befaßt sich mit dem Inhaltsverzeichnis der altfranzösischen Übersetzung (im Manuskript fol. 1-6), das dieser von einem anonymen Autor später hinzugefügt wurde. Deshalb stimmen auch in vielen Fällen die Angaben des Inhaltsverzeichnisses nicht mit dem nachfolgenden Text überein, teilweise stehen sie sogar in Widerspruch dazu. L. Löfstedt gibt hier den Text des Inhaltsverzeichnisses wider und liefert dazu ein knappes Glossar, «dont le seul but est de faciliter la lecture de la table» (6). Der zweite Teil mit der Überschrift «La traduction en ancien français» (31-53) ist zum einen (31-46) der Frage nach den näheren Umständen und dem Zeitpunkt der Entstehung der altfranzösischen Übersetzung und deren Autor gewidmet. Auf der Basis eines gründlichen, hier durchgeführten Vergleichs von lateinischer und altfranzösischer Fassung ergibt sich, daß die Übersetzung «à partir d’un ancien texte du Décret en usage aux environs de 1170» erstellt wurde (34). Die recht zahlreichen Änderungen der lateinischen Vorlage in der Übersetzung, die man als «nettoyée» (35) bezeichnen muß, werden überzeugend damit erklärt, daß der Übersetzer sich an ein Laienpublikum wendet, «auquel il veut défendre toute intervention dans les affaires de l’Église» (40). Aufgrund dieser Fakten sowie auch eines 1 Alle vorangehenden Bände sind wie auch dieser in der Reihe Commentationes Humanarum Litterarum der Societas Scientiarum Fennica in Helsinki erschienen: vol. 1, n° 95 (1992), 213 p.; vol. 2, n° 99 (1993), 276 p.; vol. 3, n° 105 (1996), 275 p.; vol. 4, n° 110 (1997), 224 p. 2 Zum Aufbau und zur konkreten Anlage der einzelnen Abschnitte der drei Teile cf. meine hier erschienenen Besprechungen VRom. 53 (1994): 331s. und 59 (2000): 323s. 209 Besprechungen - Comptes rendus Vergleichs der Übersetzung mit anderen Quellen (z. B. Guernes de Pont-Sainte-Maxence, Vie de S. Thomas Becket; Briefe Thomas Beckets u. a.) kommt L. Löfstedt zu der stichhaltigen Überzeugung, daß die altfranzösische Version in der Zeit von Beckets Exil in Frankreich (1164-70) «pour les seigneurs laïques de l’empire des Plantagenêt» (41) entstanden ist, um die Sache der Kirche zu verteidigen. Wenn dann aber danach gefragt wird, welcher der Männer in der Umgebung Beckets die Übersetzung angefertigt haben könnte (44s.), wird alles leider rein spekulativ. Die Häufung von Wörtern wie peut-être (33, 57, 381), semble(nt) (39, 40, 46, 52 u. a.), pourrait (45, 46, 58), aurait (35, 40 u. a.) u. a. m. zeigt ohnehin an, daß vieles reine Vermutung ist. Und nahezu abstrus wird es, wenn gemäß der von Löfstedt als «théorie d’une finesse psychologique remarquable» (45) bezeichneten Ansicht von P. G. Schmidt angenommen wird, Becket selbst habe im Exil die Übersetzung erstellt, «pour expier sa ‹gloutonnerie›» (45), die im Weinkonsum beim täglichen Essen zu sehen sei. Zum anderen (46-53) wird in diesem zweiten Teil das etwa 1280, also ca. 100 Jahre nach der Übersetzung entstandene Manuskript näher untersucht. Es ist das Werk zweier Kopisten, die mit unterschiedlicher Sorgfalt gearbeitet haben. Die Handschrift liefert keinerlei Auskunft über die Kopisten und deren Auftraggeber. Darum ist es auch vollkommen überflüssig, da rein spekulativ, die Frage zu stellen: «Est-ce l’Inquisition qui se serait intéressée à la belle traduction? » (48). Die Übersetzung der einzelnen Kapitel- und Abschnittrubriken der Handschrift, die im Gegensatz zu den Incipit nicht der Identifizierung der jeweiligen canones dienen, kann nicht, wie L. Löfstedt auf der Basis der Analyse von 150 Seiten ihrer Edition überzeugend nachweist, «être attribuée à la personne/ équipe responsable de la traduction des canons» (51). Sie ist aber offenbar (das zeigt deren sprachliche Gestaltung) etwa zeitgleich mit der Übersetzung der canones entstanden. Es schließt sich dann (54-80) mit dem dritten Teil eine profunde Analyse der Graphie sowie der Morphologie und Syntax des Manuskripts an. L. Löfstedt hat richtigerweise die von ihr vorgenommenen Korrekturen der Handschrift nur auf solche Fälle begrenzt, die «servent à rendre intelligible le texte édité» (57); dort, wo die sprachlichen Gegebenheiten dem Textverständnis nicht schaden, hat sie nicht eingegriffen. In diesem der Sprache des Textes gewidmeten Teil zeigt sich, daß hier eine Spezialistin am Werk ist, die sich bestens in der altfranzösischen Sprache auskennt. Diese Feststellung gilt analog und in ganz besonderer Weise für den vierten und verständlicherweise auch umfangreichsten Teil des Bandes «Commentaire» (81-425), dessen Ziel es ist, «de donner le cas échéant une explication de la structure du texte traduit; et de le rendre accessible à la recherche pour les spécialistes de l’histoire et du droit canon, ceux de la grammaire et de la lexicographie de l’ancien français et enfin de la littérature médiévale française» (81). Entsprechend dieser Zielsetzung sind die Kommentare zu den einzelnen canones dann auch dreigeteilt. In einem mit «can» markierten Abschnitt werden relevante Merkmale des jeweiligen canon, insbesondere im Vergleich zum lateinischen Text, und dessen biblische Quellen angeführt. Der mit «ling» gekennzeichnete Abschnitt ordnet «la traduction dans le contexte linguistique de l’ancien français» (81) ein, wobei insbesondere Erstbelegen große Aufmerksamkeit geschenkt wird; da der Teil 3 des Bandes der sprachlichen Analyse der Übersetzung gewidmet ist und Teil 5 ein Glossar enthält, liefert Abschnitt «ling» verständlicherweise nur «l’information supplémentaire nécessaire pour la compréhension du passage en question» (83). Und Ziel der mit «litt» angezeigten Passsage ist es, den jeweilgen canon in das literarische «Umfeld» einzuordnen und die Besonderheiten des hier übersetzten Textes zu erklären. Dieser vierte Teil des Bandes läßt sich hier kaum zusammenfassen oder auch nur in Details kommentieren, da er nahezu den Charakter eines Nachschlagewerkes hat. Er brodelt nur so an Informationen und Fakten über, was ein deutliches Zeichen der profunden und umfassenden Sachinformiertheit der Editorin ist. Er ist andererseits aber auch - das sei hier 210 Besprechungen - Comptes rendus kritisch angemerkt - für einen Leser recht schwer rezipierbar. Denn man muß stets den entsprechenden Teil der in den vorangehenden vier Bänden enthaltenen Edition zur Hand haben; begrüßenswerter, da leichter lesbar, wäre es gewesen, wenn sich die hier gelieferten Kommentare in einem kritischen Apparat zur Edition jeweils unten auf einer Druckseite befunden hätten. Und außerdem ist es (zumindest zunächst einmal) schwierig, sich in der Fülle der verwendeten Abkürzungen zurecht finden, wie z. B. «c 13, 14 et 15 can les c 13, 14 et 15 sont des paleas absentes également dans les mss lat. ABCEGH et L» (123). Den fünften Teil des Werkes bildet dann ein «Glossaire» (426-76), dessen Ziel es ist, eine Hilfe zu bieten für «la lecture du texte édité et la comparaison de la traduction avec le texte latin» (426). Angesichts der Tatsache, daß M. T. Matsumura aus Tokoyo bereits an der Erstellung eines umfassenden Glossars der Übersetzung arbeitet (cf. 1 und 426), hat sich L. Löfstedt hier auf dieses recht kurze Glossar beschränkt und außerdem auf «les listes des noms de personnes . . . et de lieux» (426) verzichtet. So begrüßenswert das Unternehmen des japanischen Kollegen sein mag, es hat zur Folge, daß man, um die altfranzösische Fassung von Gratians Dekret ganz nutzen will, mindest drei verschiedene Bände einsehen muß: den jeweiligen Editionsband von L. Löfstedt, den hier angezeigten Kommentarband und das vollständige Glossar von M. T. Matsumura, wenn dieses ediert ist. Eine umfassende und mit größter Sorgfalt erstellte «Bibliographie» (477-81) beschließt diesen Band. Zusammenfassend ist festzuhalten: Trotz einiger im Grunde nur marginale Aspekte betreffende kritischer Anmerkungen kann L. Löfstedt nicht nur mit Freude, sondern mit berechtigtem Stolz auf die von ihr erbrachte Leistung blicken, deren Erträge sie in innerhalb von nur neun Jahren vorgelegt hat. Dazu muß man ihr einen ganz herzlichen Glückwunsch aussprechen. Die Mediävistik ist durch dieses Werk reich beschenkt worden. Natürlich sind noch viele mit dieser altfranzösischen Übersetzung zusammenhängende Fragen und Probleme zu lösen, wie es ja L. Löfstedt auch selbst sagt (1, 81); dies kann aber ab jetzt auf einer soliden und obendrein umfassend kommentierten Textgrundlage geschehen, und das ist schön so. A. Arens H Liber de pomo/ Buch vom Apfel. Eingeleitet, übersetzt und kommentiert von Elsbeth Acampora-Michel, Frankfurt (Klostermann) 2001, 203 p. Bei dem Liber de pomo handelt es sich um einen der rund hundert Traktate, die im 13. und 14. Jahrhundert unter dem Namen des Aristoteles herausgegeben wurden. Das kurze pseudo-aristotelische Werk ist, wie man in dessen Prolog erfährt, die lateinische Übersetzung einer (von Abraham ibn H. asd y erstellten und 1235 in Barcelona erschienenen) hebräischen Fassung, die ihrerseits wiederum auf eine arabische Version des Textes zurückgeht. Die lateinische Übersetzung wurde im Jahre 1255 auf Veranlassung von Manfred (1232-66), dem Lieblingssohn des Stauferkönigs Friedrich II. (1194-1250), angefertigt, nachdem Manfred in Tagen schwerer Erkrankung das angeblich aristotelische Werk auf Hebräisch gelesen und durch dessen Lektüre Hilfe gefunden hatte. In dem von ihm verfaßten und dem Liber de pomo vorangestellten Prolog sagt Manfred: «Da sich dieses Buch bei den Christen nicht fand, haben wir es, weil wir es auf Hebräisch in einer Übersetzung aus dem Arabischen ins Hebräische gelesen hatten, nach unserer Genesung zur Belehrung vieler aus der hebräischen in die lateinische Sprache übersetzt» (75). Mit «übersetzt» ist hier wahrscheinlich gemeint ‘die Übersetzung veranlaßt’. Der Liber de pomo ist eine Nachbildung des platonischen Phaidon. Während bei Platon aber dargestellt wird, wie Sokrates an dem Tag, an dessen Abend er den Giftbecher leeren muß, seine Freunde um sich versammelt, ist es hier der von schwerer Krankheit gezeichne-