eJournals ZNT – Zeitschrift für Neues Testament 7/14

ZNT – Zeitschrift für Neues Testament
znt
1435-2249
2941-0924
Francke Verlag Tübingen
121
2004
714 Dronsch Strecker Vogel

»Gott ist es, der rechtfertigt«

121
2004
Hans-Joachim Eckstein
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Hans-Joachim Eckstein »Gott ist es, der rechtfertigt« Rechtfertigungslehre als Zentrum paulinischer Theologie? Die Rechtfertigungstheologie im Kontext paulinischer Theologie als zentral zu erkennen 1 bedeutet nicht, die denkbaren Alternativen, Schwierigkeiten oder offenen Fragen zu bestreiten. Auch Paulus kann das im Christusgeschehen eröffnete Heil mit anderen Begriffen und Vorstellungen entfalten als ausschließlich mit der juridisch klingenden Rede von der begnadigenden Rechtfertigung des durch Anklage und Urteil als schuldig erwiesenen Menschen. Auch für ihn verkörpert Christus ohne Zweifel nicht nur die »Gerechtigkeit« der Glaubenden, sondern zugleich auch deren »Weisheit«, »Heiligung« oder »Erlösung« (lKor 1,30). Paulus kann das Kreuzesgeschehen Jesu in Aufnahme alttestamentlich-kultischer Traditionen als Sühnegeschehen entfalten (Röm 3,25; 5,Sf; 2Kor 5,21) wie auch als Befreiung und Freikauf aus der »Sklaverei« (Gal 3,13; 4,4f.; vgl. lKor 6,20; 7,23). freilich ergeben sich für den judenchristlichen Apostel auf der Grundlage der vielfältigen alttestamentlich-jüdischen Überlieferungen damit keine Gegensätze, sondern eher ein Interpretationsgeflecht verschiedener Traditionsstränge, das durch die Berücksichtigung des überwiegend heidenchristlichen Verstehenshorizontes seiner Adressaten noch zusätzlich bereichert wird. Unbestreitbar findet sich die ausführliche schriftliche Fixierung der »Rechtfertigungstheologie« des Paulus erst in den allgemein später datierten Briefen an die Galater (wohl 55 n.Chr.), an die Römer (55/ 56 n.Chr.) und an die Philipper (spez. Phil 3,2ff., zwischen 55 und 60 n.Chr.). 2 Was ist aber damit über die Entwicklung und Gewichtung des paulinischen theologischen Denkens wirklich ausgesagt? Vergegenwärtigen wir uns, dass die sieben unangefochten echten Paulusbriefe wohl insgesamt in gerade zehn Jahren (zwischen 50 und 60 n.Chr.) gegen Ende eines mehrere Jahrzehnte dauernden apostolischen Wirkens seit der Lebenswende vor Damaskus (ca. 32 n.Chr., Gal 1,15-17; Phil 3,7ff.) entstanden sind, ZNT 14 (7. Jg. 2004) dass also zwischen dem ersten Brief an die Thessalonicher und dem durch die Rechtfertigungsthematik dominierten Brief an die Galater gerade einmal ca. 5 Jahre liegen! Bedenken wir zudem, dass alle sieben Briefe an konkreten Fragen, Problemen und Anliegen der Gemeinden und des Apostels orientiert sind und nicht einmal der theologisch grundlegende und systematisch durchstrukturierte Römerbrief als eine »systematisch-theologische Gesamtdarstellung« verstanden werden will, dann erklärt sich die thematische Variation wohl eher aus den wechselnden und sich zuspitzenden Gesprächssituationen als durch eine späte persönliche Entwicklung des Apostels Jahrzehnte nach seiner grundlegenden Erkenntnis des Evangeliums. Schließlich ist auch einzuräumen, dass die kon- E traversen Auseinandersetzungen um die Frage der Rechtfertigung allein auf Grund des Glaubens an Christus oder zudem bzw. ausschließlich aufgrund der Toraobservanz ihre Brisanz in der umstrittenen Ausweitung der Evangeliumsverkündigung bis hin zu den Heidenvölkern gewonnen hat. Im Streit um die Anerkennung nicht beschnittener Gläubiger (Gal 2,lff.; vgl. Apg 15,lff.) und die Mahlgemeinschaft toraobservant lebender Judenchristen mit Heidenchristen (Gal 2,1 lff.; vgl. Apg l0f.) stellten sich unweigerlich die Fragen, auf die Paulus mit seiner »Rechtfertigungstheologie« eingehend antwortet. Können sprichwörtlich »sündige Heiden« (Gal 2,15) überhaupt zu Töchtern und Söhnen Abrahams und damit zu Empfängern der in Jesu Kommen erfüllten Verheißungen Gottes werden (Gal 3,7-9.29)? Müssen sie sich nicht entsprechend den zum Judentum übergetretenen Proselyten zuvor beschneiden lassen (Gal 2,3ff.; 5,2ff.11; vgl. Apg 15,lff.) und sich zur umfassenden Einhaltung der Sinai-Tora verpflichten, um zum wahren »Israel Gottes« (Gal 6,16; vgl. Röm 9,6) zu gehören? Falls man von der Beschneidung und der umfassenden Toraobservanz 41 K ont roverse bei der Verkündigung des Evangeliums gegenüber Unbeschnittenen absehen wollte, welche Konsequenzen hätte das für das Zt: .sammenleben und die Tischgemeinschaft beim Herrenmahl in gemischten d.h. aus Judenchristen und Heidenchristen zusammengesetzten - Gemeinden? Und wenn die wortwörtliche Befolgung der durch Mose gegebenen We isung hinsichtlich der heidenchristlichen Gemeinden um des Evangeliums willen ausgesetzt werden kann, welche Bedeutung kommt dann noch der Toraobservanz für an Christus gläubige Juden zu? 3 Sosehr die Ausfü hrung der »Re chtfertigungslehre« in den paulinischen Briefen durc h die konchrist d.h. als an Christus gläubig gewordener Jude argumentiert. Er legt \Xlert darauf, dass er selbst Israelit von Geburt und beschnitten ist (Röm 11,1; 2Kor 11,22; Phil 3,5), »Hebräer von Hebräern« (Phil 3,5), vom Stamme Benjamin (Röm 11,1; Phil 3,5 ), dass er ·1or seiner Christuserkenntnis selbst als gesetzestreuer pharisäischer Jude gelebt hat (Gal 1,14; Phil 3,5f.). Bei der Ablehnung der »\X 1 erke des Gesetzes« als Segens- und Lebensgrundlage denkt der Apostel nicht etwa nur an eine depravierte Form selbstgefälliger Werkgerecht~gkeit oder formalisierter Kasuistik und selbstgerechter »Gesetzlichkeit«, sondern auc an das ernsthafte und eifrige kreten geschichtlich en Umstände veranlasst worden se in mag, so deutlich wollen doch gerade die rechtfertigungstheologischen Darlegungen des Evangeliums durch den »Apostel der H eiden« (Röm 11, 13) als grundsätzlich und zentral verstanden werden. Für beide Seiten geht es in der Auseinandersetzun g nicht nur um das Proble vielfältiger Ers cheinungsfo: men der einen Kirche J esu C hristi oder verschiedener Zugangs- »Sosehr die Ausführung der >Re~htfertigungslehre< in den paulinischen Briefen durch die konkreten geschichtlichen Umstände veranlasst worden sein mag, so deutlich wollen doch gerade die recht/ ertigungstheo- Bestreben, die Tora vom Sinai zu befolgen also an die »Toraob servanz« im umfassenden Sinn. Wenn Paulus in seiner großen Anklagerede in Röm 1,18-3,20 als Ergebnis festhält, dass alle Menschen also Heiden wie Juden bei der objektiven Beurteilung ihres gelebten Lebens im Angesicht Gottes als »schuldig« und »straffällig« erwiesen werden (Röm 3, 19f.; vgl. 3, 9 .23 ), dann geht es ihm nicht nur um die logischen Darlegungen des Evangeliums durch den >Apostel der Heiden< (Röm 11,13) als grundsätzlich und zentral verstanden werden.« formen zu dem eine >Israel Gottes" sondern elementar u m die »Wahrheit des Evangeli 1ms< • (Gal 1,6- 9; 2,14) und m die Ve r bindlichkeit der Offenb arung des einen und einzigartigen Gottes Israels im Christusgeschehen. Wenn Paulus in Gal 2,16 und Röm 3,20 unter Aufnahme eines Psalmzitats (Ps 14 3,2) auf dem Grunds atz besteht, dass aus Werken des Ge set zes kein Mensch vor Gott im Gericht bes tehen und zum Heil gelangen kann, d.h. gerechtfertigt wird, dann b ezieht er dieses Urteil nicht nur auf die aus jüdischer Sicht selbs tverständlich - »sündigen Heiden «, sondern entgegen seiner eigenen früheren Selbstwahrnehmung auf alle Mensch en, unter Einschluss der »Juden von Geburt« (Gal 2,15), zu denen sowohl die Jerusalemer Säulen Jakobus und Petrus a ls auch er selbst und se ine judenchristlichen Gegner zählen. Gerade in Anb etracht der Schärfe der Ausei nandersetzung mit den auf Toraob servanz b es tehenden jüdische n Gegnern ist daran zu erinner r; , dass Paulus selbst als Juden- 42 Frage von Beschneidung und Ritualgesetz und damit um die nach außen sichtbaren Identitätsmerkmale Israels, nicht nur um die Zugangsbedingungen von Heiden zum Volk Gottes und die Zulassung von Heidenchristen zur Gemeinschaft. Die »Werke des Gesetze«, auf Grund deren kein Mensch von sich aus vor Gott bestehen kann, bezeichnen i: : 1 der konkreten geschichtlichen Situation der Auseinandersetzung den Weg der jüdischen »Ton.observanz«; sie repräsentieren aber zugleich in spezifischer Zuspitzung auf die jüdischen bzw. judenchristlichen Gesprächspartner -das Denken, Streben und Tun des Menschen überhaupt: In Anbetracht seines gelebten Lebens insgesamt verfehlt der Mensch von sich aus und unter Absehung von Christus seine ihm von Gott in Schöpfung und Erwählung gegebene Bestimmung (Röm 3,9.20.23). »Denn wir sind der Üb,~ rzeu gung, dass der Mensch durch den Glauben gerechtfertigt, d.h. freigesprochen wird unabhängig von : : len W'erken des Gesetzes, d.h. der Toraobservanz« (Röm 3,28). ZNT 14 (7. Jg. 2004) Hans-Joachim Eckstein Prof. Dr. Hans -Joachim Eckstein, Jahrgang 1950. Studium der Ev. Theologie in Erlangen und Tübingen, Schuldienst und Vikariat. Pro motion (Gewissen bei Paulus) 1980. An der Universität Tübingen Hochschulassistent und Pfarrer im Hochschuldienst. Habilitation (Verheißung und Gesetz) und Landeslehrpreis Baden-Württemberg 1994. 1996 -2001 Professor für Neues Testament an der Universität Heidelberg, seit 2001 Professor für Neues Testament an der Universität Tübingen. Forschungsschwerpunkte: Paulus, Evangelien, Theologie des Neuen Testaments. Themenschwerpunkte: Auferstehung, Glaube im Neuen Testament. Diverse fachwissenschaftliche und allgemeinverständliche Veröffentlichungen (siehe: www.uni-tuebingen.de/ ev-theologie/ eckstein). Nun liegt die eigentliche Anstößigkeit solch exklusiver Aussagen, die die Verwirklichung der Segensverheißung an Israel ausschließlich mit dem Glauben an Christus verbinden, wohl nicht erst in der rechtfertigungstheologischen Akzentuierung der späten Paulusbriefe begründet, sondern vielmehr in seiner durchgängig »christozentrischen« Entfaltung des Evangeliums. Die tatsächliche Provokation der paulinischen Rechtfertigungstheologie und ihrer späteren Rezeption durch Martin Luther und die anderen Reformatoren dürfte wohl nicht nur in der exklusiven Hervorhebung des Glaubens und der Gnade also in dem sola fide und dem sola gratia zu erkennen sein, sondern mehr noch in dem solus Christus also dem exklusiven Bekenntnis zu Christus als dem einen »Sohn Gottes « und »Herrn «, in dessen Kreuz und Auferstehung Gott sowohl für Israel wie für die Völker seine Weisheit und Kraft, seine Gerechtigkeit, Heiligung und Erlösung erwiesen hat (lKor 1,18-31). Diese Konzentration auf ZNT 14 (7. Jg. 2004) Hans-Joachim Ec k st e in »Gott ist es, der rechtfertigt« Gottes Handeln im Christusgeschehen und diese theologische Gesamtausrichtung an der »Erkenntnis Christi« (Phil 3,8ff.) bestimmen nun aber nicht erst die Spätbriefe des Paulus, sondern sämtliche von ihm erhaltenen theologischen Äußerungen angefangen bei den von ihm zitierten christologischen Formeln über die frühen Briefe (vgl. lThess l,9f.; 3,13; 4,14ff.; 5,9f.) bis hin zu seinen späteren Berichten über die Frühzeit. Darüber hinaus wird seine grundlegende Lebenswende vom Verfolger der »Gemeinde Gottes « hin zum Apostel Christi durchgängig und einheitlich gerade mit dieser alles verändernden Erkenntnis der Einzigartigkeit und exklusiven Bedeutung Christi, mit der »Offenbarung des Sohnes Got tes « durch Gott selbst begründet (Gal 1,13ff.; Phil 3,Sff.; vgl. lKor 9,1; 15,Sff.; 2Kor 4,6). Dementsprechend lässt sich deutlich nachvollziehen, dass der Theologe Paulus die Soteriologie in all ihrer Auffächerung nach verschiedenen Traditions - und Überlieferungssträngen konsequent aus der Christologie entfaltet und aus dieser wie jener die Folgerungen für die Anthropologie, das Tora-Verständnis, die Ethik usw. zieht. Nicht weil der Pharisäer Paulus an der Toraobservanz persönlich gescheitert wäre, hat er seinen Weg zu Gott in Christus gesucht, sondern weil sich ihm Gott selbst in Christus zu erkennen gab, konnte er keinen anderen Weg als den des Erkennens und Anerkennens Jesu Christi als des Kyrios und Gottessohnes mehr als gottgemäß und angemes sen denken. Nicht haben eigene Schuldgefühle und Versagenserfahrungen Paulus aus einem bewusst erfahrenen Sündersein zur Rechtfertigungstheologie getrieben, sondern umgekehrt war es die erhellende Christuserfahrung mit all ihren soteriologisch zu entfaltenden Implikationen, die eine Existenz unter Absehung von Christus also remoto Christo nur als insuffizient und obsolet erkennen konnte (ganz pointiert in Phil 3,7ff.). So würde er selbst auch die in seiner Rechtfertigungslehre implizierte kritische - und deshalb so anstößige - Sicht des Menschen unter Absehung der Liebe und Begnadigung Gottes kaum als Ausdruck einer schwarzen Anthropologie und dominanten Hamartiologie gedeutet haben, sondern vielmehr als Innen- und Tiefeneinsicht in die menschliche Existenz aus der Geborgenheit des Rechtfertigungszuspruchs und aus der Retro spektive des sich der Annahme und Wertschät- 43 ont roverse zung gewissen Glaubens .' Und gerade aus dieser Perspektive erweist sich, dass P aulus seine ausführlichste schriftliche Darstellung des Evangeliums an die ihm noch unbekannte Gemeinde in Rom nicht ohne G rund zentral als Theologie der Rechtfertigung entfaltet. Freilich impliziert die neuzeitliche Anfrage bezüglich der zentralen Bedeutung der Rechtfertigungstheologie noch weitere aktuelle Vorbehalte: Ist die Beschreibu n g des C h cstusgesch ehens als eines gö ttlichen R echtfertigungshandelns am Menschen heute überhaupt no: h verständlich und vermittelb ar? Liegt das Unzeitgemäße nicht bereits in den negative,1 Vorstellungen, die die Rede von der Rechtfertigung des Sünders bei Yielen auslöst? Als schwierig erscheint auch der Einstieg in die Darstellung des Glauben s mithilfe von »moralischen« Begri "fe n wie »~ut und böse«, »gerecht und sündig «, »uns chuldig und schu ldig «. Gilt es inzwischen doch weithin zumindest als »unangemessen« und »ungeschickt«, wenn nicht sogar als pädagogisch und theologisch »schädlich« und »politisch inkorrekt«, den : \1enschen überhaupt auf sein e U nzu länglichkeit und Bedürftigkeit anzusprechen. Zudem wirkt die Entfaltung des Evan geliums mit juristischen Begriffen und forensisch e Vo rstellungen an sich schon irritieren d. Wer denkt schon gerne an eine Gerichtsverhandlu ng mit Anklage, Vert eidigu ng, Zeugenaussagen, Plädoyers und dem abschließenden Urteilvon einer möglichen Strafe bei Verurteilung ganz zu schwe ig en? So erscheint es für viele heute kaum noch nachvollziehbar, dass der Apostel in seiner programmatischen Themena gabe zu Beginn des Römerbriefes sowohl sei fr eimütiges Bekennen wie auch di e Bedeutung des Evangeliums als »erfreulicher Nachrich t « u nd »gute : - Botschaft« sowie deren Wesen und Schriftgemäßheit ausgerechnet damit begründet, da -s sie »Gottes Gerechtigkeit« zum zentralen Inhalt hat: »Ich schäme mich des Evangeliums nicht; denn es ist eine Kraft Gotte s zum H eil für jede n Glau benden den Juden zunächst und auch den Griechen. Denn die Gerechtigkeit G otte s wird in : hm offenb art aus Glauben zum Gla ben, d.h. ausschließlich im Glauben; wie geschrieben steht: >Der aus Glaub en Gerechte wird leben< (Hab 2,4)« (Röm l,16f.). Was hat die Gerechtigkeit mit der B es timmung des Evan ge liums als »Kraft Gottes zum Heil fü r 44 jeden Glaubenden<, zu tun? Wenn doch, wie Paulus im Anschluss (Röm 1,18-3,20) selbst nochmals vergegenwärtigt, Gott ein gerechter Richter ist u nd jeder Mensch einmal auf der Grundlage seines gelebten Lebens von Gott ohne Ansehen der Person beurteilt werden wird (Röm 2,6ff.), inwieweit handelt es sich dann bei Gottes Wort um eine befreiende und erfreuliche Botschaft? Erwarten wir nicht von einem gerechten Richter, dass er seine Gerechtigkeit in eine: -n unbestechlichen, analytischen Urteil erweist, dass er nach dem lateinischen Rechtsgrnndsatz suum cuique - »jedem das Seine« einem jeden zuteilt, was er verdient: dem zu Unrecht Verklagten : : len Freispruch und dem Schuldigen die verdiente Verurteilung, dem Unschuldigen die Wiedergutmachung und dem Ungerechten seine Strafe? Muss die Ankündigung einer solchen »verteilenden « Gerechtigkeit (iustitia distributiva) eines allwissenden Gottes nicht eher Angst und Sorge verbreiten als Hoffnung? In der Tat lässt sich mit unserem herkömmlichen vor allem durch die lateinische Rechtstradition sowie die theologische Entwicklung der Westkirche bestimmten - Vorverständnis von »Gerechtigkeit«/ ivtstitia das Befreiende, Erfreuliche und Lebensfördernde m.: r schwer begreifen. Paulus schließt sich in seiner Bestimmung von der »Gerechtigkeit Gottes « jedoch vielmehr an entscheidende Aspekte alttestamentlich-jüdischen Verständnisses von Gerechtigkeit an, das m.E. nicht nur den Zugang zu seiner eigenen Theologie, sondern zugle ich zu deren reformatorischer Wiederentdeckung und zu : : leren neuzeitlicher Rezeption erleichtert, weshalb es hier zumindest skizzenhaft vergegenwärtigt werden soll. 5 (1) Nach alttestamentlich-jüdischem Verständn is ist die »Gerechtigkeit« (hebr. }edäka") viel weniger als in unserem Denken an einer abstrakten Norm, an einem »Gesetz« orientiert, sondern an den Beziehungen -zunächst zu Gott, dann zum N ächsten und zum eigenen Volk. Der Mensch ist nicht an sich gerecht und auch nicht primär gegenüber dem Gesetz vom Sin,ii das zweifellos die Grundlage des jüdischen Glaubens und Lebens bildet-, sondern im Hi: 1blick auf eine konkrete, gelebte Beziehung. Die Aussage: »Ich bin gerecht! «, müsste also präzisiert werden durch die Frage: » Wem gegenüber? « Denn die Gerechtigkeit wird hier als Relations-, d .h. Beziehungsbegriff verstanden: »Gerechtigkeit« ( }edäka"") ist in ZNT 14 (7. Jg. 2004) alttestamentlich-jüdischer Tradition das der Beziehung entsprechende, das gemeinschaftsbezogene Verhalten; und als »gerecht« gilt ein Tun, wenn es »gemeinschaftstreu«, »loyal« und gerade in diesem Bezug »heilvoll« ist. (2) Dieses besondere Verständnis von »Gerechtigkeit« als einem Relationsbegriff entspricht nun einer vertieften anthropologischen Gesamtsicht: Der von Gott geschaffene und von ihm in die Gemeinschaft gestellte Mensch existiert nicht an sich und unabhängig von anderen, sondern er lebt in konkreten Beziehungen, im Angesprochensein und Sprechen, im Mitteilungsgeschehen zwischen Gott und seinem Volk. Was unserer individualistischen Tradition durchaus fremd erscheinen mag, ist für die biblischen Traditionen konstitutiv d.h. wesentlich und grundlegend: Der Mensch ist für das »Wir« geschaffen, für die lebensfördernde und heilvolle Gemeinschaft. Haben die einzelnen Mitglieder eine solche zuträgliche Beziehung, dann herrscht im gefüllten Sinn »Frieden« - »Schalom«. Denn wenn der Mensch ist, dann ist er in Beziehung. Mit dem Verlustseinerlebensstiftenden und -tragenden Beziehungen ist sein Leben selbst gefährdet. Der Beziehungslose würde seine Lebensgrundlage verlieren, der von Gott und Menschen Verlassene sähe sich von der Todessphäre bedroht, wenn nicht schon von ihr betroffen. Auf diesem Hintergrund gewinnt die Bestimmung der Gerechtigkeit als ein der Beziehung entsprechendes Verhalten einen ganz gefüllten Sinn: »Gerechtigkeit« (Jedakä) ist nachdrücklich als personaler Relations begriff zu verstehen. (3) Nun versteht es sich fast von selbst, dass die inhaltliche Konkretion einer solchen Gerechtigkeit von dem jeweiligen Verhältnis abhängig ist. Die Beziehung zu Gott ist eine andere als die zu Menschen, die Relation zum Nächsten ist nicht die gleiche wie die zum Feind. Was als gerechtes Verhalten gegenüber einem Fremden im Landgelten mag, z.B. die Duldung und die Gewährung des Gastrechtes, wäre als Verhalten gegenüber der Ehefrau und den Kindern oder auch gegenüber den eigenen Eltern unzureichend. Die Beziehung gibt die Kriterien für die Bestimmung des gerechten Verhaltens vor. In Hinsicht auf die Gottesbeziehung sind die Vorgaben in der breiten alttestamentlichen Tradition im entscheidenden Punkt überraschend einheitlich und weitgehend. Ob wir an die drei ersten der Zehn Gebote denken (Ex ZNT 14 (7. Jg. 2004) Hans-Joachim Eckstein »Gott ist es, der rechtfertigt« 20,lff.; Dtn 5,6ff.) oder an das bis in die Gegenwart hinein von Juden gebetete »Höre Israel, der Herr ist unser Gott, der Herr allein« (Sch'ma ]israel) samt dem nachfolgenden Gebot der Liebe zu Gott (Dtn 6,4f.), die hier beschriebene Relation ist nicht nur eine von vielen personalen Beziehungen, sie zeichnet sich vielmehr durch ihre Ganzheitlichkeit und Ausschließlichkeit aus. Die Beziehung zu Gott ist Israel von Gott selbst als eine ganzheitlich personale eröffnet, oder um es mit den Worten der »Zugehörigkeitsformel« zu sagen, Gott spricht zu Israel: »Ich will unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein« (Lev 26,12; vgl. Ez 37,27; Offb 21,3). (4) Wenn aber die Beziehung zu Gott in solch radikaler und umfassender Weise als »Liebe von ganzem Herzen, von ganzer Seele und mit aller Kraft« (Dtn 6,5) beschrieben wird und wenn die Loyalität und Treue zu Gott in der Ausschließlichkeit des ersten Gebotes bestimmt wird - »Ich bin der Herr, dein Gott, du sollst keine anderen Götter neben mir haben! « (Ex 20,2f.) -, dann erscheint auch das Verständnis der Ungerechtigkeit, der Verfehlung und Sünde in einem neuen Licht. »Ungerechtigkeit« ist dann nicht nur ein konkretes unmoralisches Verhalten, sondern im Kern eine Verletzung der persönlichen Beziehung; und als Sünde erscheint nicht vorrangig eine bestimmte Gebotsübertretung, sondern vielmehr die Abwendung von der Gemeinschaft. Das eigentliche Vergehen liegt in der Verfehlung der Bestimmung zur Gemeinschaft, und die Sünde ist ihrem Wesen nach Trennung von Gott. Alles, was von Gott trennt, ist Sünde, denn es gefährdet die Gottesbeziehung und damit das Leben; und alles, was der Beziehung zu Gott, zum Nächsten und mir selbst schadet, wird in Geboten und Weisungen als Verfehlung bestimmt. Auf diesem Hintergrund wird deutlich erkennbar, dass es bei dem biblischen Verständnis von Gerechtigkeit keineswegs um einen primär moralischen oder einen ausschließlich forensisch-juristischen Begriff geht, sondern hinsichtlich der Gottesbeziehung um einen spezifisch »theologisch« gefüllten: Als Gerechtigkeit gilt das der ganzheitlich-personalen Beziehung entsprechende Verhalten von Gott aus gegenüber den Menschen und von Seiten der Menschen gegenüber Gott. Das konkrete Denken, Reden und Tun wird als Ausdruck dieser 45 l'[ ontr o verse Beziehu ng gewertet; es kan n weder a r_ die Stelle der Beziehung tret en , noch könnte das moralische Verhalten seinerseit die Beziehung konstituieren, d.h. begründen oder wiederh e: -ste llen. (5) Auf dem Hi nt ergrun d eines solchen sowohl t h eologisch wie au ch anthrop olog: sch vertieften Vers tändnisses von G erechtigkeit sind vor allem die altt es tamentlichen Belege von besonderer Bed eut n g, die nicht nu r den juridisch-forensisch en , so nde rn zugleich au ch den soterio lo gisch-eschatologis ch en Aspekt der nahen Offenb arung der Gerec htigkeit Gottes zu r Geltung bringen. So steh t Paulus mit seinem Verständnis der G er echtigk eit als G ott es heil schaffenden Handelns und se iner rettenden H eilsmacht in der Tradition verschiedener Ps almen (z.B. P s 70, 15f.; 9 7, 2f. LXX) wie auch Deutero - und Tritojesajas Qe s 46, 12f .; 51,5a.8; 56,1; 59,17; 61,l0f.; 62, 1. 2), bei denen sich au ch der auffällige synonyme Gebr auch vo n »Gerechti gkeit " n d »Heil« fi ndet - und damit die positive Konnotation der Gerechtigk ei : a ls ei ner heilbringenden und befreiende n G rö ße: »Hört mir zu, ihr trotzi ge n Herzen, die ihr ferne seid von der Gerechtigkeit! Ich habe meine Ger echtigkeit nahe gebrach t; sie ist nicht ferne, und ein H eil säumt nicht...« Qe s 46,12f.). Angesichts des Christus ge schehens und in Aufnahme entschei2 end er Aspekte der ihn prägenden alttestamen tlich-jüdi schen T rc..dit ionen ergibt sich für den Apostel nach D am as kus die the ologische Konsequenz, d as s es »Rech tfertigung·, im Si nn e des endgültigen un d verbi ndic hen F reispruchs zum Leben dur ch Go tt unter dieser Vorausset zung nich t aufgru nd ein es analy tisch en richterlichen Urteils ge ben kann, sondern ausschließlich als Begnadigung der a ls schuldig Erwi es enen und zu Recht Verurteilt en. So wie ein Schuldiger und rechtskr äftig Verurt eilter hins ichtlich seines gelebten Lebens au ch von ein em König und Staatsoberhaup t nich t anders beurteilt wer den, w ohl aber durch sie begnadigt w erden k ann , so wird den an C hristus G laubend en im Evangelium zugesagt: »sie sind geschen k weis e gerechtfertigt worden, d .h. sie haben um s· : ms t den rettenden Freispruch empfang en, durch sein e Gnade kraft der Erlösu ng, die in C hris tm J esus [gescheh en] ist« (Röm 3,24). G tt als Richter rechtfertigt die als schuldig Erwi es nen, indem er sie im Evan gelium begnadigt und sie ges chenkweise freispricht, 46 ihnen wirksam zusagt: »Du bist frei! « Dieser Freispruch aber basiert eindeutig auf einem synthetischen Urteil Gottes: : : )ie Rechtfertigung bewirkt selbst, w as sie zus? richt; sie setzt die Gerechtigkeit und Freiheit des Menschen nicht voraus, sondern schafft sie erst durch das vollmächtige Wort. »Ich begnadige dich! «, ist eine p erformative die Handlun g selbst vollziehende - Aussage. Die Freiheit des Verurteilten wird durch den, der die Autorit ät hat, Schuldige zu begnadigen, nicht f estgestellt, sondern hergestellt. Die Kraft des Evangeliums und die Gewissheit der Rechtfertigung liegen damit freili ch allein in der Autorität dessen begründet, der sie zuspricht, verantwortet und verwirklichen kann. Was ist dann aber präzise unter der »Gerechtigkeit Gottes« " zu verstehen, die Paulus in Röm l,16f. als den zentralen Inh alt des von ihm bezeugten Evangeliums von Jesus Christus angibt? Ist dabei (1) an die Gerechtigkeit gedacht, die Gott selbst als Eigenschaft hat (Genitivus subiectivus, Genitiv des logischen Subjekts), oder ist (2) die Gerechti gkeit gemeint, die Gott w irkt und schafft (Gen . auctoris, Gen. des Urhebers), oder wird (3) mit Gerechtigkeit Gottes die Gerechtigkeit beschrieben, die der Mensch vor Gott, im Angesicht Gottes erweisen muss, um vor ihm im Gericht zu bestehm gemäß der aus der Lutherbibel vertrauten Ü bersetzung: »die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt« (Gen. obiectivus, Gen. des logischen Objekts)? - Um eine lange und komplizierte theologische Diskussio n kurz zu fassen : Gemäß dem Verständnis des Paulus bringen alle drei Aspekte Entscheidendes in den Blick: (1) Gott selbst hat sich im Unterschied zu Israel und der Welt in Christus als seinen Menschen gegenüb er i: r eu und zuverlässig, und das heißt »gerecht« erv , iesen (Rö rn 3,4-6). Insofern ist es angemessen, davon zu sprechen, dass »Gerechtigkeit Gottes« (Gen. subiectivus) seine Eigen schaft und sein Verhalten bezeichne t: Die Erlösu ng in Christus geschah ,-zum Erweis seiner Gerechtigkeit in er jetzigen Zeit, dass er selbst gerecht ist ... « (Rörn 3,26). (2) Wenn der Erweis der Gerechtigkeit Gottes darin besteht, dass er Schuldige begnadigt und Verurteilte freispricht (» Go t t ist es, der rechtfertigt, d.h. gerecht mach t und freispricht«, Röm 8,33) und dass er sogar den erwiesenermaßen Gottlosen gerechtspricht (4,5 ), dann ist die Rede ZNT 14 (7 . Jg. 2004) von der Gerechtigkeit Gottes als derjenigen, die er dem Menschen schafft und für ihn und an seiner Stelle bewirkt (Gen. auctoris), nicht nur zu- Ha ns- Joachim Eck s tein »Gott ist es, der rechtfertigt« nungstheologische Perspektiven, ob um pneumatische Erfahrung oder Partizipation am Sterben und Auferstehen Christi, ob um individuelle Heitreffend, sondern der eigentlich überraschende und zentrale Aspekt des Evangeliums. Gott ist für seinen Teil gemeinschaftstreu und gerecht, und er macht zudem - und gerade als solcher den gerecht, der sich seinerseits illoyal und ungerecht verhalten hat. Er erweist seine Gerechtigkeit also darin, »dass er selbst gerecht ist und den an Jesus Glaubenden gerecht »Fragt man nach dem einen und entscheidenden Zentrum ligungsparaklese oder um weltverantwortliche sozialethische Paränese die Stärke einer zentralen Verortung der Rechtfertigungstheologie lässt sich sicherlich nicht eindrücklicher illustrieren als mit Verweis auf diesen theologischen Hauptbrief und speziell auf diese hymnisch vorgetragenen Ausführungen in Röm 8,18-39. In dieser Zupaulinischer Theologie, so wäre ohne jeden Zweifel die Christologie präziser noch: das Bekenntnis zu Jesus als dem gekreuzigten und von Gott auferweckten Christus, als dem Herrn der Welt und Sohn Gottes zu nennen.« macht« (3,26 ). (3) Schließlich ist auch der Gedanke der Ge rechtigkeit, die vor Gott im Endgericht gilt und ihm gegenüber bestehen kann also der »Gerechtigkeit Gottes« im Sinne eines objektiven Genitivs durchaus für die paulinische Darstellung der Rechtfertigung zutreffend, solange stets im Bewusstsein bleibt, dass nicht an die menschliche Gerechtigkeit ob als Jude, als Heide oder auch als Christ gedacht ist, sondern an die dem Menschen in Christus von Gott geschenkte Gerechtigkeit (iustitia Dei passiva ), so Phil 3, 9! Sie kommt dem Menschen in dem Sinne als eine »fremde Gerechtigkeit« iustitia aliena zugute, dass ihm die Gerechtigkeit Christi »zugerechnet« wird (iustitia imputativa). Denn auch die Gerechtigkeit der an Christus gläubig Gewordenen besteht prinzipiell darin, dass Christus für sie von Gott »zur Gerechtigkeit gemacht worden ist« (lKor 1,30; 2Kor 5,21). Die Zuversicht der an Christus Gläubigen, dass sie nichts und niemand von Gottes Zuwendung und Liebe trennen kann (Röm 8,37-39), basiert also auf der Hoffnung, dass Gott sie trotz aller berechtigten und unberechtigten Anklagen gegen sie endgültig begnadigen und freisprechen will (Röm 8,31-33). Und sie gründet auf der Zusage, dass Christus, der für sie Gestorbene und Auferstandene, der nun zur Rechten seines Vaters ist, trotz aller Verurteilungen hinsichtlich ihres gelebten Lebens für sie eintritt und Fürsprache für sie einlegt (Röm 8,34)! Ob es um die Hoffnung auf Verherrlichung, Erlösung und Befreiung von Vergänglichkeit geht, ob um schöpfungstheologische und/ oder versöh- ZNT 14 (7 . Jg. 2004) sammenschau juridisch-forensischer wie soteriologisch-eschatologischer Aspekte lassen sich für den Theologen Paulus offensichtlich all die anderen soteriologischen Facetten des Christusgeschehens am besten mit in den Blick bringen und veranschaulichen. Fragt man nach dem einen und entscheidenden Zentrum paulinischer Theologie, so wäre ohne jeden Zweifel die Christologie präziser noch: das Bekenntnis zu Jesus als dem gekreuzigten und von Gott auferweckten Christus, als dem Herrn der Welt und Sohn Gottes zu nennen. Fragt man aber danach, ob in der Vielzahl der soteriologischen Entfaltungen der Christuserkenntnis für die paulinische Theologie die Rechtfertigungslehre eine zentrale und unaufgebbare Rolle spielt, so ist dies im Sinne des Apostels gewiss entschieden zu bejahen. Anmerkungen 1 S. zu den Befürwortern in der neueren Diskussion z.B. P. Stuhlmacher, Gerechtigkeit Gottes bei Paulus (FRLANT 87), Göttingen 2 1966; ders., Biblische Theologie des Neuen Testaments, Bd. I. Grundlegung: Von Jesus zu Paulus, Göttingen 1992, hier 326ff.; 0. Hofius, Paulusstudien I/ II (WUNT 51/ 143), Tübingen 2 1994/ 2002; E. Lohse, Paulus. Eine Biographie, München 1996; M.A. Seifrid, Justification by Faith. The Origin and Development of a Central Pauline Theme (NT.S 68), Leiden 1992; ders., Christ, our Righteousness. Paul's Theology of Justification (NSBT 9), Illinois 2000; H.- J. Eckstein, Verheißung und Gesetz. Eine exegetische Untersuchung zu Gai 2,15-4,7 (WUNT 86), Tübingen 1996; ders., Der aus Glauben Gerechte wird leben. Beiträge zur Theologie des Neuen Testaments (BVB 5), Münster u.a. 2003; ders., Zur Wiederentdeckung der 47 Kont roverse Hoffnu ng. Grundlagen des G kub ens, H o lzgerlingen 2002, hier: 45ff. 2 Vgl. zu Datierung und Chronologie U . Schnelle, Einleitung in das Neue Testament (UTB 1830), Göttingen 3 1999, 31ff.; E. Lohs e, Paulu s. Eine Biographie, 53ff. 3 S. zum Ganzen Ecks t ein, Verheißung, 3ff.2 1ff. 49ff.76ff u.ö. ' S. Röm 1,16f. un: i 3,21ff. als Rahmen für den Erweis de r Notw endigk eit der Offenb arung der Gerechtigkeit Gottes in Röm 1 ,1 8-3 ,20 und Röm 7,4-6.2 5 bzw. Röm • 6, 1-7,6 und 8,1-39 m sgesamt als Grundlage der Retrospektive a·.1f den a amitischen Menschen Röm 7,7-24. 5 S. zu Darstellung, Diskussion ·.1nd Literatur K. Koch, Art. ~dq, THAT IL München 1976, 507-530, hier 527; F.V. Reiterer, Gerechtigkeit als ~eil. ? dq bei Deuterojesaja, Graz 1976, 24 -: 16.208 -216; J. Scharben, Art. Gerechtigkeit I, TRE 12, Berlin u.a. 1984, 404-411; und die in Anm. 1 Genannten (s.v.) . 6 S. Röm 1,17; 3,5.21f.25f.; 10,3; 2Kor 5,21. 1ssen 48 Standa dwerke von J oachim Gnilka Joachim Gnilka Wie das Chris tentum entst nd Sonderausgabe in 3 Bä den 13 , 9 x 2 1,4 cm, (Paperb ack) in Ka s set: e, ca . 1.1 50 Seiten Einm aliger Sonderpreis nur€35,- SFr 60. 50 / €[Al 36,- ISBN 3-,; 51-28307- 7 Eine ein zigartige Sich: alrf die : nt stehung des Christe ntums I nh a lt der Kassette: Band 1: .: esus von Nazaret Band 2: Paulus von Tar,us Bard 3: eologie des Neuen Testaments Erh~ltlich in jeder Bu chhandl ung! 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